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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51480 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55802917 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 JX18H2 Typ 01A22
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 1 von 9

Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                Via Bastion 49/4
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          HYPER GT
Typ                             01A22
Radgröße                        7 JX18H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/             Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/      tiefe     last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø          (mm)      (kg)
                                                 (mm)
200          01A22 200 / S-Ø54,06                4/100/54,06           35       630     2050

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      51480
Herstellerzeichen               OZ RACING
Radtyp und Ausführung           01A22 200
Radgröße                        7 JX18H2
Einpresstiefe                   ET 35
Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)    Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S02   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   110                      -                   81710002
S03   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   90                       -                   81710100
S04   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   100                      -                   81710100
S05   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   100                      26                  81710372
S06   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   90                       26                  81710372
S07   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   130                      -                   81710002
S08   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   120                      -                   81710002

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Daihatsu, Fiat, Hyundai, Kia, Mazda,
                                Suzuki, Toyota

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51480 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55802917 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7 JX18H2 Typ 01A22
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                 Seite 2 von 9


Handelsbezeichnung       kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Daihatsu Charade         73           205/35R18   K1c K2b K42 K56 R70 T81         A01 A12 A16
XP9F                     73           215/35R18   K14 K1c K27 K2b K42 K56         A21 Flh S02
e11*2001/116*0249*.
Fiat 124 Spider          103          205/40R18   K1a K3u                         A01 A12 A16
NF                       103          215/35R18   K1a                             A21 Cbo S07
e11*2007/46*3320*..
Fiat Abarth 124 Spider   125          205/40R18   K1a K3u                         A01 A12 A16
NF                       125          215/35R18   K1a                             A21 Cbo S07
e11*2007/46*3320*..
Hyundai Accent           71-83        205/35R18   K1c K2b K56 R70                 A01 A12 A16
MC                       71-83        215/35R18   K1c K2b K41 K44 K56             A21 Flh S02
e4*2001/116*0103*..,
Hyundai Accent           71-83        205/35R18   K1c K2b K56 R70                 A01 A12 A16
MC, MCT                  71-83        215/35R18   K1c K2b K41 K44 K56             A21 Sth S02
e4*2001/116*0103*..,
e4*2001/116*0110*
Hyundai i20              55-88        205/40R18   K1c K2b                         A01 A12 A16
GB, GB-HME               55-88        215/35R18   K1c K2c K5b K8h T84             A21 Cpe Flh
e11*2007/46*1600*..;     55-88        215/40R18   G01 K1c K2c K5b K8h             KOV S02
e13*2007/46*1603*..
- Fließheck
- Coupé
Hyundai i20 Active       66-88        205/40R18                                   A12 A16 A21
GB, GB-HME               66-88        215/35R18   A01 K6w T84                     Flh KMV S02
e11*2007/46*1600*..;     66-88        215/40R18   A01 G01 K6w
e13*2007/46*1603*..
Kia Rio                  65-83        205/35R18   K1a K1b K2b K56 R70 T81         A01 A12 A16
DE                       65-83        215/35R18   K1c K2b K41 K44 K56 T80 T84     A21 Flh S02
e4*2001/116*0093*..
Kia Rio                  55-80        205/40R18   K2b                             A01 A12 A16
UB                       55-80        215/35R18   K1a K1b K2b T84                 A21 A58 Flh
e11*2007/46*0195*..                                                               S02
- incl. Facelift 2015
Kia Rio                  57-89        205/40R18   K1c K2b K8e                     A01 A12 A16
YB                       57-89        215/35R18   K1c K2c K5b K8m T84             A21 A58 Flh
e11*2007/46*3777*..                                                               S08
Mazda 2 (III)            55-85        205/40R18   K1a K1b                         A01 A12 A16
DJ1                      55-85        215/35R18   K1c K6f                         A21 Flh S02
e1*2007/46*1335*..       55-85        215/40R18   K1c K6f
Mazda MX-5 1,5l (IV)     96           215/35R18   K1a K1b                         A01 A12 A16
ND                                                                                A21 Cbo S07
e11*2007/46*2661*..
- Roadster
Mazda MX-5 2,0l (IV)     118          205/40R18   K3u                             A01 A12 A16
ND                       118          215/35R18   K1a K1b                         A21 Cbo S07
e11*2007/46*2661*..
- Roadster / RF




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51480 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55802917 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 JX18H2 Typ 01A22
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                 Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung     kW-Bereich   Reifen      Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                    Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Suzuki Baleno          66-82        215/35R18   K1c K2b K5b K6c K6j                A01 A12 A16
EW                                                                                 A21 A58 Flh
e6*2007/46*0177*..                                                                 S04
Suzuki Ignis           66           205/40R18   K1c K2b K3s K6b K6x                A01 A12 A16
MF                                                                                 A21 A58 F23
e4*2007/46*1162*..                                                                 KMV S03
Suzuki Swift           67-75        205/35R18   K1a K2b K42 R70                    A01 A12 A16
EZ                     67-75        215/35R18   K1c K2b K42                        A21 A58 Flh
e4*2001/116*0102*..                                                                S03
Suzuki Swift           51-75        205/35R18   K1a K2b K42 R70                    A01 A12 A16
MZ                     51-75        215/35R18   K1c K2b K42                        A21 A58 Flh
e4*2001/116*0090*..                                                                S05
Suzuki Swift           55,66,69     205/35R18   K1c K2b K6d K6g R70 T81            A01 A12 A16
NZ                     55,66,69     215/35R18   K1c K2c K3a K5a K6d K6h K8e        A21 A58 Flh
e4*2007/46*0155*..;                                                                S06
e4*2007/46*0293*..
Suzuki Swift 4x4       67-68        205/35R18   K1a K2b R70                        A01 A12 A16
EZ                     67-68        215/35R18   K1c K2b K42                        A21 A56 Flh
e4*2001/116*0102*..                                                                S03
Suzuki Swift 4x4       66,69        205/35R18   K1c K2b R70 T81                    A01 A12 A16
FZ                     66,69        215/35R18   K1c K2c                            A21 A56 Flh
e4*2007/46*0198*..;                                                                S03
e4*2007/46*0294*..
Suzuki Swift 4x4       66,69        205/35R18   K1c K2b R70 T81                     A01 A12 A16
NZ                     66,69        215/35R18   K1c K2c                             A21 A56 Flh
e4*2007/46*0155*..                                                                  S06
Toyota IQ              50,66,72     205/35R18   K1c K2b K6c K6i K8c R70             A01 A12 A16
AJ1, /-MS1             50,66,72     205/40R18   K1c K2b K3b K3i K5c K5i K6c K6i K8c A21 Flh S02
e6*2001/116*0119*..;   50,66,72     215/35R18   K1c K2b K3b K3i K5c K5i K6c K6i K8c
e11*2007/46*0238*
Toyota Yaris           51,66,73     215/35R18   K1c K2b K3a K3c K3i K5c K6f K6h K6i A01 A12 A16
XP13M(a)                                        K8h                                 A21 Flh LY2
e11*2007/46*0152*..                                                                 S02
- Club / Trend
Toyota Yaris           51, 66, 73   215/35R18   K1c K2b K3a K3c K3i K5c K6f K6h K6i A01 A12 A16
XP13M(a), XP13N(a)                              K8h                                 A21 Flh LY1
e11*2007/46*0152*..;                                                                S02
e11*2007/46*0153*..
Toyota Yaris           51-74        205/35R18   K1c K2b K42 K56 R70 T81            A01 A12 A16
XP9, XP9F              51-74        215/35R18   K14 K1c K27 K2b K42 K56 T80        A21 Flh S02
e11*2001/116*0248*,
e11*2001/116*0249*.
Toyota Yaris TS        98           205/35R18   K1c K2b K42 K56 R70 T81            A01 A12 A16
XP9                    98           205/40R18   K1c K2b K42 K56                    A21 Flh S02
e11*2001/116*0248*     98           215/35R18   K1c K2b K42 K56




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51480 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55802917 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 JX18H2 Typ 01A22
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 4 von 9

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51480 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55802917 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 JX18H2 Typ 01A22
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 5 von 9

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F23    Rad/Reifen-Kombination nur für Fahrzeugausführungen mit Verbundlenkerhinterachse.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K27    An Achse 1 ist durch Nacharbeit der Befestigung des Kunststoffinnenkotflügels an der
Bördelkante eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51480 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55802917 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 JX18H2 Typ 01A22
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 6 von 9

K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
zu befestigen.

K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K3c     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm vor Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig
nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu
befestigen.

K3i    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K3u    An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der
Radhausinnenverkleidung im Bereich 200 mm vor Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach
außen drücken) bzw. auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5i   An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51480 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55802917 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7 JX18H2 Typ 01A22
Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                     Seite 7 von 9

K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
umzulegen.

K6w An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8c    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LY1     Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,0 m bzw. 2,7 Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag. z.Zt. nicht für Ausstattungsvariante
"Club und Trend".

LY2      Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit einem Wendekreis von
10,2 m (2,3 Lenkradumdrehungen) bzw. 11,8 m (2,35 Lenkradumdrehungen) von Anschlag zu
Anschlag. Werkseitige Ausrüstung wahlweise mit 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16. z.Zt.
nur für Ausstattungsvariante "Club und Trend".




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51480 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55802917 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 JX18H2 Typ 01A22
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 8 von 9

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S08     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S08 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 17. März 2017 in Lambsheim statt.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51480 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55802917 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 JX18H2 Typ 01A22
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                      Seite 9 von 9

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2017.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 17. März 2017




Pohl                                                                 00267847.DOC




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