- MUSTER - UM ZUM GUTACHTEN ZU GELANGEN, BLÄTTERN SIE BITTE AUF DIE NÄCHSTE SEITE. LEIDER STEHT DER KBA-KOPF NICHT ZUR VERFÜGUNG. VIELEN DANK! GUTACHTEN zur ABE Nr. 50300 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55029115 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5JX15 H2 Typ OX10 5515 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 1 von 9 Auftraggeber Reifen Gundlach GmbH Gewerbegebiet, Talstraße 1-3 56316 Raubach QM-Nr. 49020140905 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell OX10 Typ OX10 5515 Radgröße 5,5JX15 H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) R1 OX10 5515 R1 / ohne Ring 4/100/60,1 36 600 1950 Kennzeichnungen KBA-Nummer 50300 Herstellerzeichen OX-M Radtyp und Ausführung OX10 5515 (s.o.) Radgröße 5,5JX15 H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S02 Serienhutmutter M12x1,25 Kegel 60° 110 - (Gesamthöhe: 25mm) S03 Serienschraube M12x1,5 Kegel 60° 100 23 (einteilig) ww. (ein- ww. zweiteilig) 25,8 (zweiteilig) S04 Serienschraube M12x1,5 Kegel 60° 105 23 (einteilig) ww. (ein- ww. zweiteilig) 25,8 (zweiteilig) S05 Serienschraube M12x1,5 Kegel 60° 105 23 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Dacia Nissan Renault Smart / Daimler Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50300 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55029115 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5JX15 H2 Typ OX10 5515 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 2 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Dacia Logan 50-65 185/65R15 A33 T92 A19 A58 A99 FSD/USD, SD/SR 50-65 195/60R15 A91 T91 S04 N386; e2*2007/46*0030*..; e2*2007/46*0013*.. - Pick-Up - geschl. Kasten Dacia Logan 50-65 175/65R15 A31 R37 A19 A99 Sth SD/SR 50-77 185/65R15 A12 S04 e2*2001/116* 50-77 195/60R15 A12 0314*00-61; 50-77 205/55R15 A12 0323*00-29; 50-77 205/60R15 A12 e2*2007/46*0030*..; e2*2007/46*0013*.. Dacia Logan MCV 50-77 185/65R15 A13 A19 A99 Car SD/SR 50-77 195/60R15 A31 S04 e2*2001/116* 50-77 205/55R15 A01 A12 K56 0314*00-61; 50-77 205/60R15 A01 A12 K44 K56 0323*00-29; e2*2007/46*0030*..; e2*2007/46*0013*.. - Kombi Dacia Logan MCV (II) 53, 55, 66 185/65R15 A13 A19 A58 A99 SD/SR (7SD/7SR..) 53, 55, 66 195/60R15 A13 Car S04 e2*2001/116* 0314*64-.., 0323*31-.. - Kombi Dacia Sandero 50-77 175/65R15 A13 R37 A19 A99 Flh SD/SR 50-77 185/65R15 A13 S04 e2*2001/116* 50-77 195/60R15 A31 0314*00-61; 50-77 205/55R15 A12 0323*00-29; 50-77 205/60R15 A12 e2*2007/46*0013*..; e2*2007/46*0030*.. Dacia Sandero (II) 53, 55, 66 185/65R15 A13 A19 A58 A99 SD/SR (5SD../5SR..) 53, 55, 66 195/60R15 A90 Flh KOV S04 e2*2001/116* 0314*58-..;0323*29-..; e2*2007/46*0030*20-.. Dacia Sandero 50-65 185/65R15 A13 A19 A99 B03 Stepway 50-65 195/60R15 A13 Flh KMV S04 SD/SR 50-65 205/55R15 A12 e2*2001/116* 50-65 205/60R15 A12 0314*00-61; 0323*00-29 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50300 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55029115 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5JX15 H2 Typ OX10 5515 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 3 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Nissan Micra 59, 72 165/65R15 A13 A19 A99 Flh K13 59, 72 175/55R15 A01 A12 K1a K1b T77 V15 S02 e13*2007/46*1111*.. 59, 72 175/60R15 A01 A12 K1a K1b incl. Facelift 2014 59, 72 185/55R15 A01 A12 K1c K2b K8c 59, 72 195/50R15 A01 A12 K1c K2b K8c 59, 72 195/55R15 A01 A12 K1c K2b K6g K6i K8m Nissan Note 59, 66, 72 185/65R15 A90 A19 A58 A99 E12 59, 66, 72 195/60R15 A12 S02 e11*2007/46*0753*.. 59, 66, 72 205/55R15 A12 Renault Captur 66 195/65R15 A33 A19 A58 A99 R 66 195/70R15 A12 B03 S04 e2*2001/116* 66 205/65R15 A90 0327*52-.. Renault Clio (III) 48-82 165/65R15 A13 R09 A19 A99 B03 R 48-82 175/65R15 A13 Car Flh R1S e2*2001/116*0327*..; 48-82 185/60R15 A33 RC3 S03 e2*2007/46*0008*.. 48-82 195/55R15 A12 Renault Modus 48-58 165/65R15 A13 R09 T81 A19 A60 A99 P 48-58 175/60R15 A13 R37 T81 B03 S03 e2*2001/116*0319*..; 48-58 175/65R15 A01 A13 G03 e2*2007/46*0007*.. 48-58 175/65R15 A13 R09 48-58 185/55R15 A13 R37 T81 T82 48-58 185/60R15 A13 48-58 195/55R15 A12 Renault Twingo (II) 43 185/55R15 A01 A12 G03 A19 A99 B03 N 43-75 175/55R15 A33 LT2 Flh V15 S04 e2*2001/116*0359*..; 43-75 175/55R15 A12 LT1 e2*2007/46*0122*.. 43-75 195/50R15 A12 - incl. Facelift 2012 47-75 185/55R15 A12 Renault Twingo (III) 52,66 165/65R15 A12 R02 A19 A99 TV5 AH 52,66 175/60R15 A12 R02 Vn2 Y85 S05 e2*2007/46*0457*.. 52,66 185/55R15 A01 A12 K1a K1b R02 52,66 185/60R15 A12 A90 R03 52,66 195/55R15 A12 R03 52,66 205/50R15 A12 R03 Smart forfour 45, 52, 66 165/60R15 R02 A12 A19 A99 451 45, 52, 66 165/65R15 R02 TV5 Vn2 Y85 e1*2001/116* 45, 52, 66 175/60R15 A01 R02 S05 0413*23-.. 45, 52, 66 185/55R15 A01 K1a R02 (FIN: WME453...) 45, 52, 66 185/55R15 R03 45, 52, 66 185/60R15 A01 K1a R02 45, 52, 66 185/60R15 R03 45, 52, 66 195/55R15 A01 K2b K6j R03 45, 52, 66 205/50R15 A01 K2b K6g K6j R03 45, 52, 66 205/55R15 A01 K2b K6g K6j R03 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50300 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55029115 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5JX15 H2 Typ OX10 5515 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 4 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Smart fortwo 45, 52, 66 165/60R15 R02 A12 A19 A99 451 45, 52, 66 165/65R15 R02 Cpe TV5 Vn2 e1*2001/116* 45, 52, 66 175/60R15 A01 R02 S05 0413*22-.. 45, 52, 66 185/55R15 A01 R02 (FIN: WME453...) 45, 52, 66 185/55R15 A01 K2b R03 45, 52, 66 185/55R15 K2h R03 45, 52, 66 185/60R15 A01 R02 45, 52, 66 185/60R15 A01 K2b R03 45, 52, 66 185/60R15 K2h R03 45, 52, 66 195/55R15 A01 K2b R03 45, 52, 66 205/50R15 A01 K2c K6g K6i K8a R03 45, 52, 66 205/55R15 A01 K2c K6g K6i K8a R03 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50300 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55029115 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5JX15 H2 Typ OX10 5515 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 5 von 9 A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A13 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A31 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an denen laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. A60 Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie. A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen) ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...). Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3-türig und 5-türig). G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE- R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50300 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55029115 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5JX15 H2 Typ OX10 5515 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 6 von 9 K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2h Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...). K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen. K6j An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig umzulegen. K8a An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50300 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55029115 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5JX15 H2 Typ OX10 5515 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 7 von 9 KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). LT1 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von 9,85 m bzw. 3,5 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. LT2 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von 10,55 m bzw. 2,8 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R1S Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1, 2, 3, 4, D, E, L oder S). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. RC3 Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 3 (4.und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= BR, CR, KR, oder SR). S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Sonderräder sind entweder die serienmäßigen Befestigungsmittel mit Schaftlänge 23 mm (einteilige Serienschrauben) oder wahlweise mit Schaftlänge 25,8 mm (zweiteilige Serienschrauben) zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S03). S04 Zur Befestigung der Sonderräder sind entweder die serienmäßigen Befestigungsmittel mit Schaftlänge 23 mm (einteilige Serienschrauben) oder wahlweise mit Schaftlänge 25,8 mm (zweiteilige Serienschrauben) zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S04). S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T77 Reifen (LI 77) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 824 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50300 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55029115 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5JX15 H2 Typ OX10 5515 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 8 von 9 T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). TV5 Folgende Reifenkombinationen an Vorder- und Hinterachse sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 165/60R15 185/55R15 Nr. 2 165/65R15 185/60R15, 195/55R15 Nr. 3 175/60R15 195/55R15, 205/50R15 Nr. 4 185/55R15 205/50R15 Nr. 5 185/60R15 205/55R15 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 175/55R15 195/50R15 Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 3 195/50R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 4 205/55R15 225/50R15 Nr. 5 205/65R15 225/60R15 Nr. 6 235/70R15 275/60R15 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Vn2 Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1. Y85 Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 15. Juli 2015 in Lambsheim statt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 50300 nach §22 StVZO Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55029115 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 5,5JX15 H2 Typ OX10 5515 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 9 von 9 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2015. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 15. Juli 2015 Laux 00232547.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim