GUTACHTEN zur ABE Nr. 50299 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55028915 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5JX15 H2 Typ OX10 5015
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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Auftraggeber Reifen Gundlach GmbH
Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
56316 Raubach
QM-Nr.44100160890,TÜVNord
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell OX10
Typ OX10 5015
Radgröße 5JX15 H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
R1 OX10 5015 R1 / ohne Ring 4/100/60,1 38 600 1950
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 4, Gutachten Nummer 55029115, Ausfertigung 4 (KBA-NUMMER
50300 , RADTYP OX10 5515) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 50299
Herstellerzeichen OX-M
Radtyp und Ausführung OX10 5015 (s.o.)
Radgröße 5JX15 H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Serienschraube M12x1,5 Kegel 60° 105 23
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Renault
Smart / Daimler
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50299 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55028915 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5JX15 H2 Typ OX10 5015
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Twingo (III) 48-68 165/65R15 A12 R02 A19 A99 NoE
AH 48-68 175/60R15 A12 R02 TV5 Vn2 Y85
e2*2007/46*0457*.. 48-68 185/55R15 A12 R02 VA1 S01
Renault Twingo 31 (60) 165/65R15 A12 R02 A19 A99 TV5
Electric (III) 31 (60) 175/60R15 A12 R02 Vn2 Y85 VA1
AH 31 (60) 185/55R15 A12 R02 S01
e2*2007/46*0457*..
Renault 80 165/65R15 A12 R02 A19 A99 KMV
Twingo GT (III) 80 175/60R15 A12 R02 TV5 Vn2 Y85
AH 80 185/55R15 A12 R02 VA1 S01
e2*2007/46*0457*08-.. 80 185/60R15 A01 A12 K3s R02
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
Smart forfour 45-80 165/60R15 R02 A12 A19 A99
451 45-80 165/65R15 R02 KOV NoE TV5
e1*2001/116* 45-80 175/60R15 R02 Vn2 Y85 VA1
0413*23-.. 45-80 185/55R15 A01 R02 S01
(FIN: WME453...) 45-80 185/60R15 A01 R02
Smart forfour ed/EQ 41 (60) 165/60R15 R02 A12 A19 A99
(electric) 41 (60) 165/65R15 R02 KOV TV5 Vn2
451 41 (60) 175/60R15 R02 Y85 VA1 S01
e1*2001/116* 41 (60) 185/55R15 A01 R02
0413*35-.. 41 (60) 185/60R15 A01 R02
(FIN: W..453...)
(17,7 kWh-Batterie)
Smart fortwo 45-80 165/60R15 R02 A12 A19 A99
451 45-80 165/65R15 R02 Cbo Cpe KMV
e1*2001/116* 45-80 175/60R15 R02 NoE TV5 Vn2
0413*22-.. 45-80 185/55R15 R02 VA1 S01
(FIN: WME453...) 45-80 185/60R15 R02
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
Smart fortwo 45-80 165/60R15 R02 A12 A19 A99
451 45-80 165/65R15 R02 Cbo Cpe KOV
e1*2001/116* 45-80 175/60R15 A01 R02 NoE TV5 Vn2
0413*22-.. 45-80 185/55R15 A01 R02 VA1 S01
(FIN: WME453...) 45-80 185/60R15 A01 R02
Smart fortwo ed/EQ 41 (60) 165/60R15 R02 A12 A19 A99
(electric) 41 (60) 165/65R15 R02 Cbo Cpe KOV
451 41 (60) 175/60R15 A01 R02 TV5 Vn2 VA1
e1*2001/116* 41 (60) 185/55R15 A01 R02 S01
0413*33-.. 41 (60) 185/60R15 A01 R02
(FIN: W..453...)
(17,7 kWh-Batterie)
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50299 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55028915 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5JX15 H2 Typ OX10 5015
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Smart fortwo ed/EQ 41 (60) 165/60R15 R02 A12 A19 A99
(electric) 41 (60) 165/65R15 R02 Cbo Cpe KMV
451 41 (60) 175/60R15 R02 TV5 Vn2 VA1
e1*2001/116* 41 (60) 185/55R15 R02 S01
0413*22-.. 41 (60) 185/60R15 R02
(FIN: W..453...)
- mit Radhaus-
Verbreiterungen
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 4, Gutachten Nummer 55029115, Ausfertigung 4 (KBA-NUMMER
50300 , RADTYP OX10 5515) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
jeweiligen Auflagen und Hinweise.
Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50299 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55028915 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5JX15 H2 Typ OX10 5015
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
Cbo Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.
Cpe Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.
K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.
KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).
NoE Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50299 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55028915 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5JX15 H2 Typ OX10 5015
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TV5 Folgende Reifenkombinationen an Vorder- und Hinterachse sind, sofern die Reifengrößen in
der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 165/60R15 185/55R15
Nr. 2 165/65R15 185/60R15, 195/55R15
Nr. 3 175/60R15 195/55R15, 205/50R15
Nr. 4 185/55R15 205/50R15
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.
VA1 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
zulässig in Verbindung mit den in Anlage 4, Gutachten Nummer 55029115, Ausfertigung 4 (KBA-
NUMMER 50300 , RADTYP OX10 5515) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es
gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
Vn2 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.
Y85 Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 5. August 2021 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2015.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 5. August 2021
Laux 00372903.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim