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							                                          Kraftfahrt-Bundesamt
                                                       DE-24932 Flensburg




                                    MITTEILUNG

                            E1      ausgestellt von:
                                              Kraftfahrt-Bundesamt

                                    über die Erweiterung einer Genehmigung
                                    für einen Radtyp nach der Regelung Nr. 124 einschließlich Änderung Nr. 00
                                    Ergänzung 01


                                    COMMUNICATION

                                    issued by:
                                              Kraftfahrt-Bundesamt
R124 000927, Erw. 03




                                    of the extension of an approval
                                    of a wheel type, pursuant to Regulation No. 124 including amendment No 00
                                    supplement 01


                       Nummer der Genehmigung: 000927                    Erweiterung Nr.: 03
                       Approval No.                                      Extension No.


                       1.    Radhersteller:
                             Wheel manufacturer:
                             Reifen Gundlach GmbH
                             DE-56316 Raubach

                       2.    Typbezeichnung des Rades:
                             Wheel type designation:
                             OX08 7517

                       2.1   Kategorie der Nachrüsträder:
                             Category of replacement wheels:
                             Dimensionsgleiche Nachrüsträder
                             Pattern part replacement wheels

                       2.2   Werkstoff:
                             Construction material:
                             Aluminiumlegierung
                             Aluminium alloy
                                         Kraftfahrt-Bundesamt
                                                         DE-24932 Flensburg




                                                                   2

                       Nummer der Genehmigung: 000927                     Erweiterung Nr.: 03
                       Approval No.                                       Extension No.

                       2.3   Fertigungsverfahren:
                             Method of production:
                             gegossene Räder
                             casted wheels

                       2.4   Kennung der Felgenkontur:
                             Rim contour designation:
                             7,5 J

                       2.5   Einpresstiefe des Rades:
                             Wheel inset/outset:
                             siehe Punkt 0.7 des Prüfberichtes
                             see point 0.7 of the test report
R124 000927, Erw. 03




                       2.6   Radbefestigung:
                             Wheel attachment:
                             serienmäßige Befestigungsmittel des Fahrzeugherstellers
                             original mounting parts of the vehicle manufacturer

                       2.7   Maximale Radlast und Abrollumfang:
                             Maximum wheel load and respective theoretical rolling circumference:
                             siehe Punkt 0.9 des Prüfberichtes
                             see point 0.9 of the test report

                       3.    Name und Anschrift des Herstellers:
                             Manufacturer‘s name and address:
                             Reifen Gundlach GmbH
                             DE-56316 Raubach

                       4.    Gegebenenfalls Name und Anschrift des Vertreters des Herstellers:
                             If applicable, name and address of manufacturer‘s representative:
                             entfällt
                             not applicable

                       5.    Datum, an dem das Rad für die Genehmigungsprüfung vorgeführt wurde:
                             Date on which the wheel was submitted for approval tests:
                             ab September 2015
                             from September 2015

                       6.    Technischer Dienst, der die Prüfungen für die Genehmigung durchführt:
                             Technical Service responsible for carrying out the approval test:
                             Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH
                             DE-67245 Lambsheim
                                             Kraftfahrt-Bundesamt
                                                         DE-24932 Flensburg




                                                                   3

                       Nummer der Genehmigung: 000927                       Erweiterung Nr.: 03
                       Approval No.                                         Extension No.

                       7.    Datum des Gutachtens des Technischen Dienstes:
                             Date of test report issued by the Technical Service:
                             11.09.2017

                       8.    Nummer des Gutachtens des Technischen Dienstes:
                             Number of report issued by that service:
                             55-0871-15 (4. Ausfertigung)

                       9.    Bemerkungen:
                             Remarks:
                             Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben.
                             The indications given in the above mentioned test report including its
                             annexes shall apply.
R124 000927, Erw. 03




                       10.   Die Genehmigung wird erweitert
                             Approval extended

                       11.   Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
                             Reason(s) for the extension (if applicable):
                             siehe Anlage 1 des Prüfberichtes
                             see appendix 1 of the test report

                       12.   Ort:               DE-24932 Flensburg
                             Place:

                       13.   Datum:             05.10.2017
                             Date:

                       14.   Unterschrift:      Im Auftrag
                             Signature:
               Montageanleitung für Leichtmetallrad

        Oberon 5         OX08 7517 Ausf. X7              Stand 21.09.2016
                          E1 124R–000927 & KBA 50552

Montageanleitung

  1. Überprüfen Sie das Leichtmetallrad vor der Montage auf evtl. Beschädigungen.
  2. Bei den ECE Gutachten ist die Verwendung der im Anhang aufgeführten
     Reifengrößen nur zulässig, wenn diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) bereits serienmäßig eingetragen sind.

  3. Das Fahrwerk, die Brems- und die Lenkungsaggregate müssen dem Serienstand
     entsprechen.
  4. Achtung! Die Montage soll nur von geschultem Fachpersonal durchgeführt
     werden.
  5. Vor der Radmontage muss die Anlagefläche/Planfläche von Korrosion und
     Verschmutzung befreit und mit Kupferpaste eingefettet werden.
       Rad an Felgenlochposition bringen; Rad muss plan an der Anlagefläche sitzen.
       Erste Schraube ist immer am tiefsten Punkt/Bolzenloch der Felge
          anzuschrauben.
       Radbolzen/-schrauben mit Hand über Kreuz anziehen.
         Radbolzen/-schrauben am Fahrzeug, im vollständig angehobenen Zustand,
           mit einem Drehmomentschlüssel anziehen.
       Drehprüfung auf Freigängigkeit und Schleifgeräusche.

         Bei Ford Modellen bei denen im Gutachten als Art der Befestigungsmittel
         „Serien- ww- Zubehörhutmutter M12 x 1,5“ aufgeführt ist, sind als
         Serienmuttern nur die für Leichtmetallräder vorgesehenen „neuen globalen
         Radmuttern“ OE Nr.: 5114407 zu verwenden (Foto). Wahlweise können die
         im Gutachten aufgeführten Zubehörmuttern verwendet werden.
  6. Das Rad darf nur mit den im Gutachten freigegebenen Anbauteilen an dem Fahrzeug
     verbaut werden.

  7. Achtung! Die Radschrauben unbedingt nach 50 km nachziehen.
  8. Der vorgeschriebene Luftdruck vom Fahrzeughersteller ist zu beachten.
  9. Die Verwendung von Schneeketten ist nur dann zulässig, wenn diese im Gutachten
     oder je nach Auflage vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifenkombination in der
     Betriebsanleitung an den dafür vorgesehenen Achsen freigegeben ist.
  10. Weder nachträgliche mechanische Bearbeitung noch thermische Behandlung ist
      gestattet. Dies würde bei Montage auf einem Fahrzeug zum Erlöschen der
      Betriebserlaubnis im Bereich der StVZO führen, da ein solches Rad nicht mehr der
      geprüften Version entspricht.

Pflegehinweise
     Die Leichtmetallräder müssen in einem regelmäßigen Abstand von ca. zwei Wochen
      von außen und innen gereinigt werden. Bei stärkerer Beanspruchung sowie im Winter
      muss die Reinigung der Felge von Bremsstaub und Streusalz öfter durchgeführt
      werden.
     Für die Felgenreinigung sollte warmes Wasser, Auto-Shampoo oder Spülmittel
      verwendet werden. Bei Felgenreinigern bitte die Gebrauchanweisung des Herstellers
      beachten.
     Aggressive Reiniger dürfen nicht verwendet werden.
                       Gutachten zur UN ECE R124 000927

                       Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55087115 (1. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                    PKW-Nachrüstrad 7,5JX17 H2 Typ OX08 7517
                       Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                              Seite 1 von 3

                       Prüfgegenstand

                       Aus-       Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                       führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                          Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                          (mm)
                       X7         OX08 7517 X7 / ohne Ring                5/108/63,4         52,5      715    2300


                       Befestigungsmittel

                       Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund          Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                       S02   Mutter M12x1,5                 Kegel 60°     130                   -                  RG.585F
                       S03   Serien- ww.                    Kegel 60°     135                   -                  Serie ww.
                             Zubehörhutmutter M12x1,5                                                              RG.585F
                       S04   Serienhutmutter M14x1,5        Kegel 60°     220                   -                  -


                       Verwendungsbereich
R124 000927, Erw. 03




                       Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
                       Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                           Hinweise
                       ABE/EWG-Nr.
                       Ford Galaxy (III)       88-177         235/55R17     A91 ECE M+S                        A19 A58 A99
                       WA6                                                                                     S04
                       e13*2001/116*
                       0185*24-..
                       - ab MJ 2016 (MK3)
                       Ford Kuga (I)           100-147        235/55R17     ECE                                A12 A19 A57
                       DM2                                                                                     A99 B02 S02
                       e13*2001/116*
                       0109*19-31
                       Ford Kuga (II)          85-134         235/55R17     A33 ECE                            A19 A57 A99
                       DM2                                                                                     S03
                       e13*2001/116*
                       0109*31-..
                       - ab Modell 2013
                       - incl. Facelift 2016
                       Ford S-Max (II)         88-177         235/55R17     A91 ECE M+S                        A19 A57 A99
                       WA6                                                                                     S04
                       e13*2001/116*
                       0185*24-..
                       - ab MJ 2016
                       Volvo V40               84-187         225/45R17     ECE                                A12 A19 A58
                       M, M-N2E                                                                                A99 Flh S02
                       e4*2001/116*
                       0076*27-..;
                       e13*2007/46*1337*..

                       Allgemeine Hinweise

                       Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                       Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.



                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                       Gutachten zur UN ECE R124 000927

                       Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55087115 (1. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7,5JX17 H2 Typ OX08 7517
                       Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                           Seite 2 von 3
                       Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                       Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                       Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen.

                       Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.

                       Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                       Reifenfülldruck zu beachten ist.

                       Spezielle Auflagen und Hinweise

                       A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                       A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                       verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                       DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                       verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                       müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                       sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                       A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
R124 000927, Erw. 03




                       Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                       A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                       bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                       A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                       A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                       Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                       werden.

                       A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                       angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                       von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                       B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
                       oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

                       ECE    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits
                       serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung).
                       Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei
                       Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten.

                       Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                       Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                       M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

                       S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Radhersteller mitgelieferten Befestigungsmittel
                       (siehe Seite 1) verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die
                       Radbefestigung durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf
                       hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km
                       nachzuziehen sind.




                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                       Gutachten zur UN ECE R124 000927

                       Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55087115 (1. Ausfertigung)

                       Prüfgegenstand                 PKW-Nachrüstrad 7,5JX17 H2 Typ OX08 7517
                       Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                               Seite 3 von 3
                       S03      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder,
                       vorgesehenen Befestigungsmittel (Art. Nr.: 5114407, Gesamthöhe: 31,5 mm) verwendet werden oder
                       wahlweise die Befestigungsmittel des Radherstellers (siehe Seite 1).
                       Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen
                       kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
                       Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.

                       S04      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder,
                       vorgesehenen Befestigungsmittel (siehe Seite 1, Art. Nr.: 5275544, Gesamthöhe: 37 mm) verwendet
                       werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen
                       kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
                       Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.


                       Lambsheim, 11. September 2017
                                                                                             00278581.DOC
R124 000927, Erw. 03




                       Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim