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							               GUTACHTEN zur ABE Nr.52886 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55810419 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 11Jx21H2 Typ 01A94
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                           Seite 1 von 7
               Auftraggeber                   O.Z. Spa
                                              Via Bastion 49/4
                                              I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                              QS-Nr.: 39 02 0010603

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
               Modell                         HYPER XT HLT
               Typ                            01A94
               Radgröße                       11Jx21H2
               Zentrierart                    Mittenzentrierung

                Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/         Einpress- Rad- last Abrollumfang
                                                                  Lochkreis- (mm)/  tiefe (mm) (kg)     (mm)
                                                                  Mittenloch-ø (mm)
                200           01A94 200 / XL-Ø66.46               5/112/66,46       38         950      2310


               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 2, Gutachten Nummer 55812919, Ausfertigung 4
               (KBA-NUMMER 52885 , RADTYP 01A93) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
               die jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 52886*04




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                     52886
               Herstellerzeichen              OZ RACING
               Radtyp und Ausführung          01A94 200
               Radgröße                       11Jx21H2
               Einpresstiefe                  ET 38
               Herkunftsmerkmal               MADE IN ITALY
               Herstelldatum                  Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

                Nr.   Art der Befestigungsmittel   Bund             Anzugsmoment     Schaftlänge    Artikel-Nr.
                                                                    (Nm)             (mm)
                S01   Schraube M14x1,5             Kugel D=24mm     150              40             81710260
                S02   Schraube M15x1,25 (2-tlg,    Kugel D=24mm     150              40             81710620
                      mitgeliefert)

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
               Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
               durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                     Mercedes-Benz

               Spurverbreiterung              innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.52886 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55810419 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 11Jx21H2 Typ 01A94
               Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                                        Seite 2 von 7
                Handelsbezeichnung        kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
                Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                      Hinweise
                ABE/EWG-Nr.
                AMG GLE 53                320           285/40R21       R03 R37 189                   A12 A14 A21
                H1GLE                     320           295/40R21       A01 R03 R37 187               A56 MpH V21
                e1*2007/46*1885*..        320, 330      315/40R21       A01 K2a K2b R03 184           HA2 S02
                - incl. Coupé             320, 330      325/40R21       A01 K2a K2b K4i K6w K8e R03
                                                                        182
                AMG GLE 63, 63s           420, 450      285/40R21       R03 R37                       A12 A14 A21
                H1GLE                     420, 450      295/40R21       A01 R03 R37                   A56 V21 HA2
                e1*2007/46*1885*..        420, 450      315/40R21       A01 K2a K2b R03               S02
                - incl. Coupé             420, 450      325/40R21       A01 K2a K2b K4i K6w K8e R03
                GLE 450 / 43 -AMG Coupé   270, 287      285/40R21       A01 M+S R03                   A12 A14 A21
                166                       270, 287      295/40R21       M+S R03                       A56 V21 HA2
                e1*2007/46*               270, 287      315/40R21       R03                           S01
                0598*16-...               270, 287      325/40R21       A01 R03
                (FIN: WDC292...)
                GLE 500 Coupé             335           275/45R21       R03 R70                       A12 A14 A21
                166                       335           285/40R21       A01 R03                       A56 V21 HA2
                e1*2007/46*               335           285/45R21       A01 R03 R70                   S01
                0598*16-...               335           295/40R21       R03
§22 52886*04




                (FIN: WDC292...)          335           315/40R21       R03
                                          335           325/40R21       A01 R03
                GLE 63/63s AMG Coupé      410, 430      275/45R21       M+S R03 R70                   A12 A14 A21
                166, 166AMG               410, 430      285/40R21       A01 M+S R03                   A56 V21 HA2
                e1*2007/46*               410, 430      285/45R21       A01 M+S R03 R70               S01
                0598*16-...;              410, 430      295/40R21       A01 M+S R03
                e1*2007/46*               410, 430      315/40R21       M+S R03
                0826*07-..
                (FIN: WDC292...)
                GLE-Coupé                 190-245       275/45R21       R03 R70                       A12 A14 A21
                166                       190-245       285/40R21       A01 R03                       A56 V21 HA2
                e1*2007/46*               190-245       285/45R21       A01 R03 R70                   S01
                0598*16-...               190-245       295/40R21       R03
                (FIN: WDC292...)          190-245       315/40R21       R03
                                          190-245       325/40R21       A01 R03
                GLE-Klasse                143-380       285/40R21       R03 189                       A12 A14 A21
                H1GLE                     143-380       295/40R21       A01 R03 187                   A56 MpH R77
                e1*2007/46*1885*..        143-380       315/40R21       A01 K2a K2b R03 184           V21 HA2 S02
                - ohne Coupé              143-380       325/40R21       A01 K2a K2b K4i K6w K8e R03
                                                                        182
                GLE-Klasse Coupé          143-270       285/40R21       R03 189                       A12 A14 A21
                H1GLE                     143-270       295/40R21       A01 R03 187                   A56 MpH V21
                e1*2007/46*1885*..        143-270       315/40R21       A01 K2a K2b R03 184           HA2 S02
                                          143-270       325/40R21       A01 K2a K2b K4i K6w K8e R03
                                                                        182




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr.52886 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55810419 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 11Jx21H2 Typ 01A94
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                            Seite 3 von 7

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 2, Gutachten Nummer 55812919, Ausfertigung 4
               (KBA-NUMMER 52885 , RADTYP 01A93) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
               die jeweiligen Auflagen und Hinweise.


               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
               Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
               (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
               die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
               Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
               Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
               Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
               verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
               entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
               berücksichtigen.
§22 52886*04




               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
               Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
               gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
               verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr.52886 nach §22 StVZO

               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55810419 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 11Jx21H2 Typ 01A94
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                                Seite 4 von 7

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
               (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
               zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).

               Spezielle Auflagen und Hinweise

               182       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
               zul. Achslast von 1820 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
               bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               184       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
               zul. Achslast von 1840 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
               bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               187       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
               zul. Achslast von 1870 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
               bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               189       Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer
               zul. Achslast von 1890 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
§22 52886*04




               bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

               A01      Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
               ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
               oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
               Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.

               A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14       Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
               auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A21      Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
               sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
               Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
               Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
               T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
               Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
               vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
               E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56    Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               HA2      Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 2, Gutachten Nummer 55812919, Ausfertigung 4 (KBA-NUMMER 52885 ,
               RADTYP 01A93) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
               Hinweise.




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               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55810419 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 11Jx21H2 Typ 01A94
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                             Seite 5 von 7

               K2a       Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
               befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
               /Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
               der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K2b      Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
               Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die
               gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
               des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

               K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw.
               um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

               K6w      An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
               Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

               K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte
               um 5 mm aufzuweiten.

               M+S        Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
               dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).
§22 52886*04




               MpH       Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. Plug-
               in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).

               R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

               R37      Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
               und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
               Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

               R70      Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
               Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

               R77     Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser Serienbereifung
               275/50R20 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).




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               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55810419 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 11Jx21H2 Typ 01A94
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                             Seite 6 von 7

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
               verwendet werden.

               V21     Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
                        Vorderachse Hinterachse

               Nr. 1    235/40R21      265/35R21
               Nr. 2    235/45R21      255/40R21, 265/40R21
               Nr. 3    245/30R21      295/25R21
               Nr. 4    245/35R21      275/30R21, 285/30R21
               Nr. 5    245/40R21      275/35R21, 285/35R21
               Nr. 6    245/45R21      275/40R21
               Nr. 7    255/30R21      295/25R21, 305/25R21
               Nr. 8    255/35R21      285/30R21, 295/30R21
               Nr. 9    255/40R21      285/35R21
               Nr. 10   255/45R21      275/40R21, 285/40R21, 295/40R21
               Nr. 11   255/50R21      285/45R21
               Nr. 12   265/35R21      295/30R21, 305/30R21, 315/30R21
§22 52886*04




               Nr. 13   265/40R21      295/35R21, 305/35R21
               Nr. 14   265/45R21      295/40R21
               Nr. 15   275/35R21      315/30R21, 325/30R21
               Nr. 16   275/40R21      305/35R21, 315/35R21
               Nr. 17   275/45R21      315/40R21
               Nr. 18   275/50R21      315/45R21
               Nr. 19   285/35R21      325/30R21
               Nr. 20   285/40R21      315/35R21
               Nr. 21   285/45R21      315/40R21, 325/40R21

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
               Fahrzeugs mitzuführen.




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               Anlage 3 zum Prüfbericht Nr.55810419 (4. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 11Jx21H2 Typ 01A94
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                               Seite 7 von 7

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 30. Juni 2025 in Lambsheim statt.

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
               Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
               gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
               Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
               Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2019.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
               Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
               die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
               Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

               Lambsheim, 30. Juni 2025
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               Pohl                                                                                    00450208.DOCX




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
						
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