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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.52873 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55810119 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10JX21H2 Typ 01A89
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                           Seite 1 von 9
               Auftraggeber                   O.Z. Spa
                                              Via Bastion 49/4
                                              I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                              QS-Nr.: 39 02 0010603

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
               Modell                         HYPER XT HLT
               Typ                            01A89
               Radgröße                       10JX21H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring         Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                   Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                   Mittenloch-ø (mm)
                201           01A89 201 / XL-Ø66,46                5/112/66,46       38         950      2310

               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     52873
               Herstellerzeichen              OZ RACING
               Radtyp und Ausführung          01A89 201
               Radgröße                       10JX21H2
               Einpresstiefe                  ET 38
               Herkunftsmerkmal               MADE IN ITALY
§22 52873*07




               Herstelldatum                  Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund               Anzugsmoment    Schaftlänge   Artikel-Nr.
                                                                      (Nm)            (mm)
                S01   Schraube M14x1,5             Kugel D=24mm       120             36,5          81710309
                S02   Schraube M14x1,5             Kugel D=24mm       150             36,5          81710309
                S03   Schraube M14x1,5             Kugel D=24mm       150             40            81710260
                S04   Schraube M14x1,5 (2-tlg,     Kugel D=24mm       160             38,15         81710596
                      mitgeliefert)

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Audi
                                              Mercedes-Benz
               Spurverbreiterung              innerhalb 2%

                Handelsbezeichnung         kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                        Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Audi A6 / A6 Avant         100-250        255/35R21     K1a K2b K5c                     A01 A12 A14
                F2                         100-250        265/30R21     K1c K2c K5d K7c K8e T96         A21 A57 Car
                e1*2007/46*1801*..         100-250        265/35R21     K1c K2c K5d K7c K8e             KOV L06 Lim
                                                                                                        NoP P35 S01


               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.52873 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55810119 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10JX21H2 Typ 01A89
               Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                                        Seite 2 von 9
                Handelsbezeichnung         kW-Bereich   Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                Audi A6 / A6 Avant TFSIe   185,195      255/35R21       K1a K2b K5c T98               A01 A12 A14
                F2                         185,195      265/35R21       K1c K2c K5d K7c K8e T01       A21 A56 Car
                e1*2007/46*1801*..                                                                    KOV L06 Lim
                - Plug-in Hybrid                                                                      S01
                Audi e-tron, Q8 e-tron     158          265/45R21                                     A07 A12 A14
                GE                                                                                    A21 A56 S04
                e1*2007/46*1914*..
                - Elektro
                - incl. Sportback
                Audi S6 / S6 Avant         253,257      255/35R21       K1a K2b K5c T98               A01 A12 A14
                F2                         253,257      265/35R21       K1c K2c K5d K7c K8e           A21 A56 BnK
                e1*2007/46*1801*..                                                                    Car KOV L06
                                                                                                      Lim NoP S01
                Audi S8                    420          255/35R21       T98                           A12 A14 A21
                F8                         420          265/35R21       T01                           A56 A60 BnK
                e1*2007/46*1751*11-..                                                                 L06 MHy NBF
                                                                                                      S01
                AMG EQE-SUV 43/53          135, 185     265/40R21       M+S T05                       A12 A14 A21
§22 52873*07




                4Matic                     135, 185     275/40R21       T07                           A56 L04 S02
                E2EQEX                     135, 185     285/35R21       A01 K1c K2c K5w K6w T05
                e1*2018/858*00187*..
                - Elektro
                EQE-Klasse                 109, 135     265/35R21       K1c K2c T01                   A01 A12 A14
                E2EQEW                     109, 135     275/35R21       K1c K2c K5g T03               A21 A57 L05
                e1*2018/858*00036*..                                                                  Lim S02
                -max.Leistung:180, 215,
                300 kW
                - Elektro
                - ohne Hinterachslenkung
                EQE-Klasse                 109, 135     265/35R21       K1c K2c K6g K6r T01           A01 A12 A14
                E2EQEW                     109, 135     275/35R21       K1c K2c K5g K6g K6i K6r T03   A21 A57 Lim
                e1*2018/858*00036*..                                                                  LM4 S02
                -max.Leistung:180, 215,
                300 kW
                - Elektro
                - max. 4,5°
                Hinterachslenkung
                EQE-Klasse                 109, 135     265/35R21       K1c K2c K6h K6i K6r K8h T01   A01 A12 A14
                E2EQEW                     109, 135     275/35R21       K1c K2c K5g K6h K6i K6r K8h   A21 A57 Lim
                e1*2018/858*00036*..                                    T03                           LM5 S02
                -max.Leistung:180, 215,
                300 kW
                - Elektro
                - max. 10°
                Hinterachslenkung




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.52873 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55810119 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10JX21H2 Typ 01A89
               Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                                        Seite 3 von 9
                Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                EQE-SUV                   109, 135      255/40R21       T02                           A12 A14 A21
                E2EQEX                    109, 135      265/40R21       T05                           A57 L06 Z21
                e1*2018/858*00187*..                                                                  Z22 S02
                - mit 21"/22"
                Serienbereifung
                - Elektro
                EQE-SUV                   109, 135      255/40R21       T02                           A12 A14 A21
                E2EQEX                    109, 135      265/40R21       A01 K1b K2b T05               A57 L06 S02
                e1*2018/858*00187*..
                - Elektro
                EQS                       109, 135      255/40R21       T02                           A12 A14 A21
                E2EQSW                    109, 135      265/40R21       A01 K2b T01 T05               A57 Lim LM4
                e1*2018/858*00035*..      109, 135      275/35R21       A01 K1a K1b K2b T03           S02
                - Elektro
                - max. 4,5°
                Hinterachslenkung
                EQS                       109, 135      255/40R21       T02                           A12 A14 A21
                E2EQSW                    109, 135      265/40R21       A01 K2b T01 T05               A57 Lim LM5
§22 52873*07




                e1*2018/858*00035*..      109, 135      275/35R21       A01 K1a K1b K2b T03           S02
                - Elektro
                - max. 10°
                Hinterachslenkung
                GLE-Klasse                150-335       255/40R21       K1a K1b K2c R37 T02           A01 A12 A14
                166                       150-335       265/35R21       K1a K1b K2c T01               A21 A56 MHy
                e1*2007/46*               150-335       265/40R21       K1a K1b K2c T05               NBF S03
                0598*16-...               150-335       275/35R21       K1c K2c K4h K6d T03
                (FIN: WDC1660...)         150-335       285/35R21       K1c K2c K4h K6d T01 T05
                GL-Klasse                 190-320       265/45R21       M+S 187                       A12 A14 A21
                166                       190-320       275/40R21       190                           A56 KMV S03
                e1*2007/46*               190-320       275/45R21       185
                0598*05-17                190-320       285/45R21       183
                (FIN: WDC1668...)         190-320       295/40R21       187
                - mit Radhaus-
                  Verbreiterungen
                GLS-Klasse                190-335       265/45R21       M+S R37 187                   A12 A14 A21
                166                       190-335       275/40R21       R37 190                       A56 KMV X93
                e1*2007/46*               190-335       275/45R21       R37 185                       S03
                0598*18-..                190-335       285/45R21       183
                (FIN: WDC1668...)         190-335       295/40R21       187
                - mit Radhaus-
                  Verbreiterungen
                M-Klasse                  150-320       255/40R21       K1a K1b K2c R37 T02           A01 A12 A14
                166                       150-320       265/35R21       K1c K2c K4h K6d T01           A21 A56 NBF
                e1*2007/46*               150-320       265/40R21       K1c K2c K4h K6d T05           S03
                0598*00-15                150-320       275/35R21       K1c K2c K4h K6d T03
                                          150-320       285/35R21       K1c K2c K4h K6d T01 T05
                                          150-320       295/35R21       K1c K2c K3s K3v K4g K5c K5k
                                                                        K6d K6g K6i K8e

               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.52873 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55810119 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10JX21H2 Typ 01A89
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                            Seite 4 von 9
                Handelsbezeichnung         kW-Bereich    Reifen         Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                          Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                ML 63 AMG                  386, 410      265/40R21      K1a K1b K2c T05                   A01 A12 A14
                166, 166AMG                386, 410      275/35R21      K1a K1b K2c K4h K6d T03           A21 A56 S03
                e1*2007/46*0598*..;        386, 410      285/35R21      K1c K2c K4h K6d T05
                e1*2007/46*0826*..;        386, 410      295/35R21      K1c K2c K3s K3v K4g K6d K6g
                                                                        K6i K8e

               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
               Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
§22 52873*07




               verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
               berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.52873 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55810119 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10JX21H2 Typ 01A89
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                                Seite 5 von 9

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               183       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
               zul. Achslast von 1830 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
               bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               185       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
               zul. Achslast von 1850 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
               bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               187       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
               zul. Achslast von 1870 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
               bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
§22 52873*07




               190       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
               zul. Achslast von 1900 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
               bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A07      Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführten
               Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den Serienbefestigungsmitteln im
               Aufbau entsprechen, verwendet werden.

               A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
               auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
               T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
               Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
               vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
               E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.52873 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55810119 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10JX21H2 Typ 01A89
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                              Seite 6 von 9

               A57     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front bzw.
               Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A60      Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

               BnK      Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

               Car       Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer, Turnier,
               Variant, …).

               K1a      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1b       Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
               der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K1c      Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
§22 52873*07




               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2c      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K3s       An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
               dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

               K3v     An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden bzw.
               nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen.

               K4g     An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur
               Heckschürze auszuschneiden bzw. um 10 mm zu kürzen.

               K4h     An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante zur
               Heckschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

               K5c       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K5d       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               vollständig umzulegen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.52873 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55810119 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10JX21H2 Typ 01A89
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                             Seite 7 von 9

               K5g       An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150mm hinter bis 250mm hinter Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K5k    An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
               um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

               K5w      An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K6d       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K6g    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
               um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

               K6h      An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur Radhausausschnittkante
               um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die Befestigungsschraube ist
               soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

               K6i     An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von 100
               mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.
§22 52873*07




               K6r       An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach Radmitte
               vollständig umzulegen.

               K6w      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K7c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               um 5 mm aufzuweiten.

               K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               um 5 mm aufzuweiten.

               K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               um 5 mm aufzuweiten.

               KMV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit zusätzlichen
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV       Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne zusätzliche
               Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               L04       Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
               Allradlenkung (4WS).

               L05       Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen mit
               Allradlenkung (4WS).

               L06       Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
               Allradlenkung (4WS).

               LM4     Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit
               serienmäßiger Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 4,5°.



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               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55810119 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10JX21H2 Typ 01A89
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                             Seite 8 von 9

               LM5       Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) zulässig an Fahrzeugen mit
               optionaler Hinterachslenkung (4WS) mit einem Lenkwinkel von bis zu 10°. (Option/Code 216)

               Lim      Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform Limousine.

               M+S        Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
               dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).

               MHy      Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

               NBF      Nicht für gepanzerte bzw. beschussgeschützte Fahrzeugausführungen.

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw.
               OVC-HEV).

               P35     Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist die Verwendung der Räder nicht zulässig für
               Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 350 mm an Achse1.

               R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
               und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
§22 52873*07




               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               T01      Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T02      Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T03      Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T05      Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T07      Reifen (LI 107) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.52873 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55810119 (2. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10JX21H2 Typ 01A89
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                                Seite 9 von 9

               T96     Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               T98     Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu berücksichtigen.

               X93      Räder nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser         390 mm an
               Achse 1.

               Z21       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 21-Zoll-Serien-Reifengrößen
               (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Z22       Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 22-Zoll-Serien-Reifengrößen
               (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 1. Juli 2025 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis
§22 52873*07




               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2019.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 1. Juli 2025


               Pohl                                                                                     00450330.DOCX




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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