GUTACHTEN zur ABE Nr. 49918 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55069814 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ OX08 7016 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 1 von 7 Auftraggeber Reifen Gundlach GmbH Gewerbegebiet, Talstraße 1-3 56316 Raubach QM-Nr.44100160890,TÜVNord Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell OX08 Typ OX08 7016 Radgröße 7,0Jx16H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) PC OX08 7016 PC / ohne Ring 5/108/65,1 44 715 2200 Kennzeichnungen KBA-Nummer 49918 Herstellerzeichen OX-M Radtyp und Ausführung OX08 7016 (s.o.) Radgröße 7,0Jx16H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. S01 Serien- wahlweise Flachbund 90 36,5 Serie ww. Zubehörschraube M12x1,25 RG.S028 S02 Serien- wahlweise Flachbund 100 36,5 Serie ww. Zubehörschraube M12x1,25 RG.S028 S03 Serien- wahlweise Flachbund 120 36,5 Serie ww. Zubehörschraube M12x1,25 RG.S028_ S04 Serien- wahlweise Flachbund 115 36,5 Serie ww. Zubehörschraube M12x1,25 RG.S028 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Citroen Opel Peugeot Toyota Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49918 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55069814 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ OX08 7016 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 2 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Citr. C4 Picasso/ 68-122 205/60R16 A12 A19 A58 Spacetourer 68-122 215/55R16 A01 K1a K2b A60 A99 B03 3 68-122 225/55R16 A01 K1c K2b K6d K7a S02 e2*2007/46*0356*.. Citroen Berlingo (IV) 55-96 205/55R16 A90 T91 T94 A19 A58 A99 E 55-96 205/60R16 A90 T92 T96 KOV X99 S04 e2*2007/46*0624*.. 55-96 215/55R16 A12 Citroen Berlingo (IV) 55-96 205/55R16 A90 T91 T94 A19 A58 A99 E 55-96 205/60R16 A90 T92 T96 KOV X99 S04 e2*2007/46*0625*.. 55-96 215/55R16 A12 Opel Combo-E 55-96 205/55R16 A90 T91 T94 A19 A58 A99 E 55-96 205/60R16 A90 T92 T96 KOV X99 S04 e2*2007/46*0623*.. 55-96 215/55R16 A12 Opel Combo-E Life 55-96 205/55R16 A90 T91 T94 A19 A58 A99 E 55-96 205/60R16 A90 T92 T96 KOV X99 S04 e2*2007/46*0622*.. 55-96 215/55R16 A12 Opel Grandland X 75-133 205/70R16 A90 A19 A58 A99 Z 75-133 215/70R16 A90 NoP R93 S04 e2*2007/46*0597*.. 75-133 225/65R16 A12 75-133 235/65R16 A12 Opel Grandland X 75-133 205/70R16 A90 A19 A58 A99 Z 75-133 215/70R16 A90 NoP S04 e2*2007/46*0597*.. 75-133 225/65R16 A12 75-133 235/65R16 A01 A12 K2b Peugeot 308, 308SW 60-115 205/55R16 A90 A19 A58 A99 L 60-115 215/55R16 A12 Car Flh S02 e2*2007/46*0405*.. 60-115 225/50R16 A12 60-96 195/55R16 A90 60-96 195/60R16 A90 Peugeot 407/407SW 80-120 205/60R16 A30 A01 A19 A99 6*...*; 6*****; 6 80-120 225/55R16 A12 B03 Car Lim e2*2001/116* V16 X31 S02 0292-0297,0312, 0328,0330-0332, 0336,0346,0352*..; e2*2001/116*0369*..; e3*2007/46*0062*.. Peugeot 508 (I) 82-122 215/60R16 A13 A19 A58 A99 8 82-122 225/55R16 A01 A90 K2b Car Lim S03 e2*2007/46*0080*..; 82-122 245/50R16 A01 A12 K1a K2b K6m e2*2007/46*0081*.. Peugeot 508 (II) 96, 133 215/60R16 A12 A19 A58 F 96, 133 225/55R16 A99 B76 Car e2*2007/46*0628*.. Lim NoP S04 Peugeot 607 79-116 215/60R16 R37 A12 A19 A99 9 / 9***** 79-116 225/55R16 B03 Pe8 S01 e2*98/14*0199*.. Peugeot Partner (IV) 55-96 205/55R16 A90 T91 T94 A19 A58 A99 E 55-96 205/60R16 A90 T92 T96 KOV X99 S04 e2*2007/46*0625*.. 55-96 215/55R16 A12 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49918 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55069814 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ OX08 7016 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 3 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Peugeot Rifter 56-96 215/65R16 A90 A19 A58 A99 E KMV S04 e2*2007/46*0624*.. Peugeot Rifter 56-96 215/65R16 A90 A19 A58 A99 E KMV S04 e2*2007/46*0625*.. Toyota Proace City 55-96 205/55R16 A90 T91 T94 A19 A58 A99 E, E(EU,N)-TMG 55-96 205/60R16 A90 T92 T96 KOV X15 X99 e2*2007/46*0686*..; 55-96 215/55R16 A12 S04 e13*2007/46*2270*.. Toyota Proace City 75-96 205/55R16 A90 T91 T94 A19 A58 A99 Verso 75-96 205/60R16 A90 T92 T96 KOV X15 X99 E, E(EU,M)-TMG 75-96 215/55R16 A12 S04 e2*2007/46*0685*..; e13*2007/46*2269*.. Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49918 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55069814 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ OX08 7016 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 4 von 7 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). B76 Sonderrad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 304 mm an Achse 1. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49918 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55069814 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ OX08 7016 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 5 von 7 Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K6d An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K7a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine. NoP Nicht für Plug-In Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge. Pe8 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahr- zeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 309 mm an Achse 1. R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. R93 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser Serienbereifung 235/50R19 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die, vom Fahrzeughersteller für Leichtmetallräder vorgesehenen, serienmäßigen Flachbundschrauben verwendet werden. Wahlweise können auch die Flachbundschrauben des Radherstellers verwendet werden (siehe Seite 1, Nr.S01). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49918 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55069814 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ OX08 7016 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 6 von 7 S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die, vom Fahrzeughersteller für Leichtmetallräder vorgesehenen, serienmäßigen Flachbundschrauben verwendet werden. Wahlweise können auch die Flachbundschrauben des Radherstellers verwendet werden (siehe Seite 1, Nr.S02). S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die, vom Fahrzeughersteller für Leichtmetallräder vorgesehenen, serienmäßigen Flachbundschrauben verwendet werden. Wahlweise können auch die Flachbundschrauben des Radherstellers verwendet werden (siehe Seite 1, Nr.S03). S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die, vom Fahrzeughersteller für Leichtmetallräder vorgesehenen, serienmäßigen Flachbundschrauben verwendet werden. Wahlweise können auch die Flachbundschrauben des Radherstellers verwendet werden (siehe Seite 1, Nr.S04). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. V16 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 185/50R16 205/45R16 Nr. 2 195/40R16 215/35R16 Nr. 3 195/45R16 215/40R16, 225/40R16 Nr. 4 195/50R16 215/45R16 Nr. 5 205/45R16 225/40R16 Nr. 6 205/50R16 225/45R16 Nr. 7 205/55R16 225/50R16, 245/45R16 Nr. 8 205/60R16 225/55R16 Nr. 9 215/40R16 225/40R16, 245/35R16 Nr. 10 215/55R16 235/50R16 Nr. 11 225/40R16 245/35R16 Nr. 12 225/50R16 245/45R16 Nr. 13 225/55R16 245/50R16 Nr. 14 225/60R16 245/55R16 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49918 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55069814 (5. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx16H2 Typ OX08 7016 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 7 von 7 X15 Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). X31 An Achse 1 sind die Kabel für die Verschleißanzeige und des Anti-Blockier-Systems bzw. deren Halterungen so zu verlegen oder zu verändern, dass bei vollständigem Lenkeinschlag ein Mindestabstand von 4 mm zur Rad- / Reifenkombination vorhanden ist. X99 Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/65R16 ww. 215/60R17 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 17. August 2020 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2014. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 17. August 2020 Laux 00348798.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim