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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50300 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55029115 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5JX15 H2 Typ OX10 5515
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                           Seite 1 von 10

Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                56316 Raubach
                                QM-Nr.44100160890,TÜVNord

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          OX10
Typ                             OX10 5515
Radgröße                        5,5JX15 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-       Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last       (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
R1           OX10 5515 R1 / ohne Ring              4/100/60,1         42           600     1950

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      50300
Herstellerzeichen               OX-M
Radtyp und Ausführung           OX10 5515 (s.o.)
Radgröße                        5,5JX15 H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel    Bund          Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
S01   Serienhutmutter M12x1,25      Kegel 60°     110                      -                    -
      (Gesamthöhe: 25,5 mm)
S02   Serienschraube M12x1,5        Kegel 60°     100                      23 (einteilig) ww.   -
      (ein- ww. zweiteilig)                                                25,8 (zweiteilig)
S03   Serienschraube M12x1,5        Kegel 60°     105                      23 (einteilig) ww.   -
      (ein- ww. zweiteilig)                                                25,8 (zweiteilig)
S04   Serienschraube M12x1,5        Kegel 60°     105                      23                   -
S05   Schraube M12x1,5              Kegel 60°     100                      26                   RG.454F

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Dacia
                                Nissan
                                Renault
                                Smart / Daimler

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50300 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55029115 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 5,5JX15 H2 Typ OX10 5515
Hersteller                    Reifen Gundlach GmbH

                                                                                Seite 2 von 10

Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Dacia Logan (I)       50-65         185/65R15    T92                              A13 A19 A58
FSD/USD, SD/SR        50-65         195/60R15    T91                              A99 S03
N386;
e2*2007/46*0030*..;
e2*2007/46*0013*..
- Pick-Up
- geschl. Kasten
Dacia Logan (I)       50-65         175/65R15    A11 R37                          A19 A99 Sth
SD/SR                 50-77         185/65R15    A31                              S03
e2*2001/116*          50-77         195/60R15    A12
0314*00-61;           50-77         205/55R15    A12
0323*00-29;           50-77         205/60R15    A12
e2*2007/46*0030*..;
e2*2007/46*0013*..
Dacia Logan (I) MCV   50-77         185/65R15    A13                              A19 A99 Car
SD/SR                 50-77         195/60R15    A13                              S03
e2*2001/116*          50-77         205/55R15    A01 A12 K56
0314*00-61;           50-77         205/60R15    A01 A12 K44 K56
0323*00-29;
e2*2007/46*0030*..;
e2*2007/46*0013*..
- Kombi
Dacia Sandero (I)     50-77         175/65R15    A13 R37                          A19 A99 Flh
SD/SR                 50-77         185/65R15    A13                              S03
e2*2001/116*          50-77         195/60R15    A31
0314*00-61;           50-77         205/55R15    A12
0323*00-29;           50-77         205/60R15    A12
e2*2007/46*0013*..;
e2*2007/46*0030*..
Dacia Sandero (I)     50-65         185/65R15    A13                              A19 A99 B03
Stepway               50-65         195/60R15    A33                              Flh KMV S03
SD/SR                 50-65         205/55R15    A12
e2*2001/116*          50-65         205/60R15    A12
0314*00-61;
0323*00-29
Nissan Micra (III)    48-81         175/60R15    R37                              A12 A19 A99
K12                   48-81         175/65R15    R09                              Cbo Flh S05
e11*2001/116*0195*.   48-81         185/55R15    A01 K1c K42
                      48-81         195/50R15    A01 G66 K1c K2c K42
                      48-81         195/55R15    A01 K1c K2c K42
Nissan Micra (IV)     59, 72        165/65R15    A13                              A19 A99 Flh
K13                   59, 72        175/55R15    A13 T77                          V15 S01
e13*2007/46*1111*..   59, 72        175/60R15    A13
incl. Facelift 2014   59, 72        185/55R15    A01 A12 K1a K1b
                      59, 72        195/50R15    A01 A12 K1c K2b
                      59, 72        195/55R15    A01 A12 K1c K2b K6g K6i K8c
Nissan Note           59, 66, 72    185/65R15    A33                              A19 A58 A99
E12                   59, 66, 72    195/60R15    A90                              S01
e11*2007/46*0753*..   59, 66, 72    205/55R15    A12




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50300 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55029115 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 5,5JX15 H2 Typ OX10 5515
Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                Seite 3 von 10
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Renault Clio (III)     48-82          165/65R15   A13 R09                         A19 A99 B03
R                      48-82          175/65R15   A13                             Car Flh R1S
e2*2001/116*0327*..;   48-82          185/60R15   A33                             RC3 S02
e2*2007/46*0008*..     48-82          195/55R15   A12
Renault Modus          48-58          165/65R15   A13 R09 T81                     A19 A60 A99
P                      48-58          175/60R15   A13 R37 T81                     B03 S02
e2*2001/116*0319*..;   48-58          175/65R15   A01 A13 G03
e2*2007/46*0007*..     48-58          175/65R15   A13 R09
                       48-58          185/55R15   A13 R37 T81 T82
                       48-58          185/60R15   A13
                       48-58          195/55R15   A12
Smart forfour          45-80          165/60R15   A12 R02                         A19 A99 KOV
451                    45-80          165/65R15   A12 R02                         NoE TV5 Vn2
e1*2001/116*           45-80          175/60R15   A12 R02                         Y85 S04
0413*23-..             45-80          185/55R15   A12 R02
(FIN: WME453...)       45-80          185/55R15   A90 R03
                       45-80          185/60R15   A12 R02
                       45-80          185/60R15   A90 R03
                       45-80          195/55R15   A12 R03
                       45-80          205/50R15   A01 A12 K2b R03
                       45-80          205/50R15   A12 K2h R03
                       45-80          205/55R15   A01 A12 K2b R03
                       45-80          205/55R15   A12 K2h R03
Smart forfour ed/EQ    41 (60)        165/60R15   A12 R02                         A19 A99 KOV
(electric)             41 (60)        165/65R15   A12 R02                         TV5 Vn2 Y85
451                    41 (60)        175/60R15   A12 R02                         S04
e1*2001/116*           41 (60)        185/55R15   A12 R02
0413*35-..             41 (60)        185/55R15   A90 R03
(FIN: W..453...)       41 (60)        185/60R15   A12 R02
(17,7 kWh-Batterie)    41 (60)        185/60R15   A90 R03
                       41 (60)        195/55R15   A12 R03
                       41 (60)        205/50R15   A01 A12 K2b R03
                       41 (60)        205/50R15   A12 K2h R03
                       41 (60)        205/55R15   A01 A12 K2b R03
                       41 (60)        205/55R15   A12 K2h R03
Smart fortwo           45-80          165/60R15   A12 R02                         A19 A99 Cbo
451                    45-80          165/65R15   A12 R02                         Cpe KOV NoE
e1*2001/116*           45-80          175/60R15   A12 R02                         TV5 Vn2 S04
0413*22-..             45-80          185/55R15   A12 R02
(FIN: WME453...)       45-80          185/55R15   A32 R03
                       45-80          185/60R15   A12 R02
                       45-80          185/60R15   A32 R03
                       45-80          195/55R15   A90 R03
                       45-80          205/50R15   A01 A12 K2b R03
                       45-80          205/50R15   A12 K2h R03
                       45-80          205/55R15   A01 A12 K2b R03
                       45-80          205/55R15   A12 K2h R03




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50300 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55029115 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 5,5JX15 H2 Typ OX10 5515
Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                      Seite 4 von 10
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Smart fortwo           45-80          165/60R15    A12 R02                               A19 A99 Cbo
451                    45-80          165/65R15    A12 R02                               Cpe KMV NoE
e1*2001/116*           45-80          175/60R15    A12 R02                               TV5 Vn2 S04
0413*22-..             45-80          185/55R15    A91 R03
(FIN: WME453...)       45-80          185/55R15    A12 R02
- mit Radhaus-         45-80          185/60R15    A91 R03
  Verbreiterungen      45-80          185/60R15    A12 R02
                       45-80          195/55R15    A12 R03
                       45-80          205/50R15    A12 R03
                       45-80          205/55R15    A12 R03
Smart fortwo ed/EQ     41 (60)        165/60R15    A12 R02                               A19 A99 Cbo
(electric)             41 (60)        165/65R15    A12 R02                               Cpe KOV TV5
451                    41 (60)        175/60R15    A12 R02                               Vn2 S04
e1*2001/116*           41 (60)        185/55R15    A12 R02
0413*33-..             41 (60)        185/55R15    A32 R03
(FIN: W..453...)       41 (60)        185/60R15    A12 R02
(17,7 kWh-Batterie)    41 (60)        185/60R15    A32 R03
                       41 (60)        195/55R15    A90 R03
                       41 (60)        205/50R15    A01 A12 K2b R03
                       41 (60)        205/50R15    A12 K2h R03
                       41 (60)        205/55R15    A01 A12 K2b R03
                       41 (60)        205/55R15    A12 K2h R03
Smart fortwo ed/EQ     41 (60)        165/60R15    A12 R02                               A19 A99 Cbo
(electric)             41 (60)        165/65R15    A12 R02                               Cpe KMV TV5
451                    41 (60)        175/60R15    A12 R02                               Vn2 S04
e1*2001/116*           41 (60)        185/55R15    A91 R03
0413*22-..             41 (60)        185/55R15    A12 R02
(FIN: W..453...)       41 (60)        185/60R15    A91 R03
- mit Radhaus-         41 (60)        185/60R15    A12 R02
  Verbreiterungen      41 (60)        195/55R15    A12 R03
                       41 (60)        205/50R15    A12 R03
                       41 (60)        205/55R15    A12 R03

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55029115 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5JX15 H2 Typ OX10 5515
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                      Seite 5 von 10

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.




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Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55029115 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5JX15 H2 Typ OX10 5515
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 6 von 10
A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50300 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55029115 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5JX15 H2 Typ OX10 5515
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                    Seite 7 von 10
G66     Bei Fahrzeugen mit 175/65R15 Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50300 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55029115 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5JX15 H2 Typ OX10 5515
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                  Seite 8 von 10
K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R1S     Rad/Reifen Kombination für Fahrzeugausführungen mit breiter Spurweite an Achse 2 (6.
Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= 1, 2, 3, 4, D, E, L oder S).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

RC3    Rad/Reifen Kombination für Renault Clio 3 (4.und 5. Stelle der Fahrzeug-Ident. Nr.= BR, CR,
KR, oder SR).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder sind entweder die serienmäßigen Befestigungsmittel mit
Schaftlänge 23 mm (einteilige Serienschrauben) oder wahlweise mit Schaftlänge 25,8 mm (zweiteilige
Serienschrauben) zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S02).

S03     Zur Befestigung der Räder sind entweder die serienmäßigen Befestigungsmittel mit
Schaftlänge 23 mm (einteilige Serienschrauben) oder wahlweise mit Schaftlänge 25,8 mm (zweiteilige
Serienschrauben) zu verwenden (siehe Seite 1, Nr. S03).

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.

T77    Reifen (LI 77) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 824 kg (Fzg.-Schein, Ziff.16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50300 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55029115 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5JX15 H2 Typ OX10 5515
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 9 von 10
T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T82    Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

TV5    Folgende Reifenkombinationen an Vorder- und Hinterachse sind, sofern die Reifengrößen in
der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   165/60R15     185/55R15
Nr.   2   165/65R15     185/60R15, 195/55R15
Nr.   3   175/60R15     195/55R15, 205/50R15
Nr.   4   185/55R15     205/50R15
Nr.   5   185/60R15     205/55R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

V15    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   175/55R15     195/50R15
Nr.   2   185/55R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   3   195/50R15     205/50R15, 215/45R15
Nr.   4   205/55R15     225/50R15
Nr.   5   205/65R15     225/60R15
Nr.   6   235/70R15     275/60R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 50300 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55029115 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 5,5JX15 H2 Typ OX10 5515
Hersteller                    Reifen Gundlach GmbH

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Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 13. Oktober 2020 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 13. Oktober 2020




Laux                                                                 00353424.DOC




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