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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 52871 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55811219 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx21 H2 Typ 01A87
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                        Seite 1 von 9

Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                Via Bastion 49/4
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          HYPER XT HLT
Typ                             01A87
Radgröße                        9Jx21 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/           Einpress- Rad-    Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/    tiefe     last    (mm)
                                                 Mittenloch-ø        (mm)      (kg)
                                                 (mm)
206          01A87 206 / XL-Ø66.46               5/112/66,46         22         950    2310

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      52871
Herstellerzeichen               OZ RACING
Radtyp und Ausführung           01A87 206
Radgröße                        9Jx21 H2
Einpresstiefe                   ET 22
Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund              Anzugsmoment       Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel                         (Nm)
S01   Schraube M14x1,5         Kugel D=24mm      120                36,5               81710309
S02   Schraube M14x1,5         Kugel D=24mm      140                38                 81710402
S03   Schraube M14x1,5         Kugel D=24mm      160                38,2               81710596

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Audi
                                Porsche

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52871 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55811219 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9Jx21 H2 Typ 01A87
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                     Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi A4 Allroad         100-180        255/30R21   K1c K2b K6g K6n K8b T93            A01 A12 A14
B8, B81                                                                               A21 Car KMV
e1*2001/116*                                                                          X80 S01
0430*10-41;
13*2007/46*1084*..
(FIN: WAUZZZ8K...)
Audi A4 Allroad         100-200        245/30R21   K1c K2b K4i K5w K6z K8b T91        A01 A12 A14
B8, B81                 100-200        255/30R21   K1c K2c K4i K5w K6z K8l T93        A21 A56 Car
e1*2001/116*                                                                          KMV S01
0430*40-..
e13*2007/46*
1084*25-..
(FIN: WAUZZZF4...)
Audi A7 Sportback       140-230        255/30R21   K2b T93                            A01 A12 A14
4G, 4G1                 140-245        265/30R21   K1a K2b                            A21 A57 S01
e1*2007/46*0436*..;     140-245        275/30R21   K1c K2a K2b K5a K8b
e13*2007/46*1147*..
- incl. Facelift 2014
Audi A7 Sportback       150-250        245/35R21   K2b K5c T96                        A01 A12 A14
F2                      150-250        255/35R21   K2b K5d K7c                        A21 A57 L06
e1*2007/46*1801*..;     150-250        265/30R21   K1a K2b K5d K7c T96                MHy S01
e1*2007/46*1840*..      150-250        265/35R21   K1a K2b K5d K7c
                        150-250        275/30R21   K1c K2b K5d K7i K8e
Audi A8                 150-368        245/35R21   T96                                A12 A14 A21
4H                      150-368        255/35R21   A01 K1a K2b                        A57 NBF S01
e1*2007/46*0284*..      150-368        265/35R21   A01 K1a K2b
e1*2007/46*0398*..      150-368        275/30R21   A01 K1c K2b K3a
                        150-368        275/35R21   A01 K1c K2b K3a
Audi A8                 210, 250       255/35R21   K1a K2b K3a T98                    A01 A12 A14
F8                      210, 250       265/35R21   K1c K2b K3a                        A21 A56 A60
e1*2007/46*1751*..      210, 250       275/30R21   K1c K2b K3a K5d K8x T98            L06 MHy S01
                        210, 250       275/35R21   K1c K2b K3a K5d K8x
Audi Q5                 100-200        245/40R21   K1c K2b                            A01 A12 A14
8R, 8R1, 8R2            100-200        255/35R21   K1c K2b T98                        A21 S02
e1*2001/116*0473*..;    100-200        255/40R21   K1c K2b
e1*2001/116*0497*..,
e13*2007/46*1083*..;
e13*2007/46*1179*..
- incl. Facelift 2012
Audi Q5                 100-210        245/40R21   K1c K2b                            A01 A12 A14
FY                      100-210        255/40R21   K1c K2c                            A21 A57 S02
e1*2007/46*1550*..,     100-210        265/35R21   K1c K2c K6w
e1*2007/46*1685*..      100-210        265/40R21   K1c K2c K6w
Audi RS6 Avant          412, 445       255/35R21   M+S                                A12 A14 A21
4G                                                                                    A56 Car S01
e1*2007/46*0544*01-..
Audi RS7 Sportback      412, 445       245/35R21   K1a K2b M+S T96                    A01 A12 A14
4G                      412, 445       265/30R21   K1c K2a K2b K3a K5a K8b M+S T96    A21 A56 S01
e1*2007/46*0544*02-..   412, 445       275/30R21   K1c K2b K2c K3a K5a K8b R35 T98



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52871 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55811219 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9Jx21 H2 Typ 01A87
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                       Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Audi S7 Sportback       309, 331       265/30R21   K1a K2b T96                           A01 A12 A14
4G, 4G1                 309, 331       275/30R21   K1c K2a K2b K5a K8b T98               A21 A56 S01
e1*2007/46*0436*..;
e13*2007/46*1147*..
- incl. Facelift 2014
Audi S7 Sportback       257            255/35R21   K2b K5d K7c T98                       A01 A12 A14
F2                      257            265/35R21   K1a K2b K5d K7c                       A21 A56 L06
e1*2007/46*1801*..      257            275/30R21   K1c K2b K5d K7i K8e T98               MHy S01
Audi S8                 382            265/35R21   K1a K2b                               A01 A12 A14
4H                      382            275/30R21   K1c K2b K3a                           A21 A56 NBF
e1*2007/46*0284*..      382, 445       275/35R21   K1c K2b K3a                           S01
e1*2007/46*0398*..      445            275/30R21   K1c K2b K3a M+S
Audi SQ5                230-260        255/40R21   K1a K1b K2b                           A01 A12 A14
8R, 8R1                                                                                  A21 KMV S02
e1*2001/116*0473*..;
e13*2007/46*1083*..;
- mit Radhaus-
   Verbreiterungen
Audi SQ5                255, 260       255/40R21   K1c K2c                               A01 A12 A14
FY                      255, 260       265/35R21   K1c K2c                               A21 A56 K1v
e1*2007/46*1550*..      255, 260       265/40R21   K1c K2c                               K2h S02
Porsche Macan           180, 260       245/40R21   R02                                   A12 A14 A21
95B                     180, 260       275/35R21   R03                                   A56 BnK V21
e13*2007/46*                                                                             Vn2 X93 S03
1165*10-..
- ab MJ 2019
Porsche Macan           155-324        245/40R21   R02                                   A12 A14 A21
95B, 95BN               155-324        275/35R21   R03                                   A56 BnK V21
e13*2007/46*                                                                             Vn2 X93 S03
1165*02-09,
1164*02-09

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52871 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55811219 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx21 H2 Typ 01A87
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                      Seite 4 von 9

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 52871 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55811219 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx21 H2 Typ 01A87
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 5 von 9

A56   Die Rad-/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A60    Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit verlängerter Karosserie.

BnK    Die Räder sind nicht an Fahrzeugausführungen mit Keramik-Bremsen zulässig.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1v    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
Zusatzradabdeckungen an Achse 1 im Bereich 30° vor Radmitte (wheel cover, flaps,...).

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2h    Die Rad-/Reifenkombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen mit serienmäßigen
Zusatzradabdeckungen an Achse 2 im Bereich 50° hinter Radmitte (wheel cover, flaps,...).



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Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55811219 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9Jx21 H2 Typ 01A87
Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                     Seite 6 von 9

K3a     An Achse 1 sind die Schrauben zur Befestigung der Radhausinnenverkleidung an den
Radhausausschnittkanten (100 mm hinter Radmitte) zu entfernen und die Befestigungslasche
vollständig nach oben zu biegen. Die Radhausinnenverkleidungen sind anschließend dauerhaft neu
zu befestigen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5w An Achse 1 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6n    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6w An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm
hinter Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6z     An Achse 2 sind die Kunststoff-Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 300mm
hinter Radmitte vollständig auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K7c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K7i    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8l    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich der hinteren Türkante (200 mm vor
Radmitte) um 5 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L06     Diese Rad-/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und
ohne Allradlenkung (4WS).


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Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55811219 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx21 H2 Typ 01A87
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                         Seite 7 von 9

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

MHy     Auch zulässig für Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb (Hybridelektrofahrzeug).

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

S01     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.




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Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55811219 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx21 H2 Typ 01A87
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                         Seite 8 von 9

V21    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

        Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1   245/30R21      295/25R21
Nr. 2   245/35R21      275/30R21, 285/30R21
Nr. 3   245/40R21      275/35R21, 285/35R21
Nr. 4   255/30R21      295/25R21, 305/25R21
Nr. 5   255/35R21      285/30R21, 295/30R21
Nr. 6   255/40R21      285/35R21
Nr. 7   255/50R21      285/45R21
Nr. 8   265/35R21      305/30R21, 315/30R21
Nr. 9   265/40R21      295/35R21
Nr.10   265/45R21      295/40R21
Nr.11   275/35R21      315/30R21, 325/30R21
Nr.12   275/40R21      305/35R21, 315/35R21
Nr.13   275/45R21      315/40R21
Nr.14   285/35R21      325/30R21
Nr.15   285/40R21      315/35R21
Nr.16   285/45R21      315/40R21, 325/40R21

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Vn2     Es sind auf Vorder- und Hinterachse nur unterschiedliche Reifengrößen zulässig. Dabei muss
die Reifengröße an Achse 2 mindestens 2 Nennbreiten größer sein als die Reifengröße an Achse 1.

X80    Nur zulässig für Fahrzeuge (Audi A4 Allroad) mit serienmäßigen Reifengrößen 225/55R17
oder 245/45R18 (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

X93    Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 390 mm
an Achse 1.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 9. Januar 2020 in Lambsheim statt.




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Anlage 6 zum Prüfbericht Nr. 55811219 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9Jx21 H2 Typ 01A87
Hersteller                    O.Z. Spa

                                                                                     Seite 9 von 9

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2019.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 9. Januar 2020




Pohl                                                                 00335174.DOC




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