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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49918 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55069814 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ OX08 7016
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 1 von 7

Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                56316 Raubach
                                QM-Nr.44100160890,TÜVNord

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          OX08
Typ                             OX08 7016
Radgröße                        7,0Jx16H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last    (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
PC           OX08 7016 PC / ohne Ring              5/108/65,1         44          715   2200

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      49918
Herstellerzeichen               OX-M
Radtyp und Ausführung           OX08 7016 (s.o.)
Radgröße                        7,0Jx16H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
S01   Serien- wahlweise              Flachbund      90                     36,5                Serie ww.
      Zubehörschraube M12x1,25                                                                 RG.S028
S02   Serien- wahlweise              Flachbund      100                    36,5                Serie ww.
      Zubehörschraube M12x1,25                                                                 RG.S028
S03   Serien- wahlweise              Flachbund      120                    36,5                Serie ww.
      Zubehörschraube M12x1,25                                                                 RG.S028_
S04   Serien- wahlweise              Flachbund      115                    36,5                Serie ww.
      Zubehörschraube M12x1,25                                                                 RG.S028

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Citroen
                                Opel
                                Peugeot
                                Toyota

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49918 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55069814 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ OX08 7016
Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                 Seite 2 von 7
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Citr. C4 Picasso/       68-122         205/60R16                                  A12 A19 A58
Spacetourer             68-122         215/55R16   A01 K1a K2b                    A60 A99 B03
3                       68-122         225/55R16   A01 K1c K2b K6d K7a            S02
e2*2007/46*0356*..
Citroen Berlingo (IV)   55-96          205/55R16   A90 T91 T94                    A19 A58 A99
E                       55-96          205/60R16   A90 T92 T96                    KOV X99 S04
e2*2007/46*0624*..      55-96          215/55R16   A12
Citroen Berlingo (IV)   55-96          205/55R16   A90 T91 T94                    A19 A58 A99
E                       55-96          205/60R16   A90 T92 T96                    KOV X99 S04
e2*2007/46*0625*..      55-96          215/55R16   A12
Opel Combo-E            55-96          205/55R16   A90 T91 T94                    A19 A58 A99
E                       55-96          205/60R16   A90 T92 T96                    KOV X99 S04
e2*2007/46*0623*..      55-96          215/55R16   A12
Opel Combo-E Life       55-96          205/55R16   A90 T91 T94                    A19 A58 A99
E                       55-96          205/60R16   A90 T92 T96                    KOV X99 S04
e2*2007/46*0622*..      55-96          215/55R16   A12
Opel Grandland X        75-133         205/70R16   A90                            A19 A58 A99
Z                       75-133         215/70R16   A90                            NoP R93 S04
e2*2007/46*0597*..      75-133         225/65R16   A12
                        75-133         235/65R16   A12
Opel Grandland X        75-133         205/70R16   A90                            A19 A58 A99
Z                       75-133         215/70R16   A90                            NoP S04
e2*2007/46*0597*..      75-133         225/65R16   A12
                        75-133         235/65R16   A01 A12 K2b
Peugeot 308, 308SW      60-115         205/55R16   A90                            A19 A58 A99
L                       60-115         215/55R16   A12                            Car Flh S02
e2*2007/46*0405*..      60-115         225/50R16   A12
                        60-96          195/55R16   A90
                        60-96          195/60R16   A90
Peugeot 407/407SW       80-120         205/60R16   A30                            A01 A19 A99
6*...*; 6*****; 6       80-120         225/55R16   A12                            B03 Car Lim
e2*2001/116*                                                                      V16 X31 S02
0292-0297,0312,
0328,0330-0332,
0336,0346,0352*..;
e2*2001/116*0369*..;
e3*2007/46*0062*..
Peugeot 508 (I)         82-122         215/60R16   A13                            A19 A58 A99
8                       82-122         225/55R16   A01 A90 K2b                    Car Lim S03
e2*2007/46*0080*..;     82-122         245/50R16   A01 A12 K1a K2b K6m
e2*2007/46*0081*..
Peugeot 508 (II)        96, 133        215/60R16                                  A12 A19 A58
F                       96, 133        225/55R16                                  A99 B76 Car
e2*2007/46*0628*..                                                                Lim NoP S04
Peugeot 607             79-116         215/60R16   R37                            A12 A19 A99
9 / 9*****              79-116         225/55R16                                  B03 Pe8 S01
e2*98/14*0199*..
Peugeot Partner (IV)    55-96          205/55R16   A90 T91 T94                    A19 A58 A99
E                       55-96          205/60R16   A90 T92 T96                    KOV X99 S04
e2*2007/46*0625*..      55-96          215/55R16   A12


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49918 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55069814 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ OX08 7016
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Peugeot Rifter         56-96         215/65R16     A90                                   A19 A58 A99
E                                                                                        KMV S04
e2*2007/46*0624*..
Peugeot Rifter         56-96         215/65R16     A90                                   A19 A58 A99
E                                                                                        KMV S04
e2*2007/46*0625*..
Toyota Proace City     55-96         205/55R16     A90 T91 T94                           A19 A58 A99
E, E(EU,N)-TMG         55-96         205/60R16     A90 T92 T96                           KOV X15 X99
e2*2007/46*0686*..;    55-96         215/55R16     A12                                   S04
e13*2007/46*2270*..
Toyota Proace City     75-96         205/55R16     A90 T91 T94                           A19 A58 A99
Verso                  75-96         205/60R16     A90 T92 T96                           KOV X15 X99
E, E(EU,M)-TMG         75-96         215/55R16     A12                                   S04
e2*2007/46*0685*..;
e13*2007/46*2269*..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49918 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55069814 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ OX08 7016
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                   Seite 4 von 7
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B76    Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 304 mm
an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49918 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55069814 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ OX08 7016
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                    Seite 5 von 7
Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

NoP    Nicht für Plug-In Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge.

Pe8    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahr-
zeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 309 mm
an Achse 1.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R93    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser
Serienbereifung 235/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die, vom Fahrzeughersteller für Leichtmetallräder
vorgesehenen, serienmäßigen Flachbundschrauben verwendet werden. Wahlweise können auch die
Flachbundschrauben des Radherstellers verwendet werden (siehe Seite 1, Nr.S01).


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Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55069814 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ OX08 7016
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                      Seite 6 von 7
S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die, vom Fahrzeughersteller für Leichtmetallräder
vorgesehenen, serienmäßigen Flachbundschrauben verwendet werden. Wahlweise können auch die
Flachbundschrauben des Radherstellers verwendet werden (siehe Seite 1, Nr.S02).

S03    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die, vom Fahrzeughersteller für Leichtmetallräder
vorgesehenen, serienmäßigen Flachbundschrauben verwendet werden. Wahlweise können auch die
Flachbundschrauben des Radherstellers verwendet werden (siehe Seite 1, Nr.S03).

S04    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die, vom Fahrzeughersteller für Leichtmetallräder
vorgesehenen, serienmäßigen Flachbundschrauben verwendet werden. Wahlweise können auch die
Flachbundschrauben des Radherstellers verwendet werden (siehe Seite 1, Nr.S04).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      215/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/55R16      235/50R16
Nr. 11   225/40R16      245/35R16
Nr. 12   225/50R16      245/45R16
Nr. 13   225/55R16      245/50R16
Nr. 14   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.



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Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55069814 (5. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ OX08 7016
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 7 von 7
X15    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-Reifengrößen (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

X31    An Achse 1 sind die Kabel für die Verschleißanzeige und des Anti-Blockier-Systems bzw.
deren Halterungen so zu verlegen oder zu verändern, dass bei vollständigem Lenkeinschlag ein
Mindestabstand von 4 mm zur Rad- / Reifenkombination vorhanden ist.

X99    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
215/65R16 ww. 215/60R17 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 17. August 2020 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 17. August 2020




Laux                                                                  00348798.DOC




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