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							                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


                nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
                Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


                Nummer der ABE:              50552*02



                Gerät:                       Sonderräder für Pkw
                                             7,5 J x 17 H2


                Typ:                         OX08 7517
§ 22 50552*02




                 Inhaber der ABE und         Reifen Gundlach GmbH
                 Hersteller:                 DE-56316 Raubach




                Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
                Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


                Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                                        KBA 50552


                Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
                der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
                Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
                dürfen nicht angebracht werden.
                                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                                  DE-24932 Flensburg




                Nummer der Genehmigung: 50552*02


                Die ABE-Nr. 50552*02 erstreckt sich auf die Räder 7,5 J x 17 H2, Typ OX08 7517, in den
                Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55087015 (3. Ausfertigung) vom 20.01.2017
                beschrieben.


                Die Räder dürfen nur zur Verwendung mit den in der/n Anlage/n

                5                                             1. Ausfertigung
                2, 4                                          2. Ausfertigung

                des Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
                aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

                Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
                der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
                (FZV) nicht erforderlich.

                An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
§ 22 50552*02




                Stellen gut lesbar und dauerhaft,

                der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
                die Felgengröße,
                der Typ und die Ausführung des Rades,
                das Herstelldatum (Monat und Jahr),
                das Typzeichen und
                die Einpresstiefe anzubringen.



                Im Übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des Technischen Dienstes
                Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH, vom 20.01.2017
                festgehaltenen Angaben.

                Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
                in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

                Flensburg, 16.02.2017
                Im Auftrag
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50552 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55087015 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5JX17 H2 Typ OX08 7517
                Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 6

                Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                56316 Raubach
                                                QM-Nr. 441..002, TÜV Nord

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                Modell                          OX08
                Typ                             OX08 7517
                Radgröße                        7,5JX17 H2
                Zentrierart                     Mittenzentrierung

                Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                   (mm)
                PC           OX08 7517 PC / ohne Ring              5/108/65,1         44       715     2300

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                      50552
                Herstellerzeichen               OX-M
                Radtyp und Ausführung           OX08 7517 (s.o.)
                Radgröße                        7,5JX17 H2
§ 22 50552*02




                Einpresstiefe                   ET (s.o.)
                Herstelldatum                   Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund           Anzugsmoment       Gesamtlänge     Artikel-Nr.
                                                                    (Nm)               (mm)
                S02   Serien- ww.                    Flachbund      90                 57,5            Serie ww.
                      Zubehörschraube M12x1,25                                                         RG.S028
                S03   Serien- ww.                    Flachbund      100                57,5            Serie ww.
                      Zubehörschraube M12x1,25                                                         RG.S028
                S04   Serien- ww.                    Flachbund      120                57,5            Serie ww.
                      Zubehörschraube M12x1,25                                                         RG.S028
                S05   Serien- ww.                    Flachbund      115                57,5            Serie ww.
                      Zubehörschraube M12x1,25                                                         RG.S028

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                Handlingsprüfungen durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                      Citroen
                                                Peugeot

                Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50552 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55087015 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5JX17 H2 Typ OX08 7517
                Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 2 von 6

                Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                              Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Citroen C4 Picasso     68-122         205/55R17    K1a K2b K7a                           A01 A12 A19
                3                      68-122         215/50R17    K1c K2b K6d K7a                       A58 A60 A99
                e2*2007/46*0356*..     68-122         235/45R17    K1c K2b K6d K7a                       S03
                Peugeot 3008           73-121         205/65R17    A90                                   A19 A58 A99
                M                      73-121         215/60R17    A90                                   S05
                e2*2007/46*0534*..     73-121         215/65R17    A90
                                       73-121         225/60R17    A12
                                       73-121         235/55R17    A01 A12 K2b
                                       73-121         235/60R17    A01 A12 K2b
                Peugeot 308, 308SW     60-115         205/50R17    A90                                   A19 A58 A99
                L                      60-115         215/45R17    A90                                   Car Flh V17
                e2*2007/46*0405*..     60-151         225/45R17    A90                                   S03
                                       60-151         235/45R17    A01 A12 G01
                Peugeot 407 Coupé      100-155        215/55R17    A63 T93                               A19 A99 B03
                6*...*; 6*****; 6      100-155        225/50R17    A12 T93                               Cpe S03
                e2*2001/116*
                0295,0297,
                0328,0332*..;
§ 22 50552*02




                e2*2001/116*0369*..
                Peugeot 407/407SW      80-120         205/55R17    R37                                   A01 A12 A19
                6*...*; 6*****; 6      80-155         215/50R17    T90                                   A99 Car Lim
                e2*2001/116*           80-155         215/55R17    G03                                   X31 S03
                0292-0297,0312,        80-155         225/50R17
                0328,0330-0332,
                0336,0346,0352*..;
                e2*2001/116*0369*..;
                e3*2007/46*0062*..
                Peugeot 508           82-122          215/50R17    A90 K2b T95                           A01 A19 A58
                8                     82-122          215/55R17    A90 K2b                               A99 Car Lim
                e2*2007/46*0080*..;   82-122          225/50R17    A12 K1a K2b K6m                       S04
                e2*2007/46*0081*..    82-122          235/50R17    A12 K1a K2b K6m
                                      82-122          245/45R17    A12 K1a K2b K6m
                Peugeot 508 RXH       120, 133        225/55R17    A39                                   A19 A56 A99
                8                     120, 133        235/50R17    A39                                   Car KMV S04
                e2*2007/46*0080*06-.. 120, 133        245/50R17    A12
                Peugeot 607           79-155          225/50R17    A11                                   A19 A99 Pe8
                9 / 9*****            79-155          235/45R17    A11                                   V17 S02
                e2*98/14*0199*..      79-155          245/45R17    A12 T89 T95

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50552 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55087015 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5JX17 H2 Typ OX08 7517
                Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 3 von 6
                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
                Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
                die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                Abrollumfang verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
§ 22 50552*02




                Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebene
                Schneeketten an denen laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.

                A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A39    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

                A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

                A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
                Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
                beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

                A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                werden.


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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50552 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55087015 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5JX17 H2 Typ OX08 7517
                Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 4 von 6
                A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
                mm zum Bremssattel zu achten.

                B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
                ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
                ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung).

                Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
                Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

                Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

                Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
                (3-türig und 5-türig).

                G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
                Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
§ 22 50552*02




                Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
                Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
                Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
                R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
                Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
                überprüfen.

                K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                genannten Bereich abgedeckt sein.

                K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50552 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55087015 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5JX17 H2 Typ OX08 7517
                Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                         Seite 5 von 6

                K6m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm hinter bis 300 mm hinter
                Radmitte vollständig umzulegen.

                K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

                KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

                Pe8    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahr-
                zeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 309 mm
                an Achse 1.

                R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
                größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
                Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

                S02     Zur Befestigung der Sonderräder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für
                Leichtmetallräder vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die
                Befestigungsmittel des Sonderradherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S02).
§ 22 50552*02




                S03     Zur Befestigung der Sonderräder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für
                Leichtmetallräder vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die
                Befestigungsmittel des Sonderradherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S03).

                S04     Zur Befestigung der Sonderräder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für
                Leichtmetallräder vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die
                Befestigungsmittel des Sonderradherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S04).

                S05     Zur Befestigung der Sonderräder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für
                Leichtmetallräder vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die
                Befestigungsmittel des Sonderradherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S05).

                T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

                T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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                GUTACHTEN zur ABE Nr. 50552 nach §22 StVZO

                Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55087015 (2. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5JX17 H2 Typ OX08 7517
                Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 6
                V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                           Vorderachse   Hinterachse

                Nr.    1   195/40R17     215/35R17
                Nr.    2   195/45R17     215/40R17
                Nr.    3   205/40R17     225/35R17
                Nr.    4   205/45R17     235/40R17
                Nr.    5   205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
                Nr.    6   205/55R17     225/50R17
                Nr.    7   215/40R17     245/35R17
                Nr.    8   215/45R17     235/40R17, 245/40R17
                Nr.    9   215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                des Fahrzeugs mitzuführen.

                X31    An Achse 1 sind die Kabel für die Verschleißanzeige und des Anti-Blockier-Systems bzw.
                deren Halterungen so zu verlegen oder zu verändern, dass bei vollständigem Lenkeinschlag ein
                Mindestabstand von 4 mm zur Rad- / Reifenkombination vorhanden ist.
§ 22 50552*02




                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 13. Januar 2017 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2015.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
                das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                Lambsheim, 13. Januar 2017




                Laux                                                                   00263228.DOC




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim