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							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52458 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55007919 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX18 6516
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                         Seite 1 von 6

                             Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                                             Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                             56316 Raubach
                                                             QM-Nr.44100160890,TÜVNord

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Modell                          OX18
                             Typ                             OX18 6516
                             Radgröße                        6.5Jx16H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
                             führung                                            Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                                                Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                                                (mm)
                             X2           OX18 6516 X2 / Ø63,4xØ54,1            4/100/54,1             48       620     2100

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      52458
§ 22 52458, Erweiterung 03




                             Herstellerzeichen               OX-T
                             Radtyp und Ausführung           OX18 6516 (s.o.)
                             Radgröße                        6.5Jx16H2
                             Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
                             Herstelldatum                   Jahr und Monat

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
                                   Befestigungsmittel
                             S01   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   110                        -                    RG.422
                             S02   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   125                        -                    RG.422

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      Hyundai
                                                             Kia
                                                             Mazda
                                                             Toyota

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52458 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55007919 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX18 6516
                             Hersteller                          Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                Seite 2 von 6

                             Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                       Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Hyundai i10 (II)           48-64         195/40R16                                  A12 A19 A58
                             IA, IA-HME                 48-64         195/45R16                                  A99 Flh Y13
                             e11*2007/46*1008*..;       48-64         205/45R16                                  S01
                             e13*2007/46*1602*..;
                             e5*2007/46*1086*..
                             - incl. Facelift 2017
                             Hyundai i10 (III)          49-62         195/45R16                                  A12 A19 A58
                             AC3                                                                                 A99 Flh S01
                             e5*2007/46*0090*..
                             Hyundai i20                88            185/55R16                                  A12 A19 A99
                             GB, GB-HME                 88            195/50R16                                  Cpe Flh KOV
                             e11*2007/46*1600*..;       88            195/55R16                                  Op7 S02
                             e13*2007/46*1603*..,
                             e5*2007/46*1087*..
                             - Fließheck
                             - Coupé
§ 22 52458, Erweiterung 03




                             incl. Facelift 2018
                             Hyundai i20                55-94         185/50R16   A01 K1a T81                    A12 A19 A99
                             PB, PBT                    55-94         195/45R16   T80 T84                        Flh S01
                             e11*2001/116*0333*.        55-94         195/50R16   A01 K1a K2b
                             e11*2007/46*0129*..        55-94         205/45R16   A01 K1a
                             - incl. Facelift 2012
                             Hyundai i20 Active         88            185/55R16                                  A12 A19 A99
                             GB, GB-HME                 88            195/50R16                                  Flh KMV Op7
                             e11*2007/46*1600*..;       88            195/55R16                                  S02
                             e13*2007/46*1603*..,
                             e5*2007/46*1087*..
                             Kia Picanto (III)          49, 62, 74    195/45R16                                  A12 A19 A58
                             JA                         49, 62, 74    205/45R16   A01 K1a K1b K2b K5b K8h        A99 Flh KOV
                             e11*2007/46*3848*..;                                                                S01
                             e5*2007/46*1078*..
                             Kia Picanto (III) X-Line   62, 74        195/45R16                                  A12 A19 A58
                             JA                         62, 74        205/45R16   A01 K6w                        A99 Flh KMV
                             e11*2007/46*3848*..;                                                                S01
                             e5*2007/46*1078*..
                             Kia Rio                    57-89         185/55R16                                  A12 A19 A58
                             YB                         57-89         195/50R16                                  A99 Flh Op7
                             e11*2007/46*3777*..;       57-89         195/55R16                                  S02
                             e5*2007/46*1077*..
                             Mazda 2 (II)               50-76         195/45R16                                  A12 A19 A99
                             DE, DE1                    50-76         205/45R16                                  Flh S01
                             e13*2001/116*0254*,
                             e13*2001/116*0255*.
                             Toyota Yaris               51-82         185/50R16   T81                            A12 A19 A99
                             XP13M(a), -/TMG            51-82         185/55R16                                  Flh LY2 V16
                             e11*2007/46*0152*..;       51-82         195/45R16                                  S01
                             e13*2007/46*1722*..;       51-82         195/50R16
                             e6*2007/46*0344*..         51-82         205/45R16
                             - incl. Facelift 2017




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52458 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55007919 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX18 6516
                             Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 3 von 6
                             Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Toyota Yaris Hybrid     54, 55        185/50R16    T81                                   A12 A19 A99
                             XP13M(a), -/TMG         54, 55        185/55R16                                          Flh LY3 V16
                             e11*2007/46*0152*..;    54, 55        195/45R16                                          S01
                             e13*2007/46*1722*..;    54, 55        195/50R16
                             e6*2007/46*0344*..      54, 55        205/45R16
                             - incl. Facelift 2017

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
§ 22 52458, Erweiterung 03




                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                     V      W        Y
                             210 km/h                100% 100% 100%
                             220 km/h                97%    100% 100%
                             230 km/h                94%    100% 100%
                             240 km/h                91%    100% 100%
                             250 km/h                -      95%      100%
                             260 km/h                -      90%      100%
                             270 km/h                -      85%      100%
                             280 km/h                -      -        95%
                             290 km/h                -      -        90%
                             300 km/h                -      -        85%

                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55007919 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX18 6516
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                     Seite 4 von 6

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
§ 22 52458, Erweiterung 03




                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Coupé.

                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
                             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
                             Radmitte um 5 mm aufzuweiten.


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55007919 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX18 6516
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                 Seite 5 von 6
                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             LY2    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit wahlweiser werkseitiger
                             Ausrüstung 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16. (großer Spurkreis (Rad) von 11,0 m bzw. 2,3
                             Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag).

                             LY3    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit wahlweiser werkseitiger
                             Ausrüstung 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16. (großer Spurkreis (Rad) von 11,0 m bzw. 2,3
                             Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag).

                             Op7    Die Verwendung dieser Rad- Reifenkombinationen ist nicht zulässig an
                             Fahrzeugausführungen mit belüfteter Scheibenbremse mit Durchmesser 256mm an Achse 1.

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.
§ 22 52458, Erweiterung 03




                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                       Vorderachse   Hinterachse

                             Nr.   1   185/50R16     205/45R16
                             Nr.   2   195/40R16     215/35R16
                             Nr.   3   195/45R16     215/40R16, 225/40R16
                             Nr.   4   195/50R16     215/45R16
                             Nr.   5   205/45R16     225/40R16

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.

                             Y13     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 13 Zoll Serienradgröße
                             (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52458 nach §22 StVZO

                             Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55007919 (4. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX18 6516
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                   Seite 6 von 6

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 29. April 2020 in Lambsheim statt.

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
§ 22 52458, Erweiterung 03




                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 29. April 2020




                             Laux                                                                 00342618.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim