GUTACHTEN zur TTG NR.100487 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55035925 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx19H2 Typ OX27 7019
Hersteller Best4Tires GmbH
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Auftraggeber Best4Tires GmbH
Rathausstraße 52-58
56203 Höhr - Grenzhausen
QM Nr.4410022500004,TÜV Nord
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell OX27
Typ OX27 7019
Radgröße 7.0Jx19H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Radlast Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe (mm) (kg) (mm)
Mittenloch-ø (mm)
N4 OX27 7019 N4 / ohne Ring 5/114,3/66,1 32 620 2300
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 100487
Herstellerzeichen OX
Radtyp und Ausführung OX27 7019 (s.o.)
Radgröße 7.0Jx19H2
Einpresstiefe ET.. (s.o.)
Herstelldatum Jahr und Monat
§22 100487*00
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment Schaftlänge Artikel-Nr.
(Nm) (mm)
S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 26 RG.550F
S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 115 26 RG.550F
S03 Serien- wahlw. Kegel 60° 110 - Serie ww. RG.578F
Zubehörhutmutter M12x1,25
S04 Serien- wahlw. Kegel 60° 110 - Serie ww. RG.578F
Zubehörhutmutter M12x1,25
S05 Serienschraube M14x1,5 Kegel 60° 130 27,5 -
S06 Serienschraube M12x1,5 Kegel 60° 105 23 -
S07 Serienschraube M12x1,5 Kegel 60° 115 24 4025400Q0R
S08 Serienschraube M12x1,5 Kegel 60° 110 24,5 7703003014
S09 Serien- wahlw. Kegel 60° 115 - Serie ww. RG.578F
Zubehörhutmutter M12x1,25
S10 Serienschraube M12x1,5 Kegel 60° 110 23 -
S11 Serienschraube M12x1,5 Kegel 60° 115 23 (einteilig) ww. -
(ein- wahlweise zweiteilig) 25,8 (zweiteilig)
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Dacia, Mitsubishi, Nissan, Renault
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur TTG NR.100487 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55035925 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx19H2 Typ OX27 7019
Hersteller Best4Tires GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Bigster 2WD 80, 103 205/55R19 A12 A58 A99
DJF 80, 103 215/50R19 KuG MHy S06
e19*2007/46*0026*26-..
Dacia Bigster 4WD 96 205/55R19 A12 A56 A99
DJF 96 215/50R19 KuG S06
e19*2007/46*0026*26-..
Dacia Duster (III) 2WD 67-103 215/50R19 A12 A58 A99
DJF KuG MHy S06
e19*2007/46*
0026*22-..
Dacia Duster (III) 4WD 96 215/50R19 A12 A56 A99
DJF KuG S06
e19*2007/46*
0026*22-..
Mitsubishi ASX (II) 67-116 225/45R19 A12 A58 A99
RJB F23 KuG NoE
e2*2007/46*0684*21-.. NoP S08
§22 100487*00
Mitsubishi ASX (II) PHEV 68 225/45R19 A12 A58 A99
RJB F24 KuG S08
e2*2007/46*0684*21-..
- Plug-in Hybrid
Nissan Juke (II) 2WD 69-86 225/45R19 A12 A58 A99
F16 KuG NoE NoP
e9*2007/46*6697*.. S07
Nissan Qashqai (II) 81-120 225/45R19 A91 A57 A99 KuG
J11 S02
e11*2007/46*0963*..;
e5*2007/46*1029*..
Nissan Qashqai (III) 103, 116 225/50R19 A12 A58 A99
J12 103, 116 235/50R19 A01 K3k K6w F23 KuG NoE
e9*2018/858*11042*.. NoP S07
- ohne e-Power
- incl. Facelift 2024
Nissan Qashqai (III) 103, 116 225/50R19 A12 A57 A99
J12 103, 116 235/50R19 A01 K3k F24 KuG NoE
e9*2018/858*11042*.. NoP S07
- ohne e-Power
- incl. Facelift 2024
Nissan X-Trail (III) 96-130 225/55R19 A33 124 A57 A99 KuG
T32 96-130 235/50R19 A91 124 S04
e13*2007/46*1456*.. 96-130 245/50R19 A01 A12 K1c K2c K4i K6a K6v
124
96-130 255/50R19 A01 A12 K1c K2c K4i K6c K6x
124
Renault Arkana 69-116 215/50R19 A12 A58 A99
RJL 69-116 225/45R19 KuG NoE NoP
e6*2018/858*00003*.. S09
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GUTACHTEN zur TTG NR.100487 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55035925 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx19H2 Typ OX27 7019
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Austral 96-116 205/55R19 A33 A58 A99 F23
RHN 96-116 215/50R19 A90 KuG NoE NoP
e9*2018/858*30002*.. 96-116 225/50R19 ASo S10
96-116 235/50R19 A01 A12 K1a
Renault Austral 4Control 96 205/55R19 A33 124 A58 A99 F24
RHN 96 215/50R19 A90 124 KuG L04 NoE
e9*2018/858*30002*.. 96 225/50R19 ASo 124 NoP S05
- mit Allradlenkung 96 235/50R19 A01 A12 K1a K2b 124
Renault Captur (II) 67-116 225/45R19 A12 A58 A99
RJB F23 KuG NoE
e2*2007/46*0684*.. NoP S08
Renault Captur PHEV (II) 68 225/45R19 A12 A58 A99
RJB F24 KuG S08
e2*2007/46*0684*..
- Plug-in Hybrid
Renault Kadjar 2WD 81-120 225/45R19 A91 A58 A99 F23
RFE KuG S01
e2*2007/46*0475*..
§22 100487*00
Renault Kadjar 4WD 96, 110 225/45R19 A91 A56 A99 F24
RFE KuG S01
e2*2007/46*0475*..
Renault Koleos 96-140 225/55R19 A33 124 A57 A99 KuG
RZG 96-140 235/50R19 A33 124 S03
e11*2007/46* 96-140 245/50R19 A01 A12 K2b 124
3255*00-04; 96-140 255/50R19 A01 A12 K1c K2c 124
e6*2007/46*0269*..
Renault Megane E-Tech 55 215/50R19 A01 K5w K6w A12 A58 A99
(V) 55 225/45R19 A01 K5w K6w Flh KuG S11
RCB
e2*2018/858*00018*..
- Electric
Renault Symbioz E-Tech 69-103 225/45R19 A12 A58 A99
RJB F23 KuG NoE
e2*2007/46*0684*27-.. NoP S08
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
enthält.
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx19H2 Typ OX27 7019
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Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.
§22 100487*00
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
Spezielle Auflagen und Hinweise
124 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
zul. Achslast von 1240 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
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A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.
ASo Es sind nur spezielle Gewebeschneeketten bzw. Textilschneeketten an den laut Betriebsanleitung
dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten (s.
§22 100487*00
Betriebsanleitung).
F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.
F24 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
(Einzelradaufhängung).
Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K3k An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur
Frontschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx19H2 Typ OX27 7019
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K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K6a An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
vollständig umzulegen.
K6c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
vollständig umzulegen.
K6v An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K6x An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
KuG Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, mit Befestigung
§22 100487*00
von außen zulässig. Kurzgummiventile (33 mm Gesamtlänge) nach E.T.R.T.O. (Typ V2.03.6), DIN (Typ
33GS-11,3) bzw. Tire and Rim (TR412) sind ebenfalls zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen
für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht
über den Felgenrand hinausragen.
L04 Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).
MHy Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).
NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").
NoP Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
OVC-HEV).
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Räder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder
vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die Befestigungsmittel des
Sonderradherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S03).
S04 Zur Befestigung der Räder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder
vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die Befestigungsmittel des
Sonderradherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S04).
S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur TTG NR.100487 nach §22 StVZO
Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55035925 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7.0Jx19H2 Typ OX27 7019
Hersteller Best4Tires GmbH
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S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S08 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S08 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S09 Zur Befestigung der Räder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder
vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die Befestigungsmittel des
Sonderradherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S09).
S10 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S10 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S11 Zur Befestigung der Räder sind entweder die serienmäßigen Befestigungsmittel mit Schaftlänge 23
mm (einteilige Serienschrauben) oder wahlweise mit Schaftlänge 25,8 mm (zweiteilige Serienschrauben) zu
verwenden (siehe Seite 1, Nr. S11).
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 8. Oktober 2025 in Lambsheim statt.
§22 100487*00
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2025.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 8. Oktober 2025
Laux 00456880.DOCX
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim