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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.55762 nach §22 StVZO

               Anlage 62 zum Prüfbericht Nr.55806525 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX20 H2 Typ 01C92
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                            Seite 1 von 6
               Auftraggeber                   O.Z. Spa
                                              Via Bastion 49/4
                                              I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                              QS-Nr.: 39 02 0010603

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
               Modell                         ESTREMA GT
               Typ                            01C92
               Radgröße                       8,5JX20 H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                  Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)
                003           01C92 003 / ohne Ring               5/130/71,56       54         680      2275


               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 4, Gutachten Nummer 55805025, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 100180 ,
               RADTYP 01C97) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
               Hinweise.
§22 55762*00




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     55762
               Herstellerzeichen              OZ RACING
               Radtyp und Ausführung          01C92...(s.o.)
               Radgröße                       8,5JX20 H2
               Einpresstiefe                  ET...(s.o.)
               Herkunftsmerkmal               MADE IN ITALY
               Herstelldatum                  Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment     Schaftlänge    Artikel-Nr.
                                                                    (Nm)             (mm)
                S01   Serienschraube M14x1,5       Kugel D=28mm     160              29             Serie
                S02   Serienschraube M14x1,5       Kugel D=28mm     130              29             Serie

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Porsche

               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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               Anlage 62 zum Prüfbericht Nr.55806525 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,5JX20 H2 Typ 01C92
               Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                                           Seite 2 von 6

                Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                             Hinweise                       Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Porsche 911                257           235/35R20       R02                            A07 A12 A16
                991                        257-316       235/35R20       R02                            A21 A58 BnK
                e13*2007/46*               257-316       245/30R20       A01 R02                        Cbo Cpe P35
                1187*00-11                 257-316       245/35R20       R02                            R21 Ska V0P
                - Carrera /-S              257-316       245/35R20       M+S R02                        Vn5 VA1 S01
                Porsche 911, 911S          239-300       235/30R20       R02                            A12 A16 A21
                997                                                                                     A58 Cbo Cpe
                e13*2001/116*0137*.                                                                     R21 SPo VP0
                                                                                                        VA1 S02
                Porsche Panamera           155-309       255/40R20       R02                            A07 A12 A16
                970, -N, -H, -HN                                                                        A21 A57 B03
                e13*2007/46*0970*..,                                                                    BnK Lim R21
                e13*2007/46*1143*..;                                                                    V20 VA1 S01
                e13*2007/46*1160*..;
                e13*2007/46*1161*..
§22 55762*00




               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 4, Gutachten Nummer 55805025, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 100180 ,
               RADTYP 01C97) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
               Hinweise.


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
               Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
               verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
               berücksichtigen.




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               Anlage 62 zum Prüfbericht Nr.55806525 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX20 H2 Typ 01C92
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                              Seite 3 von 6

               Fahrzeughöchst-         Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit         Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                       V      W        Y
               210 km/h                100% 100% 100%
               220 km/h                97%    100% 100%
               230 km/h                94%    100% 100%
               240 km/h                91%    100% 100%
               250 km/h                -      95%      100%
               260 km/h                -      90%      100%
               270 km/h                -      85%      100%
               280 km/h                -      -        95%
               290 km/h                -      -        90%
               300 km/h                -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.
§22 55762*00




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A07      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführten
               Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefestigungsmitteln im
               Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A12        Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A16     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.




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               Anlage 62 zum Prüfbericht Nr.55806525 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5JX20 H2 Typ 01C92
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                              Seite 4 von 6

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
               T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
               Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
               vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
               E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
               Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               B03      Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
               größeren und/oder breiteren Serienrädern bzw. Serienreifen ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein,
               Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               BnK      Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

               Cbo     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Cabrio-
               Limousine, Roadster.
§22 55762*00




               Cpe      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Coupé.

               Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

               M+S        Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
               dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).

               P35     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nicht zulässig für
               Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm an Achse1.

               R02      Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

               R21       Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers
               auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende Tragfähigkeit bei max.
               Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs
               mitzuführen.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               SPo       Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben verwendet werden, die in der
               Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.
               Ab 10/2011 besteht die Möglichkeit einer Umrüstung des Fahrzeuges (Modelljahre 2005 bis 2012) von
               silbernen auf schwarze Serien-Radschrauben. Die schwarzen Radschrauben sind mit dem geändertem
               Anziehdrehmoment von 160 Nm anzuziehen. Ein Mischverbau von schwarzen und silbernen Radschrauben
               an einem Rad ist nicht zulässig.

               Ska      Rad-/Reifenkombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit schmaler Karosserievariante.



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               GUTACHTEN zur ABE Nr.55762 nach §22 StVZO

               Anlage 62 zum Prüfbericht Nr.55806525 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX20 H2 Typ 01C92
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                             Seite 5 von 6

               V0P      Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind,
               möglich:
                         Vorderachse Hinterachse

               Nr.   1   235/35R20     295/30R20
               Nr.   2   245/30R20     315/25R20
               Nr.   3   245/35R20     295/30R20, 305/30R20
               Nr.   4   255/30R20     325/25R20, 335/25R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.

               V20     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                         Vorderachse Hinterachse

               Nr. 1     225/35R20     255/30R20, 265/30R20
               Nr. 2     235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
               Nr. 3     235/35R20     265/30R20, 275/30R20
               Nr. 4     235/45R20     255/40R20, 265/40R20
§22 55762*00




               Nr. 5     235/50R20     255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
               Nr. 6     235/55R20     285/45R20
               Nr. 7     245/30R20     275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
               Nr. 8     245/35R20     265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
               Nr. 9     245/40R20     275/35R20, 285/35R20
               Nr. 10    245/45R20     275/40R20, 285/40R20
               Nr. 11    255/30R20     295/25R20, 305/25R20
               Nr. 12    255/35R20     285/30R20, 295/30R20
               Nr. 13    255/40R20     285/35R20, 295/35R20
               Nr. 14    255/45R20     285/40R20
               Nr. 15    255/50R20     285/45R20
               Nr. 16    265/30R20     305/25R20, 325/25R20
               Nr. 17    265/35R20     295/30R20, 305/30R20
               Nr. 18    265/40R20     295/35R20, 305/35R20
               Nr. 19    265/45R20     295/40R20
               Nr. 20    265/50R20     295/45R20
               Nr. 21    275/35R20     305/30R20
               Nr. 22    275/40R20     305/35R20, 315/35R20
               Nr. 23    275/45R20     305/40R20
               Nr. 24    285/35R20     335/30R20
               Nr. 25    285/40R20     325/35R20
               Nr. 26    295/35R20     335/30R20, 345/30R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.

               VA1      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 4, Gutachten Nummer 55805025, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER 100180 ,
               RADTYP 01C97) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
               Hinweise.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.55762 nach §22 StVZO

               Anlage 62 zum Prüfbericht Nr.55806525 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5JX20 H2 Typ 01C92
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                               Seite 6 von 6

               VP0      Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind,
               möglich:
                        Vorderachse Hinterachse

               Nr. 1    235/30R20      305/25R20, 325/25R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.

               Vn5      Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss die
               Reifengröße an Achse 2 mindestens 5 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 3. September 2025 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
§22 55762*00




               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum März 2025.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 3. September 2025


               Pohl                                                                                    00454378.DOCX

               sw




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim