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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 51709 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55801618 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx22 H2 Typ 01A51
Hersteller                      O.Z. Spa

                                                                                          Seite 1 von 8

Auftraggeber                    O.Z. Spa
                                Via Bastion 49/4
                                I-36061 Bassano del Grappa(VI)
                                QS-Nr.: 39 02 0010603

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          HYPER XT FLAT
Typ                             01A51
Radgröße                        9Jx22 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/              Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/       tiefe     last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø           (mm)      (kg)
                                                 (mm)
001          01A51 001 / ohne Ring               5/108/63,4             42       950     2310

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      51709
Herstellerzeichen               OZ RACING
Radtyp und Ausführung           01A51 001
Radgröße                        9Jx22 H2
Einpresstiefe                   ET 42
Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)     Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S02   Mutter M14x1,5           Kegel 60°   140                      -                    81010170
S03   Serienschraube           Kegel 60°   140                      31                   Serie
      M14x1,5
S04   Mutter M14x1,5           Kegel 60°   135                      -                    81010170
S05   Mutter M14x1,5           Kegel 60°   220                      -                    81010187
S06   Mutter M14x1,5           Kegel 60°   125                      -                    81010170

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      Ford
                                Jaguar
                                Land Rover
                                Volvo

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51709 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55801618 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9Jx22 H2 Typ 01A51
Hersteller                        O.Z. Spa

                                                                                 Seite 2 von 8


Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Ford Edge               132-155        255/35R22                                  A12 A16 A21
SBF                     132-155        265/35R22   A01 K1a K1b K2b                A56 S05
e1*2007/46*1524*..
Jaguar F-Pace           120-280        265/35R22                                  A12 A16 A21
DC                      120-280        265/40R22                                  A57 S06
e11*2007/46*3324*..     120-280        275/35R22
                        120-280        275/40R22   A01 K3s
Land Rover Discovery    110-177        255/35R22   K1a                            A01 A12 A16
Sport                                                                             A21 A57 S04
LC
e11*2007/46*1659*..
Land Rover              110-171        265/30R22   K1c K2b T93 T97                A01 A12 A16
Freelander 2            110-171        265/35R22   K1c K2b                        A21 S02
LF
e11*2001/116*0300*.
Land Rover Range-       110-177        245/35R22                                  A12 A16 A21
Rover Evoque                                                                      A57 Cbo Cpe
LV, LV-A                                                                          Y85 S02
e11*2007/46*0223*..;
e3*2007/46*0221*..
Land Rover Range-       132-280        265/35R22                                  A12 A16 A21
Rover Velar             132-280        265/40R22                                  A56 S02
LY                      132-280        275/35R22
e11*2007/46*3954*..     132-280        275/40R22   A01 K3s

Volvo S90, V90          110-235        245/30R22   A01 G92 LV9 T92                A12 A16 A21
P                       110-235        245/30R22   T92 Z21                        A57 Car KOV
e4*2007/46*1067*..                                                                Lim NoH S03
Volvo V90 Cross         140, 187       245/30R22   K1c K2b T92                    A01 A12 A16
Country                 140-235        255/30R22   K1c K2b                        A21 A56 KMV
P                                                                                 NoH S03
e4*2007/46*1067*01-..
Volvo XC40              110-184        245/30R22   K1a K1b K2a K2b K6v T92        A01 A12 A16
X                       110-184        255/30R22   K1c K2c K6v                    A21 A57 S03
e9*2007/46*3146*..      110-184        265/30R22   K1c K2c K5v K6x
Volvo XC60              100-242        245/35R22   K1c K2b                        A01 A12 A16
D, /-2D, /-N2D, /-N2E   100-242        255/30R22   K1c K2b T95                    A21 A57 S03
e9*2001/116*0068*..;    100-242        265/30R22   K1c K2b T93 T97
e1*2001/116*0507*..;    100-242        265/35R22   K1c K2b
e1*2007/46*0339*..;
e13*2007/46*1213*..
Volvo XC60              140-235        255/30R22   K1c K2c T95                    A01 A12 A16
U                       140-235        255/35R22   K1c K2c                        A21 A56 KOV
e4*2007/46*1220*..      140-235        265/30R22   K1c K2c T93 T97                NoH S03
- ohne Radhaus-         140-235        265/35R22   K1c K2c
  Verbreiterungen




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51709 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55801618 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9Jx22 H2 Typ 01A51
Hersteller                       O.Z. Spa

                                                                                 Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
Volvo XC60             140-235        255/30R22   K1a K1b K2c T95                 A01 A12 A16
U                      140-235        255/35R22   K1a K1b K2c                     A21 A56 KMV
e4*2007/46*1220*..     140-235        265/30R22   K1a K1b K2c T93 T97             NoH Z21 S03
- mit Radhaus-         140-235        265/35R22   K1a K1b K2c
  Verbreiterungen
  für 21 Zoll Serie
Volvo XC60             140-235        255/30R22   T95                             A12 A16 A21
U                      140-235        255/35R22                                   A56 KMV
e4*2007/46*1220*..     140-235        265/30R22   T93 T97                         NoH
- mit Radhaus-         140-235        265/35R22                                   Z22 S03
  Verbreiterungssatz
  für 22 Zoll Serie
Volvo XC60 T8          235            255/30R22   K1c K2c T95                     A01 A12 A16
U                      235            255/35R22   K1c K2c                         A21 A56 KOV
e4*2007/46*1220*..     235            265/30R22   K1c K2c T97                     S03
- Twin Engine Hybrid   235            265/35R22   K1c K2c
- ohne Radhaus-
  Verbreiterungen
Volvo XC60 T8          235            255/30R22   K1a K1b K2c T95                 A01 A12 A16
U                      235            255/35R22   K1a K1b K2c                     A21 A56 KMV
e4*2007/46*1220*..     235            265/30R22   K1a K1b K2c T97                 Z21 S03
- Twin Engine Hybrid   235            265/35R22   K1a K1b K2c
- mit Radhaus-
  Verbreiterungen
  für 21 Zoll Serie
Volvo XC60 T8          235            255/30R22   T95                             A12 A16 A21
U                      235            255/35R22                                   A56 KMV Z22
e4*2007/46*1220*..     235            265/30R22   T97                             S03
- Twin Engine Hybrid   235            265/35R22
- mit Radhaus-
  Verbreiterungssatz
  für 22 Zoll Serie
Volvo XC90             140-235        265/35R22                                   A07 A12 A16
L                                                                                 A21 A57 NoH
e4*2007/46*0929*..                                                                XCg S03
Volvo XC90             140-235        265/35R22   LV3                             A01 A07 A12
L                                                                                 A16 A21 A57
e4*2007/46*0929*..                                                                NoH S03
Volvo XC90 T8          235            265/35R22   LV3 T02                         A01 A07 A12
L                                                                                 A16 A21 A56
e4*2007/46*0929*..                                                                S03
- Twin Engine Hybrid
Volvo XC90 T8          235            265/35R22   T02                             A07 A12 A16
L                                                                                 A21 A56 XCg
e4*2007/46*0929*..                                                                S03
- Twin Engine Hybrid




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51709 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55801618 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx22 H2 Typ 01A51
Hersteller                     O.Z. Spa

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Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z. B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach
Anbau der Räder funktionsfähig bleiben.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der
Fahrzeughöchstgeschwindigkeit sind zu berücksichtigen.

Fahrzeughöchst-        Tragfähigkeit (%)
geschwindigkeit        Geschwindigkeitssymbol (GSY)
                       V      W        Y
210 km/h               100% 100% 100%
220 km/h               97%    100% 100%
230 km/h               94%    100% 100%
240 km/h               91%    100% 100%
250 km/h               -      95%      100%
260 km/h               -      90%      100%
270 km/h               -      85%      100%
280 km/h               -      -        95%
290 km/h               -      -        90%
300 km/h               -      -        85%

Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines Reifentyps zulässig. Bei Verwendung
unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind die Hinweise des Fahrzeug- und /
oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51709 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55801618 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx22 H2 Typ 01A51
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 5 von 8

A07    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-Radmuttern
verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A16    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel bzw. Fahrwerksteilen zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Cabrio-Limousine, Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Coupé.

G92     Ist 21 Zoll keine Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung), so ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des
Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-
R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a.
Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu
überprüfen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51709 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55801618 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx22 H2 Typ 01A51
Hersteller                     O.Z. Spa

                                                                                        Seite 6 von 8

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3s     An Achse 1 ist die Spritzwand bzw. die Radhausinnenverkleidung hinter Radmitte an den
dahinterliegenden Rahmenfalz anzulegen und dauerhaft zu befestigen.

K5v    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw. mit
zusätzlichen Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

KOV Betrifft nur Fahrzeugvarianten ohne serienmäßige Kunststoffverbreiterungen bzw. ohne
zusätzliche Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

LV3    Bei Fahrzeugausführungen, die nicht werkseitig mit 275er Reifen ausgerüstet wurden ist durch
Begrenzung des Lenkeinschlages (Volvo-Artikel-Nr. 31439255) ist eine ausreichende Freigängigkeit
der Rad- / Reifenkombination herzustellen.

LV9     Bei Fahrzeugausführungen, die werkseitig nicht für die Verwendung von 19 Zoll, 20 Zoll oder
21 Zoll Reifengrößen ausgerüstet sind, ist der Lenkeinschlag durch eine Fachwerkstatt (elektronische
Programmierung) zu begrenzen und somit eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-
Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Karosserieform
Limousine.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51709 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55801618 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx22 H2 Typ 01A51
Hersteller                      O.Z. Spa

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NoH Nicht für Hybrid-Fahrzeuge bzw. Fahrzeugausführungen mit Hybridantrieb
(Hybridelektrofahrzeug).

S02     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S05     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S05 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

S06     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S06 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8). Abschläge der Tragfähigkeit aufgrund der Bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind zu
berücksichtigen.

XCg    Betrifft nur Fahrzeuge, die werkseitig für die Verwendung von 275er Reifen ausgerüstet
wurden (großer Wendekreis).

Y85    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für 5-türige Fahrzeugausführungen der
Karosserieform Schräghecklimousine (Fließheck).

Z21    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 21-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 51709 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55801618 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx22 H2 Typ 01A51
Hersteller                     O.Z. Spa

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Z22    Diese Rad-Reifen-Kombinationen sind zulässig bei Fahrzeugen mit 22-Zoll-Serien-
Reifengrößen (u.a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 23. März 2018 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Oktober 2017.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 23. März 2018




Pohl                                                                 00291099.DOC




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