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							Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065777-A0-419
Anlage-Nr. :              1
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Hersteller :              OZ S.p.A.
Teiletyp :                01A53, 01A62


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                   01A53                             01A62
Art des Sonderrades:           einteiliges Leichtmetall-Rad     einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                           OZ Racing                         OZ Racing
Radausführung:                                007                            001
Radgröße:                               10Jx22H2                         11½Jx22H2
Rad-Einpresstiefe:                        48 mm                             60 mm
Lochkreisdurchmesser:                    130 mm                            130 mm
Lochzahl:                                     5                               5
Mittenlochdurchmesser:                  71,50 mm                          71,50 mm
Zentrierart:                         Mittenzentrierung                 Mittenzentrierung
Zentrierring:                           ohne Ring                         ohne Ring
geprüfte Radlast:                         950 kg                            950 kg
bei Reifenabrollumfang:                  2310 mm                          2310 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Porsche

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
971, 9YA                          Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm,                   160 Nm
                                  Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5,
                                  Schaftlänge 34 mm




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065777-A0-419
Anlage-Nr. :              1
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Hersteller :              OZ S.p.A.
Teiletyp :                01A53, 01A62


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA                              e13*2007/46*0900*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          10.0x22,ET48         11.5x22,ET60
250 bis 404     Porsche Cayenne           255/35R22            335/25R22          A01) bis A10)
                (mit 5mm                  N265)                K02)T98)           B34a)V00)
                Radhausverbreiterungen im
                Bereich Radmitte)         275/35R22            305/30R22          A01) bis A10)
                                          K01)N285)            K02)N315)          B34a)V00)

                                           285/30R22            335/25R22         A01) bis A10)
                                           K01)                 K02)T98)          B34a)V00)

                                           285/35R22            315/30R22         A01) bis A10)
                                           K01)                 K02)              B34a)V00)

                                           295/30R22            335/25R22         A01) bis A10)
                                           K01)                 K02)T98)          B34a)V00)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
9YA                              e13*2007/46*0900*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
(kW)                                      Vorderachse          Hinterachse
                                          10.0x22,ET48         11.5x22,ET60
250 bis 404     Porsche Cayenne           255/35R22            335/25R22          A01) bis A10)
                (mit 15mm                 N265)                K02)T98)           B34a)V00)
                Radhausverbreiterungen im
                Bereich Radmitte)         275/35R22            305/30R22          A02) bis A10)
                                          N285)                N315)              B34a)V00)

                                           285/30R22            335/25R22         A01) bis A10)
                                                                K02)T98)          B34a)V00)

                                           285/35R22            315/30R22         A02) bis A10)
                                                                                  B34a)V00)

                                           295/30R22            335/25R22         A01) bis A10)
                                                                K02)T98)          B34a)V00)


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
971                            e13*2007/46*0971*..
Motorleistungen Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen     Auflagen und Hinweise
(kW)                                    Vorderachse          Hinterachse
                                        10.0x22,ET48         11.5x22,ET60
243 bis 324     Porsche Panamera        265/30R22            315/25R22            A01) bis A10)
                                        K01)N275)            A94)K02)             V00)

                                           265/30R22 M+S        315/25R22 M+S     A01) bis A10)
                                           K01)                 A94)K02)          V00)




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Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO
Nr. :                     RZ-065777-A0-419
Anlage-Nr. :              1
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Hersteller :              OZ S.p.A.
Teiletyp :                01A53, 01A62


Auflagen und Hinweise
A01) Entfällt für dieses Gutachten.

A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
     Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
     sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
     auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je
     nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
     Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).



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Hersteller :              OZ S.p.A.
Teiletyp :                01A53, 01A62


B34a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage:
     - PCCB – Porsche Ceramic Composite Brake (Achse 1 Bremsscheiben- Ø 440 mm,
        Achse 2 Bremsscheiben- Ø 410 mm)

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N315) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 315/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.




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Hersteller :              OZ S.p.A.
Teiletyp :                01A53, 01A62


V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 01A53, 01A62 des Herstellers OZ S.p.A..

Geschäftsstelle Essen, 28.11.2018




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