GUTACHTEN zur ABE Nr. 52400 nach §22 StVZO Anlage 29 zum Prüfbericht Nr. 55095618 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ OX18 8018 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 1 von 8 Auftraggeber Reifen Gundlach GmbH Gewerbegebiet, Talstraße 1-3 56316 Raubach QM-Nr.44100160890,TÜVNord Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell OX18 Typ OX18 8018 Radgröße 8.0Jx18H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) C2 OX18 8018 C2 / ohne Ring 5/115/70,2 38 800 2360 Kennzeichnungen KBA-Nummer 52400 § 22 52400, Erweiterung 01 Herstellerzeichen OX-T Radtyp und Ausführung OX18 8018 (s.o.) Radgröße 8.0Jx18H2 Einpresstiefe ET.. (s.o.) Herstelldatum Jahr und Monat Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) S01, S02, S04, S05 Serienmutter M12x1,5 Kegel 60° 140 S03 Serienmutter M12x1,5 Kegel 60° 150 S06 Serienmutter M12x1,5 (offen) Kegel 60° 140 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea Opel Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52400 nach §22 StVZO Anlage 29 zum Prüfbericht Nr. 55095618 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ OX18 8018 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 2 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Chevrolet Captiva 93-190 235/55R18 K1a K2b A01 A12 A19 KLAC, KLAD 93-190 245/50R18 K1a K1b K2b LK6 A99 S04 e4*2001/116*0113*.., e4*2001/116*0117*.. - incl. Facelift 2011 Chevrolet Cruze /-SW 92-120 215/45R18 T89 T93 A12 A19 A58 KL1J 92-120 225/40R18 T88 T92 A99 Car Flh e4*2001/116*0140*.. 92-120 225/45R18 Lim V18 S02 92-120 235/40R18 92-120 235/45R18 A01 G75 92-120 235/45R18 R96 92-120 245/40R18 A01 K1a K1b K2b K8e Chevrolet Orlando 96-120 215/45R18 T93 A12 A19 A58 KL1Y, KL1YN 96-120 225/45R18 A99 V18 S03 e4*2007/46*0224*..; 96-120 235/40R18 e4*2007/46*0295*.. § 22 52400, Erweiterung 01 96-120 235/45R18 96-120 245/40R18 Opel Ampera 111 215/45R18 T93 A12 A19 A58 D1JOI 111 225/45R18 A99 Flh S05 e13*2007/46*1159*.. 111 235/40R18 A01 K1a K2b K3i K4i K8h 111 235/45R18 A01 K1a K2b K3i K4i K8h Opel Antara 93-190 235/55R18 K1a K2b A01 A12 A19 L-A 93-190 245/50R18 K1a K1b K2b A99 S04 e4*2001/116*0118*.. - incl. Facelift 2011 Opel Astra-J 81,92-143 215/45R18 A12 A19 A58 P-J, -/V, /SW 81,92-143 225/40R18 T88 T92 A99 Flh Lim e1*2007/46*0141*.., 81,92-143 225/45R18 V18 S01 e4*2007/46*0309*.., 81,92-143 235/40R18 e4*2007/46*0204*.. 81,92-143 235/45R18 A01 G03 G75 81,92-143 235/45R18 R96 81,92-143 235/45R18 R09 81,92-143 245/40R18 Opel Astra-J 74-132 215/45R18 T89 T93 A12 A19 A58 P-J/SW, -/V 74-132 225/40R18 T88 T92 A99 Car V18 e4*2007/46*0204*..; 74-132 225/45R18 S01 e4*2007/46*0308*.. 74-143 215/45R18 M+S T89 T93 - Sports Tourer 74-143 225/40R18 M+S T88 T92 - Station Wagon 74-143 225/45R18 M+S 74-143 235/40R18 74-143 235/45R18 A01 G03 G75 74-143 235/45R18 R96 74-143 235/45R18 R09 74-143 245/40R18 Opel Astra-J GTC 74-147 225/50R18 A92 A19 A99 Cpe P-J/SW 74-147 225/55R18 A12 S01 e4*2007/46*0204*.. 74-147 235/45R18 A12 74-147 235/50R18 A01 A12 K2b 74-147 245/45R18 A92 74-147 255/45R18 A12 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52400 nach §22 StVZO Anlage 29 zum Prüfbericht Nr. 55095618 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ OX18 8018 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 3 von 8 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Opel Astra-J OPC 206 235/45R18 A91 M+S A19 A99 Cpe P-J/SW 206 245/45R18 A12 M+S S01 e4*2007/46*0204*.. 206 255/45R18 A12 M+S Opel Cascada 88-147 225/50R18 A92 A19 A99 Cbo P-J/SW 88-147 225/55R18 A12 S01 e4*2007/46*0204*.. 88-147 235/45R18 A12 88-147 235/50R18 A01 A12 K2b 88-147 245/45R18 A92 88-147 255/45R18 A12 Opel Insignia-B 81-154 225/45R18 A91 A19 A57 A99 Z-B 81-154 225/50R18 A01 A12 K2b Car Flh KOV e8*2007/46*0264*.. 81-191 235/45R18 A90 V00 V18 S06 - ohne GSI 81-191 245/40R18 A01 A12 K2b 81-191 245/45R18 A01 A12 K2b 81-191 255/45R18 A01 A12 K2b K6k Opel Insignia-B 100-191 235/45R18 A90 A19 A57 A99 § 22 52400, Erweiterung 01 Country Tourer 100-191 235/50R18 A12 KMV S06 Z-B 100-191 245/45R18 A12 e8*2007/46*0264*.. 100-191 255/45R18 A12 Opel Insignia-B GSI 154 235/45R18 A90 M+S A19 A56 A99 Z-B 154 245/40R18 A01 A12 K2b M+S Car Flh KOV e8*2007/46*0264*10-.. 154 245/45R18 A01 A12 K2b M+S S06 - ab MJ 2020 154 255/45R18 A01 A12 K2b K6k M+S Opel Zafira Tourer 81-110 215/45R18 R37 T89 T93 A12 A19 A58 P-J/SW, -/V 81-147 225/45R18 T91 T95 A99 V18 S01 e4*2007/46*0204*.., 81-147 235/40R18 T91 T95 e4*2007/46*0308*.. 81-147 235/45R18 - incl. Facelift 2016 81-147 245/40R18 A01 K1a K2b T93 T97 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52400 nach §22 StVZO Anlage 29 zum Prüfbericht Nr. 55095618 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ OX18 8018 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 4 von 8 Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage § 22 52400, Erweiterung 01 aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A19 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A57 Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52400 nach §22 StVZO Anlage 29 zum Prüfbericht Nr. 55095618 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ OX18 8018 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 5 von 8 A90 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet werden. A92 Es sind nur spezielle Schneeketten ohne Glieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem Kettenband auf der Lauffläche welches maximal 12mm aufträgt zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug- und Kettenherstellers sind zu beachten. A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..). Cbo Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform § 22 52400, Erweiterung 01 Cabrio-Limousine, Roadster. Cpe Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé. Flh Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). G03 Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE- R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. G75 Ist die Reifengröße 215/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52400 nach §22 StVZO Anlage 29 zum Prüfbericht Nr. 55095618 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ OX18 8018 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 6 von 8 K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K3i An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K6k An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm auszustellen. K8e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. § 22 52400, Erweiterung 01 KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). LK6 An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Lim Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier). R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind. R96 Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 215/60R16, 225/50R17 oder 225/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC- Papier oder Bedienungsanleitung). S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52400 nach §22 StVZO Anlage 29 zum Prüfbericht Nr. 55095618 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ OX18 8018 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 7 von 8 S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1) verwendet werden. T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 § 22 52400, Erweiterung 01 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen. V00 Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...). Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52400 nach §22 StVZO Anlage 29 zum Prüfbericht Nr. 55095618 (2. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ OX18 8018 Hersteller Reifen Gundlach GmbH Seite 8 von 8 V18 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 205/40R18 225/35R18 Nr. 2 205/45R18 225/40R18 Nr. 3 215/40R18 245/35R18, 255/35R18 Nr. 4 215/45R18 235/40R18, 245/40R18 Nr. 5 225/40R18 245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18 Nr. 6 225/45R18 245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18 Nr. 7 225/50R18 245/45R18, 255/45R18 Nr. 8 235/40R18 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18 Nr. 9 235/45R18 255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18 Nr. 10 235/50R18 255/45R18, 285/40R18 Nr. 11 235/60R18 255/55R18, 285/50R18 Nr. 12 245/35R18 255/35R18 Nr. 13 245/40R18 255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder § 22 52400, Erweiterung 01 Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 21. Februar 2020 in Lambsheim statt. Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 21. Februar 2020 Laux 00338041.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim