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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              49962*03



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             7 J x 17 H2


Typ:                         OX08 7017



Inhaber der ABE              Reifen Gundlach GmbH
und Hersteller:              DE-56316 Raubach




Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                   Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg



                                           2
Nummer der ABE: 49962*03

Die ABE-Nr. 49962 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 7 J x 17 H2 , Typ OX08
7017, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55072114 (4. Ausfertigung) vom
03.02.2016 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.

12                                  (1. Ausfertigung)
5, 6, 8, 10, 11                     (2. Ausfertigung)
1, 4                                (3. Ausfertigung)
2, 3                                (4. Ausfertigung)

des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.



Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.


Im Übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 03.02.2016
festgehaltenen Angaben.


Flensburg, 22.02.2016
Im Auftrag




Nina Haderup


Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 55072114 (4. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
05.02.2016
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 49962*03


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49962 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55072114 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                          Seite 1 von 7

Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                56316 Raubach
                                QM-Nr. 49020140905

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          OX08
Typ                             OX08 7017
Radgröße                        7,0Jx17H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
M4           OX08 7017 M4 / Ø67,1xØ60,1            5/114,3/60,1       50       725     2300

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      49962
Herstellerzeichen               OX-M
Radtyp und Ausführung           OX08 7017 (s.o.)
Radgröße                        7,0Jx17H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund        Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
S02   Mutter M12x1,5               Kegel 60°   110                     -                    RG.581
S03   Schraube M12x1,5             Kegel 60°   100                     26                   RG.582
S04   Mutter M12x1,25              Kegel 60°   90                      -                    RG.583
S05   Serienmutter M12x1,25        Kegel 60°   140                     -                    RG.742
S06   Schraube M12x1,5             Kegel 60°   90                      26                   RG.582

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Fiat
                                Lexus
                                Suzuki
                                Toyota

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49962 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55072114 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017
Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat Sedici            79-99,2        205/50R17                                   A12 A19 A57
FY                     79-99,2        205/55R17                                   A99 Flh KMV
e4*2001/116*0106*..    79-99,2        215/50R17                                   S03
                       79-99,2        225/45R17
Lexus IS200, IS300     114,157        215/45R17   Car Lim                         A12 A19 A99
XE1                    114,157        225/45R17   Car R03                         V17 S02
e11*98/14*0110*..,
e11*2001/116*0110*.
Suzuki Kizashi         131            215/50R17   A91                             A07 A19 A57
FR                     131            215/55R17   A91                             A99 Lim S05
e4*2007/46*0142*..     131            225/50R17   A12
Suzuki SX4             66-99,2        205/50R17                                   A12 A19 A58
EY                     66-99,2        205/55R17                                   A99 Flh KOV
e4*2001/116*0105*..;   66-99,2        215/50R17                                   S03
e4*2007/46*0284*..     66-99,2        225/45R17
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Suzuki SX4             66-99,2        205/50R17                                   A12 A19 A57
EY                     66-99,2        205/55R17                                   A99 Flh KMV
e4*2001/116*0105*..;   66-99,2        215/50R17                                   S03
e4*2007/46*0284*..     66-99,2        225/45R17
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Suzuki SX4             79,82,88       205/50R17                                   A12 A19 A58
GY                     79,82,88       205/55R17                                   A99 Flh KOV
e4*2001/116*0124*..;   79,82,88       215/50R17                                   S04
e4*2007/46*0291*..     79,82,88       225/45R17
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Suzuki SX4             79,82,88       205/50R17                                   A12 A19 A57
GY                     79,82,88       205/55R17                                   A99 Flh KMV
e4*2001/116*0124*..;   79,82,88       215/50R17                                   S04
e4*2007/46*0291*..     79,82,88       225/45R17
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Suzuki SX4             79, 88         205/50R17                                   A12 A19 A58
GY                     79, 88         215/45R17                                   A99 Lim V17
e4*2001/116*0124*..    79, 88         215/50R17   A01 G70 K1b K42                 S04
- Limousine            79, 88         225/45R17
Suzuki SX4 S-Cross     88             205/50R17   A90                             A16 A19 A57
JY                     88             205/55R17   A12                             A99 S06
e4*2007/46*0779*..     88             215/50R17   A12
                       88             225/45R17   A90
                       88             225/50R17   A12
Suzuki Swift Sport     100            205/40R17                                   A12 A19 A58
NZ                     100            205/45R17   A01 G01                         A99 Flh S03
e4*2007/46*0155*..




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49962 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55072114 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                 Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Suzuki Vitara           88, 103      215/50R17   A91                              A19 A57 A99
LY                      88, 103      215/55R17   A91                              S06
e4*2007/46*0928*..      88, 103      215/60R17   A01 A12 G01
                        88, 103      225/50R17   A12
                        88, 103      225/55R17   A01 A12 G01
Toyota Auris (I)        66-108       205/50R17                                    A12 A19 A99
E15J, E15UT..           66-108       215/45R17   T87 T88                          Flh V17 S02
e11*2001/116*0299*..; 66-108         225/45R17
0305*00-13;
e11*2007/46*0167*..;
0019*00-03
- incl. Facelift 2010
Toyota Auris (I) 2,2D   130          205/50R17   R37                              A12 A19 A99
E15UT                   130          215/45R17   R37 T88                          Flh V17 S02
e11*2001/116*           130          225/45R17
0305*00-13
- incl. Facelift 2010
Toyota Auris (II)       82 - 97      205/50R17                                    A12 A19 A58
E15UT(a), E15UTN(a) 82 - 97          215/45R17                                    A99 Car F24
e11*2001/116*           82 - 97      225/45R17                                    Flh V17 S02
0305*14-..;
e11*2007/46*
0019*04-..
- ab Modell 2013 (E18)
- incl. Facelift 2015
Toyota Auris (II)       66, 73, 85   205/50R17                                    A12 A19 A58
E15UT(a), E15UTN(a) 66, 73, 85       215/45R17                                    A99 Car F23
e11*2001/116*           66, 73, 85   225/45R17                                    Flh V17 S02
0305*14-..;
e11*2007/46*
0019*04-..
- ab Modell 2013 (E18)
- incl. Facelift 2015
Toyota Auris Hybrid (I) 73           205/50R17                                    A12 A19 A99
HE15U(a)                73           215/45R17                                    Flh S02
e11*2007/46*            73           225/45R17
0018*00-04
Toyota Auris Hybrid(II) 73           205/50R17                                    A12 A19 A58
HE15U(a)                73           215/45R17                                    A99 Car F24
e11*2007/46*            73           225/45R17                                    Flh V17 S02
0018*05-..
- ab Modell 2013 (E18)
- incl. Facelift 2015
Toyota Auris Hybrid(II) 73           225/45R17                                    A12 A19 A58
HE15U(a)                                                                          A99 Car F24
e11*2007/46*                                                                      Flh S02
0018*05-..
- ab Modell 2013 (E18)
- incl. Facelift 2015




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49962 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55072114 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 4 von 7

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49962 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55072114 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 5 von 7
A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

G70     Ist die Reifengröße 205/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49962 nach §22 StVZO

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55072114 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 6 von 7
R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    195/40R17      215/35R17
Nr. 2    195/45R17      215/40R17
Nr. 3    205/40R17      225/35R17
Nr. 4    205/45R17      235/40R17
Nr. 5    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 6    205/55R17      225/50R17
Nr. 7    215/40R17      245/35R17
Nr. 8    215/45R17      235/40R17, 245/40R17
Nr. 9    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 10   215/55R17      235/50R17
Nr. 11   225/45R17      245/40R17, 255/40R17
Nr. 12   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
Nr. 13   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
Nr. 14   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
Nr. 15   235/50R17      255/45R17
Nr. 16   235/55R17      255/50R17
Nr. 17   235/60R17      255/55R17
Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
Nr. 19   255/45R17      285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.



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Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55072114 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                      Seite 7 von 7

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 2. Februar 2016 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2014.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 2. Februar 2016




Laux                                                                  00241955.DOC




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