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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55257 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55801524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX19 H2 Typ 01C79
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                       Seite 1 von 6

               Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                               Via Bastion 49/4
                                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                               QS-Nr.: 39 02 0010603

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
               Modell                          ESTREMA GT HLT
               Typ                             01C79
               Radgröße                        9JX19 H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-     Abrollumfang
               führung                                          Lochkreis- (mm)/   tiefe     last     (mm)
                                                                Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                                (mm)
               202          01C79 202 / XL-Ø72,56               5/120/72,56        29          720    2260

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 9, Gutachten Nummer 55809923, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               55259 , RADTYP 01C81) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 55257*00




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      55257
               Herstellerzeichen               O.Z RACING
               Radtyp und Ausführung           01C79 202
               Radgröße                        9JX19 H2
               Einpresstiefe                   ET 29
               Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der Befestigungsmittel         Bund        Anzugsmoment        Schaftlänge   Artikel-Nr.
                                                                    (Nm)                (mm)
               S01   Innensternschraube M14x1,25        Kegel 60°   130                 28            81710461

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      BMW

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55257 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55801524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX19 H2 Typ 01C79
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                      Seite 2 von 6

               Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               BMW 7er-Reihe (V)       155-400       245/40R19     R02 T94 T98                           A12 A16 A21
               701, 7L                 155-400       245/45R19     R02                                   L05 NBF V19
               e1*2001/116*0490*..;    155-400       255/40R19     R02                                   VA1 S01
               e1*2007/46*
               0276*00-09
               - ohne Allradlenkung
               BMW 7er-Reihe (V)       155-400       245/40R19     R02 T94 T98                           A12 A16 A21
               701, 7L                 155-400       245/45R19     R02                                   L04 NBF V19
               e1*2001/116*0490*..;    155-400       255/40R19     R02 T96                               VA1 S01
               e1*2007/46*
               0276*00-09
               - mit Allradlenkung
               BMW M2                  272, 302      245/35R19     R02 Som                               A12 A16 A21
               M3                      272, 302      255/30R19     R02                                   B86 Cpe VC3
               e1*2007/46*0377*09-..                                                                     VA1 S01
               BMW M3, M4              317, 331      255/35R19     A12 R02                               A16 A21 A58
               M3                      317, 331      255/35R19     A12 M+S R02                           BnK Cbo Cpe
               e1*2007/46*0377*06-..   317, 331      265/30R19     A12 R02                               Lim VM9 VA1
§22 55257*00




                                       317, 331      265/35R19     A12 R02                               S01

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 9, Gutachten Nummer 55809923, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               55259 , RADTYP 01C81) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55257 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55801524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX19 H2 Typ 01C79
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                     Seite 3 von 6

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
§22 55257*00




               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

               A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
               einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
               6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
               Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
               TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
               Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
               geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
               dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55257 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55801524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX19 H2 Typ 01C79
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                        Seite 4 von 6

               A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               B86    Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 380 mm an
               Achse 1.

               BnK     Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

               Cbo    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Cabrio-Limousine, Roadster.

               Cpe    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Coupé.

               L04     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
               Allradlenkung (4WS).

               L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
               mit Allradlenkung (4WS).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.
§22 55257*00




               M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               NBF     Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

               R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               Som     Die aufgeführte Reifengröße ist nicht zulässig als M+S-Bereifung.

               T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55257 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55801524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9JX19 H2 Typ 01C79
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                        Seite 5 von 6

               V19    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                         Vorderachse   Hinterachse

               Nr. 1     215/35R19     245/30R19, 255/30R19
               Nr. 2     225/35R19     245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
               Nr. 3     225/40R19     245/35R19, 255/35R19
               Nr. 4     225/45R19     245/40R19, 255/40R19
               Nr. 5     225/55R19     275/45R19
               Nr. 6     235/35R19     255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
               Nr. 7     235/40R19     265/35R19, 275/35R19
               Nr. 8     235/45R19     255/40R19, 265/40R19
               Nr. 9     235/50R19     255/45R19, 265/45R19
               Nr. 10    235/55R19     255/50R19, 285/45R19, 295/45R19
               Nr. 11    245/30R19     305/25R19
               Nr. 12    245/35R19     255/35R19, 275/30R19, 285/30R19
               Nr. 13    245/40R19     275/35R19, 285/35R19
               Nr. 14    245/45R19     275/40R19
               Nr. 15    245/50R19     275/45R19
               Nr. 16    255/30R19     305/25R19, 315/25R19
               Nr. 17    255/35R19     285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
§22 55257*00




               Nr. 18    255/40R19     285/35R19, 295/35R19
               Nr. 19    255/45R19     285/40R19
               Nr. 20    255/50R19     275/45R19, 285/45R19, 295/45R19
               Nr. 21    255/55R19     275/50R19
               Nr. 22    265/30R19     305/25R19, 315/25R19
               Nr. 23    265/35R19     295/30R19, 305/30R19
               Nr. 24    265/40R19     295/35R19
               Nr. 25    265/45R19     295/40R19
               Nr. 26    265/50R19     295/45R19
               Nr. 27    275/30R19     315/25R19

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
               zulässig in Verbindung mit den in Anlage 9, Gutachten Nummer 55809923, Ausfertigung 1 (KBA-
               NUMMER 55259 , RADTYP 01C81) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
               die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               VC3     Folgende Reifenkombinationen sind, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt
               sind, möglich:

                         Vorderachse   Hinterachse

               Nr.   1   245/35R19     245/35R19, 255/35R19, 265/35R19, 285/30R19, 295/30R19
               Nr.   2   255/30R19     275/30R19
               Nr.   3   255/35R19     255/35R19, 275/35R19, 295/30R19
               Nr.   4   265/30R19     285/30R19

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 55257 nach §22 StVZO

               Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55801524 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9JX19 H2 Typ 01C79
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                       Seite 6 von 6

               VM9    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                          Vorderachse   Hinterachse

               Nr.    1   255/35R19     265/35R19, 275/35R19, 295/30R19, 305/30R19
               Nr.    2   255/40R19     265/40R19, 275/40R19, 285/35R19, 295/35R19, 305/35R19
               Nr.    3   265/30R19     285/30R19
               Nr.    4   265/35R19     275/35R19, 285/35R19, 305/30R19, 315/30R19
               Nr.    5   265/40R19     295/35R19, 305/35R19
               Nr.    6   275/30R19     285/30R19, 295/30R19
               Nr.    7   275/35R19     285/35R19, 295/35R19, 315/30R19
               Nr.    8   285/35R19     295/35R19, 305/35R19

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.


               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 6. März 2024 in Lambsheim statt.
§22 55257*00




               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2023.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 6. März 2024




               Pohl                                                                   00423770.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim