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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52458 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55007919 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX18 6516
               Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                         Seite 1 von 6

               Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                               Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                               56316 Raubach
                                               QM-Nr.44100160890,TÜVNord

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
               Modell                          OX18
               Typ                             OX18 6516
               Radgröße                        6.5Jx16H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                  Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                  (mm)
               Y1           OX18 6516 Y1 / Ø67xØ65,1              5/108/65,1          50         715    2300

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      52458
               Herstellerzeichen               OX-T
               Radtyp und Ausführung           OX18 6516 (s.o.)
               Radgröße                        6.5Jx16H2
§22 52458*04




               Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
               Herstelldatum                   Jahr und Monat

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)          Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   130                        28,3               RG.547
               S02   Schraube M12x1,25        Kegel 60°   115                        28                 RG.545

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Citroen
                                               Opel
                                               Peugeot
                                               Toyota
                                               Volvo

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52458 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55007919 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX18 6516
               Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                 Seite 2 von 6

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                         Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               Citroen Berlingo (IV)   96             205/55R16   A90 T91 T94                      A19 A58 A99
               E                       96             205/60R16   A90 T92 T96                      KOV Pe9 X99
               e2*2007/46*0624*..                                                                  S02
               Citroen Berlingo (IV)   96             205/55R16   A90 T91 T94                      A19 A58 A99
               E                       96             205/60R16   A90 T92 T96                      KOV Pe9 X99
               e2*2007/46*0625*..                                                                  S02
               Opel Combo-E            96             205/55R16   A90 T91 T94                      A19 A58 A99
               E                       96             205/60R16   A90 T92 T96                      KOV Pe9 X99
               e2*2007/46*0623*..                                                                  S02
               Opel Combo-E Life       96             205/55R16   A90 T91 T94                      A19 A58 A99
               E                       96             205/60R16   A90 T92 T96                      KOV Pe9 X99
               e2*2007/46*0622*..                                                                  S02
               Peugeot Partner (IV)    96             205/55R16   A90 T91 T94                      A19 A58 A99
               E                       96             205/60R16   A90 T92 T96                      KOV Pe9 X99
               e2*2007/46*0625*..                                                                  S02
               Toyota Proace City      96             205/55R16   A90 T91 T94                      A19 A58 A99
               E, E(EU,N), -/TMG       96             205/60R16   A90 T92 T96                      KOV Pe9 X15
               e2*2007/46*0686*..;                                                                 X99 S02
§22 52458*04




               e13*2007/46*2270*..
               Toyota Proace City      96             205/55R16   A90 T91 T94                      A19 A58 A99
               Verso                   96             205/60R16   A90 T92 T96                      KOV Pe9 X15
               E, E(EU,M), -/TMG                                                                   X99 S02
               e2*2007/46*0685*..;
               e13*2007/46*2269*..
               Volvo S60, -/BiFuel     85-191         205/55R16                                    A19 A30 A99
               R, H                    85-191         205/55R16   M+S                              B02 B03 S01
               e9*98/14, 2001/116*     85-191         215/55R16   A01 LV2
               0036,0044*..
               Volvo S80, -/BiFuel     96-125         205/60R16   A13 R37                          A19 A99 B02
               T, K                    96-166         215/55R16   A13                              B03 NBF S01
               e9*96/79,98/14,         96-200         215/55R16   A13 M+S
               2001/116*               96-200         225/55R16   A12
               0028,0043*..
               Volvo V70, -/BiFuel     85-191         205/55R16   T88 T89 T91                      A19 A30 A99
               S, J                    85-191         205/55R16   M+S T88 T89 T91                  B02 B03 X7V
               e4*98/14,2001/116*      85-191         215/55R16   A01 LV2                          S01
               0040,0061*..
               Volvo XC70; V70 XC      120-154        205/55R16   A13 M+S R09 T90 T91              A19 A99 B02
               S                       120-154        215/65R16   A63                              B03 KMV S01
               e4*98/14*0040*..,
               e4*2001/116*0040*..
               - XC (Cross Country)

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52458 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55007919 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX18 6516
               Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                      Seite 3 von 6

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
§22 52458*04




               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.



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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52458 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55007919 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX18 6516
               Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                      Seite 4 von 6
               A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
               DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
               verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
               müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
               sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A63    Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn der Fahrzeughersteller diese für die
               Fahrzeugausführung/Reifengröße freigegeben hat. Die Hinweise des Fahrzeugherstellers sind zu
               beachten (siehe Betriebsanleitung/Handbuch).

               A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
               Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
               werden.

               A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
               angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
               von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
§22 52458*04




               B02     Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben
               oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

               B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
               ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
               ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               LV2    Bei Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nicht mit der Reifengröße 235/45R17,
               235/50R17 bzw. 235/40R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind, ist durch Begrenzung des Lenkeinschlages (Volvo-Teile-Nr.
               9473207) eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- / Reifenkombination herzustellen.

               M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               NBF    Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

               Pe9    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 283mm an
               Achse 1.

               R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
               (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.



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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52458 nach §22 StVZO

               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55007919 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX18 6516
               Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                        Seite 5 von 6
               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
§22 52458*04




               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               X15    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-Reifengrößen (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               X7V    Rad-/Reifenkombination ist nicht zulässig für Fahrzeugausführung Volvo V70 Cross Country
               ww. Volvo XC70 (Typ B, S).

               X99    Diese Reifengröße ist nicht zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
               215/65R16 ww. 215/60R17 (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 14. Oktober 2020 in Lambsheim statt.




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               Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55007919 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 6.5Jx16H2 Typ OX18 6516
               Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                     Seite 6 von 6

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 14. Oktober 2020
§22 52458*04




               Laux                                                                 00353492.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim