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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 50380 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55807812 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 7,5 J x 17 H2 Typ 01907
Hersteller                         O.Z. Spa

                                                                                           Seite 1 von 8

Auftraggeber                       O.Z. Spa
                                   Via Bastion 49/4
                                   I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                   QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad
Modell                             FORMULA HLT
Typ                                01907
Radgröße                           7,5 J x 17 H2
Zentrierart                        Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/          Einpress- Rad-     Abrollumfang
führung                                              Lochkreis- (mm)/   tiefe     last     (mm)
                                                     Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                     (mm)
201          01907 201 / S-Ø56,1                     5/100/56,1         48       630       1950

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                         50380
Herstellerzeichen                  O.Z.
Radtyp und Ausführung              01907 201
Radgröße                           7,5 J x 17 H2
Einpresstiefe                      ET 48
Herkunftsmerkmal                   MADE IN ITALY
Herstelldatum                      Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der Befestigungsmittel         Bund              Anzugsmoment      Schaftlänge     Artikel-Nr.
                                                           (Nm)              (mm)
S02   Innensternmutter M12x1,25          Kegel 60°         100               -               81710444
S03   Innensternmutter M12x1,25          Kegel 60°         90                -               81710444
S04   Innensternmutter M12x1,25          Kegel 60°         120               -               81710444

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                         Subaru
                                   Toyota

Spurverbreiterung                  innerhalb 2%




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Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55807812 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5 J x 17 H2 Typ 01907
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                     Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Subaru BRZ (Z)          147            205/45R17   A10                                A16 A21 A58
ZC, GC/GF               147            205/50R17   A32                                Cpe S04
e13*2007/46*1281*..;    147            215/45R17   A10
e13*2001/116*           147            225/45R17   A91
0026*05-..
Subaru Forester         104-169        215/55R17   A33                                A16 A21 Car
SH, SHS, SHLPG          104-169        215/60R17   A12 118                            S02
e13*2001/116*0982*0     104-169        225/55R17   A90
0-08;
e1*2001/116*0485*..,
e24*2007/46*0007*..
Subaru Forester         108, 110       215/60R17   A33 Z16                            A16 A21 A56
SJ, SH                  108, 110       215/65R17   A12 Z16                            Car S04
e13*2007/46*1305*..     108-177        225/55R17   A90
e13*2001/116*           108-177        225/60R17   A90
0982*09-.. (Ausf. SJ)   108-177        235/55R17   A12
Subaru Impreza          79-195         205/50R17   A12 T89                            A16 A21 Flh
G3, G3S                 79-195         215/45R17   A30 T87 T88                        KOV S02
e1*2001/116*0438*..,    79-195         225/45R17   A01 A12 K1c
e1*2001/116*0460*..
Subaru Impreza          84             205/50R17   A90                                A16 A21 Flh
G4                      84             215/45R17   A33 T87 T91                        S02
e1*2007/46*0597*..      84             225/45R17   A90
                        84             235/45R17   A01 A12 K6d
Subaru Impreza          70-169         205/45R17   R37                                A12 A16 A21
GD/GG ww GD/GGS         70-169         205/50R17   A01 K42 R37 R60 Z49                Car Su1 S03
e1*98/14*0145*..,       70-169         215/45R17   A01 K42 T87 T88 Z49
e1*98/14*0163*..        70-169         225/45R17   A01 K42 R60 Z49
- Kombi
Subaru Impreza          70-169         205/45R17   R37                                A12 A16 A21
GD/GG ww GD/GGS         70-195         205/50R17   R37 R60                            Sth Su1 S03
e1*98/14*0145*..,       70-195         215/45R17   R37
e1*98/14*0163*..        70-195         225/45R17   R60
- Limousine
Subaru Impreza          66-160         205/45R17   K42 K56                            A01 A12 A16
GFC, GC/GF              66-160         215/40R17   K42 K56                            A21 S03
G334,                   66-92          205/40R17   K42 K56
e13*95/54, 96/79,
98/14
*0026*00-04
Subaru Impreza XV       110            205/50R17   A12                                A16 A21 Flh
G3                      110            215/45R17   A33                                KMV S02
e1*2001/116*0438*..     110            225/45R17   A12
Subaru Legacy           92-115         205/40R17   T84                                A12 A16 A21
BE/BH, BE/BHS           92-115         205/45R17   T88                                X26 S03
e1*98/14*0108*..,       92-115         215/40R17   A01 K1c K2b T83 T85 T87 Z49
e1*98/14*0149*..        92-115         215/45R17   A01 G46 K1c K2b T87 T88 T91 Z49




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 50380 nach §22 StVZO

Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55807812 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7,5 J x 17 H2 Typ 01907
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                       Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Subaru Legacy          101-180        205/50R17    R37 T89 T93                           A12 A16 A21
BL/BP, -S, -G          101-180        215/45R17    R37 T87 T91                           B03 Car Lim
e1*2001/116*0228*..,   101-180        225/45R17    T90 T91                               X26 S03
e1*2001/116*0256*..,   180            215/50R17    A01 K1a K1b M+S R09 T91
e11*2001/116*0240*.
Subaru Legacy          110-127        205/50R17    A13 T89 T93                           A16 A21 A56
BM/BR, BM/BRS          110-127        205/55R17    A13                                   Car Lim NfS
e1*2007/46*0079*..;    110-127        215/45R17    A13 T87 T91                           X26 S04
e13*2007/46*1074*..    110-127        215/50R17    A13
                       110-127        215/55R17    A12 121
                       110-127        225/45R17    A13
                       110-127        225/50R17    A12
                       110-127        235/45R17    A33
                       110-127        245/45R17    A12
Subaru Legacy          110-180        205/50R17    R09 T89 T93                           A12 A16 A21
Outback                110-180        205/55R17    R37                                   Car S03
BL/BP, -S, -G          110-180        215/50R17    R37 T90 T91
e1*2001/116*0228*..,   110-180        215/55R17    121
e1*2001/116*0256*..,   110-180        225/45R17    R09 T90 T91
e11*2001/116*0240*.    110-180        225/50R17    A01 Z49
                       110-180        235/45R17

Subaru Outback         110-191        215/60R17    A33 118                               A16 A21 A56
BM/BR, BM/BRS          110-191        225/55R17    A33 120                               Car S04
e1*2007/46*0079*..;    110-191        225/60R17    A33 116
e13*2007/46*1074*..    110-191        235/55R17    A12 118
                       110-191        245/55R17    A12 116
                       110-191        255/50R17    A12 118
Subaru XV              80-110         215/55R17    A13 M+S                               A16 A21 A56
G4                     80-110         225/50R17    A33 M+S                               Flh KMV S02
e1*2007/46*0597*..     80-110         225/55R17    A33
                       80-110         235/50R17    A01 A12 K1c
                       80-110         245/50R17    A01 A12 K1c K6w
Toyota GT86 (Z)        147            205/45R17    A10                                   A16 A21 A58
ZN, GC/GF              147            205/50R17    A32                                   Cpe S04
e13*2007/46*1287*..;   147            215/45R17    A10
e13*2001/116*          147            225/45R17    A91
0026*05-..

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


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Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55807812 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5 J x 17 H2 Typ 01907
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 4 von 8

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

116      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1160 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

118      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1180 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

120      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1200 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

121      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1210 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A13    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zu Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.




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Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55807812 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5 J x 17 H2 Typ 01907
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 5 von 8

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A33    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Vorderachse verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A90    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

A91    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G46     Ist die Reifengröße 195/65R15 keine der serienmäßigen Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung) , so ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der
Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55807812 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5 J x 17 H2 Typ 01907
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 6 von 8

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NfS     Diese Rad- / Reifenkombination ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit
Ausstattungspaket Sport (Bilstein Sportfahrwerk).

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.


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Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5 J x 17 H2 Typ 01907
Hersteller                      O.Z. Spa

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R60      Diese Reifengröße ist nur zulässig bei Fahrzeugen mit serienmäßiger Reifengröße 205/55R16
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

Su1    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser 326
mm an Achse 1 (Imprezza WRX STi).

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

X26     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen Outback.

Z16    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind nur zulässig bei Fahrzeugen mit 16-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z49    An Achse 2 ist der Kantenschutz an der Radhausausschnittkante (Gummi- bzw. Kunststoff-
Kederband) zu entfernen.




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Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55807812 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7,5 J x 17 H2 Typ 01907
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Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 26. Februar 2015 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2012.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 26. Februar 2015




Pohl                                                                00224517.DOC




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