Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065777-A0-419 Anlage-Nr. : 1 Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t Hersteller : OZ S.p.A. Teiletyp : 01A53, 01A62 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 01A53 01A62 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: OZ Racing OZ Racing Radausführung: 007 001 Radgröße: 10Jx22H2 11½Jx22H2 Rad-Einpresstiefe: 48 mm 60 mm Lochkreisdurchmesser: 130 mm 130 mm Lochzahl: 5 5 Mittenlochdurchmesser: 71,50 mm 71,50 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring ohne Ring geprüfte Radlast: 950 kg 950 kg bei Reifenabrollumfang: 2310 mm 2310 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Porsche Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 971, 9YA Serien-Radschraube, Kugel Ø28 mm, 160 Nm Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 34 mm RZ-065777-A0-419-01~PO-5-130-71_5-ET48.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065777-A0-419 Anlage-Nr. : 1 Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t Hersteller : OZ S.p.A. Teiletyp : 01A53, 01A62 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 9YA e13*2007/46*0900*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 10.0x22,ET48 11.5x22,ET60 250 bis 404 Porsche Cayenne 255/35R22 335/25R22 A01) bis A10) (mit 5mm N265) K02)T98) B34a)V00) Radhausverbreiterungen im Bereich Radmitte) 275/35R22 305/30R22 A01) bis A10) K01)N285) K02)N315) B34a)V00) 285/30R22 335/25R22 A01) bis A10) K01) K02)T98) B34a)V00) 285/35R22 315/30R22 A01) bis A10) K01) K02) B34a)V00) 295/30R22 335/25R22 A01) bis A10) K01) K02)T98) B34a)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 9YA e13*2007/46*0900*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 10.0x22,ET48 11.5x22,ET60 250 bis 404 Porsche Cayenne 255/35R22 335/25R22 A01) bis A10) (mit 15mm N265) K02)T98) B34a)V00) Radhausverbreiterungen im Bereich Radmitte) 275/35R22 305/30R22 A02) bis A10) N285) N315) B34a)V00) 285/30R22 335/25R22 A01) bis A10) K02)T98) B34a)V00) 285/35R22 315/30R22 A02) bis A10) B34a)V00) 295/30R22 335/25R22 A01) bis A10) K02)T98) B34a)V00) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): 971 e13*2007/46*0971*.. Motorleistungen Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise (kW) Vorderachse Hinterachse 10.0x22,ET48 11.5x22,ET60 243 bis 324 Porsche Panamera 265/30R22 315/25R22 A01) bis A10) K01)N275) A94)K02) V00) 265/30R22 M+S 315/25R22 M+S A01) bis A10) K01) A94)K02) V00) RZ-065777-A0-419-01~PO-5-130-71_5-ET48.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065777-A0-419 Anlage-Nr. : 1 Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t Hersteller : OZ S.p.A. Teiletyp : 01A53, 01A62 Auflagen und Hinweise A01) Entfällt für dieses Gutachten. A02) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug- sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). RZ-065777-A0-419-01~PO-5-130-71_5-ET48.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065777-A0-419 Anlage-Nr. : 1 Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t Hersteller : OZ S.p.A. Teiletyp : 01A53, 01A62 B34a) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit folgender Bremsanlage: - PCCB – Porsche Ceramic Composite Brake (Achse 1 Bremsscheiben- Ø 440 mm, Achse 2 Bremsscheiben- Ø 410 mm) K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. N265) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 265/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N275) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 275/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N285) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 285/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N315) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 315/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. T98) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1500 kg bei LI 98 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 750 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten. RZ-065777-A0-419-01~PO-5-130-71_5-ET48.docx Teilegutachten nach Anlage XIX zu § 19/3 StVZO Nr. : RZ-065777-A0-419 Anlage-Nr. : 1 Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t Hersteller : OZ S.p.A. Teiletyp : 01A53, 01A62 V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises. Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 01A53, 01A62 des Herstellers OZ S.p.A.. Geschäftsstelle Essen, 28.11.2018 RZ-065777-A0-419-01~PO-5-130-71_5-ET48.docx