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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51711 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55801718 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10Jx22 H2 Typ 01A53
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                       Seite 1 von 10

Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                Via Bastion 49/4
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          HYPER XT FLAT
Typ                             01A53
Radgröße                        10Jx22 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
002          01A53 002 / ohne Ring               5/112/66,46         30         950    2310

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      51711
Herstellerzeichen               OZ RACING
Radtyp und Ausführung           01A53 002
Radgröße                        10Jx22 H2
Einpresstiefe                   ET 30
Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund              Anzugsmoment       Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel                         (Nm)
S01   Schraube M14x1,5         Kugel D=24mm      120                36,5               81710578
S02   Schraube M14x1,5         Kugel D=24mm      150                36,5               81710578
S03   Schraube M14x1,5         Kugel D=24mm      160                38,2               81710599

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                Mercedes-Benz
                                Volkswagen

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51711 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55801718 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 10Jx22 H2 Typ 01A53
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                     Seite 2 von 10


Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A6 allroad         140-245        265/30R22   K1c K2c K3a K5b K5x K6y K8s T97     A01 A12 A16
4G, 4G1                                                                                A21 A56 B92
e1*2007/46*0436*..;                                                                    Car KMV S01
e13*2007/46*1147*..
- incl. Facelift 2014
Audi A7 Sportback       170-250        265/30R22   K2b K5d K7c T97                     A01 A12 A16
F2                                                                                     A21 A56 L06
e1*2007/46*1801*..;                                                                    MHy S01
e1*2007/46*1840*..
Audi A8                 150-368        265/30R22   K1a K2b T97                         A01 A12 A16
4H                                                                                     A21 A57 NBF
e1*2007/46*0284*..                                                                     S01
e1*2007/46*0398*..
Audi A8                 210, 250       265/30R22   K1a K2b K3a T97                     A01 A12 A16
F8                                                                                     A21 A56 A60
e1*2007/46*1751*..                                                                     L06 S01
Audi Q7                 155-245        265/35R22   M+S T02                             A07 A12 A16
4L, 4L1                 155-245        265/40R22   M+S                                 A21 A56 L06
e1*2001/116*            155-245        275/35R22   M+S T04                             MHy RQ7
0350*20-..;             155-245        285/35R22   T02 T06                             S03
0367*05-..;             155-245        295/30R22   T03 T99
e13*2007/46*            155-245        295/35R22   A01 K3b
1081*06-..
- mit Radhaus-
   Verbreiterungen
Audi Q7                 155-245        265/35R22   T02                                 A07 A12 A16
4L, 4L1                 155-245        265/40R22                                       A21 A56 L06
e1*2001/116*            155-245        275/35R22   T04                                 MHy S03
0350*20-..;             155-245        285/35R22   A01 K1a K2b T02 T06
0367*05-..;             155-245        295/30R22   A01 K1c K2b T03 T99
e13*2007/46*            155-245        295/35R22   A01 K1c K2b K3b
1081*06-..
Audi S8                 382, 445       265/30R22   K1a K2b R21 T97                     A01 A12 A16
4H                                                                                     A21 A56 NBF
e1*2007/46*0284*..                                                                     S01
e1*2007/46*0398*..
Audi SQ7                320            265/35R22   M+S T02                             A07 A12 A16
4L, 4L1                 320            265/40R22   M+S                                 A21 A56 L06
e1*2001/116*            320            275/35R22   M+S T04                             S03
0350*26-..;             320            285/35R22   A01 K1a K2b T02 T06
e13*2007/46*            320            295/30R22   A01 K1c K2b T03 T99
1081*12-..              320            295/35R22   A01 K1c K2b K3b
Audi SQ7                320            265/35R22   M+S T02                             A07 A12 A16
4L, 4L1                 320            265/40R22   M+S                                 A21 A56 L06
e1*2001/116*            320            275/35R22   M+S T04                             RQ7 S03
0350*26-..;             320            285/35R22   T02 T06
e13*2007/46*            320            295/30R22   T03
1081*12-..              320            295/35R22   A01 K3b



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51711 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55801718 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10Jx22 H2 Typ 01A53
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                Seite 3 von 10
Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und      Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                     Hinweise                         Hinweise
ABE/EWG-Nr.
GLC 43 AMG            270            255/35R22   K1a K1b                          A01 A12 A16
204X                  270            265/30R22   K1c K5v T93 T97                  A21 A56 S02
e1*2001/116*
0480*18-..
(FIN: WDC253...)
GLC 43 AMG Coupé      270            255/35R22   K1a K1b                          A01 A12 A16
204X                  270            265/30R22   K1c                              A21 A56 Flh
e1*2001/116*          270            285/30R22   R03                              V22 S02
0480*18-..
(FIN: WDC253...)
GLC-Coupé             100-190        255/35R22   K1a K1b                          A01 A12 A16
204X                  100-190        265/30R22   K1c                              A21 A57 Flh
e1*2001/116*          100-190        285/30R22   R03                              KMV V22 S02
0480*18-..
(FIN: WDC253...)
GLC-Klasse            100-190        255/35R22   K1a K1b K2b                      A01 A12 A16
204X                  100-190        265/30R22   K1c K2b K5v T93 T97              A21 A57 MHy
e1*2001/116*                                                                      S02
0480*16-..
(FIN: WDC253...)
S-Klasse              150-285        275/25R22   K1c K41 K43 K45 R02 T93          A01 A12 A16
221                   150-285        295/25R22   K2c K42 R03 T97                  A21 A58 R21
e1*2001/116*0335*..                                                               V00 VS2 S02
(FIN: WDD221...)
S-Klasse              150-345        295/25R22   K2c K4i K6h K6r R03 T97          A01 A12 A16
222, 221                                                                          A21 A57 BnK
e1*2007/46*0960*..;                                                               Lim V22 S02
e1*2001/116*
0335*19-..
ab Modell 2013
(FIN: WDD222...)
S63, S65 -/AMG        430-463        295/25R22   K2c K4i K6h K6r R03 T97          A01 A12 A16
221, 221AMG                                                                       A21 A57 Lim
e1*2001/116*                                                                      V22 S02
0335*20-..;
0396*09-..
ab Modell 2013
(FIN: WDD222...)
VW Touareg (III)      170, 210       255/40R22   T03 T99                          A07 A12 A16
CR                    170, 210       265/35R22   T02                              A21 A56 L06
e1*2007/46*1827*..    170, 210       265/40R22                                    S03
                      170, 210       275/35R22   T00 T04
                      170, 210       285/35R22   A01 K1a K2b T02 T06
                      170, 210       295/30R22   A01 K1a K2b T03 T99
                      170, 210       295/35R22   A01 K1a K2b




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 51711 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55801718 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx22 H2 Typ 01A53
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                      Seite 4 von 10

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51711 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55801718 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx22 H2 Typ 01A53
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 5 von 10

A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1)
aufgeführten Serien-Radschrauben /-Radmuttern oder Zubehör-Schrauben/-Muttern, die den
Serienbefestigungsmitteln im Aufbau entsprechen, verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

B92    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Rad nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Brembo-Bremssattel an Achse 1.

BnK    Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Flh    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Schräghecklimousine (Fließheck, 3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.




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Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55801718 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx22 H2 Typ 01A53
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                      Seite 6 von 10

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
zu befestigen.

K3b    An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (über Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche vollständig noch
oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5v     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K5x     An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. vollständig zu kürzen.



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Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55801718 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx22 H2 Typ 01A53
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 7 von 10

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6r    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 200mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6y     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K7c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8s    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 15 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

MHy    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

RQ7 Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit wahlweiser Reifengröße 285/40R21 oder 285/35R22 (u.a.
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) in Verbindung mit serienmäßigen
Kunststoffverbreiterungen bzw. Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.




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Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55801718 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 10Jx22 H2 Typ 01A53
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                        Seite 8 von 10

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T04    Reifen (LI 104) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1800 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T06    Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51711 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55801718 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 10Jx22 H2 Typ 01A53
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                       Seite 9 von 10

V22    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr.   1   245/30R22     285/25R22, 295/25R22
Nr.   2   255/30R22     295/25R22, 305/25R22, 315/25R22
Nr.   3   265/30R22     295/25R22, 305/25R22, 315/25R22, 335/25R22
Nr.   4   265/35R22     295/30R22, 305/30R22, 315/30R22
Nr.   5   275/35R22     315/30R22
Nr.   6   285/30R22     335/25R22
Nr.   7   285/35R22     315/30R22
Nr.   8   285/40R22     325/35R22
Nr.   9   295/30R22     335/25R22

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VS2    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

          Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1 275/25R22         295/25R22

Es sind nur Reifen eines Herstellers und Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 23. November 2018 in Lambsheim statt.




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Anlage 2 zum Prüfbericht Nr. 55801718 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 10Jx22 H2 Typ 01A53
Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                   Seite 10 von 10

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 10 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2017.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 23. November 2018




Pohl                                                                00308172.DOC




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