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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55249 nach §22 StVZO

               Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55810123 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX19 H2 Typ 01C77
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                       Seite 1 von 9

               Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                               Via Bastion 49/4
                                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                               QS-Nr.: 39 02 0010603

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
               Modell                          ESTREMA GT HLT
               Typ                             01C77
               Radgröße                        8,5JX19 H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                (mm)
               202          01C77 202 / L-Ø66,46                5/112/66,46         38         720    2260

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 4, Gutachten Nummer 55809923, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               55259 , RADTYP 01C81) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 55249*00




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      55249
               Herstellerzeichen               O.Z. RACING
               Radtyp und Ausführung           01C77 202
               Radgröße                        8,5JX19 H2
               Einpresstiefe                   ET 38
               Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel
               S01   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   130                      27                 81710651
               S02   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   160                      30                 81710655
               S03   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   150                      27                 81710651
               S04   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   130                      27                 81710652

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Mercedes-Benz

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55249 nach §22 StVZO

               Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55810123 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5JX19 H2 Typ 01C77
               Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                                Seite 2 von 9

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               C 63 AMG                336-373      235/35R19    R02 R35 T91                      A01 A12 A16
               204, 204K, -/AMG                                                                   A21 Car Cpe
               e1*2001/116*                                                                       Lim R21 V19
               0431*00-32,                                                                        VA1 S01
               0457*00-25,
               0463*00-12,
               0464*00-13,
               - Limousine/Coupe
               - T-Modell
               - incl. Facelift 2011
               (FIN: WDD204...)
               CL 63/65 -AMG           386-463      255/40R19    R02                              A12 A16 A21
               216, 216AMG                                                                        Cpe Mk1 VS9
               e1*2001/116*0372*..,                                                               VA1 S03
               e1*2001/116*0426*..
               (FIN: WDD216...)
               CL-Klasse               220-368      245/35R19    K1a R02 T89 T93                  A01 A12 A16
               215                     220-368      245/40R19    R02 R35                          A21 K41 K42
               e1*98/14*0113*..                                                                   K45 K56 V19
§22 55249*00




                                                                                                  VA1 S03
               E 500                   300          245/35R19    K1c K5d R02 T93                  A01 A12 A16
               212                                                                                A21 A58 F38
               e1*2001/116*                                                                       Lim V19 VA1
               0501*09-..                                                                         S01
               ab Facelift 2011
               - incl. Facelift 2013
               - mit Luftfederung
               (FIN: WDD212...)
               E 500 T-Modell          300          245/35R19    K1c K5d R02 T93                  A01 A12 A16
               212K                                                                               A21 A58 Car
               e1*2007/46*0200*08-..                                                              F38 V19 VA1
               ab Facelift 2011                                                                   S04
               - incl. Facelift 2013
               - mit Luftfederung
               (FIN: WDD212...)
               E-Klasse                100-225      235/35R19    K1a K1b K56 R02 R37 T91          A01 A12 A16
               212                     100-285      245/35R19    K1c K5d R02 T89 T93              A21 A57 F38
               e1*2001/116*0501*..                                                                Lim NoH V01
               - mit Luftfederung                                                                 V19 VA1 S01
               - incl. Facelift 2013
               (FIN: WDD212...)
               E-Klasse                100-225      235/35R19    K1a K1b R02 R37 T91              A01 A12 A16
               212, 212G               100-245      245/35R19    K1c K5d R02 T89 T93              A21 A57 F39
               e1*2001/116*0501*..;                                                               Lim NoH V01
               e1*2007/46*0484*..                                                                 V19 VA1 S01
               - incl. Facelift 2013
               (FIN: WDD212...)




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55249 nach §22 StVZO

               Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55810123 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX19 H2 Typ 01C77
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                Seite 3 von 9
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich   Reifen       Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                         Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               E-Klasse Cabrio         120-285      235/35R19    K1c R02 T87 T91                  A01 A12 A16
               207                                                                                A21 A58 Cbo
               e1*2001/116*0502*..                                                                F39 V19 VA1
               (FIN: WDD207...)                                                                   S01
               E-Klasse Coupé          120-225      225/35R19    R02 R37 T88                      A01 A12 A16
               207                     120-285      235/35R19    K1c R02 T87 T91                  A21 A58 Cpe
               e1*2001/116*0502*..                                                                F39 V19 VA1
               (FIN: WDD207...)                                                                   S01
               E-Klasse T-Modell       100-225      235/35R19    K1a K1b R02 R37 T91              A01 A12 A16
               212 K                   100-245      245/35R19    K1c K5d R02 T89 T93              A21 A57 Car
               e1*2007/46*0200*..                                                                 F42 NoH V01
               - incl. Facelift 2013                                                              V19 VA1 S04
               (FIN: WDD212...)
               E-Klasse T-Modell       100 - 225    235/35R19    K1a K1b R02 R37 T91              A01 A12 A16
               212 K                   100 - 285    245/35R19    K1c K5d R02 T89 T93              A21 A57 Car
               e1*2007/46*0200*..                                                                 F38 NoH V01
               - mit Luftfederung                                                                 V19 VA1 S04
               - incl. Facelift 2013
               (FIN: WDD212...)
§22 55249*00




               M-Klasse                110-173      255/45R19    R02 R37 R70 T00                  A01 A12 A16
               163                     110-173      255/50R19    R02 R37 T03                      A21 B03 V19
               e1*96/79*0083*..        110-215      275/45R19    R02 T04                          VA1 S02
               S 63/65 -/AMG           386-463      255/40R19    R02                              A01 A12 A16
               221, 221AMG                                                                        A21 A58 Mk1
               e1*2001/116*0335*..;                                                               VS9 VA1 S03
               e1*2001/116*0396*..
               (FIN: WDD221...)
               S 63/65 -/AMG           430-463      255/45R19    R02                              A12 A16 A21
               221, 221AMG                                                                        A57 BnK Lim
               e1*2001/116*                                                                       V19 VA1 S03
               0335*20-..;
               0396*09-..
               ab Modell 2013
               (FIN: W..222...)
               S-Klasse                145-368      245/35R19    K45 R02 T89 T93                  A01 A12 A16
               220                     145-368      245/40R19    K45 R02                          A21 A61 K41
               e1*97/27*0099*..                                                                   K42 K56 NBF
                                                                                                  V19 VA1 S03
               S-Klasse                150-345      245/45R19    R02                              A12 A16 A21
               222, 221                150-345      255/40R19    R02                              A57 BnK Lim
               e1*2007/46*0960*..;     150-345      255/45R19    R02                              NoP V19 VA1
               e1*2001/116*                                                                       S03
               0335*19-..
               ab Modell 2013
               (FIN: W..222...)
               S-Klasse                270-345      245/45R19    R02                              A12 A16 A21
               Coupé/Cabrio            270-345      255/40R19    R02                              A57 Cbo Cpe
               221                                                                                V19 VA1 S03
               e1*2001/116*
               0335*23-..
               (FIN: W..217...)



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55249 nach §22 StVZO

               Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55810123 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX19 H2 Typ 01C77
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                      Seite 4 von 9
               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               SLK / SLC -Klasse       115-225       225/35R19     R02                                   A12 A16 A21
               172                     115-225       235/35R19     A01 G01 R02                           V19 VA1 S01
               e1*2007/46*0548*..

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 4, Gutachten Nummer 55809923, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               55259 , RADTYP 01C81) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
§22 55249*00




               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55249 nach §22 StVZO

               Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55810123 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX19 H2 Typ 01C77
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                       Seite 5 von 9

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

               A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
               einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
               6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
               Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
§22 55249*00




               TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
               Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
               geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
               dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               A61    Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit extra verlängerter Karosserie (Fahrzeuglänge
               über 5200 mm).

               B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
               ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a.
               Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               BnK    Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Cabrio-Limousine, Roadster.

               Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Coupé.

               F38    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.

               F39    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55249 nach §22 StVZO

               Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55810123 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX19 H2 Typ 01C77
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                   Seite 6 von 9
               F42    Rad/Reifenkombination nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an der
               Vorderachse.

               G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
               Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
               Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

               K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.

               K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
§22 55249*00




               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
               Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
               Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
               vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

               K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
               ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

               K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               Mk1    Aufgrund der hohen Fettkappe bzw. Staubschutzkappe an Achse 1 ist ein einwandfreier Sitz
               der Naben-Kappe des Sonderrades nicht gewährleistet. Es bestehen keine technischen Bedenken
               das Sonderrad ohne die mitgelieferte Naben-Kappe zu verwenden.

               NBF    Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

               NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
               (Hybridelektrofahrzeug).

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55249 nach §22 StVZO

               Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55810123 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX19 H2 Typ 01C77
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                        Seite 7 von 9
               R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

               R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
               Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
               Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
               Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
               Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
               Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.
§22 55249*00




               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55249 nach §22 StVZO

               Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55810123 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX19 H2 Typ 01C77
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                       Seite 8 von 9
               T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               V01     Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind für Fahrzeuge mit
               Allradantrieb (4-Matic) bei Baureihe 212 nur ab EG-Genehmigungsstand: e1*2001/116*0501*08, bzw.
               bei Baureihe 212 K nur ab Genehmigungsstand: e1*2007/46*0200*07 zulässig.

               V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse    Hinterachse
§22 55249*00




               Nr. 1    215/35R19      245/30R19, 255/30R19
               Nr. 2    225/35R19      245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
               Nr. 3    225/40R19      245/35R19, 255/35R19
               Nr. 4    225/45R19      245/40R19, 255/40R19
               Nr. 5    225/55R19      275/45R19
               Nr. 6    235/35R19      255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
               Nr. 7    235/40R19      265/35R19, 275/35R19
               Nr. 8    235/45R19      255/40R19, 265/40R19
               Nr. 9    235/50R19      255/45R19, 265/45R19
               Nr. 10   235/55R19      255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
               Nr. 11   245/30R19      305/25R19
               Nr. 12   245/35R19      255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
               Nr. 13   245/40R19      275/35R19, 285/35R19
               Nr. 14   245/45R19      275/40R19
               Nr. 15   245/50R19      275/45R19
               Nr. 16   255/30R19      305/25R19, 315/25R19
               Nr. 17   255/35R19      285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
               Nr. 18   255/40R19      285/35R19, 295/35R19
               Nr. 19   255/45R19      285/40R19
               Nr. 20   255/50R19      275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
               Nr. 21   255/55R19      275/50R19
               Nr. 22   265/30R19      305/25R19, 315/25R19
               Nr. 23   265/35R19      295/30R19, 305/30R19
               Nr. 24   265/40R19      295/35R19
               Nr. 25   265/45R19      295/40R19
               Nr. 26   265/50R19      295/45R19
               Nr. 27   275/30R19      315/25R19

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.



               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55249 nach §22 StVZO

               Anlage 26 zum Prüfbericht Nr. 55810123 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX19 H2 Typ 01C77
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                       Seite 9 von 9

               VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
               zulässig in Verbindung mit den in Anlage 4, Gutachten Nummer 55809923, Ausfertigung 1 (KBA-
               NUMMER 55259 , RADTYP 01C81) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
               die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               VS9    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                      Vorderachse     Hinterachse

               Nr. 1 235/45R19        255/40R19
               Nr. 2 245/40R19        275/35R19, 285/35R19
               Nr. 3 255/40R19        255/40R19, 275/40R19, 285/35R19, 295/35R19

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 6. März 2024 in Lambsheim statt.
§22 55249*00




               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2023.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 6. März 2024




               Pohl                                                                   00423726.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim