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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100488 nach §22 StVZO

                Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55034625 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx19H2 Typ OX27 9019
                Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                                            Seite 1 von 7
                Auftraggeber                   Best4Tires GmbH
                                               Rathausstraße 52-58
                                               56203 Höhr - Grenzhausen
                                               QM Nr.4410022500004,TÜV Nord

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
                Modell                         OX27
                Typ                            OX27 9019
                Radgröße                       9.0Jx19H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/         Einpress- Radlast Abrollumfang
                                                                  Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)
                 X4            OX27 9019 X4 / ohne Ring           5/108/63,4        53         750    2300


                Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 26, Gutachten Nummer 55030225, Ausfertigung 1
                (KBA-NUMMER 100469 , RADTYP OX27 8019) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
                gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 100488*00




                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     100488
                Herstellerzeichen              OX
                Radtyp und Ausführung          OX27 9019 (s.o.)
                Radgröße                       9.0Jx19H2
                Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
                Herstelldatum                  Jahr und Monat

                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment Schaftlänge        Artikel-Nr.
                                                                     (Nm)         (mm)
                 S01   Mutter M12x1,5               Kegel 60°        125          -                  RG.585F
                 S02   Serienschraube M14x1,5       Kegel 60°        140          33,5               -

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     Jaguar
                                               Volvo

                Spurverbreiterung              innerhalb 2%




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100488 nach §22 StVZO

                Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55034625 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9.0Jx19H2 Typ OX27 9019
                Hersteller                    Best4Tires GmbH

                                                                                                          Seite 2 von 7

                 Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Jaguar XE                 120-184       245/35R19        R03 T93                       A12 A58 A99
                 JA                        120-184       255/30R19        R03 T91                       KuG Lim P35
                 e11*2007/46*2150*..,      120-184       255/35R19        R03                           V19 HA2 S01
                 e5*2007/46*1049*..        120-184       265/30R19        R03 T93
                                           120-184       265/35R19        R03
                 Polestar 2                80,160        245/45R19        A12 R03                       A57 A99 B66
                 V                                                                                      KuG Lim HA2
                 e9*2007/46*6834*..;                                                                    S02
                 e9*2018/858*
                 11085*00-03
                 - Elektro
                 - bis Modelljahr 2023
                 Polestar 2                192           245/45R19        A12 R03                       A56 A99 B66
                 V                                                                                      KuG Lim HA2
                 e9*2018/858*                                                                           S02
                 11085*04-..
                 - AWD, Allrad
§22 100488*00




                 - Elektro
                 - ab Modelljahr 2024
                 Polestar 2                109-141       245/45R19        A92 R03                       A58 A99 AHa
                 V                                                                                      B66 KuG Lim
                 e9*2018/858*                                                                           HA2 S02
                 11085*04-..
                 - RWD, Heckantrieb
                 - Elektro
                 - ab Modelljahr 2024
                 Volvo C40                 80, 160       255/45R19        A12 R03                       A57 A99 KuG
                 X                         80, 160       265/45R19        A12 R03                       V19 Vn2 HA2
                 e9*2007/46*               80, 160       275/40R19        A01 A12 K2a K2b R03           S02
                 3146*13-15
                 - Elektro
                 - bis Modell 2022
                 Volvo EC40, C40           183           255/45R19        A12 R03                       A56 A99 KuG
                 X                         183           265/45R19        A12 R03                       V19 Vn2 HA2
                 e9*2007/46*3146*16-..     183           275/40R19        A01 A12 K2a K2b R03           S02
                 - AWD, Allrad
                 - Elektro
                 - ab Modell 2023
                 Volvo EC40, C40           101-128       255/45R19        R03                           A12 A58 A99
                 X                         101-128       265/45R19        R03                           AHa KuG V19
                 e9*2007/46*3146*16-..     101-128       275/40R19        A01 K2a K2b R03               Vn2 HA2 S02
                 - RWD, Heckantrieb
                 - Elektro
                 - ab Modell 2023




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100488 nach §22 StVZO

                Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55034625 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9.0Jx19H2 Typ OX27 9019
                Hersteller                    Best4Tires GmbH

                                                                                                           Seite 3 von 7
                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                       Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Volvo EX40, XC40           101-128       255/45R19       R03                            A12 A58 A99
                 Recharge                   101-128       265/45R19       R03                            AHa KuG V19
                 X                          101-128       275/40R19       A01 K2a K2b R03                Vn2 HA2 S02
                 e9*2007/46*3146*16-..
                 - RWD, Heckantrieb
                 - Elektro
                 - ab Modell 2023
                 Volvo EX40, XC40           183           255/45R19       A12 R03                        A56 A99 KuG
                 Recharge                   183           265/45R19       A12 R03                        V19 Vn2 HA2
                 X                          183           275/40R19       A01 A12 K2a K2b R03            S02
                 e9*2007/46*3146*16-..
                 - AWD, Allrad
                 - Elektro
                 - ab Modell 2023
                 Volvo XC40 Recharge        80, 160       255/45R19       A12 R03                        A57 A99 KuG
                 X                          80, 160       265/45R19       A12 R03                        V19 Vn2 HA2
                 e9*2007/46*                80, 160       275/40R19       A01 A12 K2a K2b R03            S02
                 3146*09-15
§22 100488*00




                 - Elektro
                 - bis Modell 2022


                Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 26, Gutachten Nummer 55030225, Ausfertigung 1
                (KBA-NUMMER 100469 , RADTYP OX27 8019) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
                gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.



                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
                Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
                Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
                berücksichtigen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100488 nach §22 StVZO

                Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55034625 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9.0Jx19H2 Typ OX27 9019
                Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                                             Seite 4 von 7

                Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                        V      W        Y
                210 km/h                100% 100% 100%
                220 km/h                97%    100% 100%
                230 km/h                94%    100% 100%
                240 km/h                91%    100% 100%
                250 km/h                -      95%      100%
                260 km/h                -      90%      100%
                270 km/h                -      85%      100%
                280 km/h                -      -        95%
                290 km/h                -      -        90%
                300 km/h                -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.
§22 100488*00




                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
                oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
                Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
                Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A58        Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100488 nach §22 StVZO

                Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55034625 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx19H2 Typ OX27 9019
                Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                                                Seite 5 von 7
                A92       Es sind nur spezielle feingliedrige Schneeketten ohne Kettenglieder auf der Reifeninnenseite mit
                umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche, welches maximal 12mm aufträgt, an den laut Betriebsanleitung
                dafür vorgesehenen Achsen zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten.

                A99     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2
                mm zum Bremssattel zu achten.

                AHa      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit Heckantrieb.

                B66      Räder nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 375 mm an
                Achse 1.

                HA2      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 26, Gutachten Nummer 55030225, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 100469 ,
                RADTYP OX27 8019) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen
                Auflagen und Hinweise.

                K2a       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
                befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
                /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
                der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
§22 100488*00




                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                KuG       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, mit Befestigung
                von außen zulässig. Kurzgummiventile (33 mm Gesamtlänge) nach E.T.R.T.O. (Typ V2.03.6), DIN (Typ
                33GS-11,3) bzw. Tire and Rim (TR412) sind ebenfalls zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren
                verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen
                für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht
                über den Felgenrand hinausragen.

                Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

                P35     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nicht zulässig für
                Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm an Achse1.

                R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T93     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100488 nach §22 StVZO

                Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55034625 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9.0Jx19H2 Typ OX27 9019
                Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                                              Seite 6 von 7
                V19     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                         Vorderachse Hinterachse

                Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
                Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
                Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
                Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
                Nr. 5    225/55R19      245/50R19, 275/45R19
                Nr. 6    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
                Nr. 7    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
                Nr. 8    235/45R19      255/40R19, 265/40R19
                Nr. 9    235/50R19      255/45R19, 265/45R19
                Nr. 10   235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
                Nr. 11   235/60R19      255/55R19
                Nr. 12   245/30R19      305/25R19
                Nr. 13   245/35R19      255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
                Nr. 14   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
                Nr. 15   245/45R19      265/40R19, 275/40R19
                Nr. 16   245/50R19      275/45R19
                Nr. 17   255/30R19      305/25R19, 315/25R19
                Nr. 18   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
§22 100488*00




                Nr. 19   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
                Nr. 20   255/45R19      285/40R19
                Nr. 21   255/50R19      275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
                Nr. 22   255/55R19      275/50R19
                Nr. 23   265/30R19      305/25R19, 315/25R19
                Nr. 24   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
                Nr. 25   265/40R19      295/35R19
                Nr. 26   265/45R19      295/40R19
                Nr. 27   265/50R19      295/45R19
                Nr. 28   275/30R19      315/25R19

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.

                Vn2      Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die
                Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 28. November 2025 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100488 nach §22 StVZO

                Anlage 13 zum Prüfbericht Nr.55034625 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9.0Jx19H2 Typ OX27 9019
                Hersteller                    Best4Tires GmbH

                                                                                                             Seite 7 von 7
                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2025.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 28. November 2025




                Laux                                                                                  00459719.DOCX
§22 100488*00




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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