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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.52458 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr.55007919 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX18 6516
               Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                                           Seite 1 von 6
               Auftraggeber                   Best4Tires GmbH
                                              Rathausstraße 52-58
                                              56203 Höhr - Grenzhausen
                                              QM Nr.4410022500004,TÜV Nord

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Modell                         OX18
               Typ                            OX18 6516
               Radgröße                       6.5Jx16H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                  Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)
                Y1            OX18 6516 Y1 / Ø67xØ65,1            5/108/65,1        50         715      2300

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     52458
               Herstellerzeichen              OX-T
               Radtyp und Ausführung          OX18 6516 (s.o.)
               Radgröße                       6.5Jx16H2
               Einpresstiefe                  ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                  Jahr und Monat
§22 52458*09




               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment     Schaftlänge    Artikel-Nr.
                                                                    (Nm)             (mm)
                S01   Schraube M14x1,5             Kegel 60°        130              28,3           RG.547
                S02   Schraube M12x1,25            Kegel 60°        115              28             RG.545

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Citroen
                                              Fiat
                                              Opel
                                              Peugeot
                                              Toyota
                                              Volvo
               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.52458 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr.55007919 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX18 6516
               Hersteller                    Best4Tires GmbH

                                                                                                         Seite 2 von 6

                Handelsbezeichnung         kW-Bereich   Reifen           Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Citroen Berlingo (IV)      55-96        205/55R16        A90 T91 T94                   A19 A58 A99
                E                          55-96        205/60R16        A90 T92 T96                   BP2 KOV NoE
                e2*2007/46*0624*..                                                                     Pe9 R59 S02
                Citroen Berlingo (IV)      55-96        205/55R16        A90 T91 T94                   A19 A58 A99
                E                          55-96        205/60R16        A90 T92 T96                   BP2 KOV NoE
                e2*2007/46*0625*..                                                                     Pe9 R59 S02
                Fiat Doblo (III)           55-96        205/55R16        A90 T91 T94                   A19 A58 A99
                E                          55-96        205/60R16        A90 T92 T96                   BP2 KOV NoE
                e2*2007/46*0624*18-..                                                                  Pe9 R59 S02
                Fiat Doblo (III)           55-96        205/55R16        A90 T91 T94                   A19 A58 A99
                E                          55-96        205/60R16        A90 T92 T96                   BP2 KOV NoE
                e2*2007/46*0625*20-..                                                                  Pe9 R59 S02
                Opel Combo-E               55-96        205/55R16        A90 T91 T94                   A19 A58 A99
                E                          55-96        205/60R16        A90 T92 T96                   BP2 KOV NoE
                e2*2007/46*0623*..                                                                     Pe9 R59 S02
                Opel Combo-E, -/Life       55-96        205/55R16        A90 T91 T94                   A19 A58 A99
                E                          55-96        205/60R16        A90 T92 T96                   BP2 KOV NoE
§22 52458*09




                e2*2007/46*0622*..                                                                     Pe9 R59 S02
                Peugeot Partner (IV)       55-96        205/55R16        A90 T91 T94                   A19 A58 A99
                E                          55-96        205/60R16        A90 T92 T96                   BP2 KOV NoE
                e2*2007/46*0625*..                                                                     Pe9 R59 S02
                Toyota Proace City         55-96        205/55R16        A90 T91 T94                   A19 A58 A99
                E, E(EU,N)-TMG             55-96        205/60R16        A90 T92 T96                   BP2 KOV NoE
                e2*2007/46*0686*..;                                                                    Pe9 R59 S02
                e13*2007/46*2270*..
                Toyota Proace City Verso   75-96        205/55R16        A90 T91 T94                   A19 A58 A99
                E, E(EU,M)-TMG             75-96        205/60R16        A90 T92 T96                   BP2 KOV NoE
                e2*2007/46*0685*..;                                                                    Pe9 R59 S02
                e13*2007/46*2269*..
                Volvo S60, -/BiFuel        85-191       205/55R16                                      A19 A30 A99
                R, H                       85-191       205/55R16        M+S                           B02 B03 S01
                e9*98/14, 2001/116*        85-191       215/55R16        A01 LV2
                0036,0044*..
                Volvo S80, -/BiFuel        96-125       205/60R16        A13 R37                       A19 A99 B02
                T, K                       96-166       215/55R16        A13                           B03 NBF S01
                e9*96/79,98/14,            96-200       215/55R16        A13 M+S
                2001/116*                  96-200       225/55R16        A12
                0028,0043*..
                Volvo V70, -/BiFuel        85-191       205/55R16        T88 T89 T91                   A19 A30 A99
                S, J                       85-191       205/55R16        M+S T88 T89 T91               B02 B03 X7V
                e4*98/14,2001/116*         85-191       215/55R16        A01 LV2                       S01
                0040,0061*..
                Volvo XC70; V70 XC         120-154      205/55R16        A13 M+S R09 T90 T91           A19 A99 B02
                S                          120-154      215/65R16        A63                           B03 KMV S01
                e4*98/14*0040*..,
                e4*2001/116*0040*..
                - XC (Cross Country)

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.52458 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr.55007919 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX18 6516
               Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                                            Seite 3 von 6

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
               Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
               verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
               berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
§22 52458*09




               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.52458 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr.55007919 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX18 6516
               Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                                              Seite 4 von 6

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A13      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

               A19       Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O
               oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise
               und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen
               Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den
               Felgenrand hinausragen.

               A30      Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
§22 52458*09




               A63      Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
               Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu beachten
               (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

               A90      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss
               auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden.

               A99     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2
               mm zum Bremssattel zu achten.

               B02      Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder
               Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

               B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               BP2      Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Räder nicht zulässig an Fahrzeugen
               mit Bremsscheibendurchmesser 304 mm in Verbindung mit Bremssattelträger mit Bügel an Achse 1.

               KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               LV2      Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 235/45R17, 235/50R17 bzw.
               235/40R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung)
               ausgerüstet sind, ist durch Begrenzung des Lenkeinschlages (Volvo-Teile-Nr. 9473207) eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad- / Reifenkombination herzustellen.



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               GUTACHTEN zur ABE Nr.52458 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr.55007919 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX18 6516
               Hersteller                      Best4Tires GmbH

                                                                                                            Seite 5 von 6
               M+S        Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
               dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).

               NBF      Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

               NoE      Nicht für "reines" Elektrofahrzeug (Battery Electric Vehicle "BEV").

               Pe9      Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 283mm an Achse 1.

               R09     Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
               (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

               R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
               und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               R59     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/60R16 ww.
               205/55R17 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
§22 52458*09




               verwendet werden.

               T88     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T89     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T90     Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T91     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T92     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T94     Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T96     Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               X7V     Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country ww.
               Volvo XC70 (Typ B, S).



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               GUTACHTEN zur ABE Nr.52458 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr.55007919 (3. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX18 6516
               Hersteller                     Best4Tires GmbH

                                                                                                                   Seite 6 von 6

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 28. Januar 2026 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 28. Januar 2026
§22 52458*09




               Laux                                                                          00461692.DOCX JR-RL




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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