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							               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52373 nach §22 StVZO

               Anlage 30 zum Prüfbericht Nr. 55810518 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9J x 20 H2 Typ 01A56
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                       Seite 1 von 7

               Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                               Via Bastion 49/4
                                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                               QS-Nr.: 39 02 0010603

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
               Modell                          HYPER XT
               Typ                             01A56
               Radgröße                        9J x 20 H2
               Zentrierart                     Mittenzentrierung

               Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
               führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                                Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                                (mm)
               200          01A56 200 / XL-Ø66,46               5/112/66,46         30         1050   2410

               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 12, Gutachten Nummer 55804619, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               52374 , RADTYP 01A57) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 52373*16




               Kennzeichnungen
               KBA-Nummer                      52373
               Herstellerzeichen               OZ RACING
               Radtyp und Ausführung           01A56 200
               Radgröße                        9J x 20 H2
               Einpresstiefe                   ET 30
               Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
               Herstelldatum                   Monat und Jahr

               Befestigungsmittel

               Nr.   Art der                  Bund              Anzugsmoment       Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
                     Befestigungsmittel                         (Nm)
               S01   Schraube M14x1,5         Kugel D=24mm      150                36,5               81710536

               Prüfungen

               Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
               den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
               Handlingsprüfungen durchgeführt.

               Verwendungsbereich

               Hersteller                      Mercedes-Benz

               Spurverbreiterung               innerhalb 2%




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52373 nach §22 StVZO

               Anlage 30 zum Prüfbericht Nr. 55810518 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9J x 20 H2 Typ 01A56
               Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                                Seite 2 von 7

               Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               E-Klasse               120-150        245/40R20   R02                             A12 A14 A16
               R2EW                                                                              A21 A58 B77
               e1*2018/858*00213*..                                                              L06 Lim NoP
                                                                                                 V20 Vn2 VA1
                                                                                                 S01
               E-Klasse 4Matic        145-280        245/40R20   R02 T95 T99                     A12 A14 A16
               R2EW                                                                              A21 A56 B77
               e1*2018/858*00213*..                                                              L06 Lim NoP
                                                                                                 V20 Vn2 VA1
                                                                                                 S01
               E-Klasse 4Matic        145-185        245/40R20   R02 T95 T99                     A12 A14 A16
               PHEV                                                                              A21 A56 B77
               R2EW                                                                              L06 Lim V20
               e1*2018/858*00213*..                                                              Vn2 VA1 S01
               - Plug-in Hybrid


               E-Klasse All-Terrain   145-280        245/40R20   A12 R02                         A14 A16 A21
§22 52373*16




               R2ES                   145-280        255/40R20   A12 R02                         A56 B77 Car
               e1*2018/858*00214*..                                                              KMV L05
                                                                                                 NoP V20 Vn2
                                                                                                 VA1 S01
               E-Klasse All-Terrain   145            245/40R20   A12 M+S R02                     A14 A16 A21
               PHEV                   145            255/40R20   A12 M+S R02                     A56 B77 Car
               R2ES                                                                              KMV L05 V20
               e1*2018/858*00214*..                                                              Vn2 VA1 S01
               - Plug-in Hybrid


               E-Klasse PHEV          145, 150       245/40R20   R02                             A12 A14 A16
               R2EW                                                                              A21 A58 B77
               e1*2018/858*00213*..                                                              L06 Lim V20
               - Plug-in Hybrid                                                                  Vn2 VA1 S01


               E-Klasse T-Modell      145, 150       245/40R20   R02 T99                         A12 A14 A16
               R2ES                                                                              A21 A58 B77
               e1*2018/858*00214*..                                                              Car KOV L05
                                                                                                 NoP V20 Vn2
                                                                                                 VA1 S01
               E-Klasse T-Modell      145-280        245/40R20   R02 T99                         A12 A14 A16
               4Matic                                                                            A21 A56 B77
               R2ES                                                                              Car KOV L05
               e1*2018/858*00214*..                                                              NoP V20 Vn2
                                                                                                 VA1 S01




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52373 nach §22 StVZO

               Anlage 30 zum Prüfbericht Nr. 55810518 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9J x 20 H2 Typ 01A56
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                      Seite 3 von 7
               Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen        Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
               Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
               ABE/EWG-Nr.
               E-Klasse T-Modell      145, 150      245/40R20     R02 T99                               A12 A14 A16
               PHEV                                                                                     A21 A58 B77
               R2ES                                                                                     Car KOV L05
               e1*2018/858*00214*..                                                                     V20 Vn2 VA1
               - Plug-in Hybrid                                                                         S01


               E-Klasse T-Modell      145           245/40R20     R02 T99                               A12 A14 A16
               PHEV 4Matic                                                                              A21 A56 B77
               R2ES                                                                                     Car KOV L05
               e1*2018/858*00214*..                                                                     V20 Vn2 VA1
               - Plug-in Hybrid                                                                         S01



               Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur zulässig in
               Verbindung mit den in Anlage 12, Gutachten Nummer 55804619, Ausfertigung 1 (KBA-NUMMER
               52374 , RADTYP 01A57) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten die
               jeweiligen Auflagen und Hinweise.
§22 52373*16




               Allgemeine Hinweise

               Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
               Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

               Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
               Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
               so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
               Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
               dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
               Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

               Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
               Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
               Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
               Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

               Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
               geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                      V      W        Y
               210 km/h               100% 100% 100%
               220 km/h               97%    100% 100%
               230 km/h               94%    100% 100%
               240 km/h               91%    100% 100%
               250 km/h               -      95%      100%
               260 km/h               -      90%      100%
               270 km/h               -      85%      100%
               280 km/h               -      -        95%
               290 km/h               -      -        90%
               300 km/h               -      -        85%




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52373 nach §22 StVZO

               Anlage 30 zum Prüfbericht Nr. 55810518 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9J x 20 H2 Typ 01A56
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                     Seite 4 von 7

               Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
               unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
               oder Reifenherstellers zu beachten.

               Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
               aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
               Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

               Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
               erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
               Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
               Abrollumfang verwendet werden.

               Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
               Reifenfülldruck zu beachten ist.

               Betrifft Räder ohne Zentrierring und Fahrzeugtypen, für die die Anforderungen der VO (EU) 2019/2144
               gelten (Fahrzeuge der Klassen M, N und O im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EU) 2018/858):
               Ohne Genehmigung nach UN-Regelung Nr. 124 ist die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination
               nur zulässig, wenn sie nicht serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegeben ist (z. B. EU-
               Übereinstimmungsbescheinigung (COC) oder Fahrzeugpapiere).
§22 52373*16




               Spezielle Auflagen und Hinweise

               A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

               A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
               Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

               A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
               Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
               Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

               A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
               verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
               einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
               6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
               Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
               TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
               Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
               geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
               dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

               A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
               4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, o.ä.)

               A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

               B77    Rad nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an
               Achse 1.




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               Anlage 30 zum Prüfbericht Nr. 55810518 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9J x 20 H2 Typ 01A56
               Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                                        Seite 5 von 7

               Car     Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Grandtour, Kombi, Sportswagon, T-Modell, Touring, Tourer,
               Turnier, Variant, …).

               KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
               zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
               zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

               L05      Die Verwendung dieser Rad-/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
               mit Allradlenkung (4WS).

               L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
               ohne Allradlenkung (4WS).

               Lim    Die Rad-/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
               Limousine.

               M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

               NoP    Nicht für Plug-in Hybrid-Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV
§22 52373*16




               bzw. OVC-HEV).

               R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

               S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
               Seite 1) verwendet werden.

               T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.

               T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
               bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
               Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
               berücksichtigen.




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               GUTACHTEN zur ABE Nr. 52373 nach §22 StVZO

               Anlage 30 zum Prüfbericht Nr. 55810518 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9J x 20 H2 Typ 01A56
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                        Seite 6 von 7

               V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
               Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

                        Vorderachse   Hinterachse

               Nr. 1    225/35R20     255/30R20, 265/30R20
               Nr. 2    235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
               Nr. 3    235/35R20     265/30R20, 275/30R20
               Nr. 4    235/45R20     255/40R20, 265/40R20
               Nr. 5    235/50R20     255/45R20, 265/45R20, 295/40R20
               Nr. 6    245/30R20     275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
               Nr. 7    245/35R20     265/30R20, 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
               Nr. 8    245/40R20     275/35R20, 285/35R20
               Nr. 9    245/45R20     275/40R20, 285/40R20
               Nr. 10   255/30R20     295/25R20, 305/25R20
               Nr. 11   255/35R20     285/30R20, 295/30R20
               Nr. 12   255/40R20     285/35R20, 295/35R20
               Nr. 13   255/45R20     285/40R20
               Nr. 14   255/50R20     285/45R20
               Nr. 15   265/30R20     305/25R20, 325/25R20
               Nr. 16   265/35R20     295/30R20, 305/30R20
               Nr. 17   265/40R20     295/35R20, 305/35R20
§22 52373*16




               Nr. 18   265/45R20     295/40R20
               Nr. 19   265/50R20     295/45R20
               Nr. 20   275/35R20     305/30R20
               Nr. 21   275/40R20     305/35R20, 315/35R20
               Nr. 22   275/45R20     305/40R20
               Nr. 23   285/35R20     335/30R20
               Nr. 24   285/40R20     325/35R20
               Nr. 25   295/35R20     335/30R20, 345/30R20

               Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
               Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
               des Fahrzeugs mitzuführen.

               VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
               zulässig in Verbindung mit den in Anlage 12, Gutachten Nummer 55804619, Ausfertigung 1 (KBA-
               NUMMER 52374 , RADTYP 01A57) für die Achse 2 genannten Rad-Reifenkombinationen. Es gelten
               die jeweiligen Auflagen und Hinweise.

               Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
               die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

               Prüfort und Prüfdatum

               Die Verwendungsprüfung fand am 30. Juli 2024 in Lambsheim statt.




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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               Anlage 30 zum Prüfbericht Nr. 55810518 (1. Ausfertigung)

               Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9J x 20 H2 Typ 01A56
               Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                                      Seite 7 von 7

               Prüfergebnis

               Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
               unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

               Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
               heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
               entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
               eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

               Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2018.

               Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
               Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
               Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
               das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


               Lambsheim, 30. Juli 2024
§22 52373*16




               Pohl                                                                  00432367.DOC




               Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim