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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52400 nach §22 StVZO

Anlage 29 zum Prüfbericht Nr. 55095618 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ OX18 8018
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 1 von 8

Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                56316 Raubach
                                QM-Nr.44100160890,TÜVNord

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          OX18
Typ                             OX18 8018
Radgröße                        8.0Jx18H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/           Einpress-    Rad-   Abrollumfang
führung                                         Lochkreis- (mm)/    tiefe        last   (mm)
                                                Mittenloch-ø (mm)   (mm)         (kg)
C2           OX18 8018 C2 / ohne Ring           5/115/70,2          38           800    2360

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      52400
Herstellerzeichen               OX-T
Radtyp und Ausführung           OX18 8018 (s.o.)
Radgröße                        8.0Jx18H2
Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
Herstelldatum                   Jahr und Monat

Befestigungsmittel

        Nr.                  Art der Befestigungsmittel          Bund           Anzugsmoment (Nm)
 S01, S02, S04, S05            Serienmutter M12x1,5            Kegel 60°               140
        S03                    Serienmutter M12x1,5            Kegel 60°               150
        S06                 Serienmutter M12x1,5 (offen)       Kegel 60°               140

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Chevrolet/Daewoo(GM) /GM Korea
                                Opel

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52400 nach §22 StVZO

Anlage 29 zum Prüfbericht Nr. 55095618 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ OX18 8018
Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                 Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Chevrolet Captiva       93-190        235/55R18   K1a K2b                          A01 A12 A19
KLAC, KLAD              93-190        245/50R18   K1a K1b K2b LK6                  A99 S04
e4*2001/116*0113*..,
e4*2001/116*0117*..
- incl. Facelift 2011
Chevrolet Cruze /-SW    92-120        215/45R18   T89 T93                          A12 A19 A58
KL1J                    92-120        225/40R18   T88 T92                          A99 Car Flh
e4*2001/116*0140*..     92-120        225/45R18                                    Lim V18 S02
                        92-120        235/40R18
                        92-120        235/45R18   A01 G75
                        92-120        235/45R18   R96
                        92-120        245/40R18   A01 K1a K1b K2b K8e
Chevrolet Orlando       96-120        215/45R18   T93                              A12 A19 A58
KL1Y, KL1YN             96-120        225/45R18                                    A99 V18 S03
e4*2007/46*0224*..;     96-120        235/40R18
e4*2007/46*0295*..      96-120        235/45R18
                        96-120        245/40R18
Opel Ampera             111           215/45R18   T93                              A12 A19 A58
D1JOI                   111           225/45R18                                    A99 Flh S05
e13*2007/46*1159*..     111           235/40R18   A01 K1a K2b K3i K4i K8h
                        111           235/45R18   A01 K1a K2b K3i K4i K8h
Opel Antara             93-190        235/55R18   K1a K2b                          A01 A12 A19
L-A                     93-190        245/50R18   K1a K1b K2b                      A99 S04
e4*2001/116*0118*..
- incl. Facelift 2011
Opel Astra-J            81,92-143     215/45R18                                    A12 A19 A58
P-J, -/V, /SW           81,92-143     225/40R18   T88 T92                          A99 Flh Lim
e1*2007/46*0141*..,     81,92-143     225/45R18                                    V18 S01
e4*2007/46*0309*..,     81,92-143     235/40R18
e4*2007/46*0204*..      81,92-143     235/45R18   A01 G03 G75
                        81,92-143     235/45R18   R96
                        81,92-143     235/45R18   R09
                        81,92-143     245/40R18
Opel Astra-J            74-132        215/45R18   T89 T93                          A12 A19 A58
P-J/SW, -/V             74-132        225/40R18   T88 T92                          A99 Car V18
e4*2007/46*0204*..;     74-132        225/45R18                                    S01
e4*2007/46*0308*..      74-143        215/45R18   M+S T89 T93
- Sports Tourer         74-143        225/40R18   M+S T88 T92
- Station Wagon         74-143        225/45R18   M+S
                        74-143        235/40R18
                        74-143        235/45R18   A01 G03 G75
                        74-143        235/45R18   R96
                        74-143        235/45R18   R09
                        74-143        245/40R18
Opel Astra-J GTC        74-147        225/50R18   A92                              A19 A99 Cpe
P-J/SW                  74-147        225/55R18   A12                              S01
e4*2007/46*0204*..      74-147        235/45R18   A12
                        74-147        235/50R18   A01 A12 K2b
                        74-147        245/45R18   A92
                        74-147        255/45R18   A12

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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52400 nach §22 StVZO

Anlage 29 zum Prüfbericht Nr. 55095618 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ OX18 8018
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Opel Astra-J OPC        206           235/45R18     A91 M+S                               A19 A99 Cpe
P-J/SW                  206           245/45R18     A12 M+S                               S01
e4*2007/46*0204*..      206           255/45R18     A12 M+S
Opel Cascada            88-147        225/50R18     A92                                   A19 A99 Cbo
P-J/SW                  88-147        225/55R18     A12                                   S01
e4*2007/46*0204*..      88-147        235/45R18     A12
                        88-147        235/50R18     A01 A12 K2b
                        88-147        245/45R18     A92
                        88-147        255/45R18     A12
Opel Insignia-B         81-154        225/45R18     A91                                   A19 A57 A99
Z-B                     81-154        225/50R18     A01 A12 K2b                           Car Flh KOV
e8*2007/46*0264*..      81-191        235/45R18     A90                                   V00 V18 S06
- ohne GSI              81-191        245/40R18     A01 A12 K2b
                        81-191        245/45R18     A01 A12 K2b
                        81-191        255/45R18     A01 A12 K2b K6k
Opel Insignia-B         100-191       235/45R18     A90                                   A19 A57 A99
Country Tourer          100-191       235/50R18     A12                                   KMV S06
Z-B                     100-191       245/45R18     A12
e8*2007/46*0264*..      100-191       255/45R18     A12

Opel Insignia-B GSI     154, 169      235/45R18     A90 M+S                               A19 A56 A99
Z-B                     154, 169      245/40R18     A01 A12 K2b M+S                       Car Flh KOV
e8*2007/46*0264*10-..   154, 169      245/45R18     A01 A12 K2b M+S                       S06
- ab MJ 2020            154, 169      255/45R18     A01 A12 K2b K6k M+S
Opel Zafira Tourer      81-110        215/45R18     R37 T89 T93                           A12 A19 A58
P-J/SW, -/V             81-147        225/45R18     T91 T95                               A99 V18 S01
e4*2007/46*0204*..,     81-147        235/40R18     T91 T95
e4*2007/46*0308*..      81-147        235/45R18
- incl. Facelift 2016   81-147        245/40R18     A01 K1a K2b T93 T97


Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52400 nach §22 StVZO

Anlage 29 zum Prüfbericht Nr. 55095618 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ OX18 8018
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                      Seite 4 von 8

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.



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Anlage 29 zum Prüfbericht Nr. 55095618 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ OX18 8018
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 5 von 8
A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A92    Es sind nur spezielle Schneeketten ohne Glieder auf der Reifeninnenseite mit umlaufendem
Kettenband auf der Lauffläche welches maximal 12mm aufträgt zulässig. Die Hinweise des Fahrzeug-
und Kettenherstellers sind zu beachten.

A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G03     Weicht der Abrollumfang dieser Reifengröße von den Abrollumfängen der serienmäßigen
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ab, ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

G75     Ist die Reifengröße 215/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.




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Anlage 29 zum Prüfbericht Nr. 55095618 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ OX18 8018
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 6 von 8
K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K6k   An Achse 2 ist die Heckschürze einschließlich Innenverkleidung am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm auszustellen.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R96     Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße
215/60R16, 225/50R17 oder 225/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.




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Anlage 29 zum Prüfbericht Nr. 55095618 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ OX18 8018
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 7 von 8

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52400 nach §22 StVZO

Anlage 29 zum Prüfbericht Nr. 55095618 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ OX18 8018
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                       Seite 8 von 8
V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

       Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1 205/40R18         225/35R18
Nr. 2 205/45R18         225/40R18
Nr. 3 215/40R18         245/35R18, 255/35R18
Nr. 4 215/45R18         235/40R18, 245/40R18
Nr. 5 215/55R18         235/50R18
Nr. 6 225/40R18         245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 7 225/45R18         245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 8 225/50R18         245/45R18, 255/45R18
Nr. 9 235/40R18         255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 10 235/45R18        255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr. 11 235/50R18        255/45R18, 285/40R18
Nr. 12 235/60R18        255/55R18, 285/50R18
Nr. 13 245/35R18        255/35R18
Nr. 14 245/40R18        255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 15 245/45R18        265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 1. Dezember 2020 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 1. Dezember 2020




Laux                                                                   00356665.DOC




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