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							Gutachten zur ECE R124 000659

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55099014 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                      PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017
Hersteller                          Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 1 von 2
Prüfgegenstand

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                     (mm)
M4           OX08 7017 M4 / ohne Ring                5/114,3/67,1       50        725    2300


Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Serienhutmutter M12x1,5      Kegel 60°      130                    -
S03       Serienhutmutter M12x1,5      Kegel 60°      110                    -


Verwendungsbereich

Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mazda 6                   107-141        225/55R17     ECE                                 A19 A63 A99
GJ, GH                                                                                     S02
e1*2007/46*1001*..
e1*2001/116*
0448*14-..
- ab Modell 2013
Mazda CX-5                110-129        225/65R17     ECE                                 A19 A63 A99
KE, GH                                                                                     S02
e13*2007/46*1247*..;
e1*2001/116*
0448*14-..
Mazda CX-7                120-191        235/65R17     ECE M+S                             A19 A63 A99
ER, ERE                                                                                    S03
e11*2001/116*0308*.
e13*2007/46*1109*..
Mazda RX8                 141,170        225/50R17     ECE M+S                             A19 A63 A99
SE                                                                                         S03
e11*2001/116*0199*.

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden
Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Gutachten zur ECE R124 000659

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55099014 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 2 von 2

Spezielle Auflagen und Hinweise

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.

ECE     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder,
vorgesehenen Befestigungsmittel (siehe Seite 1) verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass
das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel
einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer
Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder,
vorgesehenen Befestigungsmittel (siehe Seite 1) verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass
das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel
einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer
Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.


Lambsheim, 29. Oktober 2014


                                                                      00219244.DOC




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