Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg MITTEILUNG E1 ausgestellt von: Kraftfahrt-Bundesamt die Erweiterung der Genehmigung für einen Radtyp nach der Regelung Nr. 124 COMMUNICATION issued by: Kraftfahrt-Bundesamt approval extended of a wheel type, pursuant to Regulation No. 124 Nummer der Genehmigung: 000659 Erweiterung Nr.: 02 Approval No. Extension No. 1. Radhersteller: Wheel manufacturer: Reifen Gundlach GmbH 2. Typbezeichnung des Rades: Wheel type designation: OX08 7017 2.1 Kategorie der Nachrüsträder: Category of replacement wheels: Dimensionsgleiche Nachrüsträder pattern part replacement wheels 2.2 Werkstoff: Construction material: Aluminiumlegierung Aluminium alloy 2.3 Fertigungsverfahren: Method of production: gegossene Räder casted wheels Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der Genehmigung: 000659, Erweiterung 02 Approval No.: 2.4 Kennung der Felgenkontur: Rim contour designation: 7J 2.5 Einpresstiefe des Rades: Wheel inset/outset: siehe Prüfbericht Punkt 0.7 see test report no. 0.7 2.6 Radbefestigung: Wheel attachment: serienmäßige Befestigungsmittel des Fahrzeugherstellers bzw. mitgelieferte Befestigungsmittel des Radherstellers original mounting parts of the vehicle manufacturer or delivered mounting parts of the wheel manufacturer 2.7 Maximale Radlast und Abrollumfang: Maximum wheel load and respective theoretical rolling circumference: siehe Prüfbericht Punkt 0.9 see test report no. 0.9 3. Name und Anschrift des Herstellers: Manufacturer‘s name and address: Reifen Gundlach GmbH DE-56316 Raubach 4. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Vertreters des Herstellers: If applicable, name and address of manufacturer‘s representative: entfällt not applicable 5. Datum, an dem das Rad für die Genehmigungsprüfung vorgeführt wurde: Date on which the wheel was submitted for approval tests: ab Juli 2014 from july 2014 6. Technischer Dienst, der die Prüfungen für die Genehmigung durchführt: Technical Service responsible for carrying out the approval test: Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH DE-51101 Köln 7. Datum des Gutachtens des Technischen Dienstes: Date of test report issued by the Technical Service: 04.08.2015 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 3 Nummer der Genehmigung: 000659, Erweiterung 02 Approval No.: 8. Nummer des Gutachtens des Technischen Dienstes: Number of report issued by that service: 55 0990 14 (3. Ausfertigung) 9. Bemerkungen: Remarks: entfällt not applicable 10. Die Genehmigung wird erweitert Approval extended 11. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend): Reason(s) for the extension (if applicable): Siehe Anlage 1 see appendix 1 12. Ort: DE-24932 Flensburg Place: 13. Datum: 08.09.2015 Date: 14. Unterschrift: Im Auftrag Signature: Nina Haderup Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 4 Nummer der Genehmigung: 000659, Erweiterung 02 Approval No.: 15. Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage erhältlich ist. Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request. 1. Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen Index to the information package 2. Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Collateral clauses and instruction on right to appeal 3. Beschreibungsunterlagen Information package Montageanleitung für Leichtmetallrad Oberon 5 OX08 7017 E1 124R–000659 Montageanleitung 1. Überprüfen Sie das Leichtmetallrad vor der Montage auf evtl. Beschädigungen. 2. Die Verwendung der im Anhang aufgeführten Reifengrößen ist nur zulässig, wenn diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bereits serienmäßig eingetragen sind. 3. Das Fahrwerk, die Brems- und die Lenkungsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen. 4. Achtung! Die Montage soll nur von geschultem Fachpersonal durchgeführt werden. 5. Vor der Radmontage muss die Anlagefläche/Planfläche von Korrosion und Verschmutzung befreit und mit Kupferpaste eingefettet werden. Rad an Felgenlochposition bringen; Rad muss plan an der Anlagefläche sitzen. Erste Schraube ist immer am tiefsten Punkt/Bolzenloch der Felge anzuschrauben. Radbolzen/-schrauben mit Hand über Kreuz anziehen. Radbolzen/-schrauben am Fahrzeug, im vollständig angehobenen Zustand, mit einem Drehmomentschlüssel anziehen. Drehprüfung auf Freigängigkeit und Schleifgeräusche. 6. Das Rad darf nur mit der Serienbefestigung an dem Fahrzeug verbaut werden. 7. Achtung! Die Radschrauben unbedingt nach 50 km nachziehen. 8. Der vorgeschriebene Luftdruck vom Fahrzeughersteller ist zu beachten. 9. Die Verwendung von Schneeketten ist nur dann zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifenkombination in der Betriebsanleitung an den dafür vorgesehenen Achsen freigegeben ist. 10. Weder nachträgliche mechanische Bearbeitung noch thermische Behandlung ist gestattet. Dies würde bei Montage auf einem Fahrzeug zum Erlöschen der Betriebserlaubnis im Bereich der StVZO führen, da ein solches Rad nicht mehr der geprüften Version entspricht. Pflegehinweise Die Leichtmetallräder müssen in einem regelmäßigen Abstand von ca. zwei Wochen von außen und innen gereinigt werden. Bei stärkerer Beanspruchung sowie im Winter muss die Reinigung der Felge von Bremsstaub und Streusalz öfter durchgeführt werden. Für die Felgenreinigung sollte warmes Wasser, Auto-Shampoo oder Spülmittel verwendet werden. Bei Felgenreinigern bitte die Gebrauchanweisung des Herstellers beachten. Aggressive Reiniger dürfen nicht verwendet werden. Gutachten zur ECE R124 000659 Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55099014 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 1 von 2 Prüfgegenstand Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) M4 OX08 7017 M4 / ohne Ring 5/114,3/67,1 50 725 2300 Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Serienhutmutter M12x1,5 Kegel 60° 130 - S03 Serienhutmutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - Verwendungsbereich Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Mazda 6 107-141 225/55R17 ECE A19 A39 A57 GJ, GH A99 Car Lim e1*2007/46*1001*.. S02 e1*2001/116* 0448*14-.. - ab Modell 2013 Mazda CX-5 110-141 225/65R17 ECE A13 A19 A99 KE, GH S02 e13*2007/46*1247*..; e1*2001/116* 0448*14-.. Mazda CX-7 120-191 235/65R17 ECE M+S A19 A63 A99 ER, ERE S03 e11*2001/116*0308*. e13*2007/46*1109*.. Mazda RX8 141,170 225/50R17 ECE M+S A10 A19 A99 SE S03 e11*2001/116*0199*. Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Gutachten zur ECE R124 000659 Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55099014 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7,0Jx17H2 Typ OX08 7017 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 2 von 2 Spezielle Auflagen und Hinweise A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A39 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A63 Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch). A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). ECE Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten. Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder, vorgesehenen Befestigungsmittel (siehe Seite 1) verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder, vorgesehenen Befestigungsmittel (siehe Seite 1) verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind. Lambsheim, 3. August 2015 00233327.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim