Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							                GUTACHTEN zur TTG NR.100177 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55803925 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5JX20 H2 Typ 01C94
                Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                            Seite 1 von 5
                Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                                Via Bastion 49/4
                                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                                QS-Nr.: 39 02 0010603

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
                Modell                          ESTREMA GT
                Typ                             01C94
                Radgröße                        9,5JX20 H2
                Zentrierart                     Mittenzentrierung

                 Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                    Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                    Mittenloch-ø (mm)
                 202           01C94 202 / L-Ø64,1/70,0             5/114,3/64,2      45         750      2175

                Kennzeichnungen
                KBA-Nummer                      100177
                Herstellerzeichen               OZ RACING
                Radtyp und Ausführung           01C94...(s.o.)
                Radgröße                        9,5JX20 H2
                Einpresstiefe                   ET...(s.o.)
                Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
§22 100177*00




                Herstelldatum                   Monat und Jahr

                Befestigungsmittel

                 Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund               Anzugsmoment Schaftlänge      Artikel-Nr.
                                                                       (Nm)         (mm)
                 S01   Serienmutter M14x1,5         Kegel 60°          175          -                81710618

                Prüfungen

                Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
                Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
                durchgeführt.

                Verwendungsbereich

                Hersteller                      Tesla
                Spurverbreiterung               innerhalb 2%

                 Handelsbezeichnung           kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                        Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Tesla Model Y                155-190      255/40R20     A32 T01 150                     A16 A21 A56
                 003                          155-190      285/35R20     A12 R03 150                     B02 V20 Z20
                 e4*2007/46*1293*19-44                                                                   S01
                 - 21 Zoll Serienbereifung
                 - nicht für Variante YS...




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100177 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55803925 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5JX20 H2 Typ 01C94
                Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                            Seite 2 von 5
                 Handelsbezeichnung           kW-Bereich   Reifen        Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
                 Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                         Hinweise
                 ABE/EWG-Nr.
                 Tesla Model Y                88-190       255/40R20     A32 T01 150                      A16 A21 A57
                 003, 005                     88-190       265/35R20     A12 T99 150                      B02 V20 Z19
                 e4*2007/46*1293*19-44;       88-190       285/35R20     A01 A12 K2b R03 150              Z20 S01
                 e4*2018/858*00135*..
                 - 19 Zoll ww. 20 Zoll
                 Serienbereifung
                 - nicht für Variante YS...
                 Tesla Model Y (Opal)         114-179      255/40R20     A32 T01 150                      A16 A21 A57
                 003                          114-179      265/35R20     A12 T99 150                      B02 V20 S01
                 e4*2007/46*1293*44-..        114-179      285/35R20     A01 A12 K2b R03 150
                 - nur Variante YS...

                Allgemeine Hinweise

                Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
                Räder funktionsfähig bleiben.

                Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
§22 100177*00




                (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
                die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
                Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die
                Teiletypgenehmigung des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere
                enthält.

                Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
                Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
                verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
                entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
                berücksichtigen.

                Fahrzeughöchst-          Tragfähigkeit (%)
                geschwindigkeit          Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                         V      W        Y
                210 km/h                 100% 100% 100%
                220 km/h                 97%    100% 100%
                230 km/h                 94%    100% 100%
                240 km/h                 91%    100% 100%
                250 km/h                 -      95%      100%
                260 km/h                 -      90%      100%
                270 km/h                 -      85%      100%
                280 km/h                 -      -        95%
                290 km/h                 -      -        90%
                300 km/h                 -      -        85%

                Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
                unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
                Reifenherstellers zu beachten.

                Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
                aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
                gesondert zu beurteilen.


                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100177 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55803925 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5JX20 H2 Typ 01C94
                Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                                 Seite 3 von 5

                Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
                erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
                Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
                verwendet werden.

                Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
                Reifenfülldruck zu beachten ist.

                Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
                (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
                Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
                zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
                Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

                Spezielle Auflagen und Hinweise

                150       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
                zul. Achslast von 1500 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
                bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

                A01       Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
                Teiletypgenehmigung unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
§22 100177*00




                Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage
                VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der Teiletypgenehmigung vorgeschriebenen
                Änderungsabnahme vorzuführen.

                A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

                A16     Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
                Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
                Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

                A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
                sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
                Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
                T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
                Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
                vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
                E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

                A32      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloss
                auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

                A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
                4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
                Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

                B02      Vor Montage der Räder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungs-Schrauben oder
                Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100177 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55803925 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5JX20 H2 Typ 01C94
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                               Seite 4 von 5
                K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
                Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
                gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
                des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

                R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

                S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
                verwendet werden.

                T01      Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
                bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                T99     Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
                Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
                Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

                V20     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
                Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                         Vorderachse Hinterachse
§22 100177*00




                Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
                Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
                Nr. 3    235/35R20      265/30R20, 275/30R20
                Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
                Nr. 5    235/50R20      255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
                Nr. 6    235/55R20      285/45R20
                Nr. 7    245/30R20      255/30R20, 275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
                Nr. 8    245/35R20      265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
                Nr. 9    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
                Nr. 10   245/45R20      275/40R20, 285/40R20
                Nr. 11   255/30R20      295/25R20, 305/25R20
                Nr. 12   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
                Nr. 13   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
                Nr. 14   255/45R20      285/40R20
                Nr. 15   255/50R20      285/45R20
                Nr. 16   255/55R20      295/45R20
                Nr. 17   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
                Nr. 18   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
                Nr. 19   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
                Nr. 20   265/45R20      295/40R20
                Nr. 21   265/50R20      295/45R20
                Nr. 22   275/35R20      305/30R20
                Nr. 23   275/40R20      305/35R20, 315/35R20
                Nr. 24   275/45R20      305/40R20
                Nr. 25   285/35R20      335/30R20
                Nr. 26   285/40R20      325/35R20
                Nr. 27   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

                Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
                Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
                Fahrzeugs mitzuführen.




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
                GUTACHTEN zur TTG NR.100177 nach §22 StVZO

                Anlage 7 zum Prüfbericht Nr.55803925 (1. Ausfertigung)

                Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5JX20 H2 Typ 01C94
                Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                               Seite 5 von 5

                Z19       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 19-Zoll-Serien-Reifengrößen
                (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                Z20       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 20-Zoll-Serien-Reifengrößen
                (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

                Prüfort und Prüfdatum

                Die Verwendungsprüfung fand am 8. September 2025 in Lambsheim statt.

                Prüfergebnis

                Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
                Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

                Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
                gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
                Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
                Begutachtungspunkte beeinflussen.

                Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2024.
§22 100177*00




                Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
                Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
                die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
                Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

                Lambsheim, 8. September 2025


                Pohl                                                                                   00454893.DOCX




                Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim