Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
MITTEILUNG
E1 ausgestellt von:
Kraftfahrt-Bundesamt
über die Erweiterung einer Genehmigung
für einen Radtyp nach der Regelung Nr. 124 einschließlich Änderung Nr. 00
Ergänzung 01
COMMUNICATION
issued by:
R124 000659, Erw. 05
Kraftfahrt-Bundesamt
of the extension of an approval
of a wheel type, pursuant to Regulation No. 124 including amendment No 00
supplement 01
Nummer der Genehmigung: 000659 Erweiterung Nr.: 05
Approval No. Extension No.
1. Radhersteller:
Wheel manufacturer:
Reifen Gundlach GmbH
DE-56316 Raubach
2. Typbezeichnung des Rades:
Wheel type designation:
OX08 7017
2.1 Kategorie der Nachrüsträder:
Category of replacement wheels:
Dimensionsgleiche Nachrüsträder
Pattern part replacement wheels
2.2 Werkstoff:
Construction material:
Aluminiumlegierung
Aluminium alloy
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der Genehmigung: 000659 Erweiterung Nr.: 05
Approval No. Extension No.
2.3 Fertigungsverfahren:
Method of production:
gegossene Räder
casted wheels
2.4 Kennung der Felgenkontur:
Rim contour designation:
7J
2.5 Einpresstiefe des Rades:
Wheel inset/outset:
siehe Punkt 0.7 des Prüfberichtes
see point 0.7 of the test report
R124 000659, Erw. 05
2.6 Radbefestigung:
Wheel attachment:
serienmäßige Befestigungsmittel des Fahrzeugherstellers bzw. mitgelieferte
Befestigungsmittel des Radherstellers
original mounting parts of the vehicle manufacturer or delivered mounting parts
of the wheel manufacturer
2.7 Maximale Radlast und Abrollumfang:
Maximum wheel load and respective theoretical rolling circumference:
siehe Punkt 0.9 des Prüfberichtes
see point 0.9 of the test report
3. Name und Anschrift des Herstellers:
Manufacturer‘s name and address:
Reifen Gundlach GmbH
DE-56316 Raubach
4. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Vertreters des Herstellers:
If applicable, name and address of manufacturer‘s representative:
entfällt
not applicable
5. Datum, an dem das Rad für die Genehmigungsprüfung vorgeführt wurde:
Date on which the wheel was submitted for approval tests:
ab Juli 2014
from July 2014
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
3
Nummer der Genehmigung: 000659 Erweiterung Nr.: 05
Approval No. Extension No.
6. Technischer Dienst, der die Prüfungen für die Genehmigung durchführt:
Technical Service responsible for carrying out the approval test:
Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH
DE-67245 Lambsheim
7. Datum des Gutachtens des Technischen Dienstes:
Date of test report issued by the Technical Service:
05.09.2017
8. Nummer des Gutachtens des Technischen Dienstes:
Number of report issued by that service:
55 0990 14 (6. Ausfertigung)
9. Bemerkungen:
R124 000659, Erw. 05
Remarks:
Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
The indications given in the above mentioned test report including its
annexes shall apply.
10. Die Genehmigung wird erweitert
Approval extended
11. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
Reason(s) for the extension (if applicable):
siehe Anlage 1 des Prüfberichtes
see appendix 1 of the test report
12. Ort: DE-24932 Flensburg
Place:
13. Datum: 22.09.2017
Date:
14. Unterschrift: Im Auftrag
Signature:
Montageanleitung für Leichtmetallrad
Oberon 5 OX08 7017 Ausf. X4 Stand 09.2016
E1 124R–000659 & KBA 49962
Montageanleitung
1. Überprüfen Sie das Leichtmetallrad vor der Montage auf evtl. Beschädigungen.
2. Bei den ECE Gutachten ist die Verwendung der im Anhang aufgeführten
Reifengrößen nur zulässig, wenn diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) bereits serienmäßig eingetragen sind.
3. Das Fahrwerk, die Brems- und die Lenkungsaggregate müssen dem Serienstand
entsprechen.
4. Achtung! Die Montage soll nur von geschultem Fachpersonal durchgeführt
werden.
5. Vor der Radmontage muss die Anlagefläche/Planfläche von Korrosion und
Verschmutzung befreit und mit Kupferpaste eingefettet werden.
Rad an Felgenlochposition bringen; Rad muss plan an der Anlagefläche sitzen.
Erste Schraube ist immer am tiefsten Punkt/Bolzenloch der Felge
anzuschrauben.
Radbolzen/-schrauben mit Hand über Kreuz anziehen.
Radbolzen/-schrauben am Fahrzeug, im vollständig angehobenen Zustand,
mit einem Drehmomentschlüssel anziehen.
Drehprüfung auf Freigängigkeit und Schleifgeräusche.
Bei Ford Modellen bei denen im Gutachten als Art der Befestigungsmittel
„Serien- ww- Zubehörhutmutter M12 x 1,5“ aufgeführt ist, sind als
Serienmuttern nur die für Leichtmetallräder vorgesehenen „neuen globalen
Radmuttern“ OE Nr.: 5114407 zu verwenden (Foto). Wahlweise können die
im Gutachten aufgeführten Zubehörmuttern verwendet werden.
6. Das Rad darf nur mit den im Gutachten freigegebenen Anbauteilen an dem Fahrzeug
verbaut werden.
7. Achtung! Die Radschrauben unbedingt nach 50 km nachziehen.
8. Der vorgeschriebene Luftdruck vom Fahrzeughersteller ist zu beachten.
9. Die Verwendung von Schneeketten ist nur dann zulässig, wenn diese im Gutachten
oder je nach Auflage vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifenkombination in der
Betriebsanleitung an den dafür vorgesehenen Achsen freigegeben ist.
10. Weder nachträgliche mechanische Bearbeitung noch thermische Behandlung ist
gestattet. Dies würde bei Montage auf einem Fahrzeug zum Erlöschen der
Betriebserlaubnis im Bereich der StVZO führen, da ein solches Rad nicht mehr der
geprüften Version entspricht.
Pflegehinweise
Die Leichtmetallräder müssen in einem regelmäßigen Abstand von ca. zwei Wochen
von außen und innen gereinigt werden. Bei stärkerer Beanspruchung sowie im Winter
muss die Reinigung der Felge von Bremsstaub und Streusalz öfter durchgeführt
werden.
Für die Felgenreinigung sollte warmes Wasser, Auto-Shampoo oder Spülmittel
verwendet werden. Bei Felgenreinigern bitte die Gebrauchanweisung des Herstellers
beachten.
Aggressive Reiniger dürfen nicht verwendet werden.
Gutachten zur UN ECE R124 000659
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55099014 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
Seite 1 von 5
Prüfgegenstand
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
X4 OX08 7017 X4 / ohne Ring 5/108/63,4 50 715 2300
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr.
S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 140 - RG.530F
(Gesamthöhe: 30 mm)
S03 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 130 - RG.585F
S04 Serien- ww. Kegel 60° 130 - Serie ww.
Zubehörhutmutter M12x1,5 RG.585F
S05 Serienschraube M14x1,5 Kegel 60° 140 32 -
S06 Serien- ww. Kegel 60° 135 - Serie ww.
Zubehörhutmutter M12x1,5 RG.585F
R124 000659, Erw. 05
Verwendungsbereich
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford C-Max 63-134 215/50R17 ECE A12 A19 A58
(Compact) A99 B02 KoS
DXA S06
e13*2007/46*1103*..
- incl. Facelift 2015
Ford Focus 59-107 205/50R17 ECE A12 A19 A99
DA3, DB3 B02 Car Flh
e13*2001/116* Sth S03
0144,0157*..
Ford Focus 63-134 215/50R17 ECE A12 A19 A58
DYB A99 Car Flh
e13*2007/46*1138*.. Lim S04
- incl. Facelift 2014
Ford Focus Cabrio 74-107 205/50R17 ECE A12 A19 A99
DB3 B02 Cbo S03
e13*2001/116*0157*.
Ford Focus RS 224 205/50R17 A13 ECE M+S A19 A58 A99
DA3, DA3-RS 224, 257 215/50R17 A91 ECE M+S B02 Flh S03
e13*2001/116*0144*.
e13*2001/116*1010*.
Ford Focus ST 136, 184 215/50R17 A33 ECE A19 A58 A99
DYB Car Flh S04
e13*2007/46*1138*..
- incl. Facelift 2015
Ford Grand C-Max 70-134 215/50R17 ECE A12 A19 A58
DXA A99 B02 KmS
e13*2007/46*1103*.. S06
- incl. Facelift 2015
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Gutachten zur UN ECE R124 000659
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55099014 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
Seite 2 von 5
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Mondeo (IV) 74-176 215/50R17 A33 ECE R69 A19 A58 A99
BA7 B02 Flh Lim
e13*2001/116* S02
0249*00-25
- incl. Facelift 2010
Ford Mondeo 74-176 215/50R17 A33 ECE R69 T90 T91 T93 A19 A58 A99
Turnier (IV) B02 Car S02
BA7
e13*2001/116*
0249*00-25
- incl. Facelift 2010
Volvo S60, V60 84-242 215/50R17 A33 ECE A19 A57 A99
F, F-N2D Car Lim Npf
e9*2007/46*0023*..; S05
e13*2007/46*1157*..
Volvo S80 80-180 215/50R17 A33 ECE T90 T91 A19 A99 S05
A, A-2D 80-232 225/50R17 A33 ECE
e9*2001/116*0057*..,
R124 000659, Erw. 05
e1*2001/116*0504*..
Volvo V40 84 - 187 205/50R17 A33 ECE A19 A58 A99
M, M-N2E 84- 187 225/45R17 A33 ECE Flh X4V S03
e4*2001/116*
0076*27-..;
e13*2007/46*1337*..
Volvo V40 CC 84-187 225/50R17 A90 ECE A19 A57 A99
M, M-N2E Flh S03
e4*2001/116*
0076*29..;
e13*2007/46*1337*..
- Cross Country
Volvo V70 80-177 215/50R17 A33 ECE T90 T91 A19 A99 Car
B, /-2D, /-N2D, /-N2E 80-224 225/50R17 A33 ECE X7V S05
e9*2001/116*0065*..;
e1*2001/116*0505*..;
e1*2007/46*0495*..;
e13*2007/46*1203*..
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Gutachten zur UN ECE R124 000659
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55099014 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
Seite 3 von 5
Spezielle Auflagen und Hinweise
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)
R124 000659, Erw. 05
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabrio-
Limousine, Roadster.
ECE Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
KmS Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Schiebetüren.
KoS Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Schiebetüren.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Gutachten zur UN ECE R124 000659
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55099014 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
Seite 4 von 5
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
Npf Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
usw.. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).
R69 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
215/55R16, 215/50R17, 235/45R17, 235/40R18 oder 235/35R19 (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Radhersteller mitgelieferten Befestigungsmittel
(siehe Seite 1) verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die
Radbefestigung durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf
hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km
nachzuziehen sind.
S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Radhersteller mitgelieferten Befestigungsmittel
(siehe Seite 1) verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die
Radbefestigung durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf
hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km
R124 000659, Erw. 05
nachzuziehen sind.
S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder,
vorgesehenen Befestigungsmittel (Art. Nr.: 5114407, Gesamthöhe: 31,5 mm) verwendet werden oder
wahlweise die Befestigungsmittel des Radherstellers (siehe Seite 1).
Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen
kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.
S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel (siehe Seite 1) verwendet
werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen
kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.
S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder,
vorgesehenen Befestigungsmittel (Art. Nr.: 5114407, Gesamthöhe: 31,5 mm) verwendet werden oder
wahlweise die Befestigungsmittel des Radherstellers (siehe Seite 1).
Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen
kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.
Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
X4V Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V40 Cross Country
(Typ M).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Gutachten zur UN ECE R124 000659
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55099014 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
Seite 5 von 5
X7V Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country
ww. Volvo XC70 (Typ B, S).
Lambsheim, 5. September 2017
00278149.DOC
R124 000659, Erw. 05
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim