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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52458 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55007919 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX18 6516
               Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 7

               Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                               Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                               56316 Raubach
                                               QM-Nr.44100160890,TÜVNord

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          OX18
               Typ                             OX18 6516
               Radgröße                        6.5Jx16H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                  Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
               X2           OX18 6516 X2 / Ø63,4xØ56,1            4/100/56,1          38         620    2100

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      52458
               Herstellerzeichen               OX-T
               Radtyp und Ausführung           OX18 6516 (s.o.)
               Radgröße                        6.5Jx16H2
§22 52458*04




               Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                   Jahr und Monat

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                  Bund          Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Mutter M12x1,5           Kegel 60°     110                      -                  RG.428
               S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°     110                      26                 RG.430
               S03   Schraube M14x1,25        Kegel 60°     130                      27,6               RG.431
               S04   Schraube M14x1,25        Kegel 60°     140                      27,6               RG.431

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Honda
                                               Kia
                                               MG Rover
                                               Mini/BMW
                                               Mitsubishi

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52458 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55007919 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX18 6516
               Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                Seite 2 von 7

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Honda Civic (VII)       66-81         195/50R16   R37                             A12 A19 A99
               EP1, -2, -4             66-81         205/50R16                                   Flh S01
               e11*98/14*
               0173,0174,0188*..
               Honda Civic (VII)       66-81         195/50R16   R37                             A12 A19 A99
               EU5,-6,-7,-8,-9         66-81         205/50R16                                   Flh S01
               e11*98/14*
               0158-0161,0189*..
               Honda Civic (VII)       88-92         195/50R16   R37                             A12 A19 A99
               Coupé                   88-92         205/50R16                                   Cpe S01
               EM2
               e6*98/14*0080*..
               Honda Jazz (I)          57,61         195/45R16                                   A12 A19 A99
               GD1,GD5,GE2,GE3         57,61         205/45R16   A01 K1c                         S01
               e6*98/14*0088,87*..,    57,61         215/40R16   A01 K1c K2b K42 K56 R70
               e6*2001/116*0101*..,
               e6*2001/116*0102*..
               Honda Jazz (II)         66, 73        185/55R16   K1c K2b K3b K5a K6a             A01 A12 A19
§22 52458*04




               GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73        195/50R16   K1c K2b K3b K5b K6b             A99 S01
               e6*2007/46*             66, 73        205/45R16   K1c K2b K3b K5a K6a
               0010, 0011, 0013,
               0014, 0015,0016*..
               - ab MJ 2011
               Honda Jazz (II)         66, 73        185/55R16   K1c K2b K3b K5a K6a             A01 A12 A19
               GE6,GG1,-2,-3,-5,-6     66, 73        195/50R16   K1c K2b K3b K5b K6b             A99 S01
               e6*2001/116*            66, 73        205/45R16   K1c K2b K3b K5a K6a
               0125, 0126, 0127,
               0128, 0131, 0132*..
               Honda Jazz (III)        75, 96        185/55R16   K1c                             A01 A12 A19
               GK                      75, 96        195/50R16   K1c                             A99 Flh KOV
               e6*2007/46*0162*..                                                                S01
               - incl. Facelift 2018
               Honda Jazz (IV)         72            185/55R16   K1c K2b                         A01 A12 A19
               GR                      72            195/50R16   K1c K2b K5d                     A58 A99 Flh
               e6*2007/46*0415*..                                                                KOV S01
               - Hybrid
               Honda Jazz              72            185/60R16   A31                             A19 A58 A99
               Crosstar (IV)           72            195/55R16   A12                             Flh KMV S01
               GR
               e6*2007/46*0415*..
               - Hybrid
               Kia Sephia, Shuma       65-85         195/45R16                                   A01 A12 A19
               FB                      65-85         195/50R16   A01 K42                         A99 Flh Sth
               e4*96/27*0024*..,       65-85         205/45R16   A01 K42                         S01
               e4*98/14*0024*..
               - Shuma I/II, Spectra
               Rover 2..,-25,MG ZR     55-107        195/50R16   K42 K56 R37                     A01 A12 A19
               RF, F                   55-107        205/45R16   K42 K56                         A99 B03 Npf
               H224,                   55-118        205/50R16   K42 K56 R09                     S01
               e11*93/81,
               2001/116*0016*..

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52458 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55007919 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX18 6516
               Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 7
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Rover 4..,-45, MG ZS    55-110        195/45R16    R37                                   A12 A19 A99
               RT, T                   55-110        195/50R16    A01 K42 K46 R37                       B03 S01
               H093,                   55-110        205/45R16    A01 K42 K46 K56
               e11*93/81*0014*..,      74-130        205/50R16    A01 K42 K46 K56 R09
               e11*2001/116*0014*.
               Mini One, Cooper, -S    65-160        195/55R16                                          A12 A19 A99
               Mini                    65-160        205/45R16    A01 K1a K2b                           Cbo Flh S03
               e1*2001/116*            65-160        205/50R16    A01 K1a K1b K2b K32
               0231*08-..              65-85         195/50R16    R37
               - ab MJ 2007
               Mini One, Cooper, -S    55-147        185/55R16    K2b M+S                               A01 A12 A19
               Mini-N, UKL-            55-147        195/50R16    K2b M+S                               A99 Car Cbo
               C,/K,/L,/B-L, -N1       55-147        195/55R16    K2b                                   Cpe Flh S04
               e1*2001/116*0343*..;    55-147        205/50R16    K1a K1b K2b
               e1*2007/46*             55-90         185/50R16    K2b
               0369, 0370, 0593*..     55-90         185/55R16    K2b
               e1*2007/46*0371*00-     55-90         195/50R16    K2b
               09,                     55-90         205/45R16    K2b
               e24*2007/46*0023*..
§22 52458*04




               - Mini/Clubman/Cabrio
               - Coupè/Roadster
               Mini One, Cooper, -S    55-160        195/55R16                                          A12 A19 A99
               R50, Mini               55-160        205/45R16    A01 K1a K2b                           Cbo Flh S02
               e1*98/14*0168*..,       55-160        205/50R16    A01 K1a K1b K2b K32
               e1*2001/116*            55-85         195/50R16    R37
               0231*00-07
               - bis MJ 2006
               Mitsubishi Carisma      66            195/45R16    K42 K56 T80                           A01 A12 A19
               DAO                     66            205/45R16    K42 K56                               A99 B02 B03
               e4*93/81*0005*..,                                                                        S01
               e4*98/14*0005*..
               Mitsubishi Space Star   52, 59        195/40R16    K2b K6r                               A01 A12 A19
               A00                     52, 59        195/45R16    G01 K2b K6r                           A99 Flh KOV
               e1*2007/46*0951*..                                                                       S01
               Mitsubishi Space Star   52, 59        195/40R16    K6r K6w                               A01 A12 A19
               Cross                   52, 59        195/45R16    G01 K6r K6w                           A99 Flh KMV
               A00                                                                                      S01
               e1*2007/46*0951*..

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52458 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55007919 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX18 6516
               Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                     Seite 4 von 7

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.
§22 52458*04




               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
               DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
               sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.


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               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55007919 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX18 6516
               Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 5 von 7
               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
               oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

               B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
               ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
               ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

               Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Cabrio-Limousine, Roadster.

               Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Coupé.
§22 52458*04




               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
               Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.




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               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55007919 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX18 6516
               Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                  Seite 6 von 7
               K32     Bei Fahrzeugausführungen mit Zusatzradabdeckungen an Achse 2, ist durch Nacharbeit
               dieser Radabdeckungen eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen

               K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
               Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
               oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
               ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
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               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               Npf    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig für Fahrzeugausführungen Fun, Cross, Scout,
               usw. (Fahrzeugvarianten mit Radlaufverbreiterungen).

               R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
               (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.




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               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55007919 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX18 6516
               Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                      Seite 7 von 7
               R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
               Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Stufenheck.

               T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.
§22 52458*04




               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 14. Oktober 2020 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 14. Oktober 2020




               Laux                                                                    00353480.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim