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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52458 nach §22 StVZO

               Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55007919 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX18 6516
               Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 6

               Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                               Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                               56316 Raubach
                                               QM-Nr.44100160890,TÜVNord

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          OX18
               Typ                             OX18 6516
               Radgröße                        6.5Jx16H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                                  Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
               X5           OX18 6516 X5 / Ø63,4xØ54,1            5/100/54,1             40       620     2150

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      52458
               Herstellerzeichen               OX-T
               Radtyp und Ausführung           OX18 6516 (s.o.)
               Radgröße                        6.5Jx16H2
§22 52458*04




               Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                   Jahr und Monat

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   110                        -                    RG.510
               S02   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   105                        -                    RG.510

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Lexus
                                               Subaru
                                               Toyota

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52458 nach §22 StVZO

               Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55007919 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX18 6516
               Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                Seite 2 von 6

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Lexus CT 200h           73             195/55R16   A91 R37                        A19 A58 A99
               A10(a)                  73             195/60R16   A90 R37                        Flh S01
               e11*2007/46*0150*..;    73             205/55R16   A12
               e6*2007/46*0334*..
               Subaru Trezia           66, 73         185/55R16                                  A12 A19 A58
               D1(a)                   66, 73         185/60R16                                  A99 S01
               e11*2007/46*0021*..     66, 73         195/55R16   A01 K1a K6f K6g
                                       66, 73         205/50R16   A01 K1a K2b K6f K6g K6i
                                       66, 73         205/55R16   A01 K1a K2b K6f K6g K6i
               Toyota Avensis          66-110         205/45R16   T83 T87                        A12 A19 A99
               T22                     66-110         205/50R16   A01 K42 K56                    Car Flh Sth
               e11*96/79*0077*..       66-81          195/50R16   T83 T84                        S01
               Toyota Avensis          81-120         205/55R16   A13                            A19 A99 Car
               T25                     81-120         215/50R16   A12                            Flh Sth S01
               e11*2001/116*0196*.
               Toyota Celica           105-141        205/50R16                                  A12 A19 A99
               T23                                                                               S01
               e11*98/14*0122*..,
§22 52458*04




               e11*2001/116*0122*.
               Toyota Prius (II)       57             195/55R16                                  A12 A19 A99
               HW2                                                                               S01
               e11*2001/116*0200*.
               Toyota Prius (III)      73             195/55R16                                  A12 A19 A99
               XW3(a), XW3P            73             195/60R16                                  S01
               e11*2001/116*0264*.     73             205/55R16   A01 K6f
               e11*2007/46*0015*..
               Toyota Prius (IV)       72             195/55R16   A91                            A19 A58 A99
               XW5(EU,M), -/TMG        72             195/60R16   A12                            Flh S01
               e11*2007/46*2971*..;    72             205/55R16   A12
               e13*2007/46*1931*..;    72             215/50R16   A12
               e6*2007/46*0339*..
               Toyota Prius PHV (IV)   72             195/55R16   A91                            A19 A99 Flh
               XW5P(EU,M)              72             195/60R16   A12                            S01
               e11*2007/46*3704*..;    72             205/55R16   A12
               e6*2007/46*0340*..      72             215/50R16   A12
               Toyota Urban Cruiser    66, 73, 74     195/60R16   A91                            A19 A58 A99
               XP11                    66, 73, 74     205/55R16   A12                            S01
               e11*2001/116*0263*.     66, 73, 74     215/50R16   A12
               - 2WD                   66, 73, 74     215/55R16   A12
                                       66, 73, 74     225/50R16   A01 A12 K6f K6i
               Toyota Urban Cruiser    66             195/60R16   A91                            A19 A56 A99
               XP11                    66             205/55R16   A12                            S01
               e11*2001/116*0263*.     66             215/50R16   A12
               - 4WD                   66             215/55R16   A12
                                       66             225/50R16   A12
               Toyota Verso-S          66, 73         185/55R16                                  A12 A19 A58
               XP12(a)                 66, 73         185/60R16                                  A99 S01
               e11*2007/46*0020*..     66, 73         195/55R16   A01 K1a K6f K6g
                                       66, 73         205/50R16   A01 K1a K2b K6f K6g K6i
                                       66, 73         205/55R16   A01 K1a K2b K6f K6g K6i

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52458 nach §22 StVZO

               Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55007919 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX18 6516
               Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 6
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Toyota Yaris (IV)      68, 92        185/55R16     R37                                   A12 A19 A58
               XPA1F(EU,M), -         68, 92        195/55R16                                           A99 BT4 Flh
               /TGRE                  68, 92        205/50R16     A01 K1b K6i K6r                       KOV NoE NoP
               e6*2007/46*0437*..;                                                                      S02
               e13*2007/46*2342*..

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
§22 52458*04




               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.



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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52458 nach §22 StVZO

               Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55007919 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX18 6516
               Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 4 von 6
               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
               DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
               sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
§22 52458*04




               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               BT4    Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 282 mm an Achse 1.

               Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.


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               Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55007919 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX18 6516
               Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                      Seite 5 von 6
               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
               ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
               Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
               100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

               K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
               Radmitte vollständig umzulegen.
§22 52458*04




               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

               NoP     Nicht für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge.

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               Sth    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Stufenheck.

               T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52458 nach §22 StVZO

               Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55007919 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX18 6516
               Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 6 von 6
               T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 14. Oktober 2020 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
§22 52458*04




               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 14. Oktober 2020




               Laux                                                                    00353485.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim