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							             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52458 nach §22 StVZO

             Anlage 25 zum Prüfbericht Nr. 55007919 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX18 6516
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                       Seite 1 von 8

             Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                             Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                             56316 Raubach
                                             QM-Nr.44100160890,TÜVNord

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
             Modell                          OX18
             Typ                             OX18 6516
             Radgröße                        6.5Jx16H2
             Zentrierart                     Mittenzentrierung

             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
             führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                (mm)
             B3           OX18 6516 B3 / ohne Ring              5/112/66,6          40         715    2300

             Kennzeichnungen
             KBA-Nummer                      52458
             Herstellerzeichen               OX-T
             Radtyp und Ausführung           OX18 6516 (s.o.)
             Radgröße                        6.5Jx16H2
§ 22 52458




             Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
             Herstelldatum                   Jahr und Monat

             Befestigungsmittel

             Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                   Befestigungsmittel
             S01   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   130                        27                 RG.567F
             S02   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   130                        28,3               RG.560F
             S03   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   130                        26                 RG.550F

             Prüfungen

             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
             Handlingsprüfungen durchgeführt.

             Verwendungsbereich

             Hersteller                      Mercedes-Benz
                                             Ssangyong

             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52458 nach §22 StVZO

             Anlage 25 zum Prüfbericht Nr. 55007919 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                       PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX18 6516
             Hersteller                           Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                 Seite 2 von 8


             Handelsbezeichnung        kW-Bereich      Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                       Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             A-Klasse                  60-142          195/55R16   K1a K2b K42                    A01 A12 A19
             169                       60-142          205/50R16   K1c K2b K42                    A99 S01
             e1*2001/116*0288*..       60-142          205/55R16   G01 K1c K2b K42
             A-Klasse                  66-135          205/55R16                                  A12 A19 A57
             176, 245G                 66-135          215/55R16   A01 K1a K2b K5d                A99 Flh V00
             e1*2007/46*0928*..;       66-135          225/50R16   A01 K1a K2b                    V16 X78 S02
             e1*2001/116*              66-90           195/55R16   R37 T87 T91
             0470*04-..                66-90           195/60R16   R37
                                       66-90           205/50R16   R37 T87 T91
             A-Klasse                  80-120          205/60R16   A94                            A19 A58 A99
             F2A                       80-120          215/55R16   A01 A12 K5d K7a                V16 X78 Y85
             e1*2007/46*1829*..        80-120          225/55R16   A01 A12 K1a K5d K6f K7a        S01
             (FIN: WDD177...)
             B-Klasse                  70,85           195/55R16   R37                            A12 A19 A99
             245                       70,85           195/60R16   R37                            V16 S01
             e1*2001/116*0314*..       70,85           205/50R16   R37
                                       70-142          195/55R16   M+S
§ 22 52458




                                       70-142          205/50R16   M+S
                                       70-142          205/55R16
                                       70-142          215/50R16   A01 K42
                                       70-142          225/50R16   A01 K1a K1b K2b K41 K42
             B-Klasse                  66-135          205/55R16   A01 A12 K2b                    A19 A57 A99
             246, 245G                 66-135          215/55R16   A01 A12 K2b                    NoE V00 V16
             e1*2007/46*0751*..;       66-135          225/50R16   A01 A12 K1a K1b K2b            X78 S02
             e1*2001/116*              66-90           195/55R16   A91 R37 T87 T91
             0470*04-..                66-90           195/60R16   A91 R37
             - incl. Facelift 2014     66-90           205/50R16   A01 A12 K2b R37 T87 T91
             B-Klasse electric drive   65 (132)        205/60R16   A91                            A19 A58 A99
             245G                      65 (132)        215/55R16   A12                            Flh KMV S02
             e1*2001/116*0470*..       65 (132)        225/55R16   A12
             (28kWh-Batterie)
             C-Klasse                  85-120          195/65R16   A10 R37                        A19 A58 A99
             204                       85-155          205/60R16   A10                            B33 Lim V16
             e1*2001/116*              85-155          215/55R16   A91                            S02
             0431*29-..                85-155          215/60R16   A12
             - incl. Facelift 2018     85-155          225/55R16   A12
             (FIN: WDD205...)
             C-Klasse T-Modell         85-120          195/65R16   A10 R37 T92 143                A19 A58 A99
             204K                      85-155          205/60R16   A10 T92 T96 143                B33 Car V16
             e1*2001/116*              85-155          215/55R16   A91 143                        S02
             0457*25-..                85-155          215/60R16   A12 143
             - incl. Facelift 2018     85-155          225/55R16   A12 143
             (FIN: WDD205...)




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52458 nach §22 StVZO

             Anlage 25 zum Prüfbericht Nr. 55007919 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX18 6516
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 3 von 8
             Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
             ABE/EWG-Nr.
             CLA-Klasse             80, 90        195/55R16     R37 T87 T91                           A12 A19 A57
             117, 245G              80, 90        195/60R16     R37                                   A99 Lim V16
             e1*2007/46*1007*..;    80, 90        205/50R16     R37 T87 T91                           X78 S02
             e1*2001/116*           80-135        205/55R16
             0470*04-..             80-135        215/55R16     A01 K1a K1b K2b K5d
                                    80-135        225/50R16     A01 K1a K1b K2b
             CLA-Klasse Shooting    80-135        205/55R16                                           A12 A19 A57
             Brake                  80-135        215/55R16     A01 K1a K1b K2b K5d                   A99 Car V16
             245G                   80-135        225/50R16     A01 K1a K1b K2b                       X78 S02
             e1*2001/116*
             0470*12-..
             SsangYong Tivoli       84-95         205/55R16     A13                                   A19 A58 A99
             2WD                    84-95         205/60R16     A13                                   F23 V16 S03
             XK,XKG                 84-95         215/55R16     A31
             e9*2007/46*6294*..;    84-95         225/50R16     A01 A91 K2b
             e50*2007/46*0198*..    84-95         225/55R16     A01 A12 K2b
             SsangYong Tivoli       84-95         205/55R16     A13                                   A19 A56 A99
             4WD                    84-95         205/60R16     A13                                   F24 S03
             XK                     84-95         215/55R16     A31
§ 22 52458




             e9*2007/46*6294*..     84-95         225/50R16     A91
                                    84-95         225/55R16     A12

             Allgemeine Hinweise

             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

             Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
             geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                    V      W        Y
             210 km/h               100% 100% 100%
             220 km/h               97%    100% 100%
             230 km/h               94%    100% 100%
             240 km/h               91%    100% 100%
             250 km/h               -      95%      100%
             260 km/h               -      90%      100%
             270 km/h               -      85%      100%
             280 km/h               -      -        95%
             290 km/h               -      -        90%
             300 km/h               -      -        85%


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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52458 nach §22 StVZO

             Anlage 25 zum Prüfbericht Nr. 55007919 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX18 6516
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                      Seite 4 von 8

             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
             oder Reifenherstellers zu beachten.

             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
             Abrollumfang verwendet werden.

             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
             Reifenfülldruck zu beachten ist.

             Spezielle Auflagen und Hinweise

             143      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
             einer zul. Achslast von 1430 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
             zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
§ 22 52458




             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
             Änderungsabnahme vorzuführen.

             A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

             A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

             A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

             A31    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
             4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

             A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

             A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.




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             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52458 nach §22 StVZO

             Anlage 25 zum Prüfbericht Nr. 55007919 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX18 6516
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                     Seite 5 von 8
             A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A94    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 7 mm einschließlich
             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
             werden.

             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

             B33    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
             Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm oder größer an Achse1.

             Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

             F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

             F24     Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Viel- bzw. Mehrlenkerhinterachse
             (Einzelradaufhängung).
§ 22 52458




             Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
             des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
             sein.

             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.

             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
             genannten Bereich abgedeckt sein.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52458 nach §22 StVZO

             Anlage 25 zum Prüfbericht Nr. 55007919 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX18 6516
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                 Seite 6 von 8
             K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

             K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
             Radmitte vollständig umzulegen.

             K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

             Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
             Limousine.

             M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
§ 22 52458




             NoE     Nicht für "reines" Elektrofahrzeug bzw. Fahrzeugausführungen mit Elektroantrieb.

             R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
             größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
             Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
             Seite 1) verwendet werden.

             T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52458 nach §22 StVZO

             Anlage 25 zum Prüfbericht Nr. 55007919 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX18 6516
             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                     Seite 7 von 8
             T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
             berücksichtigen.

             V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
             Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

             V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse    Hinterachse

             Nr. 1    185/50R16      205/45R16
             Nr. 2    195/40R16      215/35R16
             Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
             Nr. 4    195/50R16      215/45R16
             Nr. 5    205/45R16      225/40R16
             Nr. 6    205/50R16      225/45R16
             Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
             Nr. 8    205/60R16      225/55R16
             Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
             Nr. 10   215/55R16      235/50R16
§ 22 52458




             Nr. 11   225/40R16      245/35R16
             Nr. 12   225/50R16      245/45R16
             Nr. 13   225/55R16      245/50R16
             Nr. 14   225/60R16      245/55R16

             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
             des Fahrzeugs mitzuführen.

             X78     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nur
             zulässig an Fahrzeugausführungen mit Scheibenbremsendurchmesser max. 295 mm an Achse 1.

             Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
             Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

             Prüfort und Prüfdatum

             Die Verwendungsprüfung fand am 28. Februar 2019 in Lambsheim statt.

             Prüfergebnis

             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.




             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52458 nach §22 StVZO

             Anlage 25 zum Prüfbericht Nr. 55007919 (1. Ausfertigung)

             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX18 6516
             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                   Seite 8 von 8

             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.

             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


             Lambsheim, 28. Februar 2019




             Laux                                                                 00313768.DOC
§ 22 52458




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