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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52459 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55095818 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ OX18 7519
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                          Seite 1 von 7

Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                56316 Raubach
                                QM-Nr.44100160890,TÜVNord

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          OX18
Typ                             OX18 7519
Radgröße                        7.5Jx19H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/           Einpress-   Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/    tiefe       last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø (mm)   (mm)        (kg)
B3           OX18 7519 B3 / ohne Ring              5/112/66,6          38          760    2360

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      52459
Herstellerzeichen               OX-T
Radtyp und Ausführung           OX18 7519 (s.o.)
Radgröße                        7.5Jx19H2
Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
Herstelldatum                   Jahr und Monat

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund           Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)
S01       Serienschraube M14x1,25 Kegel 60°         140                     27,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW
                                Mini/BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55095818 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ OX18 7519
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                    Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung       kW-         Reifen       Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ             Bereich                  Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 1er-Reihe            85, 103     215/35R19    K1a K1b K2b T85                     A01 A12 A19
F1H                      85-140      225/35R19    K1a K1b K2a K2b K5b K8z T88         A57 A99 Flh
e1*2007/46*2018*..       85-225      225/35R19    K1a K1b K2a K2b K5b K8z M+S T88     S01
BMW 225xe Active         100         225/40R19    K1c K2c K5a K6g K6i K8d             A01 A12 A19
Tourer Hybrid                                                                         A56 A99 Flh
UKL-L, F2AT                                                                           S01
e1*2007/46*
0371*21-..;
e1*2007/46*1675*..
BMW 2er Active Tourer    70-170      225/35R19    K1c K2c K5a K6g K6i K8d T84 T88     A01 A12 A19
UKL-L, F2AT              70-170      225/40R19    K1c K2c K5a K6g K6i K8d             A57 A99 Flh
e1*2007/46*                                                                           S01
0371*13-..;
e1*2007/46*1675*..
BMW 2er Gran Tourer      70-141      225/35R19    K1c K2c K5a K6g K6i K8d T88 X77     A01 A12 A19
UKL-L, F2GT              70-141      225/40R19    K1c K2c K5a K6g K6i K8d             A57 A99 S01
e1*2007/46*
0371*18-..;
e1*2007/46*1677*..
BMW X1                   85-170      225/45R19    K2b                                 A01 A12 A19
UKL-L, F1X                                                                            A57 A99 NoP
e1*2007/46*                                                                           S01
0371*19-..;
e1*2007/46*1676*..
BMW X1 Plug-in-Hybrid    92          225/45R19    K2b T96                             A01 A12 A19
F1X                                                                                   A56 A99 S01
e1*2007/46*1676*..
BMW X2                   85-170      225/45R19    K2b                                 A01 A12 A19
F2X                      85-225      225/45R19    K2b M+S                             A57 A99 S01
e1*2007/46*1824*..
Mini Clubman JCW         170         225/35R19    K1a K1b K2b K6w M+S T88             A01 A12 A19
FMK                                                                                   A56 A99 Car
e1*2007/46*1683*..                                                                    S01
- John Cooper Works
Mini Clubman             75-155      225/35R19    K1a K1b K2b K6w T84 T88             A01 A12 A19
One/Cooper ,/D,/S                                                                     A57 A99 Car
UKL-L, FMK                                                                            S01
e1*2007/46*
0371*19-..,
e1*2007/46*1683*..
Mini Countryman          75-155      225/40R19    K2b T89 T93                         A01 A12 A19
FMX                      75-155      225/45R19    K2b                                 A57 A99 KMV
e1*2007/46*1682*..                                                                    NoH S01
Mini Countryman JCW      170         225/40R19    K2b T89 T93                         A01 A12 A19
FMX                      170         225/45R19    K2b                                 A56 A99 KMV
e1*2007/46*1682*..                                                                    S01
- John Cooper Works




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Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55095818 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ OX18 7519
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung        kW-         Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ              Bereich                   Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mini Countryman SE        92,100      225/40R19     K2b T93                               A01 A12 A19
FMX                       92,100      225/45R19     K2b                                   A56 A99 KMV
e1*2007/46*1682*..                                                                        S01
- Hybrid
Mini John Cooper Works    170         215/35R19     G01 K1a K1b K2b K4i K6x T85           A01 A12 A19
UKL-L, FML2, FMCA                                                                         A58 A99 Cbo
e1*2007/46*                                                                               Flh S01
0371*18-..,
e1*2007/46*1678*..,
e1*2007/46*1679*..
- 3-Türer / Cabrio
Mini One/Cooper ,/D, /S   55-155      215/35R19     G01 K1c K2b K4i K6x T85               A01 A12 A19
UKL-L, FML2, FML4,                                                                        A58 A99 Cbo
FMCA                                                                                      Flh S01
e1*2007/46*
0371*10-..,
e1*2007/46*1678*..,
e1*2007/46*1679*..,
e1*2007/46*1680*..,
- 3/5-Türer / Cabrio

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52459 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55095818 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ OX18 7519
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 4 von 7
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52459 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55095818 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ OX18 7519
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                    Seite 5 von 7
G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52459 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55095818 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ OX18 7519
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                Seite 6 von 7
K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8z    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 300mm hinter
Radmitte um 5mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
(Hybridelektrofahrzeug).

NoP     Nicht für Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

X77     Rad-/Reifenkombination nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit 3. Sitzreihe.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 52459 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Prüfbericht Nr. 55095818 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7.5Jx19H2 Typ OX18 7519
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                      Seite 7 von 7
Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 16. November 2020 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 16. November 2020




Laux                                                                 00355479.DOC




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