GUTACHTEN zur ABE Nr.52885 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55812919 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10Jx21H2 Typ 01A93
Hersteller O.Z. Spa
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Auftraggeber O.Z. Spa
Via Bastion 49/4
I-36061 Bassano del Grappa(VI)
QS-Nr.: 39 02 0010603
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell HYPER XT HLT
Typ 01A93
Radgröße 10Jx21H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- last Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe (mm) (kg) (mm)
Mittenloch-ø (mm)
200 01A93 200 / XL-Ø66.46 5/112/66,46 50 950 2310
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 3, Gutachten Nummer 55810419, Ausfertigung 4 (KBA-NUMMER 52886 ,
RADTYP 01A94) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
Hinweise.
§22 52885*08
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 52885
Herstellerzeichen OZ RACING
Radtyp und Ausführung 01A93 200
Radgröße 10Jx21H2
Einpresstiefe ET 50
Herkunftsmerkmal MADE IN ITALY
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment Schaftlänge Artikel-Nr.
(Nm) (mm)
S01 Schraube M14x1,5 Kugel D=24mm 150 40 81710260
S02 Schraube M15x1,25 (2-tlg, Kugel D=24mm 150 40 81710620
mitgeliefert)
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im
Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen
durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller Mercedes-Benz
Spurverbreiterung innerhalb 2%
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GUTACHTEN zur ABE Nr.52885 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55812919 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10Jx21H2 Typ 01A93
Hersteller O.Z. Spa
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
AMG GLE 53 320 285/40R21 R02 R37 A12 A14 A21
H1GLE 320 295/40R21 A01 K1a K1b R02 R37 A56 MpH V21
e1*2007/46*1885*.. 320, 330 275/45R21 R02 VA1 S02
- incl. Coupé 320, 330 285/45R21 R02
AMG GLE 63, 63s 420, 450 275/45R21 R02 A12 A14 A21
H1GLE 420, 450 285/40R21 R02 R37 A56 V21 VA1
e1*2007/46*1885*.. 420, 450 285/45R21 R02 S02
- incl. Coupé 420, 450 295/40R21 A01 K1a K1b R02 R37
GLE 450 / 43 -AMG Coupé 270, 287 275/45R21 R02 A12 A14 A21
166 270, 287 285/40R21 A01 K1a M+S R02 A56 V21 VA1
e1*2007/46* 270, 287 285/45R21 A01 K1a R02 S01
0598*16-... 270, 287 295/40R21 A01 K1a K1b M+S R02
(FIN: WDC292...)
GLE 500 Coupé 335 265/45R21 M+S R02 A12 A14 A21
166 335 275/45R21 R02 A56 V21 VA1
e1*2007/46* 335 285/40R21 A01 K1a R02 S01
0598*16-... 335 285/45R21 A01 K1a R02
(FIN: WDC292...) 335 295/40R21 A01 K1a K1b R02
§22 52885*08
GLE 63/63s AMG Coupé 410, 430 275/45R21 M+S R02 A12 A14 A21
166, 166AMG 410, 430 285/40R21 A01 K1a M+S R02 A56 V21 VA1
e1*2007/46* 410, 430 285/45R21 A01 K1a M+S R02 S01
0598*16-...; 410, 430 295/40R21 A01 K1a K1b M+S R02
e1*2007/46*
0826*07-..
(FIN: WDC292...)
GLE-Coupé 190-245 265/45R21 M+S R02 A12 A14 A21
166 190-245 275/45R21 R02 A56 V21 VA1
e1*2007/46* 190-245 285/40R21 A01 K1a R02 S01
0598*16-... 190-245 285/45R21 A01 K1a R02
(FIN: WDC292...) 190-245 295/40R21 A01 K1a K1b R02
GLE-Klasse 143-380 275/45R21 R02 A12 A14 A21
H1GLE 143-380 285/40R21 R02 A56 MpH R77
e1*2007/46*1885*.. 143-380 285/45R21 R02 V21 VA1 S02
- ohne Coupé 143-380 295/40R21 A01 K1a K1b R02
GLE-Klasse Coupé 143-270 275/45R21 R02 A12 A14 A21
H1GLE 143-270 285/40R21 R02 A56 MpH V21
e1*2007/46*1885*.. 143-270 285/45R21 R02 VA1 S02
143-270 295/40R21 A01 K1a K1b R02
Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 3, Gutachten Nummer 55810419, Ausfertigung 4 (KBA-NUMMER 52886 ,
RADTYP 01A94) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
Hinweise.
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Allgemeine Hinweise
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der
Räder funktionsfähig bleiben.
Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über
die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die
Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des
Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme von M+S Reifen, Kennzeichnung mit
Piktogramm eines dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol) und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu
entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu
berücksichtigen.
Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY)
V W Y
210 km/h 100% 100% 100%
220 km/h 97% 100% 100%
§22 52885*08
230 km/h 94% 100% 100%
240 km/h 91% 100% 100%
250 km/h - 95% 100%
260 km/h - 90% 100%
270 km/h - 85% 100%
280 km/h - - 95%
290 km/h - - 90%
300 km/h - - 85%
Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder
Reifenherstellers zu beachten.
Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist
gesondert zu beurteilen.
Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang
verwendet werden.
Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144 gelten
(Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination nur
zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
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Spezielle Auflagen und Hinweise
A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden
ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur
Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist
auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet,
sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer
Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S,
T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen
E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
§22 52885*08
A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-
/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache
der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung (Kennzeichnung mit Piktogramm eines
dreigipfligen Berges mit Schneeflocke, Alpine-Symbol).
MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. Plug-
in Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit größeren
und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
R77 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser Serienbereifung
275/50R20 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.
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GUTACHTEN zur ABE Nr.52885 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55812919 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10Jx21H2 Typ 01A93
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V21 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 235/40R21 265/35R21
Nr. 2 235/45R21 255/40R21, 265/40R21
Nr. 3 245/30R21 295/25R21
Nr. 4 245/35R21 275/30R21, 285/30R21
Nr. 5 245/40R21 275/35R21, 285/35R21
Nr. 6 245/45R21 275/40R21
Nr. 7 255/30R21 295/25R21, 305/25R21
Nr. 8 255/35R21 285/30R21, 295/30R21
Nr. 9 255/40R21 285/35R21
Nr. 10 255/45R21 275/40R21, 285/40R21, 295/40R21
Nr. 11 255/50R21 285/45R21
Nr. 12 265/35R21 295/30R21, 305/30R21, 315/30R21
Nr. 13 265/40R21 295/35R21, 305/35R21
Nr. 14 265/45R21 295/40R21
Nr. 15 275/35R21 315/30R21, 325/30R21
Nr. 16 275/40R21 305/35R21, 315/35R21
Nr. 17 275/45R21 315/40R21
Nr. 18 275/50R21 315/45R21
§22 52885*08
Nr. 19 285/35R21 325/30R21
Nr. 20 285/40R21 315/35R21
Nr. 21 285/45R21 315/40R21, 325/40R21
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des
Fahrzeugs mitzuführen.
VA1 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
Verbindung mit den in Anlage 3, Gutachten Nummer 55810419, Ausfertigung 4 (KBA-NUMMER 52886 ,
RADTYP 01A94) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und
Hinweise.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 30. Juni 2025 in Lambsheim statt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr.52885 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Prüfbericht Nr.55812919 (4. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 10Jx21H2 Typ 01A93
Hersteller O.Z. Spa
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende
Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die
Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2019.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am
Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für
die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das
Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 30. Juni 2025
Pohl 00450207.DOCX
§22 52885*08
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20D - D-67245 Lambsheim