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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52873 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55810119 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10JX21H2 Typ 01A89
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                       Seite 1 von 7

               Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                               Via Bastion 49/4
                                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                               QS-Nr.: 39 02 0010603

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
               Modell                          HYPER XT HLT
               Typ                             01A89
               Radgröße                        10JX21H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                (mm)
               200          01A89 200 / XL-Ø66,46               5/112/66,46         27         950    2310

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 23, Gutachten Nummer 55811219, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER
               52871 , RADTYP 01A87) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 52873*06




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      52873
               Herstellerzeichen               OZ RACING
               Radtyp und Ausführung           01A89 200
               Radgröße                        10JX21H2
               Einpresstiefe                   ET 27
               Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                  Bund              Anzugsmoment       Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel                         (Nm)
               S01   Schraube M14x1,5         Kugel D=24mm      150                36,5               81710309

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Mercedes-Benz

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52873 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55810119 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 10JX21H2 Typ 01A89
               Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                                    Seite 2 von 7

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen       Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               GLC 43 AMG Coupé       270, 287      255/35R21    R03                                  A12 A14 A21
               204X                   270, 287      255/40R21    R03                                  A56 Flh V21
               e1*2001/116*           270, 287      265/35R21    A01 R03                              HA2 S01
               0480*18-..             270, 287      265/40R21    A01 R03
               (FIN: W..253...)       270, 287      275/35R21    R03
                                      270, 287      285/35R21    R03
                                      270, 287      295/30R21    R03
                                      270, 287      295/35R21    A01 R03
               GLC-Coupé              100-243       255/35R21    R03                                  A12 A14 A21
               204X                   100-243       255/40R21    R03                                  A57 Flh KMV
               e1*2001/116*           100-243       265/35R21    A01 R03                              MpH V21
               0480*18-..             100-243       265/40R21    A01 R03                              HA2
               (FIN: W..253...)       100-243       275/35R21    R03                                  S01
                                      100-243       285/35R21    R03
                                      100-243       295/30R21    R03
                                      100-243       295/35R21    R03
               GLC-Klasse             120-270       255/40R21    R03 T02                              A12 A14 A21
               R2CGLC                 120-270       265/40R21    R03 T01 T05                          A57 Cb2 LM4
§22 52873*06




               e1*2018/858*00186*..   120-270       275/35R21    A01 K2a K2b K6w R03 T03 T99          NoP V21 HA2
               - incl. Coupé          120-270       285/35R21    A01 K2c K6d K6x R03 T01 T05          S01
               - mit AMG-Line         120-270       295/35R21    A01 K2c K6d K6x R03
               Verbreiterungen        120-270       305/35R21    A01 K2c K6d K6y K8e R03
               - max. 4,5°
               Hinterachslenkung
               GLC-Klasse             120-270       255/40R21    R03 T02                              A12 A14 A21
               R2CGLC                 120-270       265/40R21    R03 T01 T05                          A57 Cb2 L05
               e1*2018/858*00186*..   120-270       275/35R21    A01 K2a K2b K6w R03 T03 T99          NoP V21 HA2
               - incl. Coupé          120-270       285/35R21    A01 K2c K6d K6x R03 T01 T05          S01
               - mit AMG-Line         120-270       295/35R21    A01 K2c K6d K6x R03
               Verbreiterungen        120-270       305/35R21    A01 K2c K6d K6y K8e R03
               - ohne
               Hinterachslenkung
               GLC-Klasse PHEV        145-185       255/40R21    R03 T02                              A12 A14 A21
               R2CGLC                 145-185       265/40R21    R03 T05                              A56 B77 Cb2
               e1*2018/858*00186*..   145-185       275/35R21    A01 K2a K2b K6w R03 T03              L05 V21 Vn2
               - Plug-in Hybrid       145-185       285/35R21    A01 K2c K6d K6x R03 T05              HA2 S01
               - incl. Coupé          145-185       295/35R21    A01 K2c K6d K6x R03
               - ohne                 145-185       305/35R21    A01 K2c K6d K6y K8e R03
               Hinterachslenkung
               GLC-Klasse PHEV        145-185       255/40R21    R03 T02                              A12 A14 A21
               R2CGLC                 145-185       265/40R21    R03 T05                              A56 B77 Cb2
               e1*2018/858*00186*..   145-185       275/35R21    A01 K2a K2b K6w R03 T03              LM4 V21 Vn2
               - Plug-in Hybrid       145-185       285/35R21    A01 K2c K6d K6x R03 T05              HA2 S01
               - incl. Coupé          145-185       295/35R21    A01 K2c K6d K6x R03
               - max. 4,5°            145-185       305/35R21    A01 K2c K6d K6y K8e R03
               Hinterachslenkung

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 23, Gutachten Nummer 55811219, Ausfertigung 2 (KBA-NUMMER
               52871 , RADTYP 01A87) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52873 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55810119 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10JX21H2 Typ 01A89
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                      Seite 3 von 7

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
§22 52873*06




               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144
               gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination
               nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52873 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55810119 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10JX21H2 Typ 01A89
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                       Seite 4 von 7

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
               vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
               Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
               Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
               Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
               einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
               6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
               Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
               TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
               Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
               geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
§22 52873*06




               dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
               bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               B77    Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an
               Achse 1.

               Cb2     Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit Radhausverbreiterungen
               (Kotflügelverbreiterungen, Radlaufleisten) in Verbindung mit wahlweisen Serien-Rädern:
               VA: 8,0x18, ET32,5 mit 235/60R18 und HA: 9,0x18, ET30 mit 255/55R18 ww.
               VA: 8,0x19, ET32,5 mit 235/55R19 und HA: 9,0x19, ET30 mit 255/50R19 ww.
               VA: 8,5x20, ET34,5 mit 255/45R20 und HA: 9,5x20, ET35,5 mit 285/40R20
               (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Flh    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

               HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
               zulässig in Verbindung mit den in Anlage 23, Gutachten Nummer 55811219, Ausfertigung 2 (KBA-
               NUMMER 52871 , RADTYP 01A87) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
               die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
               dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
               Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
               sein.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52873 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55810119 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10JX21H2 Typ 01A89
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                       Seite 5 von 7

               K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
               durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
               herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
               möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
               genannten Bereich abgedeckt sein.

               K6d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte vollständig umzulegen.

               K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6x     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
               hinter Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6y     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm
§22 52873*06




               hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
               mit Allradlenkung (4WS).

               LM4    Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit
               serienmäßiger Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 4,5°.

               MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
               Plug-in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
               bzw. OVC-HEV).

               R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52873 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55810119 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10JX21H2 Typ 01A89
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                        Seite 6 von 7

               T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
               16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               V21    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
§22 52873*06




                       Vorderachse     Hinterachse

               Nr. 1   235/40R21       265/35R21
               Nr. 2   235/45R21       255/40R21, 265/40R21
               Nr. 3   245/30R21       295/25R21
               Nr. 4   245/35R21       275/30R21, 285/30R21
               Nr. 5   245/40R21       275/35R21, 285/35R21
               Nr. 6   245/45R21       275/40R21
               Nr. 7   255/30R21       295/25R21, 305/25R21
               Nr. 8   255/35R21       285/30R21, 295/30R21
               Nr. 9   255/40R21       285/35R21
               Nr.10   255/50R21       285/45R21
               Nr.11   265/35R21       295/30R21, 305/30R21, 315/30R21
               Nr.12   265/40R21       295/35R21, 305/35R21
               Nr.13   265/45R21       295/40R21
               Nr.14   275/35R21       315/30R21, 325/30R21
               Nr.15   275/40R21       305/35R21, 315/35R21
               Nr.16   275/45R21       315/40R21
               Nr.17   275/50R21       315/45R21
               Nr.18   285/35R21       325/30R21
               Nr.19   285/40R21       315/35R21
               Nr.20   285/45R21       315/40R21, 325/40R21

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
               die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52873 nach §22 StVZO

               Anlage 13 zum Prüfbericht Nr. 55810119 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10JX21H2 Typ 01A89
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                       Seite 7 von 7

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 24. Juli 2024 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2019.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
§22 52873*06




               Lambsheim, 24. Juli 2024




               Pohl                                                                   00431991.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim