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							                GUTACHTEN zur TTG NR.100178 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55804925 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10JX20 H2 Typ 01C95
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                             Seite 1 von 6
                Auftraggeber                   O.Z. Spa
                                               Via Bastion 49/4
                                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                               QS-Nr.: 39 02 0010603

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
                Modell                         ESTREMA GT
                Typ                            01C95
                Radgröße                       10JX20 H2
                Zentrierart                    Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                   Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                   Mittenloch-ø (mm)
                 001           01C95 001 / ohne Ring               5/130/71,56       45         680      2150


                Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 60, Gutachten Nummer 55806525, Ausfertigung 1
                (KBA-NUMMER 55762 , RADTYP 01C92) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
                die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 100178*00




                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                     100178
                Herstellerzeichen              OZ RACING
                Radtyp und Ausführung          01C95...(s.o.)
                Radgröße                       10JX20 H2
                Einpresstiefe                  ET...(s.o.)
                Herkunftsmerkmal               MADE IN ITALY
                Herstelldatum                  Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment     Schaftlänge    Artikel-Nr.
                                                                     (Nm)             (mm)
                 S01   Serienschraube M14x1,5       Kugel D=28mm     160              29             Serie
                 S02   Serienschraube M14x1,5       Kugel D=28mm     130              29             Serie

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                     Porsche

                Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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                Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55804925 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10JX20 H2 Typ 01C95
                Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                                            Seite 2 von 6

                 Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                       Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Porsche 718 Boxster /    220, 257        265/35R20       R03                            A07 A12 A16
                 Cayman                   220, 257        275/30R20       A01 R03                        A21 A58 BnK
                 982                      220, 257        275/35R20       R03                            Cbo Cpe ML7
                 e13*2007/46*1607*..      220, 257        285/30R20       A01 K2b R03                    V2B Vn3 HA2
                                          220, 257        295/30R20       A01 K2c K6b R03                S01
                 Porsche Boxster / Cayman 155-250         265/35R20       R03                            A07 A12 A16
                 981                      155-250         275/30R20       A01 R03                        A21 A58 Cbo
                 e13*2007/46*1185*..      155-250         275/35R20       R03                            Cpe V2B Vn3
                                          155-250         285/30R20       A01 K2b K6d K9h R03            HA2 S01
                                          155-250         295/30R20       A01 K2c K6d K6g K6i K9h R03
                 Porsche Boxster / Cayman 155-243         265/30R20       R03                            A12 A16 A21
                 987                                                                                     Cbo Cpe R21
                 e13*2001/116*0141*..                                                                    SPo VB0 HA2
                                                                                                         S02
§22 100178*00




                Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 60, Gutachten Nummer 55806525, Ausfertigung 1
                (KBA-NUMMER 55762 , RADTYP 01C92) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
                die jeweiligen Auflagen und Hinweise.


                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
                Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
                Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
                berücksichtigen.




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                Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55804925 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10JX20 H2 Typ 01C95
                Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                               Seite 3 von 6

                Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                        V      W        Y
                210 km/h                100% 100% 100%
                220 km/h                97%    100% 100%
                230 km/h                94%    100% 100%
                240 km/h                91%    100% 100%
                250 km/h                -      95%      100%
                260 km/h                -      90%      100%
                270 km/h                -      85%      100%
                280 km/h                -      -        95%
                290 km/h                -      -        90%
                300 km/h                -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.
§22 100178*00




                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
                oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
                Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

                A07      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführten
                Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefestigungsmitteln im
                Aufbau entsprechen, verwendet werden.

                A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A16     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
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                Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55804925 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10JX20 H2 Typ 01C95
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                               Seite 4 von 6

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
                T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
                Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
                vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
                E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

                BnK      Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

                Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
                Limousine, Roadster.

                Cpe      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.

                HA2      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
                Verbindung mit den in Anlage 60, Gutachten Nummer 55806525, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 55762 ,
                RADTYP 01C92) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
                Hinweise.
§22 100178*00




                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                K6b       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K6d       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
                vollständig umzulegen.

                K6g    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
                um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

                K6i     An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100
                mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

                K9h      An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Seitenteiles am Übergang zur Radhausausschnittkante
                um 10mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.Die Befestigungsschraube ist
                soweit wie möglich nach vorne zu versetzen.

                ML7      Nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.




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                GUTACHTEN zur TTG NR.100178 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55804925 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10JX20 H2 Typ 01C95
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                              Seite 5 von 6

                R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                R21       Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers
                auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit bei max.
                Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs
                mitzuführen.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                SPo       Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben verwendet werden, die in der
                Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
                Ab 10/2011 besteht die Möglichkeit einer Umrüstung des Fahrzeuges (Modelljahre 2005 bis 2012) von
                silbernen auf schwarze Serien-Radschrauben. Die schwarzen Radschrauben sind mit dem geändertem
                Anziehdrehmoment von 160 Nm anzuziehen. Ein Mischverbau von schwarzen und silbernen Radschrauben
                an einem Rad ist nicht zulässig.

                V2B      Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind,
                möglich:
§22 100178*00




                         Vorderachse Hinterachse

                Nr. 1    235/35R20      265/35R20, 275/35R20, 305/30R20
                Nr. 2    245/30R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
                Nr. 3    255/30R20      285/30R20, 295/30R20, 305/30R20

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.



                VB0      Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind,
                möglich:
                         Vorderachse Hinterachse

                Nr. 1    235/30R20      265/30R20, 275/30R20

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.

                Vn3      Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die
                Reifengröße an Achse 2 mindestens 3 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.




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                GUTACHTEN zur TTG NR.100178 nach §22 StVZO

                Anlage 15 zum Prüfbericht Nr.55804925 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10JX20 H2 Typ 01C95
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                              Seite 6 von 6

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 3. September 2025 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2025.

                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 3. September 2025
§22 100178*00




                Pohl                                                                                  00454363.DOCX

                sw




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim