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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100487 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55035925 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx19H2 Typ OX27 7019
                Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                                              Seite 1 von 7
                Auftraggeber                   Best4Tires GmbH
                                               Rathausstraße 52-58
                                               56203 Höhr - Grenzhausen
                                               QM Nr.4410022500004,TÜV Nord

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
                Modell                         OX27
                Typ                            OX27 7019
                Radgröße                       7.0Jx19H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/         Einpress- Radlast Abrollumfang
                                                                    Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)   (mm)
                                                                    Mittenloch-ø (mm)
                 N4            OX27 7019 N4 / ohne Ring             5/114,3/66,1      32         620    2300

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     100487
                Herstellerzeichen              OX
                Radtyp und Ausführung          OX27 7019 (s.o.)
                Radgröße                       7.0Jx19H2
                Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
                Herstelldatum                  Jahr und Monat
§22 100487*00




                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel    Bund              Anzugsmoment Schaftlänge        Artikel-Nr.
                                                                       (Nm)         (mm)
                 S01   Schraube M12x1,5              Kegel 60°         110          26                 RG.550F
                 S02   Schraube M12x1,5              Kegel 60°         115          26                 RG.550F
                 S03   Serien- wahlw.                Kegel 60°         110          -                  Serie ww. RG.578F
                       Zubehörhutmutter M12x1,25
                 S04   Serien- wahlw.                Kegel 60°         110          -                  Serie ww. RG.578F
                       Zubehörhutmutter M12x1,25
                 S05   Serienschraube M14x1,5        Kegel 60°         130          27,5               -
                 S06   Serienschraube M12x1,5        Kegel 60°         105          23                 -
                 S07   Serienschraube M12x1,5        Kegel 60°         115          24                 4025400Q0R
                 S08   Serienschraube M12x1,5        Kegel 60°         110          24,5               7703003014
                 S09   Serien- wahlw.                Kegel 60°         115          -                  Serie ww. RG.578F
                       Zubehörhutmutter M12x1,25
                 S10   Serienschraube M12x1,5        Kegel 60°         110          23                 -
                 S11   Serienschraube M12x1,5        Kegel 60°         115          23 (einteilig) ww. -
                       (ein- wahlweise zweiteilig)                                  25,8 (zweiteilig)

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     Dacia, Mitsubishi, Nissan, Renault
                Spurverbreiterung              innerhalb 2%


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100487 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55035925 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.0Jx19H2 Typ OX27 7019
                Hersteller                       Best4Tires GmbH

                                                                                                         Seite 2 von 7
                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Dacia Bigster 2WD          80, 103       205/55R19                                    A12 A58 A99
                 DJF                        80, 103       215/50R19                                    KuG MHy S06
                 e19*2007/46*0026*26-..
                 Dacia Bigster 4WD          96            205/55R19                                    A12 A56 A99
                 DJF                        96            215/50R19                                    KuG S06
                 e19*2007/46*0026*26-..
                 Dacia Duster (III) 2WD     67-103        215/50R19                                    A12 A58 A99
                 DJF                                                                                   KuG MHy S06
                 e19*2007/46*
                 0026*22-..
                 Dacia Duster (III) 4WD     96            215/50R19                                    A12 A56 A99
                 DJF                                                                                   KuG S06
                 e19*2007/46*
                 0026*22-..
                 Mitsubishi ASX (II)        67-116        225/45R19                                    A12 A58 A99
                 RJB                                                                                   F23 KuG NoE
                 e2*2007/46*0684*21-..                                                                 NoP S08
§22 100487*00




                 Mitsubishi ASX (II) PHEV   68            225/45R19                                    A12 A58 A99
                 RJB                                                                                   F24 KuG S08
                 e2*2007/46*0684*21-..
                 - Plug-in Hybrid
                 Nissan Juke (II) 2WD       69-86         225/45R19                                    A12 A58 A99
                 F16                                                                                   KuG NoE NoP
                 e9*2007/46*6697*..                                                                    S07
                 Nissan Qashqai (II)        81-120        225/45R19      A91                           A57 A99 KuG
                 J11                                                                                   S02
                 e11*2007/46*0963*..;
                 e5*2007/46*1029*..
                 Nissan Qashqai (III)       103, 116      225/50R19                                    A12 A58 A99
                 J12                        103, 116      235/50R19      A01 K3k K6w                   F23 KuG NoE
                 e9*2018/858*11042*..                                                                  NoP S07
                 - ohne e-Power
                 - incl. Facelift 2024
                 Nissan Qashqai (III)       103, 116      225/50R19                                    A12 A57 A99
                 J12                        103, 116      235/50R19      A01 K3k                       F24 KuG NoE
                 e9*2018/858*11042*..                                                                  NoP S07
                 - ohne e-Power
                 - incl. Facelift 2024
                 Nissan X-Trail (III)       96-130        225/55R19      A33 124                       A57 A99 KuG
                 T32                        96-130        235/50R19      A91 124                       S04
                 e13*2007/46*1456*..        96-130        245/50R19      A01 A12 K1c K2c K4i K6a K6v
                                                                         124
                                            96-130        255/50R19      A01 A12 K1c K2c K4i K6c K6x
                                                                         124
                 Renault Arkana             69-116        215/50R19                                    A12 A58 A99
                 RJL                        69-116        225/45R19                                    KuG NoE NoP
                 e6*2018/858*00003*..                                                                  S09



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55035925 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7.0Jx19H2 Typ OX27 7019
                Hersteller                       Best4Tires GmbH

                                                                                                           Seite 3 von 7
                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                        Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Renault Austral            96-116        205/55R19      A33                             A58 A99 F23
                 RHN                        96-116        215/50R19      A90                             KuG NoE NoP
                 e9*2018/858*30002*..       96-116        225/50R19      ASo                             S10
                                            96-116        235/50R19      A01 A12 K1a
                 Renault Austral 4Control   96            205/55R19      A33 124                         A58 A99 F24
                 RHN                        96            215/50R19      A90 124                         KuG L04 NoE
                 e9*2018/858*30002*..       96            225/50R19      ASo 124                         NoP S05
                 - mit Allradlenkung        96            235/50R19      A01 A12 K1a K2b 124
                 Renault Captur (II)        67-116        225/45R19                                      A12 A58 A99
                 RJB                                                                                     F23 KuG NoE
                 e2*2007/46*0684*..                                                                      NoP S08
                 Renault Captur PHEV (II)   68            225/45R19                                      A12 A58 A99
                 RJB                                                                                     F24 KuG S08
                 e2*2007/46*0684*..
                 - Plug-in Hybrid
                 Renault Kadjar 2WD         81-120        225/45R19      A91                             A58 A99 F23
                 RFE                                                                                     KuG S01
                 e2*2007/46*0475*..
§22 100487*00




                 Renault Kadjar 4WD         96, 110       225/45R19      A91                             A56 A99 F24
                 RFE                                                                                     KuG S01
                 e2*2007/46*0475*..
                 Renault Koleos             96-140        225/55R19      A33 124                         A57 A99 KuG
                 RZG                        96-140        235/50R19      A33 124                         S03
                 e11*2007/46*               96-140        245/50R19      A01 A12 K2b 124
                 3255*00-04;                96-140        255/50R19      A01 A12 K1c K2c 124
                 e6*2007/46*0269*..
                 Renault Megane E-Tech      55            215/50R19      A01 K5w K6w                     A12 A58 A99
                 (V)                        55            225/45R19      A01 K5w K6w                     Flh KuG S11
                 RCB
                 e2*2018/858*00018*..
                 - Electric
                 Renault Symbioz E-Tech     69-103        225/45R19                                      A12 A58 A99
                 RJB                                                                                     F23 KuG NoE
                 e2*2007/46*0684*27-..                                                                   NoP S08

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
                Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                enthält.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55035925 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx19H2 Typ OX27 7019
                Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                                            Seite 4 von 7
                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
                Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
                berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                        V      W        Y
                210 km/h                100% 100% 100%
                220 km/h                97%    100% 100%
                230 km/h                94%    100% 100%
                240 km/h                91%    100% 100%
                250 km/h                -      95%      100%
                260 km/h                -      90%      100%
                270 km/h                -      85%      100%
                280 km/h                -      -        95%
                290 km/h                -      -        90%
                300 km/h                -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.
§22 100487*00




                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                124       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                zul. Achslast von 1240 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
                bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55035925 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx19H2 Typ OX27 7019
                Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                                               Seite 5 von 7
                A33      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

                A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
                Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                A90      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A91      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

                A99     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2
                mm zum Bremssattel zu achten.

                ASo       Es sind nur spezielle Gewebeschneeketten bzw. Textilschneeketten an den laut Betriebsanleitung
                dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten (s.
§22 100487*00




                Betriebsanleitung).

                F23      Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

                F24       Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
                (Einzelradaufhängung).

                Flh     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K3k      An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur
                Frontschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55035925 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.0Jx19H2 Typ OX27 7019
                Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 7
                K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
                um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                K5w      An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6a       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K6c       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K6v      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6w      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                K6x      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
                Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                KuG       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, mit Befestigung
§22 100487*00




                von außen zulässig. Kurzgummiventile (33 mm Gesamtlänge) nach E.T.R.T.O. (Typ V2.03.6), DIN (Typ
                33GS-11,3) bzw. Tire and Rim (TR412) sind ebenfalls zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen
                für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht
                über den Felgenrand hinausragen.

                L04       Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
                Allradlenkung (4WS).

                MHy      Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

                NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

                NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
                OVC-HEV).

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S03     Zur Befestigung der Räder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder
                vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die Befestigungsmittel des
                Sonderradherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S03).

                S04     Zur Befestigung der Räder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder
                vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die Befestigungsmittel des
                Sonderradherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S04).

                S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.



                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100487 nach §22 StVZO

                Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55035925 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.0Jx19H2 Typ OX27 7019
                Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                                            Seite 7 von 7
                S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S08     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S08 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S09     Zur Befestigung der Räder sind entweder die vom Fahrzeughersteller, für Leichtmetallräder
                vorgesehenen, serienmäßigen Befestigungsmittel oder wahlweise die Befestigungsmittel des
                Sonderradherstellers, zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S09).

                S10     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S10 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S11      Zur Befestigung der Räder sind entweder die serienmäßigen Befestigungsmittel mit Schaftlänge 23
                mm (einteilige Serienschrauben) oder wahlweise mit Schaftlänge 25,8 mm (zweiteilige Serienschrauben) zu
                verwenden (siehe Seite 1, Nr. S11).

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 8. Oktober 2025 in Lambsheim statt.
§22 100487*00




                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2025.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 8. Oktober 2025




                Laux                                                                                  00456880.DOCX




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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