Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52400 nach §22 StVZO

                             Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55095618 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ OX18 8018
                             Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                       Seite 1 von 7

                             Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                                             Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                                             56316 Raubach
                                                             QM-Nr.44100160890,TÜVNord

                             Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                             Modell                          OX18
                             Typ                             OX18 8018
                             Radgröße                        8.0Jx18H2
                             Zentrierart                     Mittenzentrierung

                             Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                             führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                                (mm)
                             W4           OX18 8018 W4 / Ø72,6xØ60,1            5/114,3/60,1       48       750     2360

                             Kennzeichnungen
                             KBA-Nummer                      52400
§ 22 52400, Erweiterung 01




                             Herstellerzeichen               OX-T
                             Radtyp und Ausführung           OX18 8018 (s.o.)
                             Radgröße                        8.0Jx18H2
                             Einpresstiefe                   ET.. (s.o.)
                             Herstelldatum                   Jahr und Monat

                             Befestigungsmittel

                             Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund        Anzugsmoment (Nm)       Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
                             S01   Schraube M12x1,5             Kegel 60°   100                     26                   RG.536
                             S02   Mutter M12x1,5               Kegel 60°   110                     -                    RG.574
                             S03   Mutter M12x1,25              Kegel 60°   100                     -                    RG.575
                             S04   Mutter M12x1,25              Kegel 60°   90                      -                    RG.575
                             S05   Serienmutter M12x1,25        Kegel 60°   140                     -                    RG.726
                             S06   Schraube M12x1,5             Kegel 60°   90                      26                   RG.536

                             Prüfungen

                             Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
                             den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
                             Handlingsprüfungen durchgeführt.

                             Verwendungsbereich

                             Hersteller                      Fiat
                                                             Lexus
                                                             Suzuki
                                                             Toyota

                             Spurverbreiterung               innerhalb 2%




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52400 nach §22 StVZO

                             Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55095618 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                      PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ OX18 8018
                             Hersteller                          Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                Seite 2 von 7

                             Handelsbezeichnung        kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                         Hinweise                       Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Fiat Sedici               79-99,2        215/45R18                                  A12 A19 A57
                             FY                        79-99,2        225/40R18                                  A99 Flh KMV
                             e4*2001/116*0106*..       79-99,2        235/40R18                                  S01
                             Lexus GS 300/430          161-208        235/40R18   T91                            A12 A19 A99
                             S16                                                                                 S02
                             e11*96/79, 98/14,
                             2001/116*0078*..
                             Suzuki Kizashi            131            215/45R18   A91 T93                        A19 A57 A99
                             FR                        131            225/45R18   A91                            Lim S05
                             e4*2007/46*0142*..        131            235/40R18   A12
                                                       131            235/45R18   A12
                             Suzuki SX4                66-99,2        215/45R18                                  A12 A19 A58
                             EY                        66-99,2        225/40R18                                  A99 Flh KOV
                             e4*2001/116*0105*..;      66-99,2        235/40R18                                  S01
                             e4*2007/46*0284*..
§ 22 52400, Erweiterung 01




                             - ohne Radhaus-
                               Verbreiterungen
                             Suzuki SX4                66-99,2        215/45R18                                  A12 A19 A57
                             EY                        66-99,2        225/40R18                                  A99 Flh KMV
                             e4*2001/116*0105*..;      66-99,2        235/40R18                                  S01
                             e4*2007/46*0284*..
                             - mit Radhaus-
                               Verbreiterungen
                             Suzuki SX4                79,82,88       215/45R18                                  A12 A19 A58
                             GY                        79,82,88       225/40R18                                  A99 Flh KOV
                             e4*2001/116*0124*..;      79,82,88       235/40R18                                  S04
                             e4*2007/46*0291*..
                             - ohne Radhaus-
                               Verbreiterungen
                             Suzuki SX4                79,82,88       215/45R18                                  A12 A19 A57
                             GY                        79,82,88       225/40R18                                  A99 Flh KMV
                             e4*2001/116*0124*..;      79,82,88       235/40R18                                  S04
                             e4*2007/46*0291*..
                             - mit Radhaus-
                               Verbreiterungen
                             Suzuki SX4                79, 88         215/40R18   K1c                            A01 A12 A19
                             GY                        79, 88         215/45R18   G70 K1c K42                    A58 A99 Lim
                             e4*2001/116*0124*..       79, 88         225/40R18   K1c K2b K42                    V18 S04
                             - Limousine               79, 88         235/40R18   G70 K1c K2b K42
                             Suzuki SX4 S-Cross        82,88,103      215/45R18                                  A12 A19 A57
                             JY                        82,88,103      225/45R18                                  A99 F16 S01
                             e4*2007/46*               82,88,103      235/40R18
                             0779*04-..                82,88,103      235/45R18
                             ab Modelljahr 2017
                             Suzuki Swift Sport (VI)   103            215/35R18   K1a K1b K4i K6b                A01 A12 A19
                             AZ                                                                                  A58 A99 Flh
                             e4*2007/46*1205*..                                                                  S03




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52400 nach §22 StVZO

                             Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55095618 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ OX18 8018
                             Hersteller                        Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 3 von 7
                             Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
                             Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
                             ABE/EWG-Nr.
                             Suzuki Vitara            82-103        215/45R18                                         A12 A19 A57
                             LY                       82-103        225/45R18                                         A99 S06
                             e4*2007/46*0928*..       82-103        235/45R18
                                                      82-103        245/40R18
                                                      82-103        245/45R18   A01 G01
                             Toyota C-HR              72-112        225/50R18                                         A12 A19 A57
                             AX1T(EU,M), -/TMG        72-112        235/45R18                                         A99 MHy S02
                             e11*2007/46*3641*..;     72-112        235/50R18   A01 K1c K6w
                             e13*2007/46*1765*..;     72-112        245/45R18
                             e6*2007/46*0264*..;      72-112        255/45R18   A01 K1c K6w
                             e6*2007/46*0338*..
                             Toyota Camry Hybrid      131           215/45R18   A90 T93                               A19 A58 A99
                             XV7 (EU,M), -/TMG        131           225/45R18   A90                                   Lim V18 S02
                             e6*2007/46*0322*..;      131           235/45R18   A12
                             e13*2007/46*2046*..      131           245/40R18   A12
                             Toyota Corolla (XI)      66, 73, 97    215/40R18   T89                                   A12 A19 A58
§ 22 52400, Erweiterung 01




                             E15EJ, -/TMG                                                                             A99 F23 KOV
                             e11*2001/116*                                                                            Lim S02
                             0304*09-..;
                             e13*2007/46*1910*..
                             - ab Modell 2014 (E18)

                             Allgemeine Hinweise

                             Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
                             Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

                             Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
                             so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
                             Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
                             dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
                             Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                             Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
                             Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
                             Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
                             Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

                             Fahrzeughöchst-          Tragfähigkeit (%)
                             geschwindigkeit          Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                      V      W        Y
                             210 km/h                 100% 100% 100%
                             220 km/h                 97%    100% 100%
                             230 km/h                 94%    100% 100%
                             240 km/h                 91%    100% 100%
                             250 km/h                 -      95%      100%
                             260 km/h                 -      90%      100%
                             270 km/h                 -      85%      100%
                             280 km/h                 -      -        95%
                             290 km/h                 -      -        90%
                             300 km/h                 -      -        85%


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52400 nach §22 StVZO

                             Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55095618 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ OX18 8018
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                    Seite 4 von 7
                             Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                             unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
                             oder Reifenherstellers zu beachten.

                             Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                             aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
                             Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

                             Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                             erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                             Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
                             Abrollumfang verwendet werden.

                             Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                             Reifenfülldruck zu beachten ist.

                             Spezielle Auflagen und Hinweise

                             A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
                             vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
§ 22 52400, Erweiterung 01




                             Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
                             Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
                             Änderungsabnahme vorzuführen.

                             A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                             A19     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
                             verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
                             DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensor
                             verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren
                             müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet
                             sein. Die Ventile dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                             A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
                             bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

                             A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                             A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
                             Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
                             werden.

                             A99    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
                             angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Mindestabstand
                             von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

                             F16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                             Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                             Mindestabstand von 4 mm zu Fahrwerksteilen zu achten.

                             F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.



                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52400 nach §22 StVZO

                             Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55095618 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ OX18 8018
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                 Seite 5 von 7
                             Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

                             G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
                             Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
                             Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
                             Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             G70     Ist die Reifengröße 205/60R16 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
                             Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu
                             erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
                             Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
                             Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
                             eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

                             K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.
§ 22 52400, Erweiterung 01




                             K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
                             dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
                             Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                             des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
                             sein.

                             K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
                             durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
                             herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
                             möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
                             genannten Bereich abgedeckt sein.

                             K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
                             Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

                             K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
                             bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

                             K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
                             Radmitte vollständig umzulegen.

                             K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
                             hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

                             KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
                             zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

                             KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
                             zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).


                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52400 nach §22 StVZO

                             Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55095618 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ OX18 8018
                             Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                 Seite 6 von 7
                             Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
                             Limousine.

                             MHy       Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

                             S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.
§ 22 52400, Erweiterung 01




                             S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
                             Seite 1) verwendet werden.

                             T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                             bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                             Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
                             berücksichtigen.

                             V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                             Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                                       Vorderachse    Hinterachse

                             Nr.   1   205/40R18      225/35R18
                             Nr.   2   205/45R18      225/40R18
                             Nr.   3   215/40R18      245/35R18, 255/35R18
                             Nr.   4   215/45R18      235/40R18, 245/40R18
                             Nr.   5   225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
                             Nr.   6   225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
                             Nr.   7   225/50R18      245/45R18, 255/45R18

                             Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                             Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
                             des Fahrzeugs mitzuführen.




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                             GUTACHTEN zur ABE Nr. 52400 nach §22 StVZO

                             Anlage 22 zum Prüfbericht Nr. 55095618 (2. Ausfertigung)

                             Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8.0Jx18H2 Typ OX18 8018
                             Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                                                   Seite 7 von 7

                             Prüfort und Prüfdatum

                             Die Verwendungsprüfung fand am 21. Februar 2020 in Lambsheim statt.

                             Prüfergebnis

                             Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
                             unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                             Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
                             heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
                             entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
                             eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

                             Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Januar 2018.

                             Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
                             Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
                             Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
§ 22 52400, Erweiterung 01




                             das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


                             Lambsheim, 21. Februar 2020




                             Laux                                                                 00338035.DOC




                             Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim