Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679) Nummer der ABE: 49962*02 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 7 J x 17 H2 Typ: OX08 7017 Inhaber der ABE Reifen Gundlach GmbH und Hersteller: DE-56316 Raubach Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt: Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß auch für den Nachtrag. In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen Änderungen bzw. Ergänzungen ein. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 49962*02 Die ABE-Nr. 49962 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7 J x 17 H2 , Typ OX08 7017, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55072114 (3. Ausfertigung) vom 31.07.2015 beschrieben. Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11 (1. Ausfertigung) 1, 4 (2. Ausfertigung) 2, 3 (3. Ausfertigung) des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. Im Übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 31.07.2015 festgehaltenen Angaben. Flensburg, 08.09.2015 Im Auftrag Nina Haderup Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nachtragsgutachten Nr. 55072114 (3. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 14.08.2015 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 49962*02 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. GUTACHTEN zur ABE Nr. 49962 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55072114 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 1 von 8 Auftraggeber Reifen Gundlach GmbH Gewerbegebiet, Talstraße 1-3 56316 Raubach QM-Nr. 49020140905 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell OX08 Typ OX08 7017 Radgröße 7,0Jx17H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) O2 OX08 7017 O2 / ohne Ring 5/110/65,1 41 715 2300 Kennzeichnungen KBA-Nummer 49962 Herstellerzeichen OX-M Radtyp und Ausführung OX08 7017 (s.o.) Radgröße 7,0Jx17H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. S02 Schraube M12x1,25 Kegel 60° 110 28 RG.538F S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 26 RG.550F S04 Serienschraube M12x1,25 Kegel 60° 135 26 - S05 Schraube M12x1,25 Kegel 60° 120 28 RG.538F Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Alfa Romeo Chrysler Fiat Opel Saab Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49962 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55072114 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 2 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Alfa Giulietta 77-129 205/50R17 A90 A19 A58 A99 940 77-129 215/45R17 A33 T91 B03 B29 Flh e3*2007/46*0027*.. 77-129 225/45R17 A90 S02 Jeep Cherokee 103-200 225/60R17 A33 A19 A57 A99 KL 103-200 235/55R17 A12 JnT R34 S04 e4*2007/46*0783*.. 103-200 245/55R17 A01 A12 K1a Jeep Renegade 2WD 81-103 215/60R17 A12 A19 A58 BU 81-103 215/65R17 A99 S05 e3*2007/46*0300*.. Jeep Renegade 4WD 88-125 215/60R17 A12 A19 A56 BU 88-125 215/65R17 A99 S05 e3*2007/46*0300*.. Fiat 500X 2WD 81-103 215/50R17 A12 A19 A58 334 81-103 215/55R17 A99 S05 e3*2007/46*0318*.. Fiat 500X 4WD 100-125 215/50R17 A12 A19 A56 334 100-125 215/55R17 A99 S05 e3*2007/46*0318*.. Fiat Croma 85-110 205/50R17 R37 T89 T93 A19 A30 A99 194 85-147 215/50R17 Car V17 S03 e3*2001/116*0210*.. 85-147 225/45R17 Opel Adam S 110 205/45R17 A12 A19 A58 S-D 110 215/40R17 A99 Y84 S03 e1*2001/116* 110 215/45R17 0379*31-.. Opel Astra-G 55-108 205/40R17 R37 T80 T81 T84 A12 A19 A99 T98, T98/NB 55-108 205/45R17 R37 B03 Flh Sth e1*97/27,98/14* 55-147 215/40R17 A01 K56 R35 T83 T85 T87 S03 0086, 0101*.. Opel Astra-G 74-108 205/40R17 R37 T80 T81 T84 A12 A19 A99 T98C 74-108 205/45R17 R37 T84 T88 B03 Cbo Cpe e1*98/14*0132*.. 74-147 215/40R17 A01 K56 T83 T85 T87 S03 - Coupé, Cabrio Opel Astra-G Caravan 55-108 205/40R17 R37 T80 T81 T84 A12 A19 A99 T98/Kombi 55-108 205/45R17 R37 T84 T88 Car S03 e1*97/27, 55-147 215/40R17 R37 T83 T85 T87 98/14*0087*.. 55-147 215/45R17 R09 55-147 215/45R17 A01 G03 Opel Corsa-C 74 205/40R17 A01 G03 K2b K42 K45 A12 A19 A99 Corsa-C 74 215/35R17 A01 K1a K1b K2b K42 K45 T83 S03 e1*98/14*0148*.. Opel Corsa-D 88,92,96 205/45R17 A12 A19 A99 S-D 88-110 205/45R17 M+S Flh S03 e1*2001/116* 88-110 215/40R17 0379*00-29 88-110 215/45R17 Opel Corsa-D OPC 141 205/45R17 M+S A12 A19 A99 S-D 141 215/40R17 Flh S03 e1*2001/116* 141 215/45R17 0379*00-29 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49962 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55072114 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 3 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Opel Meriva-A 55-132 205/45R17 A01 K2b T88 A12 A19 A99 X01Monocab 55-132 215/40R17 A01 K2b K46 K56 T85 T87 S03 e1*2001/116*0215*.. Opel Signum 74-114 205/50R17 A13 R37 T89 T93 A19 A99 Flh Vectra/Car, Z-C/S 74-184 215/50R17 A33 T90 T91 V17 S03 e1*2001/116*0214*.., 74-184 225/45R17 A13 T90 T91 e1*2001/116*0291*.. Opel Vectra-B 55-125 215/45R17 A01 A12 A19 J96 55-125 225/45R17 K1a K2b A99 K42 K56 e1*93/81, 95/54, S03 98/14*0030*.. Opel Vectra-B 55-125 215/45R17 T87 A01 A12 A19 J96/Kombi 55-125 225/45R17 K1a K2b A99 K42 K56 e1*95/54, S03 98/14*0044*.. Opel Vectra-C 74-129 205/50R17 A13 R37 T89 T93 A19 A99 Flh Vectra/Lim, Z-C 74-129 215/45R17 A13 R37 T87 T88 T91 Lim V17 S03 e1*98/14*0187*.., 74-184 215/50R17 A33 R37 e1*2001/116*0290*.. 74-206 205/50R17 A13 M+S T89 T93 74-206 225/45R17 A13 Opel Vectra-C 74-129 205/50R17 A13 R37 T89 T93 A19 A99 Car Vectra/SW, Z-C/SW 74-129 215/45R17 A13 R37 T88 T91 V17 S03 e1*2001/116*0238*.., 74-184 215/50R17 A33 T90 T91 e1*2001/116*0292*.. 74-206 205/50R17 A13 M+S T89 T93 - Caravan, Kombi 74-206 225/45R17 A13 T90 T91 Opel Zafira-A 60-108 205/45R17 T88 A12 A19 A99 T98MONOCAB 60-108 215/45R17 A01 K15 K1a K2c K42 B03 S03 e1*98/14*0110*.. 60-147 225/45R17 A01 K15 K1a K2c K42 Saab 9-3 88-110 205/50R17 A33 R37 T89 T93 A19 A58 A99 YS3F 88-129 215/45R17 A33 R37 T91 Car Cbo KOV e4*2001/116*0065*.., 88-154 215/50R17 A01 A12 K25 R37 Lim V17 S03 e4*2001/116*0077*.. 88-206 205/50R17 A33 M+S T89 T93 88-206 215/45R17 A33 M+S T91 88-206 215/50R17 A01 A12 K25 M+S 88-206 225/45R17 A12 Saab 9-5 88-191 225/45R17 K1a K2b K42 K56 A01 A12 A19 YS3E A99 S03 e11*96/27*0073*.., e4*2001/116*0096*.. Saab 900, Saab 9-3 85-151 205/45R17 T88 A12 A19 A99 YS3D 85-151 215/40R17 T83 T85 T87 B03 S03 e4*95/54*0012*.., 85-169 215/45R17 e4*98/14*0012*.. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49962 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55072114 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 4 von 8 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49962 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55072114 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 5 von 8 A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). B29 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE- R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. JnT Die Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Jeep Cherokee Trailhawk mit serienmäßiger Bereifung 245/65R17 (Typ KL) K15 Eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/Reifen-Kombination im Türbereich an Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Türkante sowie der Spritzgummis herzustellen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49962 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55072114 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 6 von 8 K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K25 Durch Nacharbeit der Kunststoffinnenkotflügel an der Vorderachse im Bereich des Motorschutzes ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl. vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben. K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R34 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 225/60R17 oder 225/55R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). R35 Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49962 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55072114 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 7 von 8 S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T85 Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 49962 nach §22 StVZO Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55072114 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 8 von 8 V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 195/40R17 215/35R17 Nr. 2 195/45R17 215/40R17 Nr. 3 205/40R17 225/35R17 Nr. 4 205/45R17 235/40R17 Nr. 5 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Y84 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 31. Juli 2015 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2015. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 31. Juli 2015 Laux 00233261_14.08.15.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim