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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52458 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55007919 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX18 6516
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                     Seite 1 von 9

             Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                             Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                             56316 Raubach
                                             QM-Nr.44100160890,TÜVNord

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
             Modell                          OX18
             Typ                             OX18 6516
             Radgröße                        6.5Jx16H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                (mm)
             X2           OX18 6516 X2 / Ø63,4xØ56,6            4/100/56,6         38        620    2100

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      52458
             Herstellerzeichen               OX-T
             Radtyp und Ausführung           OX18 6516 (s.o.)
             Radgröße                        6.5Jx16H2
§ 22 52458




             Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
             Herstelldatum                   Jahr und Monat

             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der Befestigungsmittel     Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
             S01   Schraube M12x1,5               Kegel 60°      100                    26                 RG.433
             S02   Mutter M12x1,5                 Kegel 60°      100                    -                  RG.434
             S03   Serienmutter M12x1,5           Kegel 60°      140                    -                  RG.713
             S04   Schraube M12x1,5               Kegel 60°      110                    26                 RG.433
             S05   Serienmutter M12x1,5 (offen)   Kegel 60°      140                    -                  RG.713

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                             Fiat
                                             Opel

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52458 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55007919 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX18 6516
             Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                              Seite 2 von 9


             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Chevrolet Aveo          51, 63, 74    195/55R16   A91                             A19 A99 Flh
             KL1T                    51, 63, 74    195/60R16   A12                             Lim V16 S03
             e4*2007/46*0270*..      51, 63, 74    205/50R16   A12
                                     51, 63, 74    205/55R16   A12
                                     51, 63, 74    225/50R16   A01 A12 K2b K4h R03
             Chevrolet Aveo          53-74         195/45R16                                   A12 A19 A99
             KLAS                                                                              Flh S02
             e4*2001/116*
             0063*18-..
             Chevrolet Spark         50, 60        195/40R16   K1c K2b K8e                     A01 A12 A19
             KL1M                    50, 60        195/45R16   K1c K2b K8e                     A99 Flh S02
             e4*2007/46*0129*..
             - incl. Facelift 2013
             Dae./Chev. Kalos        53-74         195/45R16   K1a K1b                         A01 A12 A19
             KLAS                                                                              A99 Flh Lim
             e4*98/14*0063*..,                                                                 S02
             e4*2001/116
             *0063*00-17
§ 22 52458




             Daewoo Lanos            55-78         195/45R16   K2b T80                         A01 A12 A19
             KLAT, SUPT              55-78         205/45R16   K2b                             A99 B02 K42
             e4*96/27,98/14,                                                                   K45 K56 S01
             2001/116*
             0002,0017*..
             Daewoo Nubira           66-98         205/45R16   K1b                             A01 A12 A19
             KLAJ, UU6J, SUPJ                                                                  A99 B02 K42
             e4*96/27,97/27,                                                                   Snu
             98/14,2001/116*
             0004,0018,0025*..
             Fiat Punto              48-99         185/55R16   K1a K1b R37                     A01 A12 A19
             199                     48-99         195/50R16   K1c K2b R37 T84                 A99 Flh S01
             e3*2001/116*0217*..,    48-99         195/55R16   K1c K2b K42 K56
             e3*2001/116*0286*..,    48-99         205/50R16   K1c K2b K42 K56
             e3*2007/46*0009*..,     48-99         215/50R16   K1c K2b K42 K45 K56
             e3*2007/46*0010*..
             - Grande / Evo
             Opel Adam               51-74         185/55R16   A33                             A19 A58 A99
             S-D                     51-74         185/60R16   A33                             Y84 S04
             e1*2001/116*            51-85         185/55R16   A33 M+S
             0379*22-..              51-85         185/60R16   A33 M+S
                                     51-85         195/50R16   A91
                                     51-85         195/55R16   A91
                                     51-85         205/50R16   A12
             Opel Adam Rocks         51-85         185/55R16   A33 M+S                         A19 A58 A99
             S-D                     51-85         185/60R16   A33 M+S                         KMV Y84 S04
             e1*2001/116*            51-85         195/50R16   A91 M+S
             0379*22-..              51-85         195/55R16   A91 M+S
                                     51-85         205/50R16   A12 M+S




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52458 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55007919 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX18 6516
             Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                               Seite 3 von 9
             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             Opel Astra-H            55-92         195/55R16   A11 R37                           A19 A99 Flh
             A-H                     55-92         205/50R16   A11 R37                           S04
             e1*2001/116*0261*..;    55-92         205/55R16   A11
             e1*2007/46*0344*..      55-92         215/50R16   A12
             Opel Astra-H Caravan    55-92         195/55R16   A11 R37                           A19 A99 Car
             A-H/SW -/Van            55-92         205/50R16   A11 R37                           S04
             e1*2001/116*0293*..;    55-92         205/55R16   A11
             e1*2007/46*0341*..;     55-92         215/50R16   A12
             e1*2007/46*0576*..
             Opel Astra-H GTC        55-92         195/55R16   A11 R37                           A19 A99 Cpe
             A-H/C                   55-92         205/50R16   A11 R37                           S04
             e4*2001/116*0094*..     55-92         205/55R16   A11
                                     55-92         215/50R16   A12
             Opel Corsa-C            43-92         195/45R16   T80 T84                           A12 A19 A99
             Corsa-C                 43-92         205/45R16   A01 K2b K41 K42 K45               S04
             e1*98/14*0148*..
             Opel Corsa-D            44-74         195/55R16   A30                               A19 A99 Flh
             S-D, S-D/Van            44-74         205/50R16   A12                               S04
             e1*2001/116*            44-74         215/50R16   A01 A12 K2b K44 K46 K56 Z17
§ 22 52458




             0379*00-29;
             e1*2007/46*
             0505*00-07;
             e50*2007/46*0055*..
             Opel Corsa-E            51-85         185/55R16   A91                               A19 A99 Flh
             S-D, S-D/Van            51-85         185/60R16   A12                               S04
             e1*2001/116*            51-85         195/50R16   A90
             0379*30-..;             51-85         195/55R16   A90
             e1*2007/46*0505*08-..   51-85         205/50R16   A12
             Opel Karl               54, 55        185/50R16   G01 K1c K2c K5b K8i               A01 A12 A19
             D-A                     54, 55        195/45R16   K1c K2b K8c                       A58 A99 Flh
             e4*2007/46*0957*..      54, 55        205/45R16   K1c K2c K5b K8i                   KOV OK5 V16
                                                                                                 S05
             Opel Karl Rocks         54, 55        185/50R16   G01 K2b K5b K6x K8i               A01 A12 A19
             D-A                     54, 55        195/45R16   K6w K8c                           A58 A99 Flh
             e4*2007/46*0957*..      54, 55        205/45R16   K2b K5b K6x K8i                   KMV V16 S05
             Opel Meriva-A           51-92         185/55R16                                     A12 A19 A99
             X01Monocab              51-92         195/50R16   A01 K2b T84 T88                   S04
             e1*2001/116*0215*..     51-92         205/50R16   A01 K1a K1b K2b K46 K56
             Opel Tigra-B            51,66,92      205/50R16   K2b K42 K45                       A01 A12 A19
             X-C/Roadster                                                                        A99 S04
             e11*2001/116*0227*.

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




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             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55007919 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX18 6516
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 4 von 9

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
§ 22 52458




             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A11    Es dürfen nur feingliedrige bzw. die lt. Betriebsanleitung/Handbuch vorgeschriebenen
             Schneeketten an den laut Betriebsanleitung/Handbuch dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.


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             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55007919 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX18 6516
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 5 von 9
             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

             A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

             A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
§ 22 52458




             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
             oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Coupé.

             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.




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             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55007919 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX18 6516
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                      Seite 6 von 9
             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
§ 22 52458




             K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
             vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

             K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
             Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K4h    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
             zur Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

             K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
             ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
             hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

             K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52458 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55007919 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX18 6516
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                               Seite 7 von 9
             K8i    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Limousine.

             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

             OK5 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
             10,4 m zw. 2,65 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise
             mit 15 oder 16 Zoll Serien-Reifengrößen.

             R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
§ 22 52458




             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             Snu     Zur Befestigung der Sonderräder an Fahrzeugen vor Baujahr 1999 dürfen nur die
             mitgelieferten Befestigungsschrauben M12x1,5 (S01); ab Baujahr 1999 dürfen nur die mitgelieferten
             Befestigungsmuttern M12x1,5 (S02, Fahrzeuge mit Stehbolzen); (siehe Tabelle Befestigungsmittel
             Seite 1) verwendet werden.

             T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52458 nach §22 StVZO

             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55007919 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX18 6516
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                      Seite 8 von 9

             T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.


             V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse    Hinterachse

             Nr. 1    185/50R16      205/45R16
             Nr. 2    195/40R16      215/35R16
             Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
             Nr. 4    195/50R16      215/45R16
             Nr. 5    205/45R16      225/40R16
             Nr. 6    205/50R16      225/45R16
§ 22 52458




             Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
             Nr. 8    205/60R16      225/55R16
             Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
             Nr. 10   215/55R16      235/50R16
             Nr. 11   225/40R16      245/35R16
             Nr. 12   225/50R16      245/45R16
             Nr. 13   225/55R16      245/50R16
             Nr. 14   225/60R16      245/55R16

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.


             Y84    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 3-türige Fahrzeugausführungen der
             Karosserieform Fließheck.

             Z17    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-
             Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
             Bedienungsanleitung).


             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 27. Februar 2019 in Lambsheim statt.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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             Anlage 5 zum Prüfbericht Nr. 55007919 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX18 6516
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                   Seite 9 von 9

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 27. Februar 2019
§ 22 52458




             Laux                                                                 00313638.DOC




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim