Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg MITTEILUNG E1 ausgestellt von: Kraftfahrt-Bundesamt über die Erweiterung einer Genehmigung für einen Radtyp nach der Regelung Nr. 124 einschließlich Änderung Nr. 00 Ergänzung 01 COMMUNICATION issued by: Kraftfahrt-Bundesamt R124 000927, Erw. 03 of the extension of an approval of a wheel type, pursuant to Regulation No. 124 including amendment No 00 supplement 01 Nummer der Genehmigung: 000927 Erweiterung Nr.: 03 Approval No. Extension No. 1. Radhersteller: Wheel manufacturer: Reifen Gundlach GmbH DE-56316 Raubach 2. Typbezeichnung des Rades: Wheel type designation: OX08 7517 2.1 Kategorie der Nachrüsträder: Category of replacement wheels: Dimensionsgleiche Nachrüsträder Pattern part replacement wheels 2.2 Werkstoff: Construction material: Aluminiumlegierung Aluminium alloy Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der Genehmigung: 000927 Erweiterung Nr.: 03 Approval No. Extension No. 2.3 Fertigungsverfahren: Method of production: gegossene Räder casted wheels 2.4 Kennung der Felgenkontur: Rim contour designation: 7,5 J 2.5 Einpresstiefe des Rades: Wheel inset/outset: siehe Punkt 0.7 des Prüfberichtes see point 0.7 of the test report R124 000927, Erw. 03 2.6 Radbefestigung: Wheel attachment: serienmäßige Befestigungsmittel des Fahrzeugherstellers original mounting parts of the vehicle manufacturer 2.7 Maximale Radlast und Abrollumfang: Maximum wheel load and respective theoretical rolling circumference: siehe Punkt 0.9 des Prüfberichtes see point 0.9 of the test report 3. Name und Anschrift des Herstellers: Manufacturer‘s name and address: Reifen Gundlach GmbH DE-56316 Raubach 4. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Vertreters des Herstellers: If applicable, name and address of manufacturer‘s representative: entfällt not applicable 5. Datum, an dem das Rad für die Genehmigungsprüfung vorgeführt wurde: Date on which the wheel was submitted for approval tests: ab September 2015 from September 2015 6. Technischer Dienst, der die Prüfungen für die Genehmigung durchführt: Technical Service responsible for carrying out the approval test: Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH DE-67245 Lambsheim Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 3 Nummer der Genehmigung: 000927 Erweiterung Nr.: 03 Approval No. Extension No. 7. Datum des Gutachtens des Technischen Dienstes: Date of test report issued by the Technical Service: 11.09.2017 8. Nummer des Gutachtens des Technischen Dienstes: Number of report issued by that service: 55-0871-15 (4. Ausfertigung) 9. Bemerkungen: Remarks: Es gelten die im o.g. Gutachten nebst Anlagen festgehaltenen Angaben. The indications given in the above mentioned test report including its annexes shall apply. R124 000927, Erw. 03 10. Die Genehmigung wird erweitert Approval extended 11. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend): Reason(s) for the extension (if applicable): siehe Anlage 1 des Prüfberichtes see appendix 1 of the test report 12. Ort: DE-24932 Flensburg Place: 13. Datum: 05.10.2017 Date: 14. Unterschrift: Im Auftrag Signature: Montageanleitung für Leichtmetallrad Oberon 5 OX08 7517 Ausf. X7 Stand 21.09.2016 E1 124R–000927 & KBA 50552 Montageanleitung 1. Überprüfen Sie das Leichtmetallrad vor der Montage auf evtl. Beschädigungen. 2. Bei den ECE Gutachten ist die Verwendung der im Anhang aufgeführten Reifengrößen nur zulässig, wenn diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) bereits serienmäßig eingetragen sind. 3. Das Fahrwerk, die Brems- und die Lenkungsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen. 4. Achtung! Die Montage soll nur von geschultem Fachpersonal durchgeführt werden. 5. Vor der Radmontage muss die Anlagefläche/Planfläche von Korrosion und Verschmutzung befreit und mit Kupferpaste eingefettet werden. Rad an Felgenlochposition bringen; Rad muss plan an der Anlagefläche sitzen. Erste Schraube ist immer am tiefsten Punkt/Bolzenloch der Felge anzuschrauben. Radbolzen/-schrauben mit Hand über Kreuz anziehen. Radbolzen/-schrauben am Fahrzeug, im vollständig angehobenen Zustand, mit einem Drehmomentschlüssel anziehen. Drehprüfung auf Freigängigkeit und Schleifgeräusche. Bei Ford Modellen bei denen im Gutachten als Art der Befestigungsmittel „Serien- ww- Zubehörhutmutter M12 x 1,5“ aufgeführt ist, sind als Serienmuttern nur die für Leichtmetallräder vorgesehenen „neuen globalen Radmuttern“ OE Nr.: 5114407 zu verwenden (Foto). Wahlweise können die im Gutachten aufgeführten Zubehörmuttern verwendet werden. 6. Das Rad darf nur mit den im Gutachten freigegebenen Anbauteilen an dem Fahrzeug verbaut werden. 7. Achtung! Die Radschrauben unbedingt nach 50 km nachziehen. 8. Der vorgeschriebene Luftdruck vom Fahrzeughersteller ist zu beachten. 9. Die Verwendung von Schneeketten ist nur dann zulässig, wenn diese im Gutachten oder je nach Auflage vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifenkombination in der Betriebsanleitung an den dafür vorgesehenen Achsen freigegeben ist. 10. Weder nachträgliche mechanische Bearbeitung noch thermische Behandlung ist gestattet. Dies würde bei Montage auf einem Fahrzeug zum Erlöschen der Betriebserlaubnis im Bereich der StVZO führen, da ein solches Rad nicht mehr der geprüften Version entspricht. Pflegehinweise Die Leichtmetallräder müssen in einem regelmäßigen Abstand von ca. zwei Wochen von außen und innen gereinigt werden. Bei stärkerer Beanspruchung sowie im Winter muss die Reinigung der Felge von Bremsstaub und Streusalz öfter durchgeführt werden. Für die Felgenreinigung sollte warmes Wasser, Auto-Shampoo oder Spülmittel verwendet werden. Bei Felgenreinigern bitte die Gebrauchanweisung des Herstellers beachten. Aggressive Reiniger dürfen nicht verwendet werden. Gutachten zur UN ECE R124 000927 Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55087115 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7,5JX17 H2 Typ OX08 7517 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 1 von 3 Prüfgegenstand Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) X7 OX08 7517 X7 / ohne Ring 5/108/63,4 52,5 715 2300 Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 130 - RG.585F S03 Serien- ww. Kegel 60° 135 - Serie ww. Zubehörhutmutter M12x1,5 RG.585F S04 Serienhutmutter M14x1,5 Kegel 60° 220 - - Verwendungsbereich R124 000927, Erw. 03 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Ford Galaxy (III) 88-177 235/55R17 A91 ECE M+S A19 A58 A99 WA6 S04 e13*2001/116* 0185*24-.. - ab MJ 2016 (MK3) Ford Kuga (I) 100-147 235/55R17 ECE A12 A19 A57 DM2 A99 B02 S02 e13*2001/116* 0109*19-31 Ford Kuga (II) 85-134 235/55R17 A33 ECE A19 A57 A99 DM2 S03 e13*2001/116* 0109*31-.. - ab Modell 2013 - incl. Facelift 2016 Ford S-Max (II) 88-177 235/55R17 A91 ECE M+S A19 A57 A99 WA6 S04 e13*2001/116* 0185*24-.. - ab MJ 2016 Volvo V40 84-187 225/45R17 ECE A12 A19 A58 M, M-N2E A99 Flh S02 e4*2001/116* 0076*27-..; e13*2007/46*1337*.. Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Gutachten zur UN ECE R124 000927 Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55087115 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7,5JX17 H2 Typ OX08 7517 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 2 von 3 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich R124 000927, Erw. 03 Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. B02 Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. ECE Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn sie bereits serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (s. EG-Übereinstimmungsbescheinigung). Etwaige notwendige Einstellungen, Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers bei Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination sind zu beachten. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Radhersteller mitgelieferten Befestigungsmittel (siehe Seite 1) verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim Gutachten zur UN ECE R124 000927 Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55087115 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7,5JX17 H2 Typ OX08 7517 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 3 von 3 S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder, vorgesehenen Befestigungsmittel (Art. Nr.: 5114407, Gesamthöhe: 31,5 mm) verwendet werden oder wahlweise die Befestigungsmittel des Radherstellers (siehe Seite 1). Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder, vorgesehenen Befestigungsmittel (siehe Seite 1, Art. Nr.: 5275544, Gesamthöhe: 37 mm) verwendet werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind. Lambsheim, 11. September 2017 00278581.DOC R124 000927, Erw. 03 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim