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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         21-0154-A00-V02

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9J x 20 H2 Typ 01A56 und 10,5 J x 20 H2 Typ 01A74
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                     Seite 1 von 5

Hersteller                     O.Z. Spa
                               Via Bastion 49/4
                               I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                               QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad

                               Achse 1                       Achse 2
Modell                         HYPER XT                      HYPER XT
Typ                            01A56                         01A74
Radgröße                       9J x 20 H2                    10,5 J x 20 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung             Mittenzentrierung

Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/              Einpress- Rad-     Abrollumfang
                                           Lochkreis- (mm)/       tiefe     last     (mm)
                                           Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                           (mm)
010        01A56 010 / ohne Ring           5/130/71,56            50          950    2310
001        01A74 001 / ohne Ring           5/130/71,56            64          950    2310

Kennzeichnungen                Achse 1                       Achse 2
Herstellerzeichen              OZ RACING                     OZ RACING
Radtyp und Ausführung          01A56 010                     01A74 001
Radgröße                       9J x 20 H2                    10,5 J x 20 H2
Einpresstiefe                  ET 50                         ET 64
Giessereikennzeichen           -                             -
Herkunftsmerkmal               MADE IN ITALY                 Made in Italy
Herstelldatum                  Monat und Jahr                Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund              Anzugsmoment Schaftlänge      Artikel-Nr.
                                                      (Nm)         (mm)
S01    Serienschraube M14x1,5       Kugel D=28mm      160          34               Serie

Prüfungen

Die Gutachten Nr.55-810518-A00-V10 und 18-8096-A00-V01 über die Sonderradprüfungen liegen
vor.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     Porsche

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         21-0154-A00-V02

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9J x 20 H2 Typ 01A56 und 10,5 J x 20 H2 Typ 01A74
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                      Seite 2 von 5

Handelsbezeichnung     kW-Bereich    Reifen           Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Porsche Cayenne        250-324       275/45R20        A12 R02                           A06 A14 A16
(III)                  250-324       305/40R20        A47 A84 R03                       A21 A56 BnK
9YA                                                                                     L06 MpH
e13*2007/46*0900*..                                                                     V20 Vn2 S01
Porsche Cayenne        250-324       275/45R20        A12 R02                           A06 A14 A16
(III)                  250-324       305/40R20        A47 A84 R03                       A21 A56 BnK
9YA                    250-338       275/45R20        M+S R02                           L06 MpH
e13*2007/46*0900*..    250-338       305/40R20        A47 A84 M+S R03                   PCV
                                                                                        V20 Vn2 S01

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme
vorzuführen.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-                Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit                                               Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                                                              V     W       Y
210 km/h                                                      100% 100% 100%
220 km/h                                                      97%   100% 100%
230 km/h                                                      94%   100% 100%
240 km/h                                                      91%   100% 100%
250 km/h                                                      -     95%     100%
260 km/h                                                      -     90%     100%
270 km/h                                                      -     85%     100%
280 km/h                                                      -     -       95%
290 km/h                                                      -     -       90%
300 km/h                                                      -     -       85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         21-0154-A00-V02

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9J x 20 H2 Typ 01A56 und 10,5 J x 20 H2 Typ 01A74
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                          Seite 3 von 5

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. zu den Fahrwerksteilen zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A47    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 11mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A84     Die Vorgaben und Hinweise des Fahrzeugherstellers bezüglich der Verwendung von
Winterreifen (M+S-Profil) und Schneeketten sind zu beachten (s. Betriebsanleitung).

BnK     Die Sonderräder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

MpH Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug; HEV), incl.
Plug-in-Hybrid Fahrzeuge bzw. extern aufladbare Hybrid-Elektro-Fahrzeuge (PHEV bzw. OVC-HEV).



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          21-0154-A00-V02

TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9J x 20 H2 Typ 01A56 und 10,5 J x 20 H2 Typ 01A74
Fertiger/Zulieferer             O.Z. Spa

                                                                                         Seite 4 von 5

PCV    Betrifft Fahrzeugausführungen mit 21-Zoll Radhausverbreiterungen (wahlweise Reifengröße
315/35R21 an Achse 2, s.a. Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papiere).

R02      Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse            Hinterachse

Nr. 1    225/35R20              255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20              265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20              265/30R20, 275/30R20
Nr. 4    235/45R20              255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    235/50R20              255/45R20
Nr. 6    245/30R20              275/25R20, 285/25R20, 295/25R20
Nr. 7    245/35R20              275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 8    245/40R20              275/35R20, 285/35R20
Nr. 9    245/45R20              275/40R20, 285/40R20
Nr. 10   255/30R20              295/25R20, 305/25R20
Nr. 11   255/35R20              285/30R20, 295/30R20
Nr. 12   255/40R20              285/35R20, 295/35R20
Nr. 13   255/45R20              285/40R20
Nr. 14   265/30R20              305/25R20, 325/25R20
Nr. 15   265/35R20              295/30R20, 305/30R20
Nr. 16   265/40R20              295/35R20, 305/35R20
Nr. 17   265/45R20              295/40R20
Nr. 18   265/50R20              295/45R20
Nr. 19   275/35R20              305/30R20
Nr. 20   275/40R20              305/35R20, 315/35R20
Nr. 21   275/45R20              305/40R20
Nr. 22   275/50R20              305/45R20
Nr. 23   285/35R20              335/30R20
Nr. 24   285/40R20              325/35R20
Nr. 25   295/35R20              335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         21-0154-A00-V02

TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9J x 20 H2 Typ 01A56 und 10,5 J x 20 H2 Typ 01A74
Fertiger/Zulieferer            O.Z. Spa

                                                                                         Seite 5 von 5

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 1 wurden in (siehe Tabelle Testdaten) und die
Festigkeitsprüfungen des Sonderradtyps Achse 2 wurden in Pogliano Milanese in der TÜV Rheinland
Group ab October 2018 durchgeführt.

Die Verwendungsprüfung fand am 10. August 2021 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2018.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 10. August 2021




Pohl                                                                          00373058.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim