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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50300 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55029115 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 5,5JX15 H2 Typ OX10 5515
Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 1 von 5

Auftraggeber                      Reifen Gundlach GmbH
                                  Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                  56316 Raubach
                                  QM-Nr.44100160890,TÜVNord

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
Modell                            OX10
Typ                               OX10 5515
Radgröße                          5,5JX15 H2
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                     (mm)
R1           OX10 5515 R1 / ohne Ring                4/100/60,1         42        600    1950

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        50300
Herstellerzeichen                 OX-M
Radtyp und Ausführung             OX10 5515 (s.o.)
Radgröße                          5,5JX15 H2
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01       Serienschraube M12x1,5       Kegel 60°      105                    23

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        Smart / Daimler

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55029115 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5JX15 H2 Typ OX10 5515
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                  Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Smart forfour         45-80          185/55R15   A90 R03                           A19 A99 KOV
451                   45-80          185/60R15   A90 R03                           NoE TV5 Vn2
e1*2001/116*          45-80          195/55R15   A12 R03                           Y85 HA2 S01
0413*23-..            45-80          205/50R15   A01 A12 K2b R03
(FIN: WME453...)      45-80          205/50R15   A12 K2h R03
                      45-80          205/55R15   A01 A12 K2b R03
                      45-80          205/55R15   A12 K2h R03
Smart forfour ed/EQ   41 (60)        185/55R15   A90 R03                           A19 A99 KOV
(electric)            41 (60)        185/60R15   A90 R03                           TV5 Vn2 Y85
451                   41 (60)        195/55R15   A12 R03                           HA2 S01
e1*2001/116*          41 (60)        205/50R15   A01 A12 K2b R03
0413*35-..            41 (60)        205/50R15   A12 K2h R03
(FIN: W..453...)      41 (60)        205/55R15   A01 A12 K2b R03
(17,7 kWh-Batterie)   41 (60)        205/55R15   A12 K2h R03
Smart fortwo          45-80          185/55R15   A32 R03                           A19 A99 Cbo
451                   45-80          185/60R15   A32 R03                           Cpe KOV NoE
e1*2001/116*          45-80          195/55R15   A90 R03                           TV5 Vn2 HA2
0413*22-..            45-80          205/50R15   A01 A12 K2b R03                   S01
(FIN: WME453...)      45-80          205/50R15   A12 K2h R03
                      45-80          205/55R15   A01 A12 K2b R03
                      45-80          205/55R15   A12 K2h R03
Smart fortwo          45-80          185/55R15   A91 R03                           A19 A99 Cbo
451                   45-80          185/60R15   A91 R03                           Cpe KMV NoE
e1*2001/116*          45-80          195/55R15   A12 R03                           TV5 Vn2 HA2
0413*22-..            45-80          205/50R15   A12 R03                           S01
(FIN: WME453...)      45-80          205/55R15   A12 R03
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
Smart fortwo ed/EQ    41 (60)        185/55R15   A32 R03                           A19 A99 Cbo
(electric)            41 (60)        185/60R15   A32 R03                           Cpe KOV TV5
451                   41 (60)        195/55R15   A90 R03                           Vn2 HA2 S01
e1*2001/116*          41 (60)        205/50R15   A01 A12 K2b R03
0413*33-..            41 (60)        205/50R15   A12 K2h R03
(FIN: W..453...)      41 (60)        205/55R15   A01 A12 K2b R03
(17,7 kWh-Batterie)   41 (60)        205/55R15   A12 K2h R03
Smart fortwo ed/EQ    41 (60)        185/55R15   A91 R03                           A19 A99 Cbo
(electric)            41 (60)        185/60R15   A91 R03                           Cpe KMV TV5
451                   41 (60)        195/55R15   A12 R03                           Vn2 HA2 S01
e1*2001/116*          41 (60)        205/50R15   A12 R03
0413*22-..            41 (60)        205/55R15   A12 R03
(FIN: W..453...)
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50300 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55029115 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5JX15 H2 Typ OX10 5515
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 3 von 5

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50300 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55029115 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 5,5JX15 H2 Typ OX10 5515
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 4 von 5
A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
zulässig in Verbindung mit den in Anlage 4, Gutachten Nummer 55028915, Ausfertigung 4 (RADTYP
OX10 5015) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen
und Hinweise.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

NoE    Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50300 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55029115 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 5,5JX15 H2 Typ OX10 5515
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                     Seite 5 von 5
TV5    Folgende Reifenkombinationen an Vorder- und Hinterachse sind, sofern die Reifengrößen in
der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse   Hinterachse

Nr.    1   165/60R15     185/55R15
Nr.    2   165/65R15     185/60R15, 195/55R15
Nr.    3   175/60R15     195/55R15, 205/50R15
Nr.    4   185/55R15     205/50R15
Nr.    5   185/60R15     205/55R15

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

Y85    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 13. Oktober 2020 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2015.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 13. Oktober 2020




Laux                                                                   00353407.DOC




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