Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg MITTEILUNG E1 ausgestellt von: Kraftfahrt-Bundesamt über die Erweiterung einer Genehmigung für einen Radtyp nach der Regelung Nr. 124 einschließlich Änderung Nr. 00 Ergänzung 01 COMMUNICATION issued by: R124 000659, Erw. 05 Kraftfahrt-Bundesamt of the extension of an approval of a wheel type, pursuant to Regulation No. 124 including amendment No 00 supplement 01 Nummer der Genehmigung: 000659 Erweiterung Nr.: 05 Approval No. Extension No. 1. Radhersteller: Wheel manufacturer: Reifen Gundlach GmbH DE-56316 Raubach 2. Typbezeichnung des Rades: Wheel type designation: OX08 7017 2.1 Kategorie der Nachrüsträder: Category of replacement wheels: Dimensionsgleiche Nachrüsträder Pattern part replacement wheels 2.2 Werkstoff: Construction material: Aluminiumlegierung Aluminium alloy Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der Genehmigung: 000659 Erweiterung Nr.: 05 Approval No. Extension No. 2.3 Fertigungsverfahren: Method of production: gegossene Räder casted wheels 2.4 Kennung der Felgenkontur: Rim contour designation: 7J 2.5 Einpresstiefe des Rades: Wheel inset/outset: siehe Punkt 0.7 des Prüfberichtes see point 0.7 of the test report R124 000659, Erw. 05 2.6 Radbefestigung: Wheel attachment: serienmäßige Befestigungsmittel des Fahrzeugherstellers bzw. mitgelieferte Befestigungsmittel des Radherstellers original mounting parts of the vehicle manufacturer or delivered mounting parts of the wheel manufacturer 2.7 Maximale Radlast und Abrollumfang: Maximum wheel load and respective theoretical rolling circumference: siehe Punkt 0.9 des Prüfberichtes see point 0.9 of the test report 3. Name und Anschrift des Herstellers: Manufacturer‘s name and address: Reifen Gundlach GmbH DE-56316 Raubach 4. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Vertreters des Herstellers: If applicable, name and address of manufacturer‘s representative: entfällt not applicable 5. Datum, an dem das Rad für die Genehmigungsprüfung vorgeführt wurde: Date on which the wheel was submitted for approval tests: ab Juli 2014 from July 2014 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 3 Nummer der Genehmigung: 000659 Erweiterung Nr.: 05 Approval No. Extension No. 6. Technischer Dienst, der die Prüfungen für die Genehmigung durchführt: Technical Service responsible for carrying out the approval test: Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH DE-67245 Lambsheim 7. Datum des Gutachtens des Technischen Dienstes: Date of test report issued by the Technical Service: 05.09.2017 8. Nummer des Gutachtens des Technischen Dienstes: Number of report issued by that service: 55 0990 14 (6. Ausfertigung) 9. Bemerkungen: R124 000659, Erw. 05 Remarks: Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben. The indications given in the above mentioned test report including its annexes shall apply. 10. Die Genehmigung wird erweitert Approval extended 11. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend): Reason(s) for the extension (if applicable): siehe Anlage 1 des Prüfberichtes see appendix 1 of the test report 12. Ort: DE-24932 Flensburg Place: 13. Datum: 22.09.2017 Date: 14. Unterschrift: Im Auftrag Signature: Montageanleitung für Leichtmetallrad Oberon 5 OX08 7017 Ausf. X4 Stand 09.2016 E1 124R–000659 & KBA 49962 Montageanleitung 1. Überprüfen Sie das Leichtmetallrad vor der Montage auf evtl. Beschädigungen. 2. Bei den ECE Gutachten ist die Verwendung der im Anhang aufgeführten Reifengrößen nur zulässig, wenn diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) bereits serienmäßig eingetragen sind. 3. Das Fahrwerk, die Brems- und die Lenkungsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen. 4. Achtung! Die Montage soll nur von geschultem Fachpersonal durchgeführt werden. 5. Vor der Radmontage muss die Anlagefläche/Planfläche von Korrosion und Verschmutzung befreit und mit Kupferpaste eingefettet werden. Rad an Felgenlochposition bringen; Rad muss plan an der Anlagefläche sitzen. Erste Schraube ist immer am tiefsten Punkt/Bolzenloch der Felge anzuschrauben. Radbolzen/-schrauben mit Hand über Kreuz anziehen. Radbolzen/-schrauben am Fahrzeug, im vollständig angehobenen Zustand, mit einem Drehmomentschlüssel anziehen. Drehprüfung auf Freigängigkeit und Schleifgeräusche. Bei Ford Modellen bei denen im Gutachten als Art der Befestigungsmittel „Serien- ww- Zubehörhutmutter M12 x 1,5“ aufgeführt ist, sind als Serienmuttern nur die für Leichtmetallräder vorgesehenen „neuen globalen Radmuttern“ OE Nr.: 5114407 zu verwenden (Foto). Wahlweise können die im Gutachten aufgeführten Zubehörmuttern verwendet werden. 6. Das Rad darf nur mit den im Gutachten freigegebenen Anbauteilen an dem Fahrzeug verbaut werden. 7. Achtung! Die Radschrauben unbedingt nach 50 km nachziehen. 8. Der vorgeschriebene Luftdruck vom Fahrzeughersteller ist zu beachten. 9. Die Verwendung von Schneeketten ist nur dann zulässig, wenn diese im Gutachten oder je nach Auflage vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifenkombination in der Betriebsanleitung an den dafür vorgesehenen Achsen freigegeben ist. 10. Weder nachträgliche mechanische Bearbeitung noch thermische Behandlung ist gestattet. Dies würde bei Montage auf einem Fahrzeug zum Erlöschen der Betriebserlaubnis im Bereich der StVZO führen, da ein solches Rad nicht mehr der geprüften Version entspricht. Pflegehinweise Die Leichtmetallräder müssen in einem regelmäßigen Abstand von ca. zwei Wochen von außen und innen gereinigt werden. Bei stärkerer Beanspruchung sowie im Winter muss die Reinigung der Felge von Bremsstaub und Streusalz öfter durchgeführt werden. Für die Felgenreinigung sollte warmes Wasser, Auto-Shampoo oder Spülmittel verwendet werden. Bei Felgenreinigern bitte die Gebrauchanweisung des Herstellers beachten. Aggressive Reiniger dürfen nicht verwendet werden. Gutachten zur UN ECE R124 000659 Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55099014 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 1 von 5 Prüfgegenstand Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) X4 OX08 7017 X4 / ohne Ring 5/108/63,4 50 715 2300 Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 140 - RG.530F (Gesamthöhe: 30 mm) S03 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 130 - RG.585F S04 Serien- ww. Kegel 60° 130 - Serie ww. Zubehörhutmutter M12x1,5 RG.585F S05 Serienschraube M14x1,5 Kegel 60° 140 32 - S06 Serien- ww. Kegel 60° 135 - Serie ww. Zubehörhutmutter M12x1,5 RG.585F R124 000659, Erw. 05 Verwendungsbereich Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Ford C-Max 63-134 215/50R17 ECE A12 A19 A58 (Compact) A99 B02 KoS DXA S06 e13*2007/46*1103*.. - incl. Facelift 2015 Ford Focus 59-107 205/50R17 ECE A12 A19 A99 DA3, DB3 B02 Car Flh e13*2001/116* Sth S03 0144,0157*.. Ford Focus 63-134 215/50R17 ECE A12 A19 A58 DYB A99 Car Flh e13*2007/46*1138*.. Lim S04 - incl. Facelift 2014 Ford Focus Cabrio 74-107 205/50R17 ECE A12 A19 A99 DB3 B02 Cbo S03 e13*2001/116*0157*. Ford Focus RS 224 205/50R17 A13 ECE M+S A19 A58 A99 DA3, DA3-RS 224, 257 215/50R17 A91 ECE M+S B02 Flh S03 e13*2001/116*0144*. e13*2001/116*1010*. Ford Focus ST 136, 184 215/50R17 A33 ECE A19 A58 A99 DYB Car Flh S04 e13*2007/46*1138*.. - incl. Facelift 2015 Ford Grand C-Max 70-134 215/50R17 ECE A12 A19 A58 DXA A99 B02 KmS e13*2007/46*1103*.. S06 - incl. Facelift 2015 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Gutachten zur UN ECE R124 000659 Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55099014 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 2 von 5 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Ford Mondeo (IV) 74-176 215/50R17 A33 ECE R69 A19 A58 A99 BA7 B02 Flh Lim e13*2001/116* S02 0249*00-25 - incl. Facelift 2010 Ford Mondeo 74-176 215/50R17 A33 ECE R69 T90 T91 T93 A19 A58 A99 Turnier (IV) B02 Car S02 BA7 e13*2001/116* 0249*00-25 - incl. Facelift 2010 Volvo S60, V60 84-242 215/50R17 A33 ECE A19 A57 A99 F, F-N2D Car Lim Npf e9*2007/46*0023*..; S05 e13*2007/46*1157*.. Volvo S80 80-180 215/50R17 A33 ECE T90 T91 A19 A99 S05 A, A-2D 80-232 225/50R17 A33 ECE e9*2001/116*0057*.., R124 000659, Erw. 05 e1*2001/116*0504*.. Volvo V40 84 - 187 205/50R17 A33 ECE A19 A58 A99 M, M-N2E 84- 187 225/45R17 A33 ECE Flh X4V S03 e4*2001/116* 0076*27-..; e13*2007/46*1337*.. Volvo V40 CC 84-187 225/50R17 A90 ECE A19 A57 A99 M, M-N2E Flh S03 e4*2001/116* 0076*29..; e13*2007/46*1337*.. - Cross Country Volvo V70 80-177 215/50R17 A33 ECE T90 T91 A19 A99 Car B, /-2D, /-N2D, /-N2E 80-224 225/50R17 A33 ECE X7V S05 e9*2001/116*0065*..; e1*2001/116*0505*..; e1*2007/46*0495*..; e13*2007/46*1203*.. Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Gutachten zur UN ECE R124 000659 Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55099014 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 3 von 5 Spezielle Auflagen und Hinweise A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) R124 000659, Erw. 05 A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabrio- Limousine, Roadster. ECE Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). KmS Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Schiebetüren. KoS Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Schiebetüren. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Gutachten zur UN ECE R124 000659 Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55099014 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 4 von 5 Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout, usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen). R69 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/55R16, 215/50R17, 235/45R17, 235/40R18 oder 235/35R19 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Radhersteller mitgelieferten Befestigungsmittel (siehe Seite 1) verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Radhersteller mitgelieferten Befestigungsmittel (siehe Seite 1) verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km R124 000659, Erw. 05 nachzuziehen sind. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder, vorgesehenen Befestigungsmittel (Art. Nr.: 5114407, Gesamthöhe: 31,5 mm) verwendet werden oder wahlweise die Befestigungsmittel des Radherstellers (siehe Seite 1). Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind. S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel (siehe Seite 1) verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind. S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder, vorgesehenen Befestigungsmittel (Art. Nr.: 5114407, Gesamthöhe: 31,5 mm) verwendet werden oder wahlweise die Befestigungsmittel des Radherstellers (siehe Seite 1). Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). X4V Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V40 Cross Country (Typ M). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Gutachten zur UN ECE R124 000659 Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55099014 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 5 von 5 X7V Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country ww. Volvo XC70 (Typ B, S). Lambsheim, 5. September 2017 00278149.DOC R124 000659, Erw. 05 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim