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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52458 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55007919 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX18 6516
               Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 5

               Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                               Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                               56316 Raubach
                                               QM-Nr.44100160890,TÜVNord

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          OX18
               Typ                             OX18 6516
               Radgröße                        6.5Jx16H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                  Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
               X2           OX18 6516 X2 / Ø63,4xØ56,1            4/100/56,1          48         620    2100

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      52458
               Herstellerzeichen               OX-T
               Radtyp und Ausführung           OX18 6516 (s.o.)
               Radgröße                        6.5Jx16H2
§22 52458*04




               Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                   Jahr und Monat

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   110                        -                  RG.428
               S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                        26                 RG.430
               S03   Schraube M14x1,25        Kegel 60°   130                        27,6               RG.431
               S04   Schraube M14x1,25        Kegel 60°   140                        27,6               RG.431

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Honda
                                               Mini/BMW

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52458 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55007919 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX18 6516
               Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                Seite 2 von 5

               Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Honda Insight            65            185/55R16                                  A12 A19 A99
               ZE2                                                                               Flh S01
               e6*2001/116*0130*..
               Honda Jazz (II)          66, 73        185/55R16                                  A12 A19 A99
               GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73        195/50R16   A01 K1a                        S01
               e6*2007/46*              66, 73        205/45R16
               0010, 0011, 0013,        66, 73        205/50R16   A01 K1c K2b K3b K5a K6a
               0014, 0015,0016*..
               - ab MJ 2011
               Honda Jazz (II)          66, 73        185/55R16                                  A12 A19 A99
               GE6,GG1,-2,-3,-5,-6      66, 73        195/50R16   A01 K1a                        S01
               e6*2001/116*             66, 73        205/45R16
               0125, 0126, 0127,        66, 73        205/50R16   A01 K1c K2b K3b K5a K6a
               0128, 0131, 0132*..
               Honda Jazz (III)         75, 96        185/55R16   A90                            A19 A99 Flh
               GK                       75, 96        195/50R16   A12                            KOV S01
               e6*2007/46*0162*..       75, 96        205/50R16   A01 A12 K1c
               - incl. Facelift 2018
§22 52458*04




               Honda Jazz (IV)          72            185/55R16   A91                            A19 A58 A99
               GR                                                                                Flh KOV S01
               e6*2007/46*0415*..
               - Hybrid
               Honda Jazz Hybrid (II)   65            185/55R16                                  A12 A19 A99
               GP1                      65            195/50R16   A01 K1a                        S01
               e6*2007/46*0012*..
               Mini One, Cooper, -S     65-160        195/55R16                                  A12 A19 A99
               Mini                     65-85         195/50R16   R37                            Cbo Flh S03
               e1*2001/116*             65-85         205/45R16
               0231*08-..
               - ab MJ 2007
               Mini One, Cooper, -S     55-147        185/55R16   M+S                            A12 A19 A99
               Mini-N, UKL-             55-147        195/50R16   M+S                            Car Cbo Cpe
               C,/K,/L,/B-L, -N1        55-147        195/55R16                                  Flh S04
               e1*2001/116*0343*..;     55-90         185/50R16
               e1*2007/46*              55-90         185/55R16
               0369, 0370, 0593*..      55-90         195/50R16
               e1*2007/46*0371*00-      55-90         205/45R16
               09,
               e24*2007/46*0023*..
               - Mini/Clubman/Cabrio
               - Coupè/Roadster
               Mini One, Cooper, -S     55-160        195/55R16                                  A12 A19 A99
               R50, Mini                55-85         195/50R16   R37                            Cbo Flh S02
               e1*98/14*0168*..,        55-85         205/45R16
               e1*2001/116*
               0231*00-07
               - bis MJ 2006




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52458 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55007919 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX18 6516
               Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 5

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
§22 52458*04




               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52458 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55007919 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX18 6516
               Hersteller                    Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                    Seite 4 von 5
               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
               DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
               sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
§22 52458*04




               Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

               Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Cabrio-Limousine, Roadster.

               Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Coupé.

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
               Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
               oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52458 nach §22 StVZO

               Anlage 4 zum Prüfbericht Nr. 55007919 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX18 6516
               Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                 Seite 5 von 5
               K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.
§22 52458*04




               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               Prüfort und Prüfdatum
               Die Verwendungsprüfung fand am 14. Oktober 2020 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 14. Oktober 2020




               Laux                                                                   00353481.DOC



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim