GUTACHTEN zur ABE Nr. 52886 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55810419 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 11Jx21H2 Typ 01A94 Hersteller O.Z. Spa Seite 1 von 7 Auftraggeber O.Z. Spa Via Bastion 49/4 I-36061 Bassano del Grappa(VI) QS-Nr.: 39 02 0010603 Prüfgegenstand PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2 Modell HYPER XT HLT Typ 01A94 Radgröße 11Jx21H2 Zentrierart Mittenzentrierung Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm) Mittenloch-ø (mm) (kg) (mm) 200 01A94 200 / XL-Ø66.46 5/112/66,46 38 950 2310 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in Verbindung mit den in Anlage 2, Gutachten Nummer 55812919, Ausfertigung 3 (KBA-NUMMER 52885 , RADTYP 01A93) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. Kennzeichnungen KBA-Nummer 52886 Herstellerzeichen OZ RACING Radtyp und Ausführung 01A94 200 Radgröße 11Jx21H2 Einpresstiefe ET 38 Herkunftsmerkmal MADE IN ITALY Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Bund Anzugsmoment Schaftlänge (mm) Artikel-Nr. Befestigungsmittel (Nm) S01 Schraube M14x1,5 Kugel D=24mm 150 40 81710260 S02 Schraube M15x1,25 Kugel D=24mm 150 40 81710620 (2-teilig) Prüfungen Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Hersteller Mercedes-Benz Spurverbreiterung innerhalb 2% Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52886 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55810419 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 11Jx21H2 Typ 01A94 Hersteller O.Z. Spa Seite 2 von 7 Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise ABE/EWG-Nr. GLE 450 / 43 -AMG 270, 287 285/40R21 A01 M+S R03 A12 A14 A21 Coupé 270, 287 295/40R21 M+S R03 A56 V21 HA2 166 270, 287 315/40R21 R03 S01 e1*2007/46* 270, 287 325/40R21 A01 R03 0598*16-... (FIN: WDC292...) GLE 500 Coupé 335 275/45R21 R03 R70 A12 A14 A21 166 335 285/40R21 A01 R03 A56 V21 HA2 e1*2007/46* 335 285/45R21 A01 R03 R70 S01 0598*16-... 335 295/40R21 R03 (FIN: WDC292...) 335 315/40R21 R03 335 325/40R21 A01 R03 GLE 63/63s AMG 410, 430 275/45R21 M+S R03 R70 A12 A14 A21 Coupé 410, 430 285/40R21 A01 M+S R03 A56 V21 HA2 166, 166AMG 410, 430 285/45R21 A01 M+S R03 R70 S01 e1*2007/46* 410, 430 295/40R21 A01 M+S R03 0598*16-...; 410, 430 315/40R21 M+S R03 e1*2007/46* 0826*07-.. (FIN: WDC292...) GLE-Coupé 190-245 275/45R21 R03 R70 A12 A14 A21 166 190-245 285/40R21 A01 R03 A56 V21 HA2 e1*2007/46* 190-245 285/45R21 A01 R03 R70 S01 0598*16-... 190-245 295/40R21 R03 (FIN: WDC292...) 190-245 315/40R21 R03 190-245 325/40R21 A01 R03 GLE-Klasse 143-360 285/40R21 R03 189 A12 A14 A21 H1GLE 143-360 295/40R21 A01 R03 187 A56 KFS e1*2007/46*1885*.. 143-360 315/40R21 A01 K2a K2b R03 184 MpH - ohne Coupé 143-360 325/40R21 A01 K2a K2b K4i K6w K8e R03 182 R77 V21 HA2 S02 GLE-Klasse Coupé 143-243 285/40R21 R03 189 A12 A14 A21 H1GLE 143-243 295/40R21 A01 R03 187 A56 KFS e1*2007/46*1885*.. 143-243 315/40R21 A01 K2a K2b R03 184 MpH 143-243 325/40R21 A01 K2a K2b K4i K6w K8e R03 182 V21 HA2 S02 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in Verbindung mit den in Anlage 2, Gutachten Nummer 55812919, Ausfertigung 3 (KBA-NUMMER 52885 , RADTYP 01A93) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52886 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55810419 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 11Jx21H2 Typ 01A94 Hersteller O.Z. Spa Seite 3 von 7 Allgemeine Hinweise Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Räder funktionsfähig bleiben. Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen. Fahrzeughöchst- Tragfähigkeit (%) geschwindigkeit Geschwindigkeitssymbol (GSY) V W Y 210 km/h 100% 100% 100% 220 km/h 97% 100% 100% 230 km/h 94% 100% 100% 240 km/h 91% 100% 100% 250 km/h - 95% 100% 260 km/h - 90% 100% 270 km/h - 85% 100% 280 km/h - - 95% 290 km/h - - 90% 300 km/h - - 85% Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. Spezielle Auflagen und Hinweise 182 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1820 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52886 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55810419 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 11Jx21H2 Typ 01A94 Hersteller O.Z. Spa Seite 4 von 7 184 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1840 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 187 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1870 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. 189 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1890 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten. A01 Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen. A56 Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.) HA2 Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur zulässig in Verbindung mit den in Anlage 2, Gutachten Nummer 55812919, Ausfertigung 3 (KBA- NUMMER 52885 , RADTYP 01A93) für die Achse 1 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die jeweiligen Auflagen und Hinweise. K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52886 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55810419 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 11Jx21H2 Typ 01A94 Hersteller O.Z. Spa Seite 5 von 7 K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen. K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen. K8e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter Radmitte um 5 mm aufzuweiten. KFS Die Räder sind nicht zulässig an Fahrzeugen mit Festsattelbremse an Achse 1. M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl. Plug-in-Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV). R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. R77 Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit wahlweiser Serienbereifung 275/50R20 (u.a. Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung). S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1) verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1) verwendet werden. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52886 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55810419 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 11Jx21H2 Typ 01A94 Hersteller O.Z. Spa Seite 6 von 7 V21 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 235/45R21 255/40R21 Nr. 2 245/30R21 295/25R21 Nr. 3 245/35R21 275/30R21, 285/30R21 Nr. 4 245/40R21 275/35R21, 285/35R21 Nr. 5 255/30R21 295/25R21, 305/25R21 Nr. 6 255/35R21 285/30R21, 295/30R21 Nr. 7 255/40R21 285/35R21 Nr. 8 255/50R21 285/45R21 Nr. 9 265/35R21 295/30R21, 305/30R21, 315/30R21 Nr.10 265/40R21 295/35R21, 305/35R21 Nr.11 265/45R21 295/40R21 Nr.12 275/35R21 315/30R21, 325/30R21 Nr.13 275/40R21 305/35R21, 315/35R21 Nr.14 275/45R21 315/40R21 Nr.15 275/50R21 315/45R21 Nr.16 285/35R21 325/30R21 Nr.17 285/40R21 315/35R21 Nr.18 285/45R21 315/40R21, 325/40R21 Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen. Prüfort und Prüfdatum Die Verwendungsprüfung fand am 31. Mai 2022 in Lambsheim statt. Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim GUTACHTEN zur ABE Nr. 52886 nach §22 StVZO Anlage 3 zum Prüfbericht Nr. 55810419 (3. Ausfertigung) Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 11Jx21H2 Typ 01A94 Hersteller O.Z. Spa Seite 7 von 7 Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2019. Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle, Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt. Lambsheim, 31. Mai 2022 Pohl 00391230.DOC Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim