Kraftfahrt-Bundesamt E-Mail Kraftfahrt-Bundesamt 24932 Flensburg O.Z. S.p.A. Ihr Zeichen: Denis Matijasic, 1900085 T über den Zustellungsbevollm. Ihre Nachricht vom: 09.04.2019 O.Z. Deutschland GmbH Bei Antwort bitte angeben: 423 - 609946 Aspachstrasse 2 Ansprechpartner: Frau Sonnabend 88400 Biberach an der Riß Telefon: +49 461 316-1641 Telefax: +49 461 316-1740 E-Mail: Nina.Sonnabend@kba.de Datum: 10.04.2019 Bescheid über die Bekanntgabe einer Genehmigungsnummer Genehmigungsobjekt: Sonderräder für Pkw Typ: 01A89 Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach § 22 für das oben angeführte Genehmigungsobjekt ist im Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eingegangen. Bei Vorliegen aller § 22 52873 Unterlagen wird das KBA abschließend darüber entscheiden. Antragsgemäß wird folgende Genehmigungsnummer bekanntgegeben: 52873 Ist auf Basis dieser Genehmigungsnummer ein Genehmigungszeichen anzubringen, muss die Darstellung der entsprechenden Regelung / Vorschrift entsprechen. Durch die vorab bekanntgegebene Genehmigungsnummer wird die Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nicht vorweg genommen. Die Bekanntgabe der vorab verwendbaren Genehmigungsnummer ist mit Nebenbestimmungen verbunden. Nebenbestimmungen: Die bekanntgegebene Genehmigungsnummer ist für 24 Monate ab o. g. Datum genehmigt und wird mit Ablauf einer 4-wöchigen Frist vom KBA widerrufen, wenn dem KBA bis zu diesem Zeitpunkt nicht die für die Erteilung der Genehmigung erforderlichen Unterlagen vorliegen. Für den Widerruf wird nach § 15 des Verwaltungskostengesetzes (VwKostG) eine Gebühr in Höhe von 25 % der für das Genehmigungsobjekt maßgeblichen Gebühr (Fahrzeug oder Teil) für eine Ersterteilung gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Es wird keine Gebühr erhoben sofern der Antragssteller den Antrag innerhalb der 24 Monate freiwillig zurückzieht. Im Falle von Bauteilen oder selbstständigen technischen Einheiten sind Sie mit Bekanntgabe der Genehmigungsnummer berechtigt, vor der Entscheidung über die Erteilung der Genehmigung bereits produzierte Teile mit dem entsprechenden Genehmigungszeichen zu kennzeichnen. Dienstsitz Telefon: Telefax: E-Mail: Internet: Konto: Fördestraße 16 (0461) 3 16-0 (0461) 3 16 16 50 kba@kba.de www.kba.de Deutsche Bundesbank - Filiale Hamburg - 24944 Flensburg (0461) 3 16 14 95 IBAN: DE18 2000 0000 0020 0010 66 BIC: MARKDEF 1200 2 So gekennzeichnete Teile dürfen erst in den Verkehr gebracht werden, wenn die Genehmigung erteilt ist. Werden Teile mit dem Genehmigungszeichen in den Verkehr gebracht, ohne dass die Genehmigung erteilt wurde, sind diese Teile auf Verlangen des KBA vom Markt zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. § 22 52873 Dienstsitz Telefon: Telefax: E-Mail: Internet: Konto: Fördestraße 16 (0461) 3 16-0 (0461) 3 16 16 50 kba@kba.de www.kba.de Deutsche Bundesbank - Filiale Hamburg - 24944 Flensburg (0461) 3 16 14 95 IBAN: DE18 2000 0000 0020 0010 66 BIC: MARKDEF 1200