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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


                nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
                Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


                Nummer der ABE:              49958*04



                Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                             6,5 J x 16 H2


                Typ:                         OX08 6516
§ 22 49958*04




                 Inhaber der ABE und         Reifen Gundlach GmbH
                 Hersteller:                 DE-56316 Raubach




                Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
                Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


                Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                        KBA 49958


                Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
                der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
                Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
                dürfen nicht angebracht werden.
                                     Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 49958*04


                Die ABE-Nr. 49958*04 erstreckt sich auf die Räder 6,5 J x 16 H2, Typ OX08 6516, in den
                Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55069614 (5. Ausfertigung) vom 17.02.2017
                beschrieben.


                Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

                12, 13, 14, 15, 16                            2. Ausfertigung
                5, 6, 10                                      3. Ausfertigung
                2, 8                                          4. Ausfertigung

                des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
                aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

                Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
                der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
                (FZV) nicht erforderlich.
§ 22 49958*04




                An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
                Stellen gut lesbar und dauerhaft,

                der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
                die Felgengröße,
                der Typ und die Ausführung des Rades,
                das Herstelldatum (Monat und Jahr),
                das Typzeichen und
                die Einpresstiefe anzubringen.

                Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
                Außendurchmesser zu kennzeichnen.

                Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
                Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 17.02.2017
                festgehaltenen Angaben.

                Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
                in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

                Flensburg, 10.03.2017
                Im Auftrag
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49958 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55069614 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ OX08 6516
                Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                          Seite 1 von 7

                Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                56316 Raubach
                                                QM-Nr. 441..002, TÜV Nord

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                Modell                          OX08
                Typ                             OX08 6516
                Radgröße                        6,5Jx16H2
                Zentrierart                     Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                   (mm)
                M4           OX08 6516 M4 / Ø67,1xØ60,1            5/114,3/60,1       50       725     2200

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                      49958
                Herstellerzeichen               OX-M
                Radtyp und Ausführung           OX08 6516 (s.o.)
                Radgröße                        6,5Jx16H2
§ 22 49958*04




                Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                Herstelldatum                   Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund        Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
                S02   Mutter M12x1,5               Kegel 60°   110                     -                    RG.581
                S03   Schraube M12x1,5             Kegel 60°   100                     26                   RG.582
                S04   Mutter M12x1,25              Kegel 60°   90                      -                    RG.583
                S05   Serienmutter M12x1,25        Kegel 60°   140                     -                    RG.742
                S06   Schraube M12x1,5             Kegel 60°   90                      26                   RG.582

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                      Fiat
                                                Lexus
                                                Suzuki
                                                Toyota

                Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49958 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55069614 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ OX08 6516
                Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                 Seite 2 von 7


                Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Fiat Sedici            79-99,2        205/55R16   R37                             A12 A19 A57
                FY                     79-99,2        205/60R16                                   A99 Flh KMV
                e4*2001/116*0106*..    79-99,2        215/55R16                                   S03
                Lexus IS200, IS300     114-157        205/55R16                                   A11 A19 A99
                XE1                                                                               B03 Car Lim
                e11*98/14*0110*..,                                                                S02
                e11*2001/116*0110*.
                Suzuki Kizashi         131            215/55R16   A91                             A19 A57 A99
                FR                     131            215/60R16   A91                             Lim S05
                e4*2007/46*0142*..     131            225/55R16   A12
                                       131            235/50R16   A12
                Suzuki SX4             66-99,2        205/55R16   R37                             A12 A19 A58
                EY                     66-99,2        205/60R16                                   A99 Flh KOV
                e4*2001/116*0105*..;   66-99,2        215/55R16                                   S03
                e4*2007/46*0284*..
                - ohne Radhaus-
                  Verbreiterungen
§ 22 49958*04




                Suzuki SX4             66-99,2        205/55R16   R37                             A12 A19 A57
                EY                     66-99,2        205/60R16                                   A99 Flh KMV
                e4*2001/116*0105*..;   66-99,2        215/55R16                                   S03
                e4*2007/46*0284*..
                - mit Radhaus-
                  Verbreiterungen
                Suzuki SX4             79,82,88       205/60R16                                   A12 A19 A58
                GY                     79,82,88       215/55R16                                   A99 Flh KOV
                e4*2001/116*0124*..;                                                              S04
                e4*2007/46*0291*..
                - ohne Radhaus-
                  Verbreiterungen
                Suzuki SX4             79,82,88       205/60R16                                   A12 A19 A57
                GY                     79,82,88       215/55R16                                   A99 Flh KMV
                e4*2001/116*0124*..;                                                              S04
                e4*2007/46*0291*..
                - mit Radhaus-
                  Verbreiterungen
                Suzuki SX4             79, 88         195/60R16   A39                             A19 A58 A99
                GY                     79, 88         205/55R16   A12                             Lim V16 S04
                e4*2001/116*0124*..    79, 88         205/60R16   A01 A12 G03
                - Limousine            79, 88         205/60R16   A12 R09
                                       79, 88         215/50R16   A12
                                       79, 88         215/55R16   A12
                                       79, 88         225/50R16   A01 A12 K1c
                Suzuki SX4 S-Cross     82,88,103      215/60R16   A91                             A19 A57 A99
                JY                     82,88,103      225/55R16   A12                             S03
                e4*2007/46*
                0779*04-..
                ab Modelljahr 2017




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49958 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55069614 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ OX08 6516
                Hersteller                          Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                   Seite 3 von 7
                Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                       Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Suzuki SX4 S-Cross        88             205/60R16   A33                            A19 A57 A99
                JY                        88             215/55R16   A90                            F16 S06
                e4*2007/46*
                0779*00-03
                Suzuki Swift Sport        100            195/50R16   A12                            A19 A58 A99
                NZ                        100            205/45R16   A91                            Flh S06
                e4*2007/46*0155*..
                Suzuki Vitara             88, 103        215/60R16   A91                            A19 A57 A99
                LY                        88, 103        225/55R16   A90                            S06
                e4*2007/46*0928*..        88, 103        225/60R16   A01 A12 G01
                Toyota Auris (I)          66-108         205/55R16                                  A12 A19 A99
                E15J, E15UT..             66-108         225/50R16   R03                            Flh V16 S02
                e11*2001/116*0299*..;     66-97          195/55R16   R37 T87
                0305*00-13;
                e11*2007/46*0167*..;
                0019*00-03
                - incl. Facelift 2010
                Toyota Auris (I) 2,2D     130            205/55R16                                  A12 A19 A99
                E15UT                     130            225/50R16   R03                            Flh V16 S02
§ 22 49958*04




                e11*2001/116*
                0305*00-13
                - incl. Facelift 2010
                Toyota Auris (II)         82 - 97        195/55R16   A90 R37                        A19 A58 A99
                E15UT(a), E15UTN(a)       82 - 97        195/60R16   A90 R37                        Car F24 Flh
                e11*2001/116*             82 - 97        205/55R16   A12                            V16 S02
                0305*14-..;               82 - 97        225/50R16   A12 R03
                e11*2007/46*
                0019*04-..
                - ab Modell 2013 (E18)
                - incl. Facelift 2015
                Toyota Auris (II)         66, 73, 85     195/55R16   A90 R37                        A19 A58 A99
                E15UT(a), E15UTN(a)       66, 73, 85     195/60R16   A90 R37                        Car F23 Flh
                e11*2001/116*             66, 73, 85     205/55R16   A12                            V16 S02
                0305*14-..;               66, 73, 85     225/50R16   A12 R03
                e11*2007/46*
                0019*04-..
                - ab Modell 2013 (E18)
                - incl. Facelift 2015
                Toyota Auris Hybrid (I)   73             195/55R16   R37                            A12 A19 A99
                HE15U(a)                  73             205/55R16                                  Flh S02
                e11*2007/46*
                0018*00-04
                Toyota Auris Hybrid(II)   73             195/55R16   A90 R37                        A19 A58 A99
                HE15U(a)                  73             195/60R16   A90 R37                        Car F24 Flh
                e11*2007/46*              73             205/55R16   A12                            V16 S02
                0018*05-..                73             225/50R16   A12 R03
                - ab Modell 2013 (E18)
                - incl. Facelift 2015
                Toyota C-HR               72, 85         215/65R16   A91                            A19 A58 A99
                AX1T                      72, 85         225/60R16   A12                            MHy S02
                e11*2007/46*3641*..       72, 85         235/60R16   A12


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49958 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55069614 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ OX08 6516
                Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 7
                Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Toyota Camry           112,137        215/60R16                                          A11 A19 A99
                V3                                                                                       S02
                e6*98/14*0085*..,
                e6*2001/116*0085*..
                Toyota Previa          85-115         215/55R16    A11 R37 T95 Z15                       A19 A99 S02
                R3                     85-115         215/60R16    A11 R09 T94 T95
                e6*98/14*0069*..,
                e6*2001/116*0069*..

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
§ 22 49958*04




                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
                Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49958 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55069614 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ OX08 6516
                Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 7
                A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
§ 22 49958*04




                Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
                mm zum Bremssattel zu achten.

                B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                F16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.

                F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

                F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
                (Einzelradaufhängung).

                Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
                Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49958 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55069614 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ OX08 6516
                Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 7
                G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
                Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
                R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
                überprüfen.

                K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).
§ 22 49958*04




                R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
                (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
                Seite 1) verwendet werden.

                T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 49958 nach §22 StVZO

                Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55069614 (3. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6,5Jx16H2 Typ OX08 6516
                Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 7 von 7
                V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse   Hinterachse

                Nr. 1    185/50R16     205/45R16
                Nr. 2    195/40R16     215/35R16
                Nr. 3    195/45R16     215/40R16, 225/40R16
                Nr. 4    195/50R16     215/45R16
                Nr. 5    205/45R16     225/40R16
                Nr. 6    205/50R16     225/45R16
                Nr. 7    205/55R16     225/50R16, 245/45R16
                Nr. 8    205/60R16     225/55R16
                Nr. 9    215/40R16     225/40R16, 245/35R16
                Nr. 10   215/55R16     235/50R16

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
                Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).
§ 22 49958*04




                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 6. Februar 2017 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2014.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 6. Februar 2017




                Laux                                                                   00264753.DOC



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim