Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679) Nummer der ABE: 49958*04 Gerät: Sonderräder für Pkw 6,5 J x 16 H2 Typ: OX08 6516 § 22 49958*04 Inhaber der ABE und Reifen Gundlach GmbH Hersteller: DE-56316 Raubach Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt: Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen KBA 49958 Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen. Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können, dürfen nicht angebracht werden. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der Genehmigung: 49958*04 Die ABE-Nr. 49958*04 erstreckt sich auf die Räder 6,5 J x 16 H2, Typ OX08 6516, in den Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55069614 (5. Ausfertigung) vom 17.02.2017 beschrieben. Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n 12, 13, 14, 15, 16 2. Ausfertigung 5, 6, 10 3. Ausfertigung 2, 8 4. Ausfertigung des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. § 22 49958*04 An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen Stellen gut lesbar und dauerhaft, der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen, die Felgengröße, der Typ und die Ausführung des Rades, das Herstelldatum (Monat und Jahr), das Typzeichen und die Einpresstiefe anzubringen. Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und Außendurchmesser zu kennzeichnen. Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 17.02.2017 festgehaltenen Angaben. Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann. Flensburg, 10.03.2017 Im Auftrag GUTACHTEN zur ABE Nr. 49958 nach §22 StVZO Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55069614 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ OX08 6516 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 1 von 7 Auftraggeber Reifen Gundlach GmbH Gewerbegebiet, Talstraße 1-3 56316 Raubach QM-Nr. 441..002, TÜV Nord Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell OX08 Typ OX08 6516 Radgröße 6,5Jx16H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) M4 OX08 6516 M4 / Ø67,1xØ60,1 5/114,3/60,1 50 725 2200 Kennzeichnungen KBA-Nummer 49958 Herstellerzeichen OX-M Radtyp und Ausführung OX08 6516 (s.o.) Radgröße 6,5Jx16H2 § 22 49958*04 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - RG.581 S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 26 RG.582 S04 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 - RG.583 S05 Serienmutter M12x1,25 Kegel 60° 140 - RG.742 S06 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 90 26 RG.582 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Fiat Lexus Suzuki Toyota Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49958 nach §22 StVZO Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55069614 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ OX08 6516 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 2 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Fiat Sedici 79-99,2 205/55R16 R37 A12 A19 A57 FY 79-99,2 205/60R16 A99 Flh KMV e4*2001/116*0106*.. 79-99,2 215/55R16 S03 Lexus IS200, IS300 114-157 205/55R16 A11 A19 A99 XE1 B03 Car Lim e11*98/14*0110*.., S02 e11*2001/116*0110*. Suzuki Kizashi 131 215/55R16 A91 A19 A57 A99 FR 131 215/60R16 A91 Lim S05 e4*2007/46*0142*.. 131 225/55R16 A12 131 235/50R16 A12 Suzuki SX4 66-99,2 205/55R16 R37 A12 A19 A58 EY 66-99,2 205/60R16 A99 Flh KOV e4*2001/116*0105*..; 66-99,2 215/55R16 S03 e4*2007/46*0284*.. - ohne Radhaus- Verbreiterungen § 22 49958*04 Suzuki SX4 66-99,2 205/55R16 R37 A12 A19 A57 EY 66-99,2 205/60R16 A99 Flh KMV e4*2001/116*0105*..; 66-99,2 215/55R16 S03 e4*2007/46*0284*.. - mit Radhaus- Verbreiterungen Suzuki SX4 79,82,88 205/60R16 A12 A19 A58 GY 79,82,88 215/55R16 A99 Flh KOV e4*2001/116*0124*..; S04 e4*2007/46*0291*.. - ohne Radhaus- Verbreiterungen Suzuki SX4 79,82,88 205/60R16 A12 A19 A57 GY 79,82,88 215/55R16 A99 Flh KMV e4*2001/116*0124*..; S04 e4*2007/46*0291*.. - mit Radhaus- Verbreiterungen Suzuki SX4 79, 88 195/60R16 A39 A19 A58 A99 GY 79, 88 205/55R16 A12 Lim V16 S04 e4*2001/116*0124*.. 79, 88 205/60R16 A01 A12 G03 - Limousine 79, 88 205/60R16 A12 R09 79, 88 215/50R16 A12 79, 88 215/55R16 A12 79, 88 225/50R16 A01 A12 K1c Suzuki SX4 S-Cross 82,88,103 215/60R16 A91 A19 A57 A99 JY 82,88,103 225/55R16 A12 S03 e4*2007/46* 0779*04-.. ab Modelljahr 2017 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49958 nach §22 StVZO Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55069614 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ OX08 6516 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 3 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Suzuki SX4 S-Cross 88 205/60R16 A33 A19 A57 A99 JY 88 215/55R16 A90 F16 S06 e4*2007/46* 0779*00-03 Suzuki Swift Sport 100 195/50R16 A12 A19 A58 A99 NZ 100 205/45R16 A91 Flh S06 e4*2007/46*0155*.. Suzuki Vitara 88, 103 215/60R16 A91 A19 A57 A99 LY 88, 103 225/55R16 A90 S06 e4*2007/46*0928*.. 88, 103 225/60R16 A01 A12 G01 Toyota Auris (I) 66-108 205/55R16 A12 A19 A99 E15J, E15UT.. 66-108 225/50R16 R03 Flh V16 S02 e11*2001/116*0299*..; 66-97 195/55R16 R37 T87 0305*00-13; e11*2007/46*0167*..; 0019*00-03 - incl. Facelift 2010 Toyota Auris (I) 2,2D 130 205/55R16 A12 A19 A99 E15UT 130 225/50R16 R03 Flh V16 S02 § 22 49958*04 e11*2001/116* 0305*00-13 - incl. Facelift 2010 Toyota Auris (II) 82 - 97 195/55R16 A90 R37 A19 A58 A99 E15UT(a), E15UTN(a) 82 - 97 195/60R16 A90 R37 Car F24 Flh e11*2001/116* 82 - 97 205/55R16 A12 V16 S02 0305*14-..; 82 - 97 225/50R16 A12 R03 e11*2007/46* 0019*04-.. - ab Modell 2013 (E18) - incl. Facelift 2015 Toyota Auris (II) 66, 73, 85 195/55R16 A90 R37 A19 A58 A99 E15UT(a), E15UTN(a) 66, 73, 85 195/60R16 A90 R37 Car F23 Flh e11*2001/116* 66, 73, 85 205/55R16 A12 V16 S02 0305*14-..; 66, 73, 85 225/50R16 A12 R03 e11*2007/46* 0019*04-.. - ab Modell 2013 (E18) - incl. Facelift 2015 Toyota Auris Hybrid (I) 73 195/55R16 R37 A12 A19 A99 HE15U(a) 73 205/55R16 Flh S02 e11*2007/46* 0018*00-04 Toyota Auris Hybrid(II) 73 195/55R16 A90 R37 A19 A58 A99 HE15U(a) 73 195/60R16 A90 R37 Car F24 Flh e11*2007/46* 73 205/55R16 A12 V16 S02 0018*05-.. 73 225/50R16 A12 R03 - ab Modell 2013 (E18) - incl. Facelift 2015 Toyota C-HR 72, 85 215/65R16 A91 A19 A58 A99 AX1T 72, 85 225/60R16 A12 MHy S02 e11*2007/46*3641*.. 72, 85 235/60R16 A12 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49958 nach §22 StVZO Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55069614 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ OX08 6516 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 4 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Toyota Camry 112,137 215/60R16 A11 A19 A99 V3 S02 e6*98/14*0085*.., e6*2001/116*0085*.. Toyota Previa 85-115 215/55R16 A11 R37 T95 Z15 A19 A99 S02 R3 85-115 215/60R16 A11 R09 T94 T95 e6*98/14*0069*.., e6*2001/116*0069*.. Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur § 22 49958*04 Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A11 Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49958 nach §22 StVZO Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55069614 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ OX08 6516 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 5 von 7 A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich § 22 49958*04 Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). F16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zu Fahrwerksteilen zu achten. F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse. F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse (Einzelradaufhängung). Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49958 nach §22 StVZO Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55069614 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ OX08 6516 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 6 von 7 G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE- R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. MHy Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug). § 22 49958*04 R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1) verwendet werden. T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49958 nach §22 StVZO Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55069614 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ OX08 6516 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 7 von 7 V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 185/50R16 205/45R16 Nr. 2 195/40R16 215/35R16 Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16 Nr. 4 195/50R16 215/45R16 Nr. 5 205/45R16 225/40R16 Nr. 6 205/50R16 225/45R16 Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16 Nr. 8 205/60R16 225/55R16 Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16 Nr. 10 215/55R16 235/50R16 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Z15 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien- Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). § 22 49958*04 Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 6. Februar 2017 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2014. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 6. Februar 2017 Laux 00264753.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim