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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51480 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55802917 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 JX18H2 Typ 01A22
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                        Seite 1 von 8

Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                Via Bastion 49/4
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          HYPER GT
Typ                             01A22
Radgröße                        7 JX18H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
202          01A22 202 / S-Ø54,06                4/100/54,06         42         630    2050

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      51480
Herstellerzeichen               OZ RACING
Radtyp und Ausführung           01A22 202
Radgröße                        7 JX18H2
Einpresstiefe                   ET 42
Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   110                      -                  81710002
S02   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   90                       -                  81710100
S03   Mutter M12x1,25          Kegel 60°   100                      -                  81710100
S04   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   100                      26                 81710372
S05   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   90                       26                 81710372
S06   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   130                      -                  81710002
S07   Mutter M12x1,5           Kegel 60°   125                      -                  81710002

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Fiat, Hyundai, Kia, Mazda, Opel,
                                Suzuki, Toyota

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51480 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55802917 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7 JX18H2 Typ 01A22
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                     Seite 2 von 8


Handelsbezeichnung       kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Fiat 124 Spider          103           205/40R18   A01 K3u                            A12 A16 A21
NF, NFM                  103           215/35R18                                      Cbo S06
e11*2007/46*3320*..;
e3*2007/46*0474*..
Fiat/Abarth 124 Spider   125           205/40R18   A01 K3u                            A12 A16 A21
NF, NFM                  125           215/35R18                                      B01 Cbo S06
e11*2007/46*3320*..;
e3*2007/46*0474*..
Hyundai Accent           71-83         205/35R18   K1a R70 T81                        A01 A12 A16
MC                                                                                    A21 Flh S01
e4*2001/116*0103*..,
Hyundai Accent           71-83         205/35R18   K1a R70 T81                        A01 A12 A16
MC, MCT                                                                               A21 Sth S01
e4*2001/116*0103*..,
e4*2001/116*0110*
Hyundai i20              55-88         205/40R18   K1c                                A01 A12 A16
GB, GB-HME               55-88         215/35R18   K1c K2b T84                        A21 Cpe Flh
e11*2007/46*1600*..;     55-88         215/40R18   G01 K1c K2b                        KOV S07
e13*2007/46*1603*..
- Fließheck
- Coupé
incl. Facelift 2018
Hyundai i20              55-94         205/35R18   K1c K2b R71 T81                    A01 A12 A16
PB, PBT                  55-94         215/35R18   K1c K2b K5a K6g K7a K8g T80 T84    A21 Flh Flh
e11*2001/116*0333*.                                                                   S01
e11*2007/46*0129*..
- incl. Facelift 2012
Hyundai i20 Active       66-88         205/40R18                                      A12 A16 A21
GB, GB-HME               66-88         215/35R18   T84                                Flh KMV S07
e11*2007/46*1600*..;     66-88         215/40R18   A01 G01
e13*2007/46*1603*..
Kia Rio                  57-89         205/40R18   K1a K1b K2b                        A01 A12 A16
YB                       57-89         215/35R18   K1c K2b K8e T84                    A21 A58 Flh
e11*2007/46*3777*..                                                                   S07
Kia Stonic               73-100        205/45R18                                      A12 A16 A21
YB                       73-100        215/45R18                                      A58 Z17 S07
e11*2007/46*             73-100        225/45R18
3777*01-..
- 17 Zoll Serie
Kia Stonic               61-100        205/40R18                                      A12 A16 A21
YB                       61-100        215/35R18   T84                                A58 Z15 S07
e11*2007/46*
3777*01-..
- 15 Zoll Serie
Mazda MX-5 (II)          81-107        205/35R18   G01 R70                            A01 A12 A16
NB, NBD                                                                               A21 S01
e11*96/79*0083*..,
e11*98/14*0083*..,
e1*98/14*0192*..


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51480 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55802917 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7 JX18H2 Typ 01A22
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                 Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Mazda MX-5 1,5l (IV)    96, 97        215/35R18                                   A12 A16 A21
ND                                                                                Cbo S06
e11*2007/46*2661*..
- Roadster / RF
Mazda MX-5 2,0l (IV)    118, 135      205/40R18   A01 K3u                         A12 A16 A21
ND                      118, 135      215/35R18                                   Cbo S06
e11*2007/46*2661*..
- Roadster / RF
Opel Agila-B            48-69         205/35R18   K1a K2b K42 R70 T81             A01 A12 A16
H-B                     48-69         215/35R18   K1c K2b K41 K42 K56             A21 S05
e4*2001/116*0135*..
Suzuki Baleno           66-82         215/35R18   K1c K2b K6j                     A01 A12 A16
EW                                                                                A21 A58 Flh
e6*2007/46*0177*..                                                                S03
Suzuki Splash           48-69         205/35R18   K1a K2b K42 R70 T81             A01 A12 A16
EX                      48-69         215/35R18   K1c K2b K41 K42 K56             A21 S05
e4*2001/116*0130*..;
e4*2007/46*0283*..
Suzuki Swift (IV)       67-75         205/35R18   K2b K42 R70                     A01 A12 A16
EZ                      67-75         215/35R18   K2b K42                         A21 A58 Flh
e4*2001/116*0102*..                                                               S02
Suzuki Swift (IV)       51-75         205/35R18   K2b K42 R70                     A01 A12 A16
MZ                      51-75         215/35R18   K2b K42                         A21 A58 Flh
e4*2001/116*0090*..                                                               S04
Suzuki Swift (VI)       66, 82        215/35R18   K1a K1b K2b                     A01 A12 A16
AZ                                                                                A21 A58 Flh
e4*2007/46*1205*..                                                                S03
Suzuki Swift 4x4 (IV)   67-68         205/35R18   A01 K2b R70                     A12 A16 A21
EZ                      67-68         215/35R18   A01 K2b                         A56 Flh S02
e4*2001/116*0102*..
Toyota Corolla          66-141        215/35R18   K1c T84                         A01 A12 A16
E12-U -J -J1 -T -TS     66-141        225/35R18   K1c K2b LK6 R70 T83             A21 Car Flh
e11*98/14,2001/116*                                                               K41 K42 Sth
0178-0181,0251*..                                                                 Ver S01
Toyota Yaris            51-82         215/35R18   K1a K1b K2b K6f K6g K6i         A01 A12 A16
XP13M(a), -TMG                                                                    A21 Flh LY2
e11*2007/46*0152*..;                                                              S01
e13*2007/46*1722*..
- incl. Facelift 2017
Toyota Yaris TS         98            205/35R18   R70 T81                         A12 A16 A21
XP9                     98            205/40R18                                   Flh S01
e11*2001/116*0248*      98            215/35R18   A01 K1c K2b K42 K56




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51480 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55802917 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 JX18H2 Typ 01A22
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 4 von 8

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51480 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55802917 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7 JX18H2 Typ 01A22
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 5 von 8

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B01    Die Räder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4-Kolben-Festsattelbremse an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51480 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55802917 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7 JX18H2 Typ 01A22
Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                     Seite 6 von 8

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3u    An Achse 1 sind die in das Radhaus hineinragenden Ausbuchtungen der
Radhausinnenverkleidung im Bereich 200 mm vor Radmitte nachzuarbeiten (z.B. Erwärmen und nach
außen drücken) bzw. auszuschneiden und dauerhaft zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6j    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten am Übergang zur Heckschürze vollständig
umzulegen.

K7a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51480 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55802917 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 JX18H2 Typ 01A22
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 7 von 8

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

LY2    Diese Rad-/Reifenkombination gilt nur für Fahrzeugausführungen mit wahlweiser werkseitiger
Ausrüstung 6,0x16, ET51 in Verbindung mit 195/50R16. (großer Spurkreis (Rad) von 11,0 m bzw. 2,3
Lenkradumdrehungen von Anschlag zu Anschlag).

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R71     Beim Sonderrad entspricht das Felgenbett nicht den Vorgaben der E.T.R.T.O. Aus diesem
Grund ist eine entsprechende Unbedenklichkeitsbescheinigung der Reifenhersteller über die
Montierbarkeit der betreffenden Reifengröße vorzulegen.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S07     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S07 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

Sth    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Stufenheck.

T80    Reifen (LI 80) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 900 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T81    Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T83    Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51480 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55802917 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7 JX18H2 Typ 01A22
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 8 von 8

T84    Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

Ver    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Minivan (z.B. Verso, Gran, ...)

Z15    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 15-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Z17    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 17-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 14. März 2019 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2017.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 14. März 2019




Pohl                                                                    00314795.DOC




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