GUTACHTEN zur ABE Nr. 51480 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55802917 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 JX18H2 Typ 01A22 Hersteller O.Z. Spa Seite 1 von 9 Auftraggeber O.Z. Spa Via Bastion 49/4 I-36061 Bassano del Grappa(VI) QS-Nr.: 39 02 0010603 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell HYPER GT Typ 01A22 Radgröße 7 JX18H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) 200 01A22 200 / S-Ø54,06 4/100/54,06 35 630 2050 Kennzeichnungen KBA-Nummer 51480 Herstellerzeichen OZ RACING Radtyp und Ausführung 01A22 200 Radgröße 7 JX18H2 Einpresstiefe ET 35 Herkunftsmerkmal MADE IN ITALY Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. Befestigungsmittel S02 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 110 - 81710002 S03 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 90 - 81710100 S04 Mutter M12x1,25 Kegel 60° 100 - 81710100 S05 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 100 26 81710372 S06 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 90 26 81710372 S07 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 130 - 81710002 S08 Mutter M12x1,5 Kegel 60° 120 - 81710002 Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Daihatsu, Fiat, Hyundai, Kia, Mazda, Suzuki, Toyota Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51480 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55802917 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 JX18H2 Typ 01A22 Hersteller O.Z. Spa Seite 2 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Daihatsu Charade 73 205/35R18 K1c K2b K42 K56 R70 T81 A01 A12 A16 XP9F 73 215/35R18 K14 K1c K27 K2b K42 K56 A21 Flh S02 e11*2001/116*0249*. Fiat 124 Spider 103 205/40R18 K1a K3u A01 A12 A16 NF 103 215/35R18 K1a A21 Cbo S07 e11*2007/46*3320*.. Fiat Abarth 124 Spider 125 205/40R18 K1a K3u A01 A12 A16 NF 125 215/35R18 K1a A21 Cbo S07 e11*2007/46*3320*.. Hyundai Accent 71-83 205/35R18 K1c K2b K56 R70 A01 A12 A16 MC 71-83 215/35R18 K1c K2b K41 K44 K56 A21 Flh S02 e4*2001/116*0103*.., Hyundai Accent 71-83 205/35R18 K1c K2b K56 R70 A01 A12 A16 MC, MCT 71-83 215/35R18 K1c K2b K41 K44 K56 A21 Sth S02 e4*2001/116*0103*.., e4*2001/116*0110* Hyundai i20 55-88 205/40R18 K1c K2b A01 A12 A16 GB, GB-HME 55-88 215/35R18 K1c K2c K5b K8h T84 A21 Cpe Flh e11*2007/46*1600*..; 55-88 215/40R18 G01 K1c K2c K5b K8h KOV S02 e13*2007/46*1603*.. - Fließheck - Coupé Hyundai i20 Active 66-88 205/40R18 A12 A16 A21 GB, GB-HME 66-88 215/35R18 A01 K6w T84 Flh KMV S02 e11*2007/46*1600*..; 66-88 215/40R18 A01 G01 K6w e13*2007/46*1603*.. Kia Rio 65-83 205/35R18 K1a K1b K2b K56 R70 T81 A01 A12 A16 DE 65-83 215/35R18 K1c K2b K41 K44 K56 T80 T84 A21 Flh S02 e4*2001/116*0093*.. Kia Rio 55-80 205/40R18 K2b A01 A12 A16 UB 55-80 215/35R18 K1a K1b K2b T84 A21 A58 Flh e11*2007/46*0195*.. S02 - incl. Facelift 2015 Kia Rio 57-89 205/40R18 K1c K2b K8e A01 A12 A16 YB 57-89 215/35R18 K1c K2c K5b K8m T84 A21 A58 Flh e11*2007/46*3777*.. S08 Mazda 2 (III) 55-85 205/40R18 K1a K1b A01 A12 A16 DJ1 55-85 215/35R18 K1c K6f A21 Flh S02 e1*2007/46*1335*.. 55-85 215/40R18 K1c K6f Mazda MX-5 1,5l (IV) 96 215/35R18 K1a K1b A01 A12 A16 ND A21 Cbo S07 e11*2007/46*2661*.. - Roadster Mazda MX-5 2,0l (IV) 118 205/40R18 K3u A01 A12 A16 ND 118 215/35R18 K1a K1b A21 Cbo S07 e11*2007/46*2661*.. - Roadster / RF Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51480 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55802917 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 JX18H2 Typ 01A22 Hersteller O.Z. Spa Seite 3 von 9 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. Suzuki Baleno 66-82 215/35R18 K1c K2b K5b K6c K6j A01 A12 A16 EW A21 A58 Flh e6*2007/46*0177*.. S04 Suzuki Ignis 66 205/40R18 K1c K2b K3s K6b K6x A01 A12 A16 MF A21 A58 F23 e4*2007/46*1162*.. KMV S03 Suzuki Swift 67-75 205/35R18 K1a K2b K42 R70 A01 A12 A16 EZ 67-75 215/35R18 K1c K2b K42 A21 A58 Flh e4*2001/116*0102*.. S03 Suzuki Swift 51-75 205/35R18 K1a K2b K42 R70 A01 A12 A16 MZ 51-75 215/35R18 K1c K2b K42 A21 A58 Flh e4*2001/116*0090*.. S05 Suzuki Swift 55,66,69 205/35R18 K1c K2b K6d K6g R70 T81 A01 A12 A16 NZ 55,66,69 215/35R18 K1c K2c K3a K5a K6d K6h K8e A21 A58 Flh e4*2007/46*0155*..; S06 e4*2007/46*0293*.. Suzuki Swift 4x4 67-68 205/35R18 K1a K2b R70 A01 A12 A16 EZ 67-68 215/35R18 K1c K2b K42 A21 A56 Flh e4*2001/116*0102*.. S03 Suzuki Swift 4x4 66,69 205/35R18 K1c K2b R70 T81 A01 A12 A16 FZ 66,69 215/35R18 K1c K2c A21 A56 Flh e4*2007/46*0198*..; S03 e4*2007/46*0294*.. Suzuki Swift 4x4 66,69 205/35R18 K1c K2b R70 T81 A01 A12 A16 NZ 66,69 215/35R18 K1c K2c A21 A56 Flh e4*2007/46*0155*.. S06 Toyota IQ 50,66,72 205/35R18 K1c K2b K6c K6i K8c R70 A01 A12 A16 AJ1, /-MS1 50,66,72 205/40R18 K1c K2b K3b K3i K5c K5i K6c K6i K8c A21 Flh S02 e6*2001/116*0119*..; 50,66,72 215/35R18 K1c K2b K3b K3i K5c K5i K6c K6i K8c e11*2007/46*0238* Toyota Yaris 51,66,73 215/35R18 K1c K2b K3a K3c K3i K5c K6f K6h K6i A01 A12 A16 XP13M(a) K8h A21 Flh LY2 e11*2007/46*0152*.. S02 - Club / Trend Toyota Yaris 51, 66, 73 215/35R18 K1c K2b K3a K3c K3i K5c K6f K6h K6i A01 A12 A16 XP13M(a), XP13N(a) K8h A21 Flh LY1 e11*2007/46*0152*..; S02 e11*2007/46*0153*.. Toyota Yaris 51-74 205/35R18 K1c K2b K42 K56 R70 T81 A01 A12 A16 XP9, XP9F 51-74 215/35R18 K14 K1c K27 K2b K42 K56 T80 A21 Flh S02 e11*2001/116*0248*, e11*2001/116*0249*. Toyota Yaris TS 98 205/35R18 K1c K2b K42 K56 R70 T81 A01 A12 A16 XP9 98 205/40R18 K1c K2b K42 K56 A21 Flh S02 e11*2001/116*0248* 98 215/35R18 K1c K2b K42 K56 Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51480 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55802917 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 JX18H2 Typ 01A22 Hersteller O.Z. Spa Seite 4 von 9 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51480 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55802917 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 JX18H2 Typ 01A22 Hersteller O.Z. Spa Seite 5 von 9 A56 Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet, Roadster. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. F23 Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig). G01 Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen. K14 An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K27 An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der Bördelkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51480 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55802917 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 JX18H2 Typ 01A22 Hersteller O.Z. Spa Seite 6 von 9 K3a An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K3b An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K3c An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K3i An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K3s An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen. K3u An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der Radhausinnenverkleidung im Bereich 200 mm vor Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach außen drücken) bzw. auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen. K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K44 An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K5c An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K5i An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen. K6b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51480 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55802917 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 JX18H2 Typ 01A22 Hersteller O.Z. Spa Seite 7 von 9 K6d An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte vollständig umzulegen. K6f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach Radmitte vollständig umzulegen. K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. K6h An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen. K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen. K6j An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig umzulegen. K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K6x An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K8c An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 10 mm aufzuweiten. KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten). LY1 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von 10,0 m bzw. 2,7 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. z.Zt. nicht für Ausstattungsvariante "Club und Trend". LY2 Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von 10,2 m (2,3 Lenkradumdrehungen) bzw. 11,8 m (2,35 Lenkradumdrehungen) von Anschlag zu Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise mit 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16. z.Zt. nur für Ausstattungsvariante "Club und Trend". Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51480 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55802917 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 JX18H2 Typ 01A22 Hersteller O.Z. Spa Seite 8 von 9 R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. S03 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1) verwendet werden. S04 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1) verwendet werden. S05 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe Seite 1) verwendet werden. S06 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe Seite 1) verwendet werden. S07 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe Seite 1) verwendet werden. S08 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S08 (siehe Seite 1) verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T80 Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). T84 Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 17. März 2017 in Lambsheim statt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 51480 nach §22 StVZO Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55802917 (1. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7 JX18H2 Typ 01A22 Hersteller O.Z. Spa Seite 9 von 9 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2017. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 17. März 2017 Pohl 00267847.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim